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19.04.2011 // Wettbewerbsverzerrung in der Weiterbildung bedroht funktionierende Bildungslandschaft

Derzeit hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Empfehlung zu § 8 AZWV veröffentlicht, die alle Schulen betrifft, die Umschulungen (FbW) anbieten.

Um Maßnahmen der BA, wie etwa Umschulungen überhaupt durchführen zu können, müssen sich freie Träger teuer nach AZWV (= Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) zertifizieren lassen (Kosten: 6.000 bis 30.000 €). Dies schreibt das Sozialgesetzbuch vor, um die Qualität der Maßnahmen regelmäßig und trägerunabhängig zu überprüfen. Dazu muss jede einzelne freie Schule zunächst als Träger und zusätzlich für die konkrete Maßnahme zertifiziert werden.

Zukünftig soll nach Empfehlung der BAeine vom jeweiligen Bundesland zu benennende Stelle, die die Aufsicht über diese Schulen führen muss, als Bildungsträger zertifiziert werden... Die zu dieser aufsichtführenden Stelle gehörenden staatlich anerkannten Schulen werden von diesem Zertifikat mit erfasst…Bei Trägern staatlich anerkannter Ersatzschulen handelt es sich um eigenständige natürliche oder juristische Personen, so dass eine eigene Trägerzertifizierung erforderlich bleibt.“

Dieses vereinfachte Verfahren führt zu einer gravierenden Wettbewerbsverzerrung, wodurch die staatlichen Berufsschulen bevorteilt werden. Ein fairer Wettbewerb, in dem sich Qualität und Innovation durchsetzen können, wird außer Kraft gesetzt. Die Ersatzschulen werden explizit von der Regelung ausgenommen, obwohl sie der staatlichen Schulaufsicht unterliegen. Auch ist die Frage der Trägereigenschaft des Kultusministeriums nicht geklärt, da ja Kommunen und Landkreise Träger der jeweiligen Schulen sind. In vielen Bundesländern würde ein solches Tätigwerden ohnehin schon im Widerspruch zu den dortigen kommunalrechtlichen Regelungen stehen. Aus Perspektive des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist dies ein fragwürdiger Vorgang, den der Verband rechtlich prüft.

Sollten staatliche berufsbildende Schulen künftig dennoch mit der Durchführung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Instrumente betraut werden, dürfen sie keinerlei Wettbewerbsvorteile gegenüber Schulen in freier Trägerschaft und sonstigen privaten Arbeitsmarktdienstleistern erlangen.

Hiermit fordern wir alle Beteiligten auf, sich im Gespräch über den Vorgang abzustimmen, dabei sollte eine faire Lösung angestrebt werden.

 

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