Webinar 2023-01-19 | Update Arbeitszeiterfassung (neuer Termin)

Ein dienstliches Telefonat in der Freizeit? Mal kurz am Wochenende ein paar E-Mails beantworten? Überstunden, die nicht ausgeglichen werden? Aus einigen Minuten können am Ende der Woche schnell ein paar nicht erfasste Überstunden, und eben Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden.

„Am 13.09.2022 hat das Bundesarbeitsgericht in einer vielbeachteten Entscheidung festgelegt, dass es in Deutschland schon Regelungen gibt, die Arbeitgeber zur Arbeitszeitfassung zwingen. Bisher liegt zu dieser Entscheidung lediglich eine recht kurze und dürftige Pressemitteilung vor. Die Entscheidungsgründe wird das Bundesarbeitsgericht erst in den kommenden Wochen veröffentlichen.

 Mit den Urteilsgründen sollte dann hoffentlich auch klarer sein, wie und in welchem Umfang zukünftig Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat. Eins ist aber bereits jetzt klar: Es wird sich viel ändern und die bis heute millionenfach in Deutschland gelebte Vertrauensarbeitszeit dürfte tot sein!“ Vor diesem Hintergrund wird Herr Wünsche in diesem Webinar ein Update zu folgenden Themen geben

– Arbeitszeit Nachweisgesetz
– Auswirkung Bestands- und Neuverträge
– Urteil bzw. Auswirkung Bundesarbeitsgericht

Maik Wünsche ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg. Seit 2006 ist er Partner in der Sozietät Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts. Maik Wünsche ist sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt von RA Wünsche ist die Beratung von Schulen in freier Trägerschaft bei all ihren privatschulspezifischen rechtlichen Problematiken. Insbesondere die Schnittstelle in der arbeitsrechtlichen Beratung gerade für Privatschulen mit ihren hier ganz besonderen Gegebenheiten ist dabei seine tägliche Praxis.

Das Webinar findet am Donnerstag, 19. Januar 2023, von 14.30 bis 16.30 Uhr statt. Anmeldeschluss ist der 06.01.2023. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Für Fragen hierzu steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.