|
04.12.2009 // VDP-Stellungnahme zum Entschließungsantrag der CDU-/FDP-Fraktionen im Nds. Landtag zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung vom 23.06.09
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen/Bremen hat 11 Mitglieder, die in der Pflegeausbildung tätig sind. Diese Mitgliedsschulen repräsentieren ca. 550 Auszubildende bzw. Schüler in der Pflege. Ihren Entschließungsantrag unterstützen wir voll und ganz und betonen dabei nochmals die nötige vertikale und horizontale Durchlässigkeit in der Pflegeausbildung.
Die Pflegeausbildung muss schon heute, vor allen Dingen aber in der Zukunft, Berufe berücksichtigen, die von der Helfertätigkeit bis zur studierten Pflegefachkraft reichen.
Wir möchten an dieser Stelle nicht die Notwendigkeiten erneut benennen, die sich aus der demografischen Entwicklung und den Ausbildungsbedingungen in der Gesundheits- und Krankenpflege wie auch in der Altenpflege ergeben; wir möchten statt dessen in dieser Stellungnahme die Prozesshemmnisse auf dem Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung benennen, die sich aus unserer Sicht stellen, sowie unsere Ideen zur Lösung dieser Prozesshemmnisse darlegen.
- Ein Prozesshemmnis bildet die konkurrierende Gesetzgebung. Hier sehen wir die Lösung, wie sie entsprechend in der Altenpflege-Gesetzgebung 2003 zustande kam. Wir sehen dabei, wie beim Altenpflegegesetz, allerdings die Landeshoheit in der Ausbildung als nötig an. Wir sind der Ansicht, dass die Pflegeausbildung mit ihrem theoretischen Anteil schulische Berufsausbildung ist, und von daher auch unter das Schulgesetz fallen sollte. Damit ist unseres Erachtens die Finanzierung für die Ausbildung nicht obsolet, weil für die Auszubildenden/Schüler nur soweit es den Schulbesuch angeht, Finanzhilfe bezahlt würde, wenn diese denn reicht, um ohne Schulgeld auszukommen. In Hinblick auf die Ausbildungsvergütung sollten die Auszubildenden in der Altenpflege an die Ausbildungsvergütungen in der Gesundheits- und Kranken-pflegeausbildung angeglichen werden. Könnte die schon einmal gesetzlich geregelte Umlageverordnung in der Altenpflege neu erörtert werden? Nur so kann es wegen der solidarisch verteilten Ausbildungskosten auf alle Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege zu mehr Attraktivität in dem Ausbildungsberuf führen. Z.Zt. bilden die hohen Unterschiede in der Ausbildungsvergütung ein wesentliches Hemmnis. Vorbild könnte dabei auch die Ausbildungsvergütung in der Krankenpflegeausbildung sein.
- Die Hoheit des Kultusministeriums über die Pflegeausbildung sehen wir als nötig an, da Qualität, Dauer und Abgleich der Ausbildung staatlich beaufsichtigt werden sollten; und zwar unabhängig von den verschiedenen Interessenlagen sei es der Kassen oder der Krankenhausgesellschaften. Allerdings sehen wir es als nötig an, dass die Schulen in freier Trägerschaft bei der Finanzierung der schulischen Ausbildungen künftig weitaus besser gestellt werden müssten (zurzeit 2400 € pro Schüler pro Jahr, unseres Erachtens müsste das Doppelte veranschlagt werden), denn die Schulen in freier Trägerschaft bilden in Niedersachsen den weitaus größten Teil der ausbildenden Schulen; und da mit der Trägerschaft dieser „freien“ Schulen ein schon beträchtliches Einsparvolumen für den Haushalt des Landes vorliegt, müsste dies für die Erhöhung der Finanzhilfe auch möglich sein.
- Bei vertikaler und horizontaler Durchlässigkeit der Ausbildung muss unseres Erachtens dringend die Ausbildung der Berufsrückkehrer/-innen sowie der Migrantinnen/Migranten berücksichtigt bleiben. Diese können in der Regel nur über die einjährige Helferausbildung in die Fachausbildung gelangen. Ergänzungsschulen sollten deshalb in der Pflegehelferausbildung unterstützt werden. Die gegenwärtige Pflegeassistenz ist in diesem Zusammenhang keine Hilfe, da die Teilnehmer/innen von staatlicher Seite nicht finanziert werden. Aber gerade dieser große Personenkreis ist für die Pflege fachlich und menschlich prädestiniert.
- Die Lehrerausbildung und die Lehrerzulassung in den bisherigen Altenpflegeschulen und in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sind höchst unterschiedlich. Wir haben es dabei immer noch mit den Auswirkungen der unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen in den ehemaligen Bezirksregierungen zu tun. Hier sollten die Zulassungsvoraussetzungen für den Unterricht in fachpraktischer und theoretischer Hinsicht eindeutig bestimmt werden. Wir denken, dass die entsprechenden Aussagen des Schulgesetzes hierzu hilfreich sind. Insbesondere freie Schulen haben es momentan sehr schwer, akademisch gebildete Pflegepädagogen für die theoretischen Fächer zu gewinnen. Auch im öffentlichen Schulwesen werden Fachkräfte aus der Industrie ohne pädagogische Grundausbildung eingesetzt um den aktuellen Bedarf an Lehrkräften zu decken. Da es im Pflegebereich eine akademische Ausbildung zum Pflegepädagogen auf Fachhochschulebene gibt, regen wir an über eine Öffnung nachzudenken.
|