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11.03.2008 // VDP Stellungnahme zum Entwurf „Änderung der BbS-VO“ und der EB-BbS“ mit Übersendung am 21. Februar 2008

Zum Entwurf der Änderung der BbS-VO und der EB-BbS nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Der  VDP begrüßt, dass grundsätzlich eine Angleichung in den Vorschriften für die Fachoberschulen sowie die Berufsfachschulen (hier Kosmetik) vorgenommen wird. Auch durch die Vereinheitlichung der Bezeichnungen, der Anpassung der Stundentafeln sowie der Fächerbezeichnungen ist für alle Beteiligten eine erhöhte Transparenz gegeben.
  2. Richtig finden wir auch, dass durch die zweijährige Berufsfachschule Pflegehilfe jungen Schülern die Möglichkeit gegeben wird, den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - zu erzielen.
    Ob durch die Zusammenlegung der Berufsfachschulen Altenpflegehilfe, Heilerziehungshilfe und Krankenpflegehilfe und den prognostizierten „erheblich breiteren Einsatzbereich auf dem Arbeitsmarkt“ (Begründung zum Entwurf zur Veränderung…) auch eine höhere Chance in der Arbeitsvermittlung besteht, bleibt abzuwarten. Nach unseren Informationen ist es keineswegs der Wunsch der Pflegeheime die bisherigen Ausbildungen zusammenzulegen, da die spezifischen Praktika den Heimen natürlich eher nahe liegen.
  3. Wir bitten Sie dringend zu prüfen, ob eine Übergangszeit, in der die neue Pflegehilfe parallel -  zumindest zur Altenpflegehilfe – nicht auf 5 Jahre möglich ist. Wir sehen hier keinen zwingenden Grund, die Alten-pflegehilfe schon nach einer Übergangszeit von einem Jahr abzuschaf-fen, eher das Gegenteil, denn:
    • Ca. 60 bis 70 % der Teilnehmer in den Altenpflegehilfeklassen sind Teilnehmerinnen, die wieder in einen Beruf zurückkehren; ihr Ziel ist es, nach möglichst kurzer qualitativer Ausbildungszeit den Helferberuf in der Altenpflege zu ergreifen. Diese Teilnehmerinnen würden in den nächsten Jahren ausgegrenzt, da für sie eine zweijährige Ausbildung zu teuer ist. Ihren Lebensunterhalt können die Teilnehmerinnen nicht finanzieren. Da nach der Erziehungszeit fast alle Teilnehmerinnen das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, fallen sie aus der Bafög-Gesetzgebung heraus. Ebenfalls fallen sie bei einer Ausbildung, die länger als ein Jahr dauert, aus der Förderung der Arbeitsagenturen heraus.
    • Diese Teilnehmerinnen haben mit ihrer Erziehungszeit sehr gute Voraussetzungen für den Pflegeberuf erreicht. Im Gegensatz zu 16 bis 17 jährigen bringen sie  die nötige Lebenserfahrung für die Altenpflegehilfe mit. Die hohen Arbeitsvermittlungsquoten zeigen zudem, dass sie diesen Beruf auch unbedingt ausüben wollen. Bei der jetzt so  ausschließlichen Veränderung schließen wir Teilnehmerinnen aus, die den Altenpflegeberuf wollen und können, dann aber nicht dürfen.
    • Natürlich sind es im Wesentlichen die Schulen in freier Trägerschaft, die diese Teilnehmerinnen beschulen; ich verweise darauf, dass auch die Schulen in staatlicher Trägerschaft angesichts der demografischen Entwicklung allerdings zunehmend auch darauf angewiesen sein werden, diese Teilnehmerinnen zu beschulen.

Wir möchten Sie höflich darum bitten, unsere Anmerkungen in den Entscheidungsprozess mit einfließen zu lassen und uns über weitere Entwicklungen in dieser Sache auf dem Laufenden zu halten.

 

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