Kommentar | Privatschulen in Niedersachsen außer Kontrolle? von Heike Thies
Ein Kommentar von Heike Thies.
Spaltet sich die Gesellschaft in Deutschland von Kindesbeinen an? Ja, denn immer noch bestimmt die soziale Herkunft hier wesentlich über Bildungschancen und spätere berufliche Erfolge. Aber nein, die Privatschulen sind nicht schuld daran! Dieses gerade aber suggeriert die gestrige Berichterstattung im NDR Regionalmagazin „Hallo Niedersachsen“ sowie bei „Panorama 3“.
Unterstützung der These holt sich das Rechercheteam von dem Bildungsforscher Marcel Helbig, dessen Beiträge bereits 2016 zu einem kleinen medialen Hype führten, da er den Schulen in freier Trägerschaft Verstöße gegen das Sonderungsverbot und den Behörden Missachtung durch die Schulaufsicht vorwarf. Das war 2016. Nun wird diese These erneut vorgeholt, trotz einschlägiger anderslautender Rechtsgutachten zum Thema Sonderungsverbot und angereichert mit vermeintlicher Rückendeckung durch den Landesrechnungshofbericht Niedersachsen aus dem Jahr 2015.
Auf Nachfrage des NDR hat der Kultusminister die Kritik zurecht zurückgewiesen, denn die Antworten der Landesregierung auf den Landesrechnungshofbericht zeigen, dass sachliche Kritik an den Ergebnissen des Landesrechnungshofes angebracht ist. Die Antworten sind als Landtagsdrucksache öffentlich einsehbar.
Der angeführte interne Bericht der Landesschulbehörde sieht Schulgeldstaffelungen vor, wonach wohlhabendere Eltern mehr zahlen und dadurch anderen Eltern das Schulgeld erlassen oder reduziert werden kann. Am liebsten würden die freien Träger ganz auf das Schulgeld verzichten, aber wer kommt dann für die Investitions- und Sachkosten auf? Und so hängt die Schulgeldhöhe von den Finanzhilfen des Landes, den möglichen Zuwendungen des freien Trägers und dem pädagogischen Konzept ab. D.h. mit einer Erhöhung der Finanzhilfen könnte auch das Schulgeld verringert werden. Dabei entlasten die Schulen in freier Trägerschaft sogar trotz der Finanzhilfen den Landeshaushalt, denn eine Schülerin oder ein Schüler kostet das Land und die Kommune weniger, als wenn die jungen Menschen ihre Schulpflicht an einer staatlichen Schulen erfüllen. Ja, auch das sollte allen kritischen Steuerzahlern deutlich gemacht werden.
Also bleibt zu guter Letzt nur noch die Schule selbst: ein Internatsgymnasium und eine Montessori-Schule, die stellvertretend für alle Ersatzschulen in freier Trägerschaft für die Argumentation herhalten müssen. Da hätte das Rechercheteam vielleicht mit dem Kultusminister reisen sollen, um sich einen umfassenderen Eindruck auch von den vielen freien Schulen, die z.B. auch in Trägerschaft von Elternvereinen sind, zu verschaffen.
Ein Grundrecht, das die Vielfalt von Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft und mit ganz unterschiedlichen pädagogischen Ausrichtungen schützt, gehört zu den besonderen Errungenschaften unseres gerade gefeierten Grundgesetzes. Dieses Recht ist ein hohes Gut in unserer pluralistischen Gesellschaft, das Eltern die Möglichkeiten gibt, auch die Schule für ihr Kind auswählen zu können. Es gehört zur gelebten Demokratie.
Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Heike Thies
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Niedersachsen-Bremen e.V.
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Tel. 0160 / 63 60 12 3
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