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11.05.2011 // VDP-Stellungnahme zu den Änderungsentwürfen der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen möchte gerne Stellung zu den uns übersandten Änderungsentwürfen nehmen. 1. Aufnahme des Ergänzungsbildungsganges in die BbS-VO Zunächst begrüßen wir die Aufnahme des Ergänzungsbildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in die Verordnung über die berufsbildenden Schulen (BbS-VO). Gerade im Hinblick auf die nicht ärztlichen Heilberufe außerhalb des Niedersächsischen Schulgesetzes ist dies ein Fortschritt und ermöglicht eine verbesserte Durchlässigkeit für Schülerinnen und Schüler, die sich für das akademische Berufsfeld interessieren: die Attraktivität der Ausbildung wird sich dadurch erhöhen. Dass diejenigen berufsbildenden Schulen, die das Zusatzangebot zur Erlangung der Fachhochschulreife bereits anbieten, unmittelbar in die Finanzhilfe kommen sollen, begrüßen wir. Wünschenswert ist allerdings, dass diese Regelung auch für alle weiteren berufsbildenden Schulen in Niedersachsen gilt und hier nicht mit einer dreijährige Wartefrist zu rechnen ist. Eine Kooperation von Schulen mit und ohne den Ergänzungsbildungsgang ist es aufgrund lokaler Gegebenheiten im Flächenland Niedersachsen nicht immer möglich, auch sind nicht alle Stundenpläne von Schulen miteinander kompatibel. 2. Zugangserweiterung in Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent sowie der Fachschule Soialpädagogik Wir begrüßen die dadurch erweiterte Durchlässigkeit für Soziale Berufsausbildungen sowie die Anerkennung von bereits vorhandenen Fachkompetenzen. 3. Erhöhung des Betreuungsschlüssels im Praktikum der Altenpflegeausbildung Des Weiteren möchten wir die Änderung der BbS-VO nutzen, um auf einen dringenden Änderungsbedarf aufmerksam zu machen. Wir sehen einen dringenden Bedarf, den Betreuungsschlüssel im Praktikum der Altenpflegeausbildung zu erhöhen. Zum einen sind bei der Berechnung die Ferien herausgelassen worden. Zum anderen wird die so veranschlagte Betreuungszeit (12,9 Stunden) nicht den tatsächlichen Herausforderungen der Altenpflegeschulen gerecht. Die Betreuung der Schüler kann so nicht ausreichend gewährleistet werden. Ziel ist eine Betreuungszeit von mindestens 18,9 Stunden, wie sie im Jahr 2002 bereits verankert war. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Vorschläge berücksichtigen und wir dazu im Dialog bleiben. |
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