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26.07.2011 // Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulkosten an Altenpflegeschulen in privater Trägerschaft
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) vertritt viele von der Änderung betroffene Einrichtungen. Die Altenpflegeausbildung ist in Niedersachsen traditionell in der Hand freier Berufsfachschulen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land Niedersachsen mit der Erhöhung der Schulgeldförderung einen weiteren Vorstoß zur Sicherung der Fachkräfteausbildung wagt und damit den privaten Hauptträgern der Altenpflegeausbildung entgegenkommt. Gleichwohl möchten wir betonen, dass die Vollfinanzierung der Altenpflegeausbildung angesichts des demografischen Wandels und der alternden Bevölkerung in Deutschland für den VDP der anzustrebende Horizont bleibt.
Ungeachtet der nun angesetzten Erhöhung möchten wir noch zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Anweisungen zum Verfahren des geltenden Bezugserlasses Stellung nehmen. So ist unter 4.2.2 des Bezugserlasses geregelt, dass das Schulverhältnis mindestens sechs Monate bestehen muss, bis der Schüler in den Genuss der Förderung kommt. Des Weiteren ist unter 6.3 der Richtlinie vermerkt, dass die Auszahlung auf Antrag rückwirkend pro Förderhalbjahr erfolgt.
Diese Vorgaben könnten aus unserer Sicht im Sinne der Schüler und auch der Altenpflegeschulen verbessert werden. Das Ziel, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, ist am ehesten damit zu erreichen, dass die Schüler ohne Wartezeit von Anfang an in den Genuss der Förderung gelangen. Damit wird die Hürde eines Einstiegs in die Berufsausbildung noch einmal merklich abgesenkt. Des Weiteren bekommen wir von unseren Mitgliedseinrichtungen rückgemeldet, dass der Verwaltungsaufwand für die Schulen, die zweimal im Jahr Anträge auf Förderung stellen müssen, sehr hoch ist. Außerdem spüren die Schülerinnen und Schüler so nicht den direkten Zusammenhang zur Schulgeldermäßigung weshalb eine Verrechnung mit dem Schulgeld in Form einer direkten Schulgeldminderung auch unter einem psychologischen Gesichtspunkt zielführender wäre.
Der VDP empfiehlt daher, die Schulgeldförderung an die Finanzhilfe zu koppeln oder ähnlich einer Finanzhilfe auszuzahlen. Dies wäre in doppelter Hinsicht eine Erleichterung. Wir freuen uns, dazu mit Ihnen in einen Dialog zu treten und auch, wenn Sie diese Anmerkungen für den Bezugserlass berücksichtigen würden. |