PM | Differenzierte Betrachtung unerlässlich: Verband weist Vorwurf der mangelhaften Lehrerqualität im Jahresbericht 2024 des LRH entschieden zurück

Hannover, 14. Juni 2024 – Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e. V. (VDP) nimmt den aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) mit Interesse zur Kenntnis und begrüßt die intensive Auseinandersetzung mit der Schulaufsicht und der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Der Verband möchten jedoch einige wichtige Punkte klarstellen und betonen, dass eine differenzierte Betrachtung der Schulaufsicht zwingend notwendig ist.

Der VDP plädiert seit langem, dass die Schulaufsicht als eine differenzierte Aufgabe verstanden werden muss, die sowohl Rechtsaufsicht als auch Fach- und Dienstaufsicht umfasst. Der Jahresbericht des LRH verkennt nach Auffassung des Verbandes die notwendige Differenzierung zwischen diesen Aufsichtsbereichen. Jedoch sind diese unterschiedlichen Dimensionen der Aufsicht ausschlaggebend, um die Autonomie der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Dabei ist Artikel 7 des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung, da er das Recht auf Privatschulen und die staatliche Aufsicht über das Schulwesen festlegt. „Eine pauschale Verstärkung der Schulaufsicht, wie sie vom LRH gefordert wird, sieht der VDP äußerst kritisch, da dies zu einer unangemessenen Einmischung in die Fach- und Dienstaufsicht führt. Zugleich würde die pädagogische Freiheit und Eigenverantwortung der freien Schulen mechanisch stark beeinträchtigt und somit die im Grundgesetz verankerte Privatschulfreiheit in Frage gestellt“, kommentiert Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, den Jahresbericht. „Allein der Rechtsaufsicht obliegt die Genehmigung von Schulen und die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllt sind“, kommentiert der Vorsitzende weiter.

Ein zentraler Punkt des Jahresberichtes ist die Ausbildung von Lehrkräften. „Das Ausbildungsmonopol für Lehrkräfte liegt beim Staat und damit trägt das Land auch die Infrastrukturverantwortung für freie Schulen. Es ist unerlässlich, dass bei der Ausbildung von Lehrkräften auch die Bedarfe der freien Schulen berücksichtigt, werden“, führt Hannes Pook aus. „Gemäß § 144,3 NSchG müssen Lehrkräfte an freien Schulen eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Ein zweites Staatsexamen, wie es der LRH verlangt, stellt hingegen eine gleichartige Qualifikation dar“, ergänzt Sandra Marschall, Mitglied des Vorstandes. Nach Auffassung des Verbandes ist demnach ein zweites Staatsexamen nicht zwingend erforderlich für die Lehrtätigkeit an freien Schulen. Die gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation kann durch bspw. einschlägige Masterabschlüsse erreicht und damit die Qualität des Unterrichts an freien Schulen sichergestellt werden. Daneben bietet der VDP eine Weiterbildung an, die die pädagogische Eignung nachweist. Überdies sind die Lehrkräfte an freien Schulen, insbesondere an berufsbildenden Schulen, aufgrund der mitgebrachten Praxiserfahrung eine wertvolle Bereicherung.

Seit Jahren stehen allen beteiligten Akteuren im Dialog, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die einerseits den hohen Bildungsstandards und der notwendigen Autonomie freier Schulen gerecht werden und andererseits, um die Finanzierung freier Schulen langfristig auf ein sicheres Fundament zu stellen, das die künftigen Anforderungen abbildet.

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Auszug Jahresbericht 2024 vom LRH: Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Freie Schulen im Fokus: Petition für gerechtere Finanzierung erreicht erforderliches Quorum

Hannover, 28. Mai 2024 – Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen in Niedersachsen freut sich, dass die Petition „Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (Petitionsnummer 00677/89/19) das erforderliche Quorum von 5.000 Unterstützer:innen erreicht hat. Diese überwältigende Unterstützung ist ein starkes Signal und zeigt die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Unterstützung.

„Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen in Niedersachsen. Das Erreichen des Quorums zeigt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine gerechte Behandlung aller Schulen ist, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Es unterstreicht, dass die Menschen in Niedersachsen die Bedeutung von Vielfalt und Qualität im Bildungssystem erkennen und fördern möchten“, sagt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes. „Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Dies zeigt die breite Zustimmung und das große Engagement für eine gerechtere Finanzierung freier Schulen.“

Freie Schulen sind eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen und nehmen den hoheitlichen Bildungsauftrag in Niedersachsen war. Sie stehen vor denselben Herausforderungen wie öffentliche Schulen: Digitalisierung, Inklusion, Lehrkräftemangel und zunehmende psychologische Belastungen. „Die Schulen leisten tagtäglich Großartiges und verdienen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung. Hierbei geht es auch darum, die individuellen Lern- und Lebenswege von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern“, fügt Martina Kristof an, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Besonders der jüngste Tarifabschluss der Länder, der die Gehaltskosten erheblich steigert, hat die finanzielle Lage vieler freier Schulen weiter verschärft. Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzhilfe droht eine Beeinträchtigung der Bildungsqualität. Diese Petition fordert eine faire und bessere Unterstützung, um dies zu verhindern“, betont Pook. „Nelson Mandela sagte einst Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese mächtige Waffe allen Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gleichermaßen zur Verfügung steht, und zwar unabhängig davon, welche Schule sie besuchen“, fügt Hannes Pook hinzu.

Mit dem Erreichen des Quorums wird sich nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und das Kultusministerium dieses wichtigen Themas annehmen. Der Verband wird die Entwicklungen sehr genau verfolgen und blick behalten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Verband Deutscher Privatschulen würdigt 75 Jahre Grundgesetz: Bildungsfreiheit und Finanzierung im Fokus

Hannover, 22.05.2024 – Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes würdigt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen die Bedeutung der Bildungsfreiheit, die in Artikel 7 Absatz 4 verankert ist. Gleichzeitig macht der Verband auf die Herausforderungen aufmerksam, denen freie Schulen in Bezug auf ihre Finanzierung gegenüberstehen.
Das Grundgesetz garantiert Privatschulfreiheit und damit Bildungsfreiheit. Dadurch wird die Rolle der Privatschulen als gleichberechtigte Partner im Bildungssystem betont. Diese Anerkennung ist von zentraler Bedeutung für die Vielfalt und Qualität im niedersächsischen Bildungswesen.

Herzlichen Glückwunsch Grundgesetz. 75 Jahre Privatschulfreiheit.

„Die Privatschulfreiheit ist verfassungsrechtlich gewollt und ein Grundrecht, das es Eltern ermöglicht, die Schule bzw. die Bildungseinrichtungen auszuwählen, die am besten zu den Bedürfnissen ihrer Kinder passen. Gleichzeitig hat der Staat damit auch eine Schutz- und Förderpflicht gegenüber den freien Schulen“, erklärt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen (VDP).

Der Verband betont, dass die Finanzierung von freien Schulen eine wichtige Frage ist, die sich aus dem Grundgesetz ergibt und seit Jahren in Niedersachsen diskutiert wird. Eine gerechte und angemessene Finanzierung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass zum einen die Schulgelder stabil gehalten werden können und zum anderen damit innovative Bildung auch weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich bleibt.

„Es ist wichtig, dass freie Schulen angemessen und auskömmlich finanziell unterstützt werden, damit die Bildungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet ist und sie ihre pädagogischen Konzepte verwirklichen können. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ist es entscheidend, dass wir vom Wollen ins Machen kommen“, betont Pook.

Der VDP ruft dazu auf, die Finanzierung von freien Schulen endlich dahingehend zu überarbeiten, dass sie sich an den Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nur so wird nach Ansicht des VDP gewährleistet, dass freien Schulen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre hoheitlichen Bildungsauftrag weiterhin zu erfüllen und die Bildungsvielfalt erhalten bleibt.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

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PM | Verband Deutscher Privatschulen fordert Besonnenheit: Ruhe und Zeit für individuelle Pflegausbildung statt einheitlichem Lehrplan

Hannover, 05.02.2024 – In ihrem Gesetzentwurf spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung eines einheitlichen Rahmenlehrplans in der Pflegeausbildung aus und kritisiert zudem die Verpflichtung allgemeinbildenden Unterricht anzubieten. Der VDP lehnt die Ideen in dem Gesetzentwurf entschieden ab und führt dafür verschiedene Gründe an.

Entgegen der Position der CDU-Fraktion betont der VDP ausdrücklich, dass ein einheitlicher Landesrahmenlehrplan für die generalistische Pflegeausbildung nicht im Interesse der Schulen liegt. „Alle Schulen haben bereits in vielen Arbeitsstunden im Vorfeld der generalistischen Pflegeausbildung schulinterne Curricula erstellt, die die individuellen Bedürfnisse vor Ort abbilden. Den Schulen nun einen einheitlichen Landesrahmenlehrplan vorzugeben, wäre aus vielen Gründen ein falsches Signal“, sagt Sandra Marschall, Vorstandsmitglied des Verbandes.

Der Verband sieht in der individuellen Gestaltung durch die Schulen einen Mehrwert, der den unterschiedlichen Anforderungen vor Ort gerecht wird. Die Erstellung schulinterner Curricula erlaubt den Bildungseinrichtungen, ihre Ausbildung praxisnah und zielgerichtet zu gestalten. Der VDP plädiert dafür, diese Freiheit und Flexibilität zu bewahren.

Hinsichtlich der Kritik an den allgemeinbildenden Fächern in der Pflegeausbildung betont der VDP, dass diese einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekräfte leisten. „Die Vermittlung von Fachwissen allein reicht nicht aus. Eine breit angelegte Bildung, die auch allgemeine Fächer einschließt, fördert das Verständnis, die Kommunikationsfähigkeit und die ethische Reflexion der Pflegekräfte“, erklärt Sandra Marschall. Denn gerade darin liegt ein Mehrwert für die Schulen findet der Verband. „Niedersachsen hat den Schulen die Möglichkeit an die Hand gegeben, losgelöst von der Fachsystematik bestimmte pflegerische Szenarien zu vertiefen oder aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Zudem gibt es auch in Baden-Württemberg allgemeinbildende Fächer. Niedersachsen ist also nicht allein mit einem ganzheitlichen Gedanken“, ergänzt die Geschäftsführerin des Verbandes Martina Kristof.

Darüber hinaus weist der Verband auf den bürokratischen Aufwand hin, der mit den Vorgaben für die Abschlussprüfung aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) einhergehen. Dieser betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch die Aufsichtsbehörden, was nur mit enormen Kraftanstrengungen auf beiden Seiten zu bewältigen ist. Insofern mahnt der VDP, jetzt nicht in Aktionismus zu verfallen oder sich treiben zu lassen, sondern den Schulen Zeit und Raum zu geben, um eine reibungslose und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zu gewährleisten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

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PM | 3 Jahre „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ – Vom Wollen zum Müssen: Die Finanzhilfe für freie Schulen Niedersachsen MUSS sich verbessern

Im „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ haben sich Verbände und die Trägervertreter Frei-er Schulen vor 3 Jahren zusammengeschlossen. Vorrangiges Ziel des Bündnisses ist die Forde-rung nach auskömmlicher Finanzierung.

Denn die Finanzhilfe für freie Schulen in Niedersachsen ist das Schlusslicht der deutschen Bundesländer. Aktuell sieht die Situation so aus, dass Schulen eingezwängt sind zwischen zu niedrigen Einnahmen und zu hohen Anforderungen an Lehrkräfte, Gebäude und Bildungsqualität. Die Corona-Krise und die Inflation haben die Situation massiv verschärft. Eine Erhöhung der Schulgelder ist aus Gründen des Sonderungsverbots und auch aufgrund sinkender Einkünfte der Eltern nicht möglich, so Frau Joachimmeyer, Sprecherin des Bündnisses.

Unsere Gesellschaft braucht freie Schulen: teils um in der Fläche den Bildungsauftrag abzude-cken, teils um Kinder mit Förderbedarf zu beschulen und teils um die öffentlichen Schulen mit ihrer besonderen pädagogischen Ausrichtung sinnvoll zu ergänzen. Freie Schulen entlasten das öffentliche System, auch finanziell, so Frau Joachimmeyer.

Begrüßenswert ist das von der jetzigen Kultusministerin eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz, mit dem freie Schulen bereits seit Jahren gelebte Realitäten dann endlich zum Teil im Bereich Schulsozialarbeit und IT-Administration refinanzieren können.

Nach diesem ersten guten Schritt in die richtige Richtung muss es weitergehen. Der Arbeits-kreis Finanzhilfe mit dem Kultusministerium muss zeitnah eine neue Finanzhilfe aufsetzen, die eine Kostensteigerung für freie Schulen und nicht eine Kostenneutralität vorsieht. Andernfalls bleibt die Existenzgefährdung der freien Schulen. Wichtig ist auch, dass Tariferhöhungen und Sonderzahlungen sowie die Anhebung der Lehrergehälter (auf A 13 bzw. im berufsbildenden Bereich auf A9) unmittelbar und gleichwertig für die freie Schulen vollzogen werden. Nur das garantiert die Wettbewerbsfähigkeit und sorgt dafür, dass freie Schulen ihre Lehrkräfte halten können.

Deshalb fordert das Bündnis Freie Schule Niedersachsen“ jetzt einen politischen Konsens für eine erhöhte Finanzhilfe für freie Schulen in der laufenden Legislaturperiode.

Mehr Informationen zum Bündnis Freie Schulen Niedersachsen erhalten Sie hier.

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Pressekontakt:

Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Gabriele Joachimmeyer

Tel.: 0151/55 23 69 59

PM | Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an

Hannover, 07.07.2023 – In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Bündnis freie Schulen Niedersachsen

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden.

Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden.
Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen.

In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt.

Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein.

Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

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Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Tel.: 0511 – 47 53 99 80
Mail:
Webseite: https://alle-guten-dinge-sind-frei.de/

PM | Erhöhung der Pharmaziestudienplätz zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar

Hannover, 15. Juni 2023 – Die CDU-Fraktion setzt sich mit ihrem Antrag „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!“ für die Stärkung der Apothekenlandschaft in Niedersachsen ein, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Hierfür benötigt es neben hochwertig ausgebildeten Apothekern auch gut ausgebildeten Pharmazeutisch-technischen-Assistenzen (PTA). Insofern ist der Ausbau von Pharmaziestudienplätzen ein wichtiger Schritt und zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar.

„Mit Interesse haben wir den Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Apotheken gelesen“, so der Vorsitzende Hannes Pook. „Allerdings benötigen wir die Erhöhung nicht nur für die Ausbildung von Apothekern, sondern auch, um die Ausbildung von Pharmazeutisch-technischen Assistenten zu sichern. Denn das PTA-Reformgesetz definiert, dass Lehrkräfte über eine Hochschulausbildung, insbesondere im Bereich Pharmazie verfügen müssen, um im Unterricht eingesetzt werden zu können“, so der Vorsitzende weiter.

Im Weiteren führt der Vorsitzende aus, dass Pharmazeutisch-technische Assistenten neben den Apothekern ebenfalls einen wichtigen Platz in der Gesundheitsversorgung einnehmen, um eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung zu gewährleisten. Insofern sind zur Stärkung der Apotheken zusätzliche Studienplatzangebote unabdingbar. „Die Stärkung und Sicherung der Ausbildung mit hinreichend qualifizierten Lehrkräften stärkt schlussendlich auch die Apotheken vor Ort und ist damit ein wichtiger Baustein, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen“, kommentiert Hannes Pook den Antrag der CDU-Fraktion weiter.

Neben den Lehrkräften können auch Apotheker im Unterricht eingesetzt werden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifizierung vorliegt. So sieht es das PTA-Reformgesetz vor. „Dem Land obliegt der Gestaltungsspielraum für eine solche pädagogische Qualifizierung von Apothekern. Insofern ist auch mit Blick auf den akuten Lehrkräftemangel zu überlegen, wie hoch diese Hürde gelegt wird“, gibt der Verbandsvorsitzende den Hinweis.

Zum Antrag der CDU-Fraktion

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

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PM | Nachtragshaushalt 2023: Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen kommt

Hannover, 17. April 2023 – Die Regierungsfraktionen setzen mit ihren Schwerpunkten des Nachtragshaushalts deutliches Zeichen für zukunftsorientierte Bildungspolitik in Niedersachsen.

„Heute ist ein guter Tag für die berufliche Bildung in Niedersachsen. Mit den gesetzten Schwerpunkten des Nachtragshaushalts 2023 setzt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen ein deutliches Zeichen für eine zukunftsorientierte Bildungspolitik“, freut sich Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, über die Veröffentlichungen zum Nachtragshaushalt. „Mit der Umsetzung der Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen wird ein wichtiger Baustein gelegt, um dem Fachkräftemangel in vielen wichtigen Bereichen entgegenzuwirken und damit auch die Attraktivität zu steigern. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung nachhaltig gestärkt“, Hannes Pook weiter. „Allerdings haben wir Zweifel, ob die angesetzten 1,3 Millionen Euro für alle Ausbildungsberufe ausreichend sind.“

Bereits ab dem kommenden Schuljahr soll die Schulgeldfreiheit greifen. Dafür stehen lt. Pressemitteilung „Tonne, Schulz-Hendel und Kura: Regierungsfraktionen setzen eigene Schwerpunkte im Nachtragshaushalt 2023 – Stärkung der Sicherheits- und Rettungskräfte sowie Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen“ vom 14. April zunächst rund 1,3 Millionen Euro für den Beginn der vollständigen Schulgeldfreiheit zur Verfügung. Der Nachtragshaushalt soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.

„Wir werden uns in den kommenden Monaten intensiv mit der Ausgestaltung der Schulgeldfreiheit beschäftigen und bieten unsere Expertise an. Schlussendlich wollen wir alle das Gleiche und dennoch können die Wege unterschiedlich sein. Derzeit haben wir verschiedene Systeme der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen. Wir gehen daher davon aus, dass gemeinsam mit den Schulverbänden in einen Dialog eingetreten wird, um zum einen die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern und zum anderen auch, um wachsende Anforderungen wie beispielsweise an das Lehrpersonal entsprechend mit zu berücksichtigen“, führt der Vorsitzende des Verbandes weiter aus.

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PM | Chancen nutzen: Qualitätsfördernde Investitionen im Bildungssystem ausbauen

Berlin, 13. März 2023: Wie unter einem Brennglas offenbarten die Krisen der letzten Jahre ausgebliebene Innovationen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem. Qualitätsfördernde Investitionen müssen in den Fokus besonderer gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern rücken, um entstandene Defizite, Fehlentwicklungen und ausgebliebene Investitionen aufzuholen.

Unter dem Motto „Chance Bildung: Neue Wege beschreiten – mehr Zusammenarbeit“ initiiert das Bildungsministerium den Bildungsgipfel 2023. Der VDP begrüßt und unterstützt diese Initiative. „Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können die großen Herausforderungen im Bildungssystem bewältigt und ein passendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten werden können“ so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Voraussetzung hierfür ist der Ausbau von Bildungsinvestitionen und eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Bundesbildungsprogramme. Dabei müssen die Bildungsinvestitionen des Bundes und der Länder allen Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft zugutekommen. Im Sinne des Artikel 104c Grundgesetz müssen Privatschulen bei allen Investitions- und Zukunftsthemen auch in der konkreten Umsetzung vor Ort gleichberechtigt finanziert und beteiligt werden. Die bestehende und qualitätsfördernde Vielfalt der Bildungsangebote ist dabei Teil eines zukunftsweisenden Bildungssystems.

Der Lehrermangel gefährdet den Bildungsstandort Deutschland und die Qualität seines Bildungsangebots auf besondere Weise. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“ In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jeder andere Berufszweig hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt. 

Pressekontakt:

Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – 

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PM | Bundesgesundheitsminister bereitet Ausbildungsreform in der Physiotherapie vor. Der VDP fordert eine attraktive berufsfachschulische Ausbildung und die Teilakademisierung

Berlin, 02. Dezember 2022: Auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers Prof. Lauterbach steht für 2023 die Ausbildungsreform in der Physiotherapie. Das Ministerium hatte sich zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs bereits im Sommer für eine Teilakademisierung der Ausbildung ausgesprochen. Darauf wies der Bundesgesundheitsminister auf dem Therapiegipfel in Berlin Mitte November noch einmal ausdrücklich hin. Er sprach sich dafür aus, dass sich Menschen sowohl über den akademischen als auch über den berufsfachschulischen Weg zum Physiotherapeuten ausbilden lassen könnten. Richtigerweise sieht er für dieses Modell eine große Unterstützung bei den Ländern und Verbänden.

„Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Teilakademisierung sichern die Patientenversorgung von morgen“, sagt Petra Witt, Mitglied des VDP Präsidiums und Vorsitzende der Gesundheitsschulen im VDP. Witt betont, dass es im weiteren Verlauf der Umsetzung des Reformvorhabens darauf ankäme, die Teilakademisierung so umzusetzen, dass zwei eigenständige Professionen – die Physiotherapie und der Masseur/ medizinische Bademeister – erhalten blieben. „Die Teilakademisierung in der Physiotherapieausbildung ist ein Ausbildungsmodell, bei dem sich angehende PhysiotherapeutInnen entweder für eine berufsfachschulische Ausbildung entscheiden oder sich in einem primärqualifizierenden oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitenden Studium qualifizieren können“, erläutert Witt. Dies müsse bei der weiteren Umsetzung grundsätzlich berücksichtigt werden, um dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesgesundheitsminister beim Therapiegipfel fest, dass der große Bedarf an Heilmittelerbringer nicht gedeckt werden könnte, wenn alle Anwärter nur noch über Hochschulen oder Universitäten ausgebildet werden.

„Die Ausbildungsreform und Teilakademisierung sind Schritte in die richtige Richtung“, bestätigt Witt. „Im Gesundheitssystem sind beruflich ausgebildeten Fachkräfte unerlässlich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Etablierte Berufsfachschulen sorgen schon heute für hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten ziehen neue Therapeutinnen und Therapeuten in die Ausbildung.“

Pressekontakt:
Jenny Knoop,
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