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Beitragsordnung

nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.03.2012.
Gültig ab 22. März  2012

  1. Der Verbandsbeitrag ist jeweils zum 1. des Monats für den laufenden Monat zu entrichten. Im Interesse der  Verfahrensvereinfachung werden die Beiträge im Lastschriftverfahren durch die Geschäftsstelle des Verbandes eingezogen.

  2. Der monatliche Beitrag eines ordentlichen Mitglieds beträgt 100 EUR.

  3. Der monatliche Beitrag eines außerordentlichen Mitglieds beträgt mindestens 30 EUR.

  4. Der monatliche Beitrag eines fördernden Mitgliedes beträgt für juristische Personen mindestens 50 EUR, für natürliche Personen mindestens 30 EUR.

  5. Der monatliche Beitrag für vorläufige Mitglieder beträgt für juristische Personen 50 EUR, für natürliche Personen 30 EUR. Nach der Genehmigung der Schule durch die Landesschulbehörde bzw. Aufnahme  des Bildungsbetriebs der Bildungseinrichtung wird das Mitglied automatisch zum ordentlichen Mitglied des Verbandes.

  6. Ein Mitglied kann sich verpflichten, für mindestens zwölf Monate einen durch 50 EUR teilbaren erhöhten Monatsbeitrag zu zahlen.

  7. Der Verbandsvorstand kann auf Antrag eines Verbandsmitgliedes bei Vorliegen besonderer Gründe entscheiden, ob dessen Verbandsbeitrag zeitweise gestundet bzw. teilweise (z. B. hälftig) oder völlig erlassen werden kann.

  8. Ein Verbandsmitglied kann über den monatlichen Verbandsbeitrag hinaus die Arbeit der Geschäftsstelle mit weiteren Geld- oder Sachleistungen nach eigenem Ermessen unterstützen.


Hannover, 09.12.2010

 

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