PM | Verband Deutscher Privatschulen fordert Besonnenheit: Ruhe und Zeit für individuelle Pflegausbildung statt einheitlichem Lehrplan

Hannover, 05.02.2024 – In ihrem Gesetzentwurf spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung eines einheitlichen Rahmenlehrplans in der Pflegeausbildung aus und kritisiert zudem die Verpflichtung allgemeinbildenden Unterricht anzubieten. Der VDP lehnt die Ideen in dem Gesetzentwurf entschieden ab und führt dafür verschiedene Gründe an.

Entgegen der Position der CDU-Fraktion betont der VDP ausdrücklich, dass ein einheitlicher Landesrahmenlehrplan für die generalistische Pflegeausbildung nicht im Interesse der Schulen liegt. „Alle Schulen haben bereits in vielen Arbeitsstunden im Vorfeld der generalistischen Pflegeausbildung schulinterne Curricula erstellt, die die individuellen Bedürfnisse vor Ort abbilden. Den Schulen nun einen einheitlichen Landesrahmenlehrplan vorzugeben, wäre aus vielen Gründen ein falsches Signal“, sagt Sandra Marschall, Vorstandsmitglied des Verbandes.

Der Verband sieht in der individuellen Gestaltung durch die Schulen einen Mehrwert, der den unterschiedlichen Anforderungen vor Ort gerecht wird. Die Erstellung schulinterner Curricula erlaubt den Bildungseinrichtungen, ihre Ausbildung praxisnah und zielgerichtet zu gestalten. Der VDP plädiert dafür, diese Freiheit und Flexibilität zu bewahren.

Hinsichtlich der Kritik an den allgemeinbildenden Fächern in der Pflegeausbildung betont der VDP, dass diese einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekräfte leisten. „Die Vermittlung von Fachwissen allein reicht nicht aus. Eine breit angelegte Bildung, die auch allgemeine Fächer einschließt, fördert das Verständnis, die Kommunikationsfähigkeit und die ethische Reflexion der Pflegekräfte“, erklärt Sandra Marschall. Denn gerade darin liegt ein Mehrwert für die Schulen findet der Verband. „Niedersachsen hat den Schulen die Möglichkeit an die Hand gegeben, losgelöst von der Fachsystematik bestimmte pflegerische Szenarien zu vertiefen oder aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Zudem gibt es auch in Baden-Württemberg allgemeinbildende Fächer. Niedersachsen ist also nicht allein mit einem ganzheitlichen Gedanken“, ergänzt die Geschäftsführerin des Verbandes Martina Kristof.

Darüber hinaus weist der Verband auf den bürokratischen Aufwand hin, der mit den Vorgaben für die Abschlussprüfung aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) einhergehen. Dieser betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch die Aufsichtsbehörden, was nur mit enormen Kraftanstrengungen auf beiden Seiten zu bewältigen ist. Insofern mahnt der VDP, jetzt nicht in Aktionismus zu verfallen oder sich treiben zu lassen, sondern den Schulen Zeit und Raum zu geben, um eine reibungslose und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zu gewährleisten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | 3 Jahre „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ – Vom Wollen zum Müssen: Die Finanzhilfe für freie Schulen Niedersachsen MUSS sich verbessern

Im „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ haben sich Verbände und die Trägervertreter Frei-er Schulen vor 3 Jahren zusammengeschlossen. Vorrangiges Ziel des Bündnisses ist die Forde-rung nach auskömmlicher Finanzierung.

Denn die Finanzhilfe für freie Schulen in Niedersachsen ist das Schlusslicht der deutschen Bundesländer. Aktuell sieht die Situation so aus, dass Schulen eingezwängt sind zwischen zu niedrigen Einnahmen und zu hohen Anforderungen an Lehrkräfte, Gebäude und Bildungsqualität. Die Corona-Krise und die Inflation haben die Situation massiv verschärft. Eine Erhöhung der Schulgelder ist aus Gründen des Sonderungsverbots und auch aufgrund sinkender Einkünfte der Eltern nicht möglich, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnisses.

Unsere Gesellschaft braucht freie Schulen: teils um in der Fläche den Bildungsauftrag abzude-cken, teils um Kinder mit Förderbedarf zu beschulen und teils um die öffentlichen Schulen mit ihrer besonderen pädagogischen Ausrichtung sinnvoll zu ergänzen. Freie Schulen entlasten das öffentliche System, auch finanziell, so Frau Joachimmeyer.

Begrüßenswert ist das von der jetzigen Kultusministerin eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz, mit dem freie Schulen bereits seit Jahren gelebte Realitäten dann endlich zum Teil im Bereich Schulsozialarbeit und IT-Administration refinanzieren können.

Nach diesem ersten guten Schritt in die richtige Richtung muss es weitergehen. Der Arbeits-kreis Finanzhilfe mit dem Kultusministerium muss zeitnah eine neue Finanzhilfe aufsetzen, die eine Kostensteigerung für freie Schulen und nicht eine Kostenneutralität vorsieht. Andernfalls bleibt die Existenzgefährdung der freien Schulen. Wichtig ist auch, dass Tariferhöhungen und Sonderzahlungen sowie die Anhebung der Lehrergehälter (auf A 13 bzw. im berufsbildenden Bereich auf A9) unmittelbar und gleichwertig für die freie Schulen vollzogen werden. Nur das garantiert die Wettbewerbsfähigkeit und sorgt dafür, dass freie Schulen ihre Lehrkräfte halten können.

Deshalb fordert das Bündnis Freie Schule Niedersachsen“ jetzt einen politischen Konsens für eine erhöhte Finanzhilfe für freie Schulen in der laufenden Legislaturperiode.

Mehr Informationen zum Bündnis Freie Schulen Niedersachsen erhalten Sie hier.

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Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Gabriele Joachimmeyer

Tel.: 0151/55 23 69 59

PM | Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an

Hannover, 07.07.2023 – In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Bündnis freie Schulen Niedersachsen

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden.

Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden.
Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen.

In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt.

Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein.

Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

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PM | Erhöhung der Pharmaziestudienplätz zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar

Hannover, 15. Juni 2023 – Die CDU-Fraktion setzt sich mit ihrem Antrag „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!“ für die Stärkung der Apothekenlandschaft in Niedersachsen ein, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Hierfür benötigt es neben hochwertig ausgebildeten Apothekern auch gut ausgebildeten Pharmazeutisch-technischen-Assistenzen (PTA). Insofern ist der Ausbau von Pharmaziestudienplätzen ein wichtiger Schritt und zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar.

„Mit Interesse haben wir den Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Apotheken gelesen“, so der Vorsitzende Hannes Pook. „Allerdings benötigen wir die Erhöhung nicht nur für die Ausbildung von Apothekern, sondern auch, um die Ausbildung von Pharmazeutisch-technischen Assistenten zu sichern. Denn das PTA-Reformgesetz definiert, dass Lehrkräfte über eine Hochschulausbildung, insbesondere im Bereich Pharmazie verfügen müssen, um im Unterricht eingesetzt werden zu können“, so der Vorsitzende weiter.

Im Weiteren führt der Vorsitzende aus, dass Pharmazeutisch-technische Assistenten neben den Apothekern ebenfalls einen wichtigen Platz in der Gesundheitsversorgung einnehmen, um eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung zu gewährleisten. Insofern sind zur Stärkung der Apotheken zusätzliche Studienplatzangebote unabdingbar. „Die Stärkung und Sicherung der Ausbildung mit hinreichend qualifizierten Lehrkräften stärkt schlussendlich auch die Apotheken vor Ort und ist damit ein wichtiger Baustein, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen“, kommentiert Hannes Pook den Antrag der CDU-Fraktion weiter.

Neben den Lehrkräften können auch Apotheker im Unterricht eingesetzt werden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifizierung vorliegt. So sieht es das PTA-Reformgesetz vor. „Dem Land obliegt der Gestaltungsspielraum für eine solche pädagogische Qualifizierung von Apothekern. Insofern ist auch mit Blick auf den akuten Lehrkräftemangel zu überlegen, wie hoch diese Hürde gelegt wird“, gibt der Verbandsvorsitzende den Hinweis.

Zum Antrag der CDU-Fraktion

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Nachtragshaushalt 2023: Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen kommt

Hannover, 17. April 2023 – Die Regierungsfraktionen setzen mit ihren Schwerpunkten des Nachtragshaushalts deutliches Zeichen für zukunftsorientierte Bildungspolitik in Niedersachsen.

„Heute ist ein guter Tag für die berufliche Bildung in Niedersachsen. Mit den gesetzten Schwerpunkten des Nachtragshaushalts 2023 setzt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen ein deutliches Zeichen für eine zukunftsorientierte Bildungspolitik“, freut sich Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, über die Veröffentlichungen zum Nachtragshaushalt. „Mit der Umsetzung der Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen wird ein wichtiger Baustein gelegt, um dem Fachkräftemangel in vielen wichtigen Bereichen entgegenzuwirken und damit auch die Attraktivität zu steigern. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung nachhaltig gestärkt“, Hannes Pook weiter. „Allerdings haben wir Zweifel, ob die angesetzten 1,3 Millionen Euro für alle Ausbildungsberufe ausreichend sind.“

Bereits ab dem kommenden Schuljahr soll die Schulgeldfreiheit greifen. Dafür stehen lt. Pressemitteilung „Tonne, Schulz-Hendel und Kura: Regierungsfraktionen setzen eigene Schwerpunkte im Nachtragshaushalt 2023 – Stärkung der Sicherheits- und Rettungskräfte sowie Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen“ vom 14. April zunächst rund 1,3 Millionen Euro für den Beginn der vollständigen Schulgeldfreiheit zur Verfügung. Der Nachtragshaushalt soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.

„Wir werden uns in den kommenden Monaten intensiv mit der Ausgestaltung der Schulgeldfreiheit beschäftigen und bieten unsere Expertise an. Schlussendlich wollen wir alle das Gleiche und dennoch können die Wege unterschiedlich sein. Derzeit haben wir verschiedene Systeme der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen. Wir gehen daher davon aus, dass gemeinsam mit den Schulverbänden in einen Dialog eingetreten wird, um zum einen die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern und zum anderen auch, um wachsende Anforderungen wie beispielsweise an das Lehrpersonal entsprechend mit zu berücksichtigen“, führt der Vorsitzende des Verbandes weiter aus.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Chancen nutzen: Qualitätsfördernde Investitionen im Bildungssystem ausbauen

Berlin, 13. März 2023: Wie unter einem Brennglas offenbarten die Krisen der letzten Jahre ausgebliebene Innovationen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem. Qualitätsfördernde Investitionen müssen in den Fokus besonderer gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern rücken, um entstandene Defizite, Fehlentwicklungen und ausgebliebene Investitionen aufzuholen.

Unter dem Motto „Chance Bildung: Neue Wege beschreiten – mehr Zusammenarbeit“ initiiert das Bildungsministerium den Bildungsgipfel 2023. Der VDP begrüßt und unterstützt diese Initiative. „Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können die großen Herausforderungen im Bildungssystem bewältigt und ein passendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten werden können“ so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Voraussetzung hierfür ist der Ausbau von Bildungsinvestitionen und eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Bundesbildungsprogramme. Dabei müssen die Bildungsinvestitionen des Bundes und der Länder allen Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft zugutekommen. Im Sinne des Artikel 104c Grundgesetz müssen Privatschulen bei allen Investitions- und Zukunftsthemen auch in der konkreten Umsetzung vor Ort gleichberechtigt finanziert und beteiligt werden. Die bestehende und qualitätsfördernde Vielfalt der Bildungsangebote ist dabei Teil eines zukunftsweisenden Bildungssystems.

Der Lehrermangel gefährdet den Bildungsstandort Deutschland und die Qualität seines Bildungsangebots auf besondere Weise. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“ In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jeder andere Berufszweig hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt. 

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Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatschulen.de

PM | Bundesgesundheitsminister bereitet Ausbildungsreform in der Physiotherapie vor. Der VDP fordert eine attraktive berufsfachschulische Ausbildung und die Teilakademisierung

Berlin, 02. Dezember 2022: Auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers Prof. Lauterbach steht für 2023 die Ausbildungsreform in der Physiotherapie. Das Ministerium hatte sich zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs bereits im Sommer für eine Teilakademisierung der Ausbildung ausgesprochen. Darauf wies der Bundesgesundheitsminister auf dem Therapiegipfel in Berlin Mitte November noch einmal ausdrücklich hin. Er sprach sich dafür aus, dass sich Menschen sowohl über den akademischen als auch über den berufsfachschulischen Weg zum Physiotherapeuten ausbilden lassen könnten. Richtigerweise sieht er für dieses Modell eine große Unterstützung bei den Ländern und Verbänden.

„Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Teilakademisierung sichern die Patientenversorgung von morgen“, sagt Petra Witt, Mitglied des VDP Präsidiums und Vorsitzende der Gesundheitsschulen im VDP. Witt betont, dass es im weiteren Verlauf der Umsetzung des Reformvorhabens darauf ankäme, die Teilakademisierung so umzusetzen, dass zwei eigenständige Professionen – die Physiotherapie und der Masseur/ medizinische Bademeister – erhalten blieben. „Die Teilakademisierung in der Physiotherapieausbildung ist ein Ausbildungsmodell, bei dem sich angehende PhysiotherapeutInnen entweder für eine berufsfachschulische Ausbildung entscheiden oder sich in einem primärqualifizierenden oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitenden Studium qualifizieren können“, erläutert Witt. Dies müsse bei der weiteren Umsetzung grundsätzlich berücksichtigt werden, um dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesgesundheitsminister beim Therapiegipfel fest, dass der große Bedarf an Heilmittelerbringer nicht gedeckt werden könnte, wenn alle Anwärter nur noch über Hochschulen oder Universitäten ausgebildet werden.

„Die Ausbildungsreform und Teilakademisierung sind Schritte in die richtige Richtung“, bestätigt Witt. „Im Gesundheitssystem sind beruflich ausgebildeten Fachkräfte unerlässlich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Etablierte Berufsfachschulen sorgen schon heute für hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten ziehen neue Therapeutinnen und Therapeuten in die Ausbildung.“

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Jenny Knoop,
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

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PM | Steigende Energiekosten bringen Privatschulen in unsichere Lage

Berlin, 13. September 2022: Steigende Energie- und Rohstoffpreise stellen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft vor große Herausforderungen. Um den massiven Anstieg der Energiepreise auch für Schulen in freier Trägerschaft finanziell bewältigbar zu halten, müssen Mehrkosten schnell und unbürokratisch erstattet werden.

Steigende Preise für Energie und Rohstoffe setzen nicht nur Unternehmen, sondern vielen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft zu. Der VDP begrüßt in diesem Zusammenhang auch mit Blick auf Schulen in freier Trägerschaft die zwischenzeitlich umgesetzten und geplanten Maßnahmenpakete des Bundes, die weitreichende finanzielle Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen vorsehen. Um den massiven Anstieg der Energiepreise auch für Bildungseinrichtungen finanziell bewältigbar zu halten, müssen Mehrkosten schnell und unbürokratisch erstattet werden.

Der VDP fordert den Staat auf, seiner Infrastrukturverantwortung gegenüber Schulen in freier Trägerschaft gerecht zu werden. „Steigende Kosten dürfen sich nicht erst nach Monaten oder Jahren in höheren Kostensätzen niederschlagen. Der Staat muss seiner grundgesetzlichen Förderpflicht nachkommen.“, sagt Dr. Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Staatlich anerkannte Ersatzschulen müssen vom Staat finanziell so ausgestattet werden, dass die Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist.“, so Vogt weiter.

Freie Schulen sind rechtlich nicht in der Lage, steigende Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Sie unterliegen dem sog. Sonderungsverbot und Schulgelder sind ohne Ausnahme sozialverträglich auszugestalten. Damit Schulen ihrem grundgesetzlichen Auftrag entsprechen können, müssen sämtliche Betriebskosten, die bei der wirtschaftlichen Betriebsführung anfallen, durch die Finanzhilfe gedeckt sein.

Der Staat muss seiner Verpflichtung zur Kompensation nachkommen. „Für private Schulträger müssen zeitnah finanzielle Lösungen gefunden werden, um den Schulbetrieb auf hohem Niveau aufrechterhalten zu können.“, fordert Klaus Vogt. Um die aktuellen Mehrkosten abzufedern, wäre es zum Beispiel denkbar, dass vorübergehend höhere Abschlagszahlungen an Energieversorger direkt von den Ländern erstattet werden. Das würde schnell und wirksam helfen.

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Jenny Knoop –
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PM | Freie Schulen und Kultusministerium haben Absichtserklärung zur Weiterentwicklung der Finanzhilfe für freie Schulen in Niedersachsen unterschrieben

Hannover. Seit mehr als acht Jahren ist es in Koalitionsverträgen politischer Wille in Niedersachsen, die Finanzhilfe für freie Schulen zu reformieren und den Realitäten anzupassen.

Ein erster wichtiger Schritt ist mit der Unterzeichnung eines Letter of Intent am Dienstag, den 17.05.2022 gelungen. Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen begrüßt diese Zwischenetappe hin zu einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung der Finanzhilfe: Es muss weiterhin das Ziel bleiben, dass alle Zuwendungen an die staatlichen Schulen in personeller, sächlicher und finanzieller Hinsicht Basis für die Berechnung einer Finanzhilfe sind. Nur so bleiben beide Schulsysteme hinsichtlich ihrer Kosten vergleichbar.

Wichtig ist nun, jenseits der anstehenden Landtagswahl, die Arbeit zwischen Ministerium und Bündnis zügig fortzusetzen, um dem neuen Landtag eine abgestimmte Berechnung zur Entscheidung vorzulegen.

Mit dieser Grundlage können freie Schulen auch künftig eine engagierte Arbeit für die Bildung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen leisten.

Dass sie eine engagierte Arbeit leisten, ist gerade jetzt wieder deutlich bei der Beschulung von Kindern aus der Ukraine. Ohne finanzielle Unterstützung des Landes ist dieses Engagement in dem Umfang aber nicht durchzuhalten. Hier Bedarf es dringend einer Regelung.

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Bündnis freie Schulen Niedersachsen

PM | Startschuss der Kampagne „Wir stärken Euch den Rücken. Und Ihr?“ – Allianz für Gesundheitsschulen fordert attraktive Ausbildung für Therapeuten

Berlin, 9. Juni 2021 Die Allianz für Gesundheitsschulen aus Berufsverbänden, Berufsfachschulen
und Therapiepraxen fordert in ihrer heute gestarteten Kampagne schnelle Reformen
und Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler in den Therapieberufen. Gemeint
sind Auszubildende in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie Diatassistenten,
Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten und Podologen. Dies sind
Berufsausbildungen, für die Deutschland in ganz Europa aufgrund der praktischen und theoretischen
Qualität Anerkennung erhalten.

„Die Berufe eint, dass sie allesamt unverzichtbar sind, damit die Menschen in Deutschland
dauerhaft gesund bleiben können.“, sagt der Sprecher der Allianz Bernd Dietrich. „Doch wir
bilden schon heute weniger Therapie-Profis aus, als wir für die Versorgung benötigen“, so
Dietrich weiter. Anlässlich politischer Reformpläne und der bevorstehenden Bundestagswahl
benennt die Allianz die nötigen Schritte:

  • Zügige Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des erfolgreichen Modells der Therapie-Ausbildung an Berufsfachschulen
  • Bundesweite Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle
    Auszubildende
  • Ausbau der Teilakademisierung, damit auf der berufsfachschulischen Ausbildung
    aufbauend fachhochschulische Studiengänge absolviert werden können.

Insbesondere die letzte Forderung stößt auf keine Gegenliebe bei Befürworter einer Vollakademisierung.
Doch wer fordert, dass alle Therapeuten ausnahmslos ein Studium direkt
nach der Schule absolvieren, hat den Beweis zu erbringen, dass dies die Versorgung mit
Therapie-Profis nicht gefährdet. Fest steht, dass der Trend zur Akademisierung immer alle
motivierten und geeigneten Bewerber ausschließt, die einen mittleren oder einfachen
Schulabschluss haben. Und das, wo rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Gesundheitsfachberufen
mit mittlerer Reife in die Berufsfachschulen eintreten. „Diese jungen
Menschen würden durch die Vollakademisierung nicht nur berufliche Perspektiven verlieren,
sondern dem Gesundheitssystem auch als zukünftige Therapie-Profis fehlen.“, so Dietrich.
Die Allianz sieht daher die berufsfachschulische Ausbildung als ein bewährtes Modell,
das sich erfolgreich den neuen Anforderungen an Ausbildungsinhalte, Finanzierung und
Struktur stellen wird. Gesundheitsschulen sind unverzichtbar für die Deckung des Fachkräftebedarfs
in der medizinischen Versorgung, denn sie bilden mit derzeit 80 Prozent den weitaus
größten Teil zukünftiger Therapie-Profis aus.

Im Rahmen der Kampagne positionieren sich die Initiatoren zu notwendigen Reformen der
berufsfachschulischen Ausbildung, Auszubildende kommen mit ihren Ideen und Forderungen
zu Wort und Vor-Ort Gespräche in den Schulen mit Bundestagsabgeordneten ergänzen
die politische Arbeit der Allianz. Weitere Informationen zur Allianz erhalten Sie unter
www.wirstaerkeneuchdenruecken.de.

Pressekontakt:
Allianz für Gesundheitsschulen
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
030 / 28 44 50 88 0
Ansprechpartnerin: Ellen Jacob, Leiterin Public Affairs //