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Stellungnahme | Zusatvereinbarung Leihgeräte für Lehrkräfte sowie Administration

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den zwei vorgelegten Richtlinienentwürfen nebst Anlagen.

Wir begrüßen, dass nunmehr die Zusätze der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019-2024“ in Niedersachsen mit den vorliegenden Entwürfen umgesetzt werden. Besonders hervorheben möchten wir, dass das Land Niedersachsen den jeweiligen zehnprozentigen Landesanteil vollumfänglich aus Landesmitteln finanziert. Damit erhalten die Schulträger einen größeren finanziellen Spielraum. In der aktuellen Krise wissen wir diese Geste zu schätzen.

Zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder

Zu 3 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass in der Förderrichtlinie ausnahmslos alle Schulträger bedacht wurden. Damit wird auch für die Schulen im Gesundheitswesen der Weg für die Schulen im Gesundheitswesen geebnet. Ein wichtiger Baustein, um eine reibungslose Ausbildung und die Vermittlung von Inhalten zu garantieren.

Zu 4 | Grundsätzlich ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn begrüßenswert. Gleiches gilt für die Möglichkeit der begründeten Ausnahme. Kritisch möchten wir jedoch anmerken, dass der gewählte Termin den Schulen/Schulträgern nicht gerecht wird. Aufgrund der pandemischen Lage bereits zum Schuljahresbeginn 2020/2021 haben die Schulen/Schulträger entsprechende Anschaffung vor dem 27.01.2021 getätigt und bleiben nunmehr auf diesen Kosten sitzen. Hier wäre eine Nachbesserung wünschenswert.
Gleichfalls möchten wir auf die aktuelle Marktlage hinweisen, die es möglicherweise erschweren wird, die Maßnahmen bis zum 30.09.2021 abzuschließen. Auch dafür sollte es Ausnahmemöglichkeiten geben.

Zu 5.3 | In diesem Passus möchten wir zum einen auf den Förderbetrag sowie zum anderen auf die Stichtagsregelungen eingehen.

  1. Bei der Höhe der Zuwendung wird auf die Anlage zur Förderrichtlinie verwiesen. Aus dieser ergibt sich jedoch nicht, wie der Förderbetrag berechnet wurde. Es wird auf die amtliche Statistik verwiesen sowie auf eine Schätzung. Dies ist nach unserer Auffassung keine hinreichende Transparenz der Berechnung. Die entsprechende Darstellung der Berechnung entweder in der Richtlinie oder in der Anlage wären daher eine sinnvolle Ergänzung.
  2. Zudem ist es sehr bedauerlich, dass alle Schulträger der Sekundarstufe II durch den gewählten Stichtag für die allgemeinbildenden Schulen benachteiligt werden. Durch die Fixierung auf den 29.08.2019 bleibt ein Abiturjahrgang komplett unberücksichtigt. Wir bitten daher, noch einmal über den Stichtag zugunsten der Schulträger nachzudenken und ein Datum aus 2020 zu bestimmen, um den doppelten Abiturjahrgang entsprechend zu berücksichtigen.

Zu 7.3 | Die gewählte Frist erscheint auf den ersten Blick angemessen. Jedoch möchten wir daraufhin weisen, dass insbesondere bei größeren Schulträgern bestimmte Entscheidungswege eingehalten werden müssen. Gerade auch mit Blick auf die Einbindung in die vorhandene IT-Infrastruktur, wäre hier die Möglichkeit einer begründeten Ausnahmeregelung hilfreich. Damit würde zumindest bei einem Teil der zuwendungsberechtigten Träger etwas Druck genommen werden und sie hätten Zeit, die wohlbedachte Anschaffungen in das vorhandene System einzubinden.

Zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen

Es erscheint zielführend und sachgerecht, die Zusatzvereinbarung „Administration“ in die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen einzubinden und diese entsprechend zu ergänzen.

Außerordentlich begrüßenswert erscheint die Aufnahme der Träger einer Schule für andere als ärztliche Heilberufe, auch Schulen im Gesundheitswesen genannt. Damit wird eine oft thematisierte Lücke geschlossen und allen Schulen wird eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Digitalisierung zu teil. Wir verstehen die hier getroffene Regelung in jedem Fall so, dass die Schulen im Gesundheitswesen zumindest an eventuell vorhandenen Restmitteln aus dieser Vereinbarung ab dem 17.05.2023 zuwendungsberechtigt sind. Gleichwohl hätten wir uns auch einen mutigeren Schritt vorstellen können, in dem man diese Schulträger bereits ab jetzt an allen Maßnahmen partizipieren ließe.

Bei der Fassung von Nummer 4.2.2 möchten wir darum bitten, zu präzisieren wann ein Medienbildungskonzept (MBK) schlussendlich vorliegen muss. Allein die Formulierung „[…] ist spätestens mit Abschluss der Maßnahme vorzulegen“ ist nicht eindeutig und hat in der Vergangenheit bereits zu Irritationen geführt. So mussten Träger bspw. ein MBK vorlegen bereits nach der ersten abgeschlossenen Maßnahme (z. B. Ausbau von WLAN). Andere Träger hingegen mussten noch kein MBK einreichen und das, obwohl ebenfalls erste Maßnahmen abgeschlossen waren. Hier Bedarf es aus unserer Sicht eine eindeutige Klärung in der Formulierung.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkung und bedanken uns, für die Aufmerksamkeit unserer Stellungnahme bei Ihnen.

PM | Digitalpakt Weiterbildung notwendig

Berlin, 28. Juli 2020. Bildungs- und Beschäftigungsunternehmen nach dem SGB II und SGB III sowie Sprachschulen befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. Etwa 75 Prozent der Bildungseinrichtungen haben Hilfsmittel aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beantragt. Der Leistungsumfang beträgt bei jeder fünften Bildungseinrichtung mehr als 50 Prozent des jeweiligen Umsatzes.

Die Umstellung der Bildungs- und Beschäftigungsbranche sowie der Sprachenschulen auf Unterricht und Coaching mit digitalen Medien erfordert trotz Mindereinnahmen einen enormen finanziellen Mehraufwand. Hierfür sind bislang keine Fördermittel bereitgestellt worden und es erfolgt keine Kompensation der entstandenen Mehrkosten. Alle Maßnahmen beruhen bislang auf Eigeninitiative der Bildungs- und Beschäftigungsträger. Das Bündnis fordert in diesem Zusammenhang schnellstmöglich einen Digitalpakt Weiterbildung. „Die Corona-Pandemie beeinflusst massiv und nachhaltig die Methodik und Didaktik der Bildungsbranche. Die gewonnenen Erfahrungen und bereits getätigten Investitionen müssen mit einem Digitalpakt Weiterbildung unterstützt und ausgebaut werden“, fordert Bündnis-Sprecher Dietmar Schlömp. Bei der Ausgestaltung des Digitalpakts müssen Staat, Unternehmen, Bildungs- und Beschäftigungsträger, Sprachschulen und Teilnehmer einbezogen werden.

Pressekontakt:
Beate Bahr
; Tel.: 030 / 28 44 50 88-0

Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, bag arbeit und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration haben zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um ein Zusammenbrechen der Weiterbildungsbranche zu verhindern.

PM | In der Coronakrise leisten Privatschulen 100% Schule – Verband fordert schnelle Auszahlung der Digitalpaktmittel

Berlin, 26. März 2020. Schulen und Bildungseinrichtungen sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besondert gefordert. Eines ist in den vergangenen Tagen deutlich geworden: Schulen in freier Trägerschaft sind anpassungsfähig und sind derzeit dabei in Erfüllung ihres grundgesetzlichen Auftrages den Schulalltag auch in der Krise zu ergänzen und zu bereichern. Über verschiedene Wege, (reform-) pädagogische Methoden und unter großem Einsatz der Lehrkräfte und Mitarbeiter wird der Unterrichtsbetrieb qualitativ hochwertig aufrechterhalten. Dies geschieht überwiegend durch digitale Medien und in einer anderen Form als bisher. Sie erfüllen – wenn auch unter erschwerten Bedingungen – ihren Bildungsauftrag.

Es ist aktuell noch nicht absehbar, wie lange dieser Ausnahmezustand andauert und wie er Wirtschaft und Arbeitsmarkt verändern wird. Es ist daher umso wichtiger, die finanzielle Gesamtsituation der gemeinnützigen Bildungsträger im Blick zu haben“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V.

Es steht für uns außer Frage, dass die Privatschulen weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch auf staatliche Förderung und auch auf Schulgeld haben. Schule ist mehr als Unterricht. Sie gestaltet das soziale Umfeld und Leben der jungen Menschen. Gerade die Coronakrise zeigt dies deutlich. „Die Schülerinnen und Schüler können es zum Teil kaum erwarten bis die Schule ihre Pforten wieder öffnen. Unsere Schulen bieten weiterhin wie gewohnt die Aufnahmegespräche und Beratungen für das kommende Schuljahr an“, so Vogt weiter.

Im vergangenen Jahr hat sich die Politik auf 5,5 Mrd. Euro für den Digitalpakt verständigt. Aktuell verläuft die Umsetzung aufgrund der hohen Anforderungen der Länder, wie z. B. die Anforderungen an die digitalen Umsetzungskonzepte, mit Hindernissen und es sind bislang nur vereinzelt Gelder bei den Schulträgern angekommen. Der Verband appelliert daher an die Politik, die Mittel aus dem Digitalpakt schnell und unbürokratisch freizugeben. „Wir brauchen jetzt die Infrastruktur für bewährte Konzepte. Jetzt haben wir die Chance, digitale Bildung an Schulen weiter voranzubringen. Die Coronoakrise und der Verzicht auf aufwändige digitale Medienkonzepte können in Schulen einen Schub für die Digitalisierung bewirken“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V..

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Entwurf einer Richtlinie zur Zuwendung DigitalPakt Schule

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass wir uns mit dem jetzigen Bildungssystem inmitten einer Umbruchphase befinden, die das Lernen und Schule grundlegend verändern wird. Jedoch dürfen wir dabei den Blick nicht nur auf die technische Ausstattung richten, sondern müssen auch den pädagogischen Nutzen für das Lernen an sich beantworten. „In diesem Sinne spricht die Kultusministerkonferenz in ihrer „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ richtigerweise vom „Primat des Pädagogischen“. Das bedeutet, dass wir nicht jede technische Neuerung unmittelbar in den Schulen ausprobieren und einführen müssen.“[1]

Die Entscheidung die Schulen in die digitale Welt zu überführen, ist keine umkehrbare Entscheidung, sondern vielmehr ein neuer Weg der dauerhaft beschritten wird und werden muss. Dies verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern sind die Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen ein erster Schritt. Es bedarf jedoch auch darüber hinaus dauerhafte Veränderungen im Bereich des Bildungssystem. Dazu zählt auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, die „Entwicklung altersspezifischer und wissenschaftlich unterlegter medienpädagogischer Konzepte“ [2] sowie alle Beteiligten in die Lage zu versetzen, Informationen richtig gewichten und bewerten zur können.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir, dass ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Dies erachten wir als sofern problematisch, als dass die Schulen sich auf die Veränderungen vorbereiten und auf den Weg in das digitale Zeitalter machen, jedoch bis zur Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde unklar ist, ob das Geld grundsätzlich bewilligt wird. Daher kann die Digitalisierung in der niedersächsischen Schullandschaft nur dann vorangebracht werden, sofern die Träger auch tatsächlich die finanziellen Mitteln aus dem DigitalPakt Schule erhalten.

Zu 2.5 | Wir bitten Sie, die Formulierung „digitale Arbeitsgeräte“ näher zu fassen. Das einfügen einer Klammer mit Beispielen (wie unter Punkt 2.4) würde an dieser Stelle hilfreich sein, um Missverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen vorzubeugen. Ist beispielsweise eine VR-Brille oder eine Dokumentenkamera ein digitales Arbeitsgerät oder ein digitales Endgerät?

Zu 3.2 |Der VDP begrüßt es, dass alle finanzhilfeberechtigten Träger allgemein bildender sowie berufsbildender Schulen in freier Trägerschaft in der vorliegenden Richtlinie bedacht werden. Gleichwohl stellen wir fest, dass dies in der Verwaltungsvereinbarung anders zu lesen ist „Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur ihnen nach dem Recht der Länder gleichwertiger Schulen in freier Trägerschaft.“[3] Damit wird deutlich, dass die Verwaltungsvereinbarung alle Schulträger mit einbezieht, und zwar unabhängig davon, ob sich der Schulträger noch in der „Finanzhilfe-„ Wartefrist befindet oder nicht. Wir gehen daher davon aus, dass auch Schulträger, die sich derzeit noch in einem Gründungsverfahren befinden und noch bis zum 30.06.2023 genehmigt bzw. anerkannt werden, ebenfalls berücksichtigt werden. Anderenfalls bitten wir um Prüfung, wie auch diese Schulträger berücksichtigt werden können.

Kritisch betrachten wir indes, dass die Schulen im Gesundheitswesen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht berücksichtigt wurden. Auch diese Schulen tragen im Wesentlichen zur beruflichen Bildung bei und müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten. Die zumeist vollzeitschulischen Berufsausbildungen werden durch Schulgeld finanziert und somit würden die Kosten der Digitalisierung auf das Schulgeld aufgeschlagen werden müssen. Dies kann nicht in unser aller Interesse sein. In der Verwaltungsvereinbarung heißt es „Bund und Länder wollen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Bildungssystem in Zeiten des digitalen Wandelns Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglicht.“[4] Weiter heißt es „Bildung in der digitalen Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind.“[5]

Vor diesem Hintergrund bitten wir zu prüfen, ob zumindest die Einbeziehung derjenigen Schulträger möglich ist, die in den Therapeutenberufe ausbilden, welche ab dem 01.08.2019 schulgeldfrei gestellt werden sollen und in der Entwurfsfassung „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen“ unter Punkt 1.1 genannt sind.

Zu 4.3 | Wir bitten Sie, die Formulierung „bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte“ näher zu fassen, da diese Formulierung nur vage für die Schulträger zu fassen ist. Auch ist nicht klar in welcher Form die Fortbildungsplanung festzustellen bzw. festzuhalten ist.

Zu 6.4 | Hier bitten wir um eine nähere Fassung der externen Beratungsleistungen. Sind damit auch Beratungsleistungen für das technisch-pädagogische Konzept gemeint? Hier besteht aus unserer Sicht die Gefahr von Missverständnissen, weswegen es einer eindeutigeren Formulierung braucht was schlussendlich gemeint ist.

Schlussbemerkung

Wir begrüßen, dass das Land Niedersachsen den Eigenanteil für alle Schulträger unabhängig ihrer Trägerschaft übernimmt. Diese Zuwendungsrichtlinie ist ein erster Schritt, die Schulen und das gesamte Bildungssystem in ein neues Zeitalter zu bewegen. Jedoch müssen auch die Fragen hinsichtlich von Anrechnungsstunden für medienbezogene Aufgaben vor Ort für einen „Kümmerer“/IT-Koordinator beantwortet werden oder auch, dass die Vergleichbarkeit von Bildungszielen/-erfolgen gewährleistet wird. Wie wird zum Beispiel dafür Sorge getragen, dass alle von der digitalen Bildung profitieren, und zwar unabhängig von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, vom Geldbeutel des Schulträgeres, der Sprache oder der Eltern? Wir sichern Ihnen unsere Expertise zu und möchten gemeinsam mit Ihnen gemeinsam an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arbeiten.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[2] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[3] Quelle:Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, § 2 Satz 2
[4] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 1 Satz 1
[5] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 2 Satz 1

PM | Privatschulen mit bedacht – Fast eine Million Schüler an freien Schulen profitieren

Verbandspräsident Klaus Vogt:

„Die heute unterzeichnete Bund-Länder-Vereinbarung für den DigitalPakt Schule ist auch für die Schüler an Privatschulen in Deutschland sehr erfreulich. Schulen in freier Trägerschaft werden in der Vereinbarung angemessen berücksichtigt: Privatschulen erhalten die Möglichkeit, gemessen an ihrem landesweiten Anteil der Schüler die Bildungsinvestitionskosten des Bundes zu beantragen. Fast eine Million Privatschüler werden vom DigitalPakt Schule profitieren. Der Staat kommt somit seiner Infrastrukturverantwortung für freie Schulen nach, die sich aus dem Grundgesetz-Artikel 7 ergibt.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Privatschulen fordern: Digitalpakt schnell umsetzen

Berlin, 21. November 2018. Unter dem Motto „Chancen.Perspektiven.Innovationen: Wir gestalten Bildung!“ findet in diesem Jahr der Bundeskongress des Verbands Deutscher Privatschulverbände in Dresden statt. Der Kongress wird durch den Sächsischen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am 22. November, um 12:00  Uhr eröffnet. Als Vertreterin der Bundespolitik ist Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, zu Gast. Sie referiert am Freitag, 23. November, um 11:15 Uhr zu dem Thema Bildungsinvestitionen des Bundes. Medienvertreter sind zu diesen Terminen herzlich eingeladen.

Mehr als 250 Schulträger aus ganz Deutschland diskutieren am 22. und 23. November 2018 zu verschiedenen Bildungsthemen. In Deutschland gibt es derzeit 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Insgesamt besuchen 990.500 Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. „Viele neue Ansätze und Innovationen im Bildungswesen haben ihren Ursprung in Privatschulen. Diese im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses vorzudenken, zeichnet die innovative Arbeit der Privatschulen aus“, so VDP-Präsident Klaus Vogt.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist die digitale Bildung. Für deren Qualität werden sowohl in der Allgemein- und Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung in den nächsten Jahren immer mehr die Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Lernwerkzeuge entscheidend sein. Daher muss der sogenannte Digitalpakt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Seit Jahren warten die Schulen auf diese dringend benötigten Infrastrukturmittel“, appelliert Vogt. „Gerade weil Schulen in freier Trägerschaft häufig Vorreiter bei Bildungsinnovationen sind, müssen ihre Schüler und Schülerinnen bei den Investitionen von Bund und Ländern in die Bildungsinfrastruktur gleichberechtig beteiligt werden.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Digitale Bildung an Schulen – Der DigitalPaktSchule muss zügig final verhandelt werden

Berlin, 10.07.2018 – Seit knapp zwölf Monaten ist der Entwurf der Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPaktSchule“ der Öffentlichkeit bekannt. Bundestagswahlen und Regierungsbildung verhinderten eine schnelle Umsetzung. Der VDP begrüßt, dass die neue Bundesregierung und die Bundesländer weiterhin hinter dem Vorhaben stehen, die digitale Bildung und digitale Infrastruktur an allen Schulen mit zusätzlichen Finanzmitteln voranzubringen. Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft stehen in den Startlöchern. Der VDP fordert daher den zügigen Abschluss der Verhandlungen, begrüßt den vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung und versteht den DigitalPaktSchule als wichtigen Startschuss.

Für die Qualität der Bildung in Deutschland, sowohl in der Allgemeinbildung, Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung, sind die Vermittlung von Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Geräte als Lernwerkzeuge von zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier erkannbaren Nachholbedarf. Daher begrüßt der VDP das Vorhaben des Bundes und der Länder sowohl die digitale Infrastruktur an den Schulen auszubauen, medienpädagogische Konzepte an allen Schulen zu verankern und die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu verbessern. „In unserer Gesellschaft und Arbeitswelt sind Digitalkompetenzen von zentraler Bedeutung. Schule und Berufsbildung kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Auf diese müssen wir alle Schulen in Deutschland, unabhängig vom Bildungsbereich und ihrer Trägerschaft, vorbereiten“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Schulen in freier Trägerschaft sehen sich hier als Innovationsmotor und Impulsgeber. Mit positiven Effekten für das gesamte Bildungssystem“, so Vogt weiter.

Dabei ist es für den VDP und seine Mitgliedsschulen wichtig zu betonen, dass nicht allein die Bereitstellung der Infrastruktur und Geräte ausreicht. Fundierte Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer sind der wesentliche Baustein bei der Vermittlung von digitalen Medienkompetenzen. Daneben muss auch die Pflege der Technik vor Ort gewährleistet werden. Auch dafür müssen finanzielle Ressourcen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, betont Klaus Vogt weiter.

„Um allen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern, müssen Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt an den zusätzlichen Finanzmitteln beteiligt werden. Nur so kann digitale Medienkompetenz in allen Bildungsbereichen vermittelt werden“, so die Position des VDP. Daher begrüßt der VDP den vorliegenden Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung und die angestrebte Änderung des Art. 104c GG. Hiermit wird die Möglichkeit freier Schulträger zur Antragsstellung und Beteiligung am Bundesprogramm geschaffen. „Jetzt muss ein zügiges Unterschreiben der Vereinbarung durch Bund und Länder den Startschuss für mehr digitale Bildung an allen Schulen geben“, so Klaus Vogt

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de