PM | Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an

Hannover, 07.07.2023 – In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Bündnis freie Schulen Niedersachsen

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden.

Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden.
Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen.

In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt.

Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein.

Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

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PM | Erhöhung der Pharmaziestudienplätz zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar

Hannover, 15. Juni 2023 – Die CDU-Fraktion setzt sich mit ihrem Antrag „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!“ für die Stärkung der Apothekenlandschaft in Niedersachsen ein, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Hierfür benötigt es neben hochwertig ausgebildeten Apothekern auch gut ausgebildeten Pharmazeutisch-technischen-Assistenzen (PTA). Insofern ist der Ausbau von Pharmaziestudienplätzen ein wichtiger Schritt und zur Sicherung der Ausbildung unabdingbar.

„Mit Interesse haben wir den Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung der Apotheken gelesen“, so der Vorsitzende Hannes Pook. „Allerdings benötigen wir die Erhöhung nicht nur für die Ausbildung von Apothekern, sondern auch, um die Ausbildung von Pharmazeutisch-technischen Assistenten zu sichern. Denn das PTA-Reformgesetz definiert, dass Lehrkräfte über eine Hochschulausbildung, insbesondere im Bereich Pharmazie verfügen müssen, um im Unterricht eingesetzt werden zu können“, so der Vorsitzende weiter.

Im Weiteren führt der Vorsitzende aus, dass Pharmazeutisch-technische Assistenten neben den Apothekern ebenfalls einen wichtigen Platz in der Gesundheitsversorgung einnehmen, um eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischer Beratung zu gewährleisten. Insofern sind zur Stärkung der Apotheken zusätzliche Studienplatzangebote unabdingbar. „Die Stärkung und Sicherung der Ausbildung mit hinreichend qualifizierten Lehrkräften stärkt schlussendlich auch die Apotheken vor Ort und ist damit ein wichtiger Baustein, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen“, kommentiert Hannes Pook den Antrag der CDU-Fraktion weiter.

Neben den Lehrkräften können auch Apotheker im Unterricht eingesetzt werden, sofern eine zusätzliche pädagogische Qualifizierung vorliegt. So sieht es das PTA-Reformgesetz vor. „Dem Land obliegt der Gestaltungsspielraum für eine solche pädagogische Qualifizierung von Apothekern. Insofern ist auch mit Blick auf den akuten Lehrkräftemangel zu überlegen, wie hoch diese Hürde gelegt wird“, gibt der Verbandsvorsitzende den Hinweis.

Zum Antrag der CDU-Fraktion

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Nachtragshaushalt 2023: Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen kommt

Hannover, 17. April 2023 – Die Regierungsfraktionen setzen mit ihren Schwerpunkten des Nachtragshaushalts deutliches Zeichen für zukunftsorientierte Bildungspolitik in Niedersachsen.

„Heute ist ein guter Tag für die berufliche Bildung in Niedersachsen. Mit den gesetzten Schwerpunkten des Nachtragshaushalts 2023 setzt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen ein deutliches Zeichen für eine zukunftsorientierte Bildungspolitik“, freut sich Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, über die Veröffentlichungen zum Nachtragshaushalt. „Mit der Umsetzung der Schulgeldfreiheit in allen Ausbildungsberufen wird ein wichtiger Baustein gelegt, um dem Fachkräftemangel in vielen wichtigen Bereichen entgegenzuwirken und damit auch die Attraktivität zu steigern. Gleichzeitig wird die berufliche Bildung nachhaltig gestärkt“, Hannes Pook weiter. „Allerdings haben wir Zweifel, ob die angesetzten 1,3 Millionen Euro für alle Ausbildungsberufe ausreichend sind.“

Bereits ab dem kommenden Schuljahr soll die Schulgeldfreiheit greifen. Dafür stehen lt. Pressemitteilung „Tonne, Schulz-Hendel und Kura: Regierungsfraktionen setzen eigene Schwerpunkte im Nachtragshaushalt 2023 – Stärkung der Sicherheits- und Rettungskräfte sowie Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen“ vom 14. April zunächst rund 1,3 Millionen Euro für den Beginn der vollständigen Schulgeldfreiheit zur Verfügung. Der Nachtragshaushalt soll im Mai-Plenum verabschiedet werden.

„Wir werden uns in den kommenden Monaten intensiv mit der Ausgestaltung der Schulgeldfreiheit beschäftigen und bieten unsere Expertise an. Schlussendlich wollen wir alle das Gleiche und dennoch können die Wege unterschiedlich sein. Derzeit haben wir verschiedene Systeme der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen. Wir gehen daher davon aus, dass gemeinsam mit den Schulverbänden in einen Dialog eingetreten wird, um zum einen die verschiedenen Möglichkeiten zu erörtern und zum anderen auch, um wachsende Anforderungen wie beispielsweise an das Lehrpersonal entsprechend mit zu berücksichtigen“, führt der Vorsitzende des Verbandes weiter aus.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

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PM | Chancen nutzen: Qualitätsfördernde Investitionen im Bildungssystem ausbauen

Berlin, 13. März 2023: Wie unter einem Brennglas offenbarten die Krisen der letzten Jahre ausgebliebene Innovationen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem. Qualitätsfördernde Investitionen müssen in den Fokus besonderer gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern rücken, um entstandene Defizite, Fehlentwicklungen und ausgebliebene Investitionen aufzuholen.

Unter dem Motto „Chance Bildung: Neue Wege beschreiten – mehr Zusammenarbeit“ initiiert das Bildungsministerium den Bildungsgipfel 2023. Der VDP begrüßt und unterstützt diese Initiative. „Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können die großen Herausforderungen im Bildungssystem bewältigt und ein passendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten werden können“ so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Voraussetzung hierfür ist der Ausbau von Bildungsinvestitionen und eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Bundesbildungsprogramme. Dabei müssen die Bildungsinvestitionen des Bundes und der Länder allen Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft zugutekommen. Im Sinne des Artikel 104c Grundgesetz müssen Privatschulen bei allen Investitions- und Zukunftsthemen auch in der konkreten Umsetzung vor Ort gleichberechtigt finanziert und beteiligt werden. Die bestehende und qualitätsfördernde Vielfalt der Bildungsangebote ist dabei Teil eines zukunftsweisenden Bildungssystems.

Der Lehrermangel gefährdet den Bildungsstandort Deutschland und die Qualität seines Bildungsangebots auf besondere Weise. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“ In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jeder andere Berufszweig hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt. 

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Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatschulen.de

PM | Bundesgesundheitsminister bereitet Ausbildungsreform in der Physiotherapie vor. Der VDP fordert eine attraktive berufsfachschulische Ausbildung und die Teilakademisierung

Berlin, 02. Dezember 2022: Auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers Prof. Lauterbach steht für 2023 die Ausbildungsreform in der Physiotherapie. Das Ministerium hatte sich zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs bereits im Sommer für eine Teilakademisierung der Ausbildung ausgesprochen. Darauf wies der Bundesgesundheitsminister auf dem Therapiegipfel in Berlin Mitte November noch einmal ausdrücklich hin. Er sprach sich dafür aus, dass sich Menschen sowohl über den akademischen als auch über den berufsfachschulischen Weg zum Physiotherapeuten ausbilden lassen könnten. Richtigerweise sieht er für dieses Modell eine große Unterstützung bei den Ländern und Verbänden.

„Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Teilakademisierung sichern die Patientenversorgung von morgen“, sagt Petra Witt, Mitglied des VDP Präsidiums und Vorsitzende der Gesundheitsschulen im VDP. Witt betont, dass es im weiteren Verlauf der Umsetzung des Reformvorhabens darauf ankäme, die Teilakademisierung so umzusetzen, dass zwei eigenständige Professionen – die Physiotherapie und der Masseur/ medizinische Bademeister – erhalten blieben. „Die Teilakademisierung in der Physiotherapieausbildung ist ein Ausbildungsmodell, bei dem sich angehende PhysiotherapeutInnen entweder für eine berufsfachschulische Ausbildung entscheiden oder sich in einem primärqualifizierenden oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitenden Studium qualifizieren können“, erläutert Witt. Dies müsse bei der weiteren Umsetzung grundsätzlich berücksichtigt werden, um dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesgesundheitsminister beim Therapiegipfel fest, dass der große Bedarf an Heilmittelerbringer nicht gedeckt werden könnte, wenn alle Anwärter nur noch über Hochschulen oder Universitäten ausgebildet werden.

„Die Ausbildungsreform und Teilakademisierung sind Schritte in die richtige Richtung“, bestätigt Witt. „Im Gesundheitssystem sind beruflich ausgebildeten Fachkräfte unerlässlich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Etablierte Berufsfachschulen sorgen schon heute für hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten ziehen neue Therapeutinnen und Therapeuten in die Ausbildung.“

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Jenny Knoop,
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

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PM | Steigende Energiekosten bringen Privatschulen in unsichere Lage

Berlin, 13. September 2022: Steigende Energie- und Rohstoffpreise stellen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft vor große Herausforderungen. Um den massiven Anstieg der Energiepreise auch für Schulen in freier Trägerschaft finanziell bewältigbar zu halten, müssen Mehrkosten schnell und unbürokratisch erstattet werden.

Steigende Preise für Energie und Rohstoffe setzen nicht nur Unternehmen, sondern vielen Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft zu. Der VDP begrüßt in diesem Zusammenhang auch mit Blick auf Schulen in freier Trägerschaft die zwischenzeitlich umgesetzten und geplanten Maßnahmenpakete des Bundes, die weitreichende finanzielle Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen vorsehen. Um den massiven Anstieg der Energiepreise auch für Bildungseinrichtungen finanziell bewältigbar zu halten, müssen Mehrkosten schnell und unbürokratisch erstattet werden.

Der VDP fordert den Staat auf, seiner Infrastrukturverantwortung gegenüber Schulen in freier Trägerschaft gerecht zu werden. „Steigende Kosten dürfen sich nicht erst nach Monaten oder Jahren in höheren Kostensätzen niederschlagen. Der Staat muss seiner grundgesetzlichen Förderpflicht nachkommen.“, sagt Dr. Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Staatlich anerkannte Ersatzschulen müssen vom Staat finanziell so ausgestattet werden, dass die Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist.“, so Vogt weiter.

Freie Schulen sind rechtlich nicht in der Lage, steigende Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Sie unterliegen dem sog. Sonderungsverbot und Schulgelder sind ohne Ausnahme sozialverträglich auszugestalten. Damit Schulen ihrem grundgesetzlichen Auftrag entsprechen können, müssen sämtliche Betriebskosten, die bei der wirtschaftlichen Betriebsführung anfallen, durch die Finanzhilfe gedeckt sein.

Der Staat muss seiner Verpflichtung zur Kompensation nachkommen. „Für private Schulträger müssen zeitnah finanzielle Lösungen gefunden werden, um den Schulbetrieb auf hohem Niveau aufrechterhalten zu können.“, fordert Klaus Vogt. Um die aktuellen Mehrkosten abzufedern, wäre es zum Beispiel denkbar, dass vorübergehend höhere Abschlagszahlungen an Energieversorger direkt von den Ländern erstattet werden. Das würde schnell und wirksam helfen.

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Jenny Knoop –
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PM | Freie Schulen und Kultusministerium haben Absichtserklärung zur Weiterentwicklung der Finanzhilfe für freie Schulen in Niedersachsen unterschrieben

Hannover. Seit mehr als acht Jahren ist es in Koalitionsverträgen politischer Wille in Niedersachsen, die Finanzhilfe für freie Schulen zu reformieren und den Realitäten anzupassen.

Ein erster wichtiger Schritt ist mit der Unterzeichnung eines Letter of Intent am Dienstag, den 17.05.2022 gelungen. Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen begrüßt diese Zwischenetappe hin zu einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung der Finanzhilfe: Es muss weiterhin das Ziel bleiben, dass alle Zuwendungen an die staatlichen Schulen in personeller, sächlicher und finanzieller Hinsicht Basis für die Berechnung einer Finanzhilfe sind. Nur so bleiben beide Schulsysteme hinsichtlich ihrer Kosten vergleichbar.

Wichtig ist nun, jenseits der anstehenden Landtagswahl, die Arbeit zwischen Ministerium und Bündnis zügig fortzusetzen, um dem neuen Landtag eine abgestimmte Berechnung zur Entscheidung vorzulegen.

Mit dieser Grundlage können freie Schulen auch künftig eine engagierte Arbeit für die Bildung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen leisten.

Dass sie eine engagierte Arbeit leisten, ist gerade jetzt wieder deutlich bei der Beschulung von Kindern aus der Ukraine. Ohne finanzielle Unterstützung des Landes ist dieses Engagement in dem Umfang aber nicht durchzuhalten. Hier Bedarf es dringend einer Regelung.

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Bündnis freie Schulen Niedersachsen

PM | Startschuss der Kampagne „Wir stärken Euch den Rücken. Und Ihr?“ – Allianz für Gesundheitsschulen fordert attraktive Ausbildung für Therapeuten

Berlin, 9. Juni 2021 Die Allianz für Gesundheitsschulen aus Berufsverbänden, Berufsfachschulen
und Therapiepraxen fordert in ihrer heute gestarteten Kampagne schnelle Reformen
und Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler in den Therapieberufen. Gemeint
sind Auszubildende in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie Diatassistenten,
Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten und Podologen. Dies sind
Berufsausbildungen, für die Deutschland in ganz Europa aufgrund der praktischen und theoretischen
Qualität Anerkennung erhalten.

„Die Berufe eint, dass sie allesamt unverzichtbar sind, damit die Menschen in Deutschland
dauerhaft gesund bleiben können.“, sagt der Sprecher der Allianz Bernd Dietrich. „Doch wir
bilden schon heute weniger Therapie-Profis aus, als wir für die Versorgung benötigen“, so
Dietrich weiter. Anlässlich politischer Reformpläne und der bevorstehenden Bundestagswahl
benennt die Allianz die nötigen Schritte:

  • Zügige Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des erfolgreichen Modells der Therapie-Ausbildung an Berufsfachschulen
  • Bundesweite Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle
    Auszubildende
  • Ausbau der Teilakademisierung, damit auf der berufsfachschulischen Ausbildung
    aufbauend fachhochschulische Studiengänge absolviert werden können.

Insbesondere die letzte Forderung stößt auf keine Gegenliebe bei Befürworter einer Vollakademisierung.
Doch wer fordert, dass alle Therapeuten ausnahmslos ein Studium direkt
nach der Schule absolvieren, hat den Beweis zu erbringen, dass dies die Versorgung mit
Therapie-Profis nicht gefährdet. Fest steht, dass der Trend zur Akademisierung immer alle
motivierten und geeigneten Bewerber ausschließt, die einen mittleren oder einfachen
Schulabschluss haben. Und das, wo rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Gesundheitsfachberufen
mit mittlerer Reife in die Berufsfachschulen eintreten. „Diese jungen
Menschen würden durch die Vollakademisierung nicht nur berufliche Perspektiven verlieren,
sondern dem Gesundheitssystem auch als zukünftige Therapie-Profis fehlen.“, so Dietrich.
Die Allianz sieht daher die berufsfachschulische Ausbildung als ein bewährtes Modell,
das sich erfolgreich den neuen Anforderungen an Ausbildungsinhalte, Finanzierung und
Struktur stellen wird. Gesundheitsschulen sind unverzichtbar für die Deckung des Fachkräftebedarfs
in der medizinischen Versorgung, denn sie bilden mit derzeit 80 Prozent den weitaus
größten Teil zukünftiger Therapie-Profis aus.

Im Rahmen der Kampagne positionieren sich die Initiatoren zu notwendigen Reformen der
berufsfachschulischen Ausbildung, Auszubildende kommen mit ihren Ideen und Forderungen
zu Wort und Vor-Ort Gespräche in den Schulen mit Bundestagsabgeordneten ergänzen
die politische Arbeit der Allianz. Weitere Informationen zur Allianz erhalten Sie unter
www.wirstaerkeneuchdenruecken.de.

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Allianz für Gesundheitsschulen
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
030 / 28 44 50 88 0
Ansprechpartnerin: Ellen Jacob, Leiterin Public Affairs //

PM | Erfolgreicher Start der reformierten Pflegeausbildung – Ausbildungsallianz zieht positive Bilanz

Hannover. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege ist die Nachwuchsgewinnung von zentraler Bedeutung. Ein Jahr nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen heute gemeinsam mit Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz gezogen: Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung, in der die zuvor getrennten Ausbildungen der Kinderkrankenpflege sowie der Alten- und Krankenpflege zusammengeführt wurden.
Der Start der neuen Pflegeausbildung im April 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Schulschließungen unter schwierigen Voraussetzungen statt. Auch der Wegfall eines Abiturientenjahrgangs (G9) im vergangenen Jahr stellte eine Herausforderung dar. Dennoch ist es zum Auftakt gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

„Dass trotz erschwerter Rahmenbedingungen die Ausbildungszahlen so hoch sind, ist ein großer Erfolg und ein positives Signal für den Pflegeberuf – gerade in der aktuellen Zeit“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Die gemeinsamen Anstrengungen der an der Ausbildungsallianz beteiligten Partner und der Politik zahlten sich aus und sorgten für mehr Nachwuchs in der Pflegebranche. „Bei den niedersächsischen Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern handelt es sich um exzellente Ausbildungsanbieter. Von daher blicken wir voller Zuversicht auf das Jahr 2021, in dem wir ebenfalls positive Ausbildungszahlen erwarten. Wir stehen bereit und freuen uns auf die Pflegekräfte von morgen“, so Dr. Aldag weiter.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens betont: „Die Ausbildungsallianz trägt dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufes – auch und gerade in der Ausbildung – hervorzuheben und zu steigern. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest zu gestalten und so auch die Qualität in der Pflege stetig weiter zu verbessern. Die Einführung der generalistischen Ausbildung im April 2020 im Zuge der Pflegeberufereform war und ist hierfür ein wichtiger Schritt.”

„Unser Ziel ist es, allen Auszubildenden eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trägt“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. „Mit der Reform sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt nähergekommen. In der Ausbildungsallianz werden wir uns weiter kontinuierlich dafür einsetzen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen“.

„In einem Flächenland wie Niedersachsen sind für eine qualitativ gute Pflegeausbildung regionale Netzwerke von besonderer Bedeutung. Hier freuen wir uns, das von der
Ausbildungsallianz und Politik diese Entwicklungen positiv begleitet werden und eine positive Wirkung entfalten. Wir haben die ersten Schritte gemacht und haben noch einen langen Weg vor uns, den wir mit Zuversicht beschreiten“, unterstreicht Ulrich Kruthaup vom bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Niedersachsen.
„Pflege ist ein Zukunftsthema und gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Ausbildung leisten die Pflegeschulen hierzu einen wesentlichen Beitrag. Gerade zu Beginn der Ausbildung im Frühjahr 2020 haben sich alle beteiligten Akteure aufgrund der erschwerten Bedingungen schnell umstellen müssen, um auch während der Krise einen guten Ausbildungsstart zu ermöglichen“, betont Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

„Die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner stehen für eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Ausbildung“, sagt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. „Die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen verursacht Mehrkosten. Diese Mittel sind aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern“, ergänzt Prof. Meyer.

Derzeit laufen die Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023. „Damit sich der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt, ist eine auskömmliche Finanzierung erforderlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage kann es gelingen, dem Fachkräftemangel in der Pflege erfolgreich zu begegnen“, unterstreicht Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. „Nach den ersten sichtbaren Erfolgen sind die Kranken- und Pflegekassen jetzt aufgefordert, weiterhin ihren Teil dazu beizutragen, Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege zu gewährleisten“.

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege ab dem 1. Januar 2020 zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Mit der Reform der Pflegeberufe hat der Gesetzgeber die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen und gestiegenen Anforderungen in der Pflege angepasst. Dabei handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den vergangenen fünfzehn Jahren.

Die Pressemitteilung zum download

Ausbildungsallianz Niedersachsen
Die Ausbildungsallianz Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von 20 Verbänden und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung in Niedersachsen tragen. Ziel der Ausbildungsallianz ist es, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten. Das Bündnis aus Kommunen und Verbänden hatte sich 2018 zusammengeschlossen, um den Bedarf an Nachwuchskräften in den Pflegeberufen zu sichern.
Weitere Informationen: www.nkgev.info/ausbildungsallianz.html
Ausbildungsplatzangebote bietet die trägerübergreifende Website: www.pflege-helden.info

Stellungnahme | Richtlinienentwurf „Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Richtlinienentwurf.

Zu 3. | Grundsätzlich begrüßen wir, dass als Zuwendungsempfänger alle Träger von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden sollen. Zugleich kommen wir jedoch nicht umhin festzustellen, dass eben nicht alle Träger von berufsbildenden Schulen an dieser Förderrichtlinie partizipieren. Die Gründe hierfür sind für uns nicht nachvollziehbar.
Die Schulträger, welche im Bereich der Gesundheitsfachberufe gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG ausbilden, werden nicht vollständig berücksichtigt. Dieser Umstand trifft insbesondere für die Schulen im Gesundheitswesen außerhalb des NSchG zu. Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass diese Schulträger die Kosten der sächlichen Schutzausstattung in Gänze allein finanzieren müssen. Uns ist bewusst, dass diese Schulen/Schulträger auch in die Zuständigkeit des Sozialressorts fallen. Dennoch muss eine Möglichkeit geschaffen werden, auch diese Schulträger finanziell zu unterstützen. Vor ihnen liegt die gleiche Herausforderung wie bei allen anderen Schulträgern auch. Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, dass dem vorgelegten Richtlinienentwurf eine Anlage 6 beigefügt wird, in dem die Budgets für Schulen im Gesundheitswesen außerhalb des Schulgesetzes erfasst werden. Uns ist bewusst, dass dies zu einer Reduzierung der Budgets in den Anlagen 2 bis 4 führen wird. Allerdings muss es unser gemeinsames Interesse sein, die Schulen möglichst gut bei der aktuellen pandemischen Lage zu unterstützen sowie für ein Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen.

Zu 5.3 | In diesem Passus möchten wir zum einen auf den Förderbetrag sowie zum anderen auf die Stichtagsregelungen eingehen.

  1. Unklar ist, wie sich der Betrag pro Schülerin und Schüler errechnet und wie hoch der „bemessene Betrag“ ist. Allein die Formulierung „[…] ergibt sich aus einem Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag […]“ enthält keinen greifbaren Ansatz, wie hoch der Betrag pro Schülerin/Schüler ist und ist insofern unzureichend. Es ist nicht nachvollziehbar, weder für uns als Verband noch für die Schulträger, ob die in den Anlagen 2 bis 4 genannten Beträge korrekt sind. Daher bitten wir um Klarstellung in der Richtlinie und die Aufnahme des Betrages pro Schülerin/Schüler getrennt nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
  2. Die angewandten Stichtagsregelungen ist gleich in zweierlei Hinsicht schwierig. Zum einen werden insbesondere die Schulträger im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II benachteiligt, da ein Abiturjahrgang fehlt. Zum anderen sind zum 01.01.2020 die bisherigen Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegeschulen in den Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums gewechselt und werden somit durch den gewählten Stichtag nicht berücksichtigt.
    Wir gehen daher davon aus, dass zugunsten der Schulträger der Stichtag noch einmal überdacht und ein Datum aus 2020 bestimmt wird, um allen Lehrkräften und Schülern die entsprechende sächliche Schutzausstattung zukommen zu lassen.

Zu 5.4 | Ebenfalls kritisch betrachten wir den Bewilligungszeitraum ab 17.11.2020. Zum Großteil sind die Kosten für sächliche Schutzausstattung wie unter Nr. 2.1.1, 2.1.4, 2.1.5 sowie 2.1.6 aufgeführt, bereits durch die Schulträger zu Beginn der Pandemie und des ersten Lockdowns entstanden. Die Schulträger haben nicht grundlos Gelder investiert, sondern um bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien die Einhaltung der Hygieneregeln und des Infektionsschutz gewährleisten zu können. Diese entstandenen Kosten werden allerdings durch den genannten Bewilligungszeitraum nicht abgedeckt und sind nun vom Schulträger selbst zu finanzieren. In der Folge könnte der Sinn dieser Richtlinie allein dadurch verloren gehen. Wir gehen daher davon aus, dass dieser Punkt noch einmal im Detail geprüft wird, um so die bereits entstandenen Kosten ab Beginn der Pandemie ebenfalls mit einzubeziehen.

Zu 6.4 | Positiv anmerken möchten wir, dass anders als es Nr. 1.1 VV/VV-Gk zu § 44 LHO vorsieht, keine Bagatellgrenze festgesetzt wird. Hierdurch wird auch die Auszahlung von kleinen Beträgen ermöglicht. Mit dieser Regelung wird vor allem dem zum Großteil niedrigen Einzelhandelspreisen Rechnung getragen. Dies hilft insbesondere denjenigen Schulträgern, die ein kleineres Budget benannt bekommen.

Zu 7.2 | Der in diesem Passus der Richtlinie definierte Zuständigkeitsbereich ist insofern schwammig formuliert, als dass daraus nicht ersichtlich ist, welches RLSB zuständig sein soll: dass des Schulträgers oder das der Schule? Wenn die Antwort auf die Schulträger fällt, bitten wir zu berücksichtigen, dass nicht alle Schulträger in Niedersachsen ansässig sind. Fraglich ist hierbei auch, was mit Schulträgern ist, die mehrere Standorte unterhalten. Wir schlagen daher vor, die Übersicht der Anlagen 2 bis 4 (sowie ggf. die neue Anlage 6) um die Spalte „Bewilligungsbehörde“ zu erweitern. Dort könnte dann, das entsprechende RLSB hinterlegt werden. Dadurch ist eindeutig zu entnehmen, an welches RLSB sich der Schulträger zu wenden hat. Der Sinn dieser Richtlinie würde an dieser Stelle nicht verändert werden, sondern würde zu mehr Klarheit beitragen. Günstiger Weise wäre dann folgende Formulierung zu wählen „Bewilligungsbehörde sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sind der Anlage 2, Anlage 3 sowie Anlage 4 (ggf. auch die neue Anlage 6 aufführen) zu entnehmen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.