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15.12.2011 // VDP Stellungnahme zur Umsetzung der Inklusion in Niedersachsen

Der Verband Deutscher Privatschulen (VDP) bedankt sich für die Einladung zur Anhörung am 15.12.2011 und die Möglichkeit, zu den Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen, Stellung zu nehmen.

I. Grundsätzliche Anmerkungen

Der VDP begrüßt das Engagement aller im Landtag vertretenen Parteien, die UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht zu überführen. Durch die Umsetzung einer inklusiven Beschulung werden die individuellen Rechte des Kindes im Hinblick auf Teilhabe sowie das freie Elternwahlrecht neu bewertet und gestärkt und damit zugleich ein Paradigmenwechsel in der niedersächsischen Schul- und Bildungslandschaft eingeleitet. Der VDP weist an dieser Stelle daraufhin, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion nur gelingen kann, wenn sie als ganzheitliches, gesamtgesellschaftliches Projekt verstanden und umgesetzt wird. In diesem Sinne sind auch die nachfolgenden Bemerkungen zu verstehen.

Aus Sicht des VDP steht und fällt die Inklusion mit drei aufeinander bezogenen Grundvoraussetzungen: dem Kindeswohl, der freien Elternwahl sowie der nötigen Barrierefreiheit.

Zunächst darf Inklusion nicht dogmatisch umgesetzt werden, sondern mit Bedacht. Nicht für jedes Kind ist die Regelschule die inklusivste Form der Beschulung. Förderschulen können als Schutzraum eine wertvolle Ergänzung zur Regelschule bieten und ermöglichen überhaupt erst Wahlfreiheit. Daher sollte stets das Kindeswohl im Zentrum der Betrachtung stehen und mit ihm das Elternwahlrecht. Das niedersächsische Bildungssystem besteht aus öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Der freie Elternwille weist oft in Richtung der Privatschulen. Manche Bildungsangebote werden exklusiv von freien Trägern vorgehalten, dies sollte bei der Umsetzung der Inklusion mit bedacht werden.

Wahlfreiheit existiert in diesem Sinne nur, wenn die Wahl zwischen Regelschule und Förderschule einerseits besteht, andererseits auch die Wahl im Hinblick auf ein alternatives Angebot eines freien Trägers im einen oder anderen Bereich möglich ist. Daher kann eine erfolgreiche Umsetzung der Inklusion nur gelingen, wenn alle Akteure kooperieren und in den Prozess mit einbezogen werden. Freie Schulen können die für die Inklusion nötige Barrierefreiheit jedoch nicht ohne weiteres umsetzen, da sie grundlegend unterfinanziert sind und dafür notwendige Mittel von der Finanzhilferegelung völlig unberücksichtigt bleiben. Konsequenterweise müssten entsprechende Mittel zur Umsetzung der Barrierefreiheit für Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt werden, um einen ganzheitlichen Wandel hin zu einer inklusiven Schullandschaft zu ermöglichen. Auch die notwendige Unterstützung durch sonderpädagogische Förderzentren und die Inanspruchnahme des Mobilen Dienstes durch freie Träger ist weiterhin ungeklärt.

II. Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen und Entschließungsanträgen

II.I Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/796 sowie Drs. 16/793

a) Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Rechtes auf Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule

d) Inklusive Schule verwirklichen - Sonderpädagogische Förderung in den allgemeinen Schulen

Der VDP unterstützt die im Entschließungsantrag genannte Forderung nach festen Kooperationen zwischen Schulen und kommunalen Unterstützungsangeboten beziehungsweise die Ausdehnung bereits vorhandener und gut arbeitender Netzwerke (wie den Regionalen-Integrations-Konzepten). Aus Sicht der privaten Schulen ist auch die Forderung nach Errichtung der geeigneten baulichen Voraussetzungen von zentraler Bedeutung und sollte alle Schulen, staatliche und freie, mit einbeziehen.

Wir begrüßen zudem die Forderung nach Angeboten zur Fortbildung und Supervision, um Lehrkräfte und pädagogisches Personal in ihrem wachsenden Aufgabenspektrum zu unterstützen. Dies muss sich als Angebot auch an die Lehrkräfte an freien Schulen richten. Der VDP hat zudem den Antrag „Schulqualität sichern – Schulinspektion erhalten und weiterentwickeln“ vom 15.11.2011 zur Kenntnis genommen und unterstützt die Forderung nach Erhalt der Schulinspektion, diese sollte gerade im Hinblick auf die Umsetzung der Inklusion beibehalten und weiterentwickelt werden.

II.II Fraktion der SPD - Drs. 16/2703 sowie Drs. 16/2702

b) Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung des Rechtsanspruchs auf inklusive Beschulung

e) Vielfalt ist Bereicherung - für ein sofortiges Aktionsprogramm zur Umsetzung inklusiver Bildung

Der VDP begrüßt das im Entschließungsantrag genannte Ziel der Inklusion, dass sich alle Bildungseinrichtungen lebenslang den Bedarfen der Nutzerinnen und Nutzer anpassen sollen. Damit gemeint sind aus Sicht des VDP auch die berufsbildenden Schulen und Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung, für die bislang noch keine Pläne zur Umsetzung der Inklusion vorliegen. Aus Sicht der privaten Schulen ist es zudem richtig, dass die Inklusion nicht zum Nulltarif zu haben ist. Des Weiteren befürwortet der VDP ausdrücklich die dort ebenfalls enthaltene Forderung, sonderpädagogische Inhalte baldmöglichst in die LehrerInnen- und ErzieherInnenausbildung einfließen zu lassen. Inklusion als ganzheitliches Vorhaben kann und sollte bereits vor Eintritt in das allgemeinbildende Schulsystem beginnen.


II.III Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4137

c) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen

Zu § 183 c (1). Aus Sicht des VDP ist es sinnvoll, die inklusive Schule aufsteigend einzuführen, um eine Umsetzung der Inklusion mit Augenmaß zu ermöglichen. Der VDP befürwortet auch, dass Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen (Sekundarbereich I), Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sehen und Hören weiter vorgehalten werden, da sie Wahlfreiheit ermöglichen. Ebenso ist die Stärkung des freien Elternwillens zu begrüßen, der zukünftig festgelegt, ob die Kinder eine Regelschule oder eine Förderschule besuchen.

Zu § 150, Abs. 7 Satz 1 und Satz 2. Aus Sicht der freien Schulen ist es bedeutsam, wie sich der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der Berechnung für den Schülerbetrag gemäß § 150 NSchG niederschlägt. Im Hinblick darauf warten wir auf den Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Finanzhilfe, der noch aussteht. Dazu bietet der VDP zudem gerne das Gespräch an.

Zur Begründung, Allgemeiner Teil, Haushaltsmäßige Auswirkungen für das Land
Im Hinblick auf den Ausbau der sonderpädagogischen Grundversorgung und eine veränderte Klassenbildung entstehen für das Land Mehrbedarfe. Wir gehen davon aus, dass diese in das Referenzschulmodell einfließen und sich somit in der Finanzhilfe widerspiegeln werden.

Zur Begründung, Allgemeiner Teil, Kosten für die Schulträger
Durch die inklusive Schule entstehen Kosten für den zu bewältigenden Investitionsaufwand im Hinblick auf bauliche und räumliche Ausstattung zur Barrierefreiheit. Gemeint sind bauliche Veränderungen aber auch Anpassungen an die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf im Bereich Sehen und Hören. Diese Investitionen betreffen fast ausschließlich Kostenstrukturen, die von den Kommunen getragen werden. Bei diesen bleiben die freien Schulen in der Regel unberücksichtigt, es sei denn die Veränderungen werden im Hinblick auf Konnexität nach Artikel 57 Abs. 4 NV relevant. Jedoch ist auch hier ungeklärt, wie die freien Schulen dann einbezogen werden, richtet sich der Gesetzentwurf zur inklusiven Schule ja dezidiert an „öffentliche Schulen“ (vgl. § 4 des Gesetzentwurfs).

Zwar sind laut Gesetzentwurf die Kosten noch nicht abschätzbar und nur im Einzelfall zu ermitteln, jedoch gibt der VDP zu bedenken, dass diese Investitionskosten für Schulen in freier Trägerschaft kaum zu leisten sind. Es besteht die Gefahr, dass die Inklusion somit ohne die freien Schulen stattfindet. Die Investitionen in räumliche und bauliche Veränderungen sind es aber, die schulische Wahlfreiheit erst ermöglichen und damit den freien Elternwillen stärken.

Eine gesamtgesellschaftliche Umsetzung der Inklusion kann nicht ohne die freien Schulen stattfinden. Daher empfiehlt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. einen über diese Anhörung hinausgehenden Austausch zu dieser Problematik, mit dem Ziel, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden.

Der Vorstand und die Geschäftsführung des Verbandes Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

 

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