Qualifizierung zum Nachweis der pädagogischen Eignung gemäß § 144, Absatz 3, Niedersächsisches Schulgesetz
„Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte sind nur erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrkräfte an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichwertig sind. […] Der Nachweis der pädagogischen Eignung kann im Rahmen der Tätigkeit an der Ersatzschule innerhalb einer von der Schulbehörde zu bestimmenden Frist erbracht werden.“ – § 144 Abs. 3 NschG
Qualifizierung zum Nachweis der pädagogischen Eignung gemäß § 144, Absatz 3, Niedersächsisches Schulgesetz
Start der nächsten Qualifizierung ist der 4. September 2020
Der VDP hat gemeinsam mit der NLschB eine einjährige Qualifizierung sowohl für allgemein bildende als auch für berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft konzipiert, in der in 240 Stunden die Kernprozesse des Lehrerhandelns grundlegend vermittelt werden, um den Quereinstieg als Schulleiter und Lehrkraft zu ermöglichen. Die Inhalt der Qualifizierung dienen dem Nachweis der pädagogischen Eignung im Rahmen der Tätigkeit an einer Ersatzschule nach § 144 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetz.Ein zusätzliches Modul, das weitere 160 Stunden umfasst, wird bei ausreichenden Anmeldungen, ab August 2020 angeboten. Dieses Modul ist insbesondere für diejenigen Leitungs- und Lehrkräfte notwendig, die an einer Schule Schule gemäß NSchGesVO tätig sind.Bei Interesse und Fragen berät Sie gern unsere Geschäftsstelle.
Die Qualifizierung in Kürze
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