Positionspapier: Handlungsbedarf Gesundheitsfachberufe

Vorbemerkung

Als anerkannter und anhörungsberichtigter Berufsverband vertritt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) Schulen und Bildung­seinrichtungen in freier Trägerschaft sowohl im frühkindlichen, allgemein­bildenden als auch im berufsbildenden Bereich und im Bereich der Erwachsenenbildung. Schulen in freier Trägerschaft sind eine wertvolle Ergänzung[1] der Niedersächsischen Bildungslandschaft und werden auch als solche im politischen Raum wahrgenommen.

Handlungsbedarf Gesundheitsfachberufe

Die Berufe der Schulen im Gesundheitswesen rücken zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben unserem Nachbarbundesland Bremen hat nun auch Nordrhein-Westfalen (NRW) seinen Weg gefunden, die Gesundheitsfachberufe finanziell zu unterstützen[2]. Zudem hat das Eckpunktepapier von Bundesgesund­heitsminister Spahn zur Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung[3] für eine Steigerung des öffentlichen Interesses gesorgt.

In Niedersachsen gibt es ganz verschiedene Lösungen für den Umgang mit den Gesundheitsfachberufen und deren Finanzierung. Ein stringentes und zugleich konsequentes Vorgehen sowohl bei der rechtlichen Verortung als auch bei der Finanzierung der verschiedenen Gesundheitsfachberufen ist nicht zu erkennen.

Vor dem Hintergrund, dass NRW und Bremen als direkte Nachbarn von Nieder­sachsen nunmehr den Einstieg in die „Schulgeldfreiheit“ in den Gesundheits­berufen gemacht haben, sind erste negative Auswirkungen auf Niedersachsen festzustellen. Einige Schulen im Grenzgebiet Bremen verzeichnen einen starken Rückgang ihrer Schülerzahlen und sind dadurch zum Teil existenziell bedroht. Auch die grenznahen Schulen zu NRW werden im Schuljahr 2019/2020 eine ähnliche Schülerabwanderung spüren.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Schulen der Gesundheitsfachberufe an die Vorgaben des Niedersächsisches Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG) gebunden sind. Sie müssen somit Auflagen erfüllen, wie sie auch für staatlich anerkannte Ersatz­schulen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in ganz ähnlicher Weise gelten. Allerdings haben staatlich anerkannte Ersatzschulen Anspruch auf Finanzhilfe als Zuschuss zu den Personalkosten, wodurch es ihnen ermöglicht wird, die erhobenen Schulgelder moderat zu halten.

Das Kultusministerium stellt die oberste Schulbehörde dar und ist somit auch für alle Angelegenheiten der nicht schulischen Berufsausbildung zuständig. Daher sollten die gesamten Gesundheitsfachberufe dem Kultusministerium unterstellt und ins NSchG aufgenommen werden. Dies wäre insoweit vorteilhaft, als dass das Kultus­ministerium nicht nur seine Fachexpertise einbringen kann, sondern diese Berufs­bilder auch in die Finanzhilfe aufgenommen werden können. Hierdurch ist das Ziel der Finanzierung der Schulen im Gesundheitswesen sowie damit einher­gehend ein geringerer Fachkräftemangel gesichert.

Aus den genannten Gründen richten wir unseren Appell an die Landesregierung:

  • Ordnen Sie die Gesundheitsfachberufe der Berufliche Bildung zu und unterstellen Sie sie rechtlich dem Niedersächsischen Schulgesetz.
  • Gewähren Sie den Gesundheitsfachberufen Finanzhilfe und erkennen Sie die Schulen nach Maßgabe des Niedersächsischen Schulgesetzes als staatlich anerkannte Ersatzschulen an.
  • Geben Sie den Schulen Planungssicherheit und verhindern Sie eine zunehmende Schülerabwanderung in den Grenzgebieten.
  • Stärken Sie den wachsenden Fachkräftebedarf und wirken Sie einer Versorgungslücke in den therapeutischen Berufen entgegen.
Schlussbemerkung

Das vorliegende Positionspapier beschreibt den dringend gebotenen Handlungs­bedarf in den Gesundheitsfachberufen aus Sicht der Schulen in freier Trägerschaft.

Uns ist bewusst, dass eine Überführung der Schulen des Gesundheitswesens in das NSchG dazu führen kann, dass auch öffentliche Schule diese Ausbildungs­gänge anbieten. Jedoch sehen wir darin eher eine Chance die Ausbildungszahlen zu steigern und somit dem Fachkräftebedarf entgegen zu wirken.

Lassen Sie uns in einem offenen Dialog die verschiedenen Möglichkeiten von allen Seiten beleuchten. Wir sichern Ihnen unsere Expertise zu und möchten mit Ihnen gemeinsam eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten erarbeiten.

Um Ihnen unser Anliegen deutlich zu machen, haben wir Ihnen einige Informationen nachstehend zusammengestellt (siehe Anhang).

 

[1] Vgl. Koalitionsvertrag SPD und CDU, 18. Legislaturperiode, Kapitel Bildung Nr. 16 „Schulen in freier Trägerschaft“, S. 15.

[2] Vgl. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Einstieg in die Schulgeldfreiheit, https://www.mags.nrw/einstieg-schulgeldfreiheit

[3] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Verbesserung Heilmittelerbringer, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verbesserungen-heilmittelerbringer.html