PM | Neuregelung Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Finanzhilfeberechtigte Privatschulen müssen berücksichtigt werden

Berlin, 1. Juni 2017 – Heute hat der Bundestag eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Durch eine Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass mit Finanzhilfen des Bundes finanzschwache Kommunen ihre Bildungsinfrastruktur modernisieren und erweitern können. Dies betrifft allgemein- und berufsbildende Schulen gleichermaßen. Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf die Trägerneutralität verankert wurde. Überdies müssen jedoch alle finanzhilfeberechtigten Privatschulen die Finanzhilfen beantragen können.

Der Gesetzentwurf betrifft den so genannten Kommunalinvestitionsförderfonds der ursprünglich mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet war. Weitere 3,5 Milliarden Euro kommen nun hinzu. Mit diesem Förderprogramm stehen die zusätzlichen Finanzmittel allgemein- und berufsbildenden Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, für die Sanierung den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Verfügung. „Der VDP begrüßt die Berücksichtigung der freien Schulen bei dem Gesetzesvorhaben. Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kommunen garantiert werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Ein Kritikpunkt am Förderprogramm betrifft allerdings die alleinige Bereitstellung der Mittel für „finanzschwache Kommunen“. Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der „finanzschwäche“ der Kommunen – die Mittel aus dem Fonds beantragen können.

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung werden durch Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Landesfinanzministerien geregelt. Es wird hier darauf ankommen, dass die Trägerneutralität auch in den Kriterien der Verteilung vor Ort umgesetzt wird und auch freie Bildungsträger die Mittel beantragen können. „Der VDP wir die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung und die Umsetzung vor Ort über seine Landesverbände begleiten“, so Dietmar Schlömp weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.