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Hannover, 11. Mai 2012

VDP-Stellungnahme zur "Änderung der Verordnung und Erlasse zur gymnasialen Oberstufe und zur Abiturprüfung"

Der VDP begrüßt grundsätzlich das Ziel, den Abituraustausch unter den Schulen zu systematisieren. Mit diesem Vorstoß kann einerseits die Transparenz und der gegenseitige Informationsfluss gefördert werden, andererseits gelingt durch ähnliche Standards auch eine Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern.

Auf einige der Änderungsvorschläge möchten wir im Detail wie folgt eingehen:

I. Fremdvorsitz und Fremdkorrektur in der Abiturprüfung (5.2 und 5.3 EB-AVO-GOBAK,S. 8-14)
Aus Sicht des VDP ist es gutzuheißen, dass nach fünf Prüfungsdurchgängen im sechsten Durchgang die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen tauschen. Dieses ist im Sinne der oben benannten Zielsetzung jedoch nur umsetzbar, wenn zwei Schulen wechselseitig tauschen. Auf diese Weise wird überhaupt erst eine Kooperation verwirklicht, die gegenseitiges Lernen von der jeweils anderen Schule ermöglicht.

Aus demselben Grund sehen wir die Zielsetzung nicht verwirklicht, sollte ein Gymnasium einen Vorsitzenden aus der Landesschulbehörde erhalten. Im besonderen Fall einer Privatschule kommen weiterer Faktor erschwerend hinzu, für den wir an dieser Stelle sensibilisieren möchten: Sollte gerade ein freies Gymnasium einen Vertreter der Landeschulbehörde (LSchB) statt eines praktizierenden Schulleiters einer staatlichen oder freien Schule als Vorsitzenden bekommen, so ist dies mit einem Imageverlust verbunden. Die Öffentlichkeit, insbesondere die Eltern und Lehrer könnten dies als Infragestellung der mühsam erworbenen Anerkennung der freien Schule auslegen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass freie Gymnasien in der Regel kleiner sind als staatliche Gymnasien. Dies hat zur Folge, dass auch die Anzahl der Abiturprüfungen höchst unterschiedlich sein können, also auch der Betreuungsaufwand. Dies zeigt das Beispiel einer VDP-Mitgliedsschule, (Gymnasium), das im Durschnitt 20 bzw. 40 Schüler pro Jahrgang zum Abitur führt, im Vergleich zu einer öffentlichen Schule mit mehr als 100 Abiturienten. Hier empfehlen wir, Schulen mit einer ähnlichen Anzahl an Abiturienten für das Verfahren auszuwählen.

II. Fremdkorrekturvorsitz und Fremdkorrektur in der Abiturprüfung (6.4 und 10.3 EB-AVO-GOBAK, S. 8-14)
Diese Änderung sieht vor, dass nach drei Prüfungsgängen im 4. Durchgang ein Abituraustausch zwischen zwei Schulen stattfinden soll.

Der VDP begrüßt auch hier, dass durch die Änderungen ein neuer Informationsaustausch und gegenseitiges Lernen initiiert wird. Auch hier sehen wir die Zielsetzung jedoch nur verwirklicht, wenn zwei Schulen wechselseitig tauschen, um voneinander zu lernen. Des Weiteren sollte für die Schulen, die für die schriftliche sowie mündliche Prüfung wechselseitig die Fremdkorrektur bzw. den Fremdkorrekturvorsitz übernehmen, die Be- und Entlastung ähnlich gelagert sein, was ähnliche Abiturientenzahlen voraussetzt.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigen und bieten zu den oben genannten Themen gern das Gespräch an.

Der Vorstand und die Geschäftsführung des Verbandes Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

 

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