Beiträge

PM | Neuregelung Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Finanzhilfeberechtigte Privatschulen müssen berücksichtigt werden

Berlin, 1. Juni 2017 – Heute hat der Bundestag eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Durch eine Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass mit Finanzhilfen des Bundes finanzschwache Kommunen ihre Bildungsinfrastruktur modernisieren und erweitern können. Dies betrifft allgemein- und berufsbildende Schulen gleichermaßen. Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf die Trägerneutralität verankert wurde. Überdies müssen jedoch alle finanzhilfeberechtigten Privatschulen die Finanzhilfen beantragen können.

Der Gesetzentwurf betrifft den so genannten Kommunalinvestitionsförderfonds der ursprünglich mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet war. Weitere 3,5 Milliarden Euro kommen nun hinzu. Mit diesem Förderprogramm stehen die zusätzlichen Finanzmittel allgemein- und berufsbildenden Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, für die Sanierung den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Verfügung. „Der VDP begrüßt die Berücksichtigung der freien Schulen bei dem Gesetzesvorhaben. Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kommunen garantiert werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Ein Kritikpunkt am Förderprogramm betrifft allerdings die alleinige Bereitstellung der Mittel für „finanzschwache Kommunen“. Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der „finanzschwäche“ der Kommunen – die Mittel aus dem Fonds beantragen können.

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung werden durch Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Landesfinanzministerien geregelt. Es wird hier darauf ankommen, dass die Trägerneutralität auch in den Kriterien der Verteilung vor Ort umgesetzt wird und auch freie Bildungsträger die Mittel beantragen können. „Der VDP wir die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung und die Umsetzung vor Ort über seine Landesverbände begleiten“, so Dietmar Schlömp weiter.

________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Haushaltsüberschüsse müssen in Bildung investiert werden

Berlin, 18.01.2017 – Der Bundeshaushalt konnte im Jahr 2016 einen Überschuss von 6,2 Milliarden Euro verzeichnen. Der Grund dafür ist die gut laufende Konjunktur. Das Bruttoinlandsprodukt wächst und die Beschäftigung ist so hoch wie lange nicht mehr. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert angesichts des hohen Bedarfes, die Investitionen in das Bildungssystem deutlich zu erhöhen.

Die KFW-Bankengruppe hat im vergangenen Jahr den Sanierungsstau an deutschen Schulen auf rund 34 Milliarden Euro beziffert. Zahlreiche Schulgebäude sind marode und vielen Kommunen fehlt das Geld, um sie zu sanieren. Auch der Ausbau einer digitalen Infrastruktur bleibt auf der Strecke. Hinzu kommt, dass Deutschland bei den Bildungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich hinter dem OECD-Durchschnitt liegt. „Flächendeckende Investitionen in das Bildungssystem sind kurz- und langfristig unverzichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, in die Zukunftspotentiale des Landes zu investieren“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Wolfgang Schäuble lehnt zusätzliche Investitionen mit dem Hinweis ab, dass die bereitgestellten Gelder nicht vollständig abgerufen werden. Eine Kooperation von Bund und Ländern bei der schulischen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen ist durch eine Änderung des Grundgesetzes allerdings zeitnah geplant. „Die Bundesregierung muss ihr Versprechen im Koalitionsvertrag noch vor der Bundestagswahl verwirklichen und die Haushaltsüberschüsse in Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Trägerschaft – investieren.“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Die Überschüsse müssen auch für die digitale Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. Der VDP fordert bereits seit langem eine digitale Bildungsoffensive an Schulen. Die digitale Ausstattung und flächendeckend schnelleres Internet sind dabei die Grundpfeiler. Deutschland schneidet im internationalen Vergleich bei der Kompetenz von Schülern im Umgang mit Computern nur mittelmäßig ab. Der Einsatz von Computern und digitalen Medien an deutschen Schulen ist längst noch nicht die Regel. „Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss eine moderne Schulbildung deshalb dringend an die Realität angepasst werden“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher.