PM | Erfolgreicher Start der reformierten Pflegeausbildung – Ausbildungsallianz zieht positive Bilanz

Hannover. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege ist die Nachwuchsgewinnung von zentraler Bedeutung. Ein Jahr nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen heute gemeinsam mit Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz gezogen: Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung, in der die zuvor getrennten Ausbildungen der Kinderkrankenpflege sowie der Alten- und Krankenpflege zusammengeführt wurden.
Der Start der neuen Pflegeausbildung im April 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Schulschließungen unter schwierigen Voraussetzungen statt. Auch der Wegfall eines Abiturientenjahrgangs (G9) im vergangenen Jahr stellte eine Herausforderung dar. Dennoch ist es zum Auftakt gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

„Dass trotz erschwerter Rahmenbedingungen die Ausbildungszahlen so hoch sind, ist ein großer Erfolg und ein positives Signal für den Pflegeberuf – gerade in der aktuellen Zeit“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Die gemeinsamen Anstrengungen der an der Ausbildungsallianz beteiligten Partner und der Politik zahlten sich aus und sorgten für mehr Nachwuchs in der Pflegebranche. „Bei den niedersächsischen Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern handelt es sich um exzellente Ausbildungsanbieter. Von daher blicken wir voller Zuversicht auf das Jahr 2021, in dem wir ebenfalls positive Ausbildungszahlen erwarten. Wir stehen bereit und freuen uns auf die Pflegekräfte von morgen“, so Dr. Aldag weiter.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens betont: „Die Ausbildungsallianz trägt dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufes – auch und gerade in der Ausbildung – hervorzuheben und zu steigern. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest zu gestalten und so auch die Qualität in der Pflege stetig weiter zu verbessern. Die Einführung der generalistischen Ausbildung im April 2020 im Zuge der Pflegeberufereform war und ist hierfür ein wichtiger Schritt.”

„Unser Ziel ist es, allen Auszubildenden eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trägt“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. „Mit der Reform sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt nähergekommen. In der Ausbildungsallianz werden wir uns weiter kontinuierlich dafür einsetzen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen“.

„In einem Flächenland wie Niedersachsen sind für eine qualitativ gute Pflegeausbildung regionale Netzwerke von besonderer Bedeutung. Hier freuen wir uns, das von der
Ausbildungsallianz und Politik diese Entwicklungen positiv begleitet werden und eine positive Wirkung entfalten. Wir haben die ersten Schritte gemacht und haben noch einen langen Weg vor uns, den wir mit Zuversicht beschreiten“, unterstreicht Ulrich Kruthaup vom bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Niedersachsen.
„Pflege ist ein Zukunftsthema und gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Ausbildung leisten die Pflegeschulen hierzu einen wesentlichen Beitrag. Gerade zu Beginn der Ausbildung im Frühjahr 2020 haben sich alle beteiligten Akteure aufgrund der erschwerten Bedingungen schnell umstellen müssen, um auch während der Krise einen guten Ausbildungsstart zu ermöglichen“, betont Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

„Die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner stehen für eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Ausbildung“, sagt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. „Die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen verursacht Mehrkosten. Diese Mittel sind aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern“, ergänzt Prof. Meyer.

Derzeit laufen die Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023. „Damit sich der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt, ist eine auskömmliche Finanzierung erforderlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage kann es gelingen, dem Fachkräftemangel in der Pflege erfolgreich zu begegnen“, unterstreicht Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. „Nach den ersten sichtbaren Erfolgen sind die Kranken- und Pflegekassen jetzt aufgefordert, weiterhin ihren Teil dazu beizutragen, Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege zu gewährleisten“.

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege ab dem 1. Januar 2020 zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Mit der Reform der Pflegeberufe hat der Gesetzgeber die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen und gestiegenen Anforderungen in der Pflege angepasst. Dabei handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den vergangenen fünfzehn Jahren.

Die Pressemitteilung zum download

Ausbildungsallianz Niedersachsen
Die Ausbildungsallianz Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von 20 Verbänden und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung in Niedersachsen tragen. Ziel der Ausbildungsallianz ist es, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten. Das Bündnis aus Kommunen und Verbänden hatte sich 2018 zusammengeschlossen, um den Bedarf an Nachwuchskräften in den Pflegeberufen zu sichern.
Weitere Informationen: www.nkgev.info/ausbildungsallianz.html
Ausbildungsplatzangebote bietet die trägerübergreifende Website: www.pflege-helden.info

Stellungnahme | Richtlinienentwurf „Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Richtlinienentwurf.

Zu 3. | Grundsätzlich begrüßen wir, dass als Zuwendungsempfänger alle Träger von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden sollen. Zugleich kommen wir jedoch nicht umhin festzustellen, dass eben nicht alle Träger von berufsbildenden Schulen an dieser Förderrichtlinie partizipieren. Die Gründe hierfür sind für uns nicht nachvollziehbar.
Die Schulträger, welche im Bereich der Gesundheitsfachberufe gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG ausbilden, werden nicht vollständig berücksichtigt. Dieser Umstand trifft insbesondere für die Schulen im Gesundheitswesen außerhalb des NSchG zu. Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass diese Schulträger die Kosten der sächlichen Schutzausstattung in Gänze allein finanzieren müssen. Uns ist bewusst, dass diese Schulen/Schulträger auch in die Zuständigkeit des Sozialressorts fallen. Dennoch muss eine Möglichkeit geschaffen werden, auch diese Schulträger finanziell zu unterstützen. Vor ihnen liegt die gleiche Herausforderung wie bei allen anderen Schulträgern auch. Aus den genannten Gründen gehen wir davon aus, dass dem vorgelegten Richtlinienentwurf eine Anlage 6 beigefügt wird, in dem die Budgets für Schulen im Gesundheitswesen außerhalb des Schulgesetzes erfasst werden. Uns ist bewusst, dass dies zu einer Reduzierung der Budgets in den Anlagen 2 bis 4 führen wird. Allerdings muss es unser gemeinsames Interesse sein, die Schulen möglichst gut bei der aktuellen pandemischen Lage zu unterstützen sowie für ein Mindestmaß an Sicherheit zu sorgen.

Zu 5.3 | In diesem Passus möchten wir zum einen auf den Förderbetrag sowie zum anderen auf die Stichtagsregelungen eingehen.

  1. Unklar ist, wie sich der Betrag pro Schülerin und Schüler errechnet und wie hoch der „bemessene Betrag“ ist. Allein die Formulierung „[…] ergibt sich aus einem Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag […]“ enthält keinen greifbaren Ansatz, wie hoch der Betrag pro Schülerin/Schüler ist und ist insofern unzureichend. Es ist nicht nachvollziehbar, weder für uns als Verband noch für die Schulträger, ob die in den Anlagen 2 bis 4 genannten Beträge korrekt sind. Daher bitten wir um Klarstellung in der Richtlinie und die Aufnahme des Betrages pro Schülerin/Schüler getrennt nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
  2. Die angewandten Stichtagsregelungen ist gleich in zweierlei Hinsicht schwierig. Zum einen werden insbesondere die Schulträger im Bereich der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II benachteiligt, da ein Abiturjahrgang fehlt. Zum anderen sind zum 01.01.2020 die bisherigen Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegeschulen in den Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums gewechselt und werden somit durch den gewählten Stichtag nicht berücksichtigt.
    Wir gehen daher davon aus, dass zugunsten der Schulträger der Stichtag noch einmal überdacht und ein Datum aus 2020 bestimmt wird, um allen Lehrkräften und Schülern die entsprechende sächliche Schutzausstattung zukommen zu lassen.

Zu 5.4 | Ebenfalls kritisch betrachten wir den Bewilligungszeitraum ab 17.11.2020. Zum Großteil sind die Kosten für sächliche Schutzausstattung wie unter Nr. 2.1.1, 2.1.4, 2.1.5 sowie 2.1.6 aufgeführt, bereits durch die Schulträger zu Beginn der Pandemie und des ersten Lockdowns entstanden. Die Schulträger haben nicht grundlos Gelder investiert, sondern um bei Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Osterferien die Einhaltung der Hygieneregeln und des Infektionsschutz gewährleisten zu können. Diese entstandenen Kosten werden allerdings durch den genannten Bewilligungszeitraum nicht abgedeckt und sind nun vom Schulträger selbst zu finanzieren. In der Folge könnte der Sinn dieser Richtlinie allein dadurch verloren gehen. Wir gehen daher davon aus, dass dieser Punkt noch einmal im Detail geprüft wird, um so die bereits entstandenen Kosten ab Beginn der Pandemie ebenfalls mit einzubeziehen.

Zu 6.4 | Positiv anmerken möchten wir, dass anders als es Nr. 1.1 VV/VV-Gk zu § 44 LHO vorsieht, keine Bagatellgrenze festgesetzt wird. Hierdurch wird auch die Auszahlung von kleinen Beträgen ermöglicht. Mit dieser Regelung wird vor allem dem zum Großteil niedrigen Einzelhandelspreisen Rechnung getragen. Dies hilft insbesondere denjenigen Schulträgern, die ein kleineres Budget benannt bekommen.

Zu 7.2 | Der in diesem Passus der Richtlinie definierte Zuständigkeitsbereich ist insofern schwammig formuliert, als dass daraus nicht ersichtlich ist, welches RLSB zuständig sein soll: dass des Schulträgers oder das der Schule? Wenn die Antwort auf die Schulträger fällt, bitten wir zu berücksichtigen, dass nicht alle Schulträger in Niedersachsen ansässig sind. Fraglich ist hierbei auch, was mit Schulträgern ist, die mehrere Standorte unterhalten. Wir schlagen daher vor, die Übersicht der Anlagen 2 bis 4 (sowie ggf. die neue Anlage 6) um die Spalte „Bewilligungsbehörde“ zu erweitern. Dort könnte dann, das entsprechende RLSB hinterlegt werden. Dadurch ist eindeutig zu entnehmen, an welches RLSB sich der Schulträger zu wenden hat. Der Sinn dieser Richtlinie würde an dieser Stelle nicht verändert werden, sondern würde zu mehr Klarheit beitragen. Günstiger Weise wäre dann folgende Formulierung zu wählen „Bewilligungsbehörde sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche sind der Anlage 2, Anlage 3 sowie Anlage 4 (ggf. auch die neue Anlage 6 aufführen) zu entnehmen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Stellungnahme | Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Grundbildung fördern, Analphabetismus bekämpfen“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag (Drs. 18/6760) und zur Möglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Anhörung am 11. Januar 2021.

Allgemeines zum Antrag
Die Erwachsenenbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Stärkung unserer Demokratie, zur Alphabetisierung und Grundbildung, zur Integration von Migrant*innen und schließlich zur Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Niedersachsen.
Der Landesverband des VDP setzt sich für die Förderung der Grundbildung und Bekämpfung des Analphabetismus in Niedersachsen ein und schließt sich der Forderung der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, die Grundfinanzierung der Erwachsenenbildung prinzipiell an.
Aus Sicht des VDP gibt es jedoch ein paar entscheidende Fragen zum Antrag zu klären. Grundsätzlich stellen sich für den VDP die Fragen,

  1. wie Erwachsenenbildung in Niedersachsen definiert wird?
  2. welche Träger unter dem Begriff Erwachsenenbildung in Niedersachsen subsumiert sind?
  3. wie offen oder eng gefasst der Begriff Grundbildung definiert wird?

Aus Sicht des VDP ist daher zunächst der Begriff der „Erwachsenenbildung“ zu definieren und auf alle Bildungsträger, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, zu erweitern. Im Antrag ist jedoch der Begriff „Erwachsenenbildung“ unseres Erachtens gleichgesetzt mit den anerkannten Trägern nach dem NEBG. Damit werden allen anderen Bildungsträger in freier Trägerschaft in Niedersachsen ausgeschlossen und ihre Bildungsarbeit beispielsweise in der Alphabetisierung und Grundbildung negiert.

Zu den einzelnen Punkten
Zu 1. | Einer Erhöhung der Grundfinanzierung der Erwachsenbildung ist prinzipiell zuzustimmen, wenn diese einem Zweckbezug unterliegt, der anders nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Aus Sicht des VDP fehlt jedoch ein Zweckbezug zu den vorgetragenen Problemlagen; es wäre sicherzustellen, dass Fördergelder des Landes tatsächlich nur zweckgebunden eingesetzt werden können. So kann ausgeschlossen werden, dass es beispielsweise im Bereich der öffentlichen Vergaben von Bildungsdienstleistungen möglichweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, weil Angebotspreise aufgrund einer Kompensation durch eben diese Fördermittel günstiger kalkuliert werden können.

Zu 2. | Wir unterstützen die Stärkung von Initiativen und Projekten zur Stärkung der Grundbildung. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass dies eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, welche wir nur gemeinsam bewältigen können. Insofern bitten wir Sie, auch freie Träger, die in diesen Bildungsbereichen tätig sind zu stärken.

Zu den Nummer 3 bis einschl. 6 | Wir unterstützen die Förderung der Entwicklung neuer Materialen, den Ausbau digitaler Angebote inkl. Lern-Apps und einen möglichst niederschwelligen Zugang dazu und halten sie für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 10. | Wir begrüßen ausdrücklich, fehlende Grundbildungskenntnisse in den Zusatzangeboten des Landes zu berücksichtigen. Insofern ist bei Sprachförderangeboten für Geflüchtete ist eine Verzahnung von Bundes- und Landesangeboten anzustreben. Sprachförderangebote des Landes Niedersachsen machen aus Sicht des VDP nur dann Sinn, wenn sie Zusatzangebote oder ergänzende Angebote zu den vom Bund, insbesondere vom BAMF geförderten Sprachkursangeboten sind und allen in diesem Bereich tätigen Trägern in Niedersachsen offenstehen.

Zu 11. | Wir halten die Weiterentwicklung von Qualifizierung und Fortbildung der Lehrenden in der Grundbildung für zielführend im Sinne des Antrages. Hier ist darauf zu achten, ein breites Angebot für alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen zu entwickeln und anzubieten und eine Verzahnung von Qualifizierungen auf Landes- und Bundesebenen zu erreichen.

Zu 12. | Die Integration der Erfahrungen aus der Erwachsenenbildung setzt aus Sicht des VDP, wie bereits dargelegt, eine offene Begriffsinterpretation und daraus resultierende gleichberechtigte Teilhabe und Transparenz voraus. Das betrifft insbesondere auch die Evaluation und Beratung politischer Entscheidungsgremien sowie die daraus resultierende Empfehlung für Förderinhalte und -mittel und deren Verteilung innerhalb der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.

Zu 13. | Eine Netzwerkarbeit von allen relevanten Akteuren kann nur erreicht werden, wenn auch alle relevanten Akteure wahrgenommen und entsprechend gefördert werden. Das spricht aus Sicht des VDP dafür, den Begriff „Erwachsenenbildung“, wie er derzeit von der Politik benutzt wird, zu hinterfragen und alle Bildungsträger unter diesem Begriff zu subsumieren und damit die Wahrnehmung von Erwachsenbildung und ihren Akteuren in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.

Zu 14. | Wir halten einen stärkeren Fokus der Bildungsforschung auf die Themen des funktionalen Analphabetismus für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 15. | Wie halten wir es für sinnvoll, zu prüfen, wie in bestehenden Förderstrukturen und Forschungsprogrammen die Aspekte Grundbildung und Alphabetisierung stärker berücksichtigt werden können. Gleichzeitig erachten wir es ebenfalls für sinnvoll, zu prüfen, wie die vorhandenen Förderstrukturen und Forschungsprogramme für weitere Bildungsträger geöffnet werden können sowie für zukünftige Programme eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bildungsträger in Niedersachsen anzustreben und zu realisieren ist.

Zu 16. | Die Didaktik und Methodik der Grundbildung regelmäßig wissenschaftlich zu begleiten und Erkenntnisse in die Bildungspraxis zu überführen, ist aus Sicht des VDP für eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit obligatorisch. Genauso wichtig ist es in diesem Zusammenhang, alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen an diesem Prozess zu beteiligen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu während der mündlichen Anhörung gerne zur Verfügung.

PM | Bündnis Freie Schulen Niedersachsen geschlossen

Im „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ haben sich Verbände und die Trägervertreter Freier Schulen unterschiedlicher weltanschaulicher, religiöser und pädagogischer Ausrichtung zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentieren die Bündnispartner die Vielfalt und Innovationskraft, mit der Schulen in freier Trägerschaft die niedersächsische Bildungslandschaft bereichern.
Vorrangiges Ziel des „Bündnis Freie Schulen Niedersachsen“ ist die Forderung nach auskömmlicher Finanzierung. Seit mehr als sieben Jahren wird von den einzelnen Regierungen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Freien Schulen in Aussicht gestellt. Während die begrüßenswerten Veränderungen des Schulsystems im Land höhere Schülerkosten verursacht haben, ist die Finanzhilfe für Freie Schulen nicht angepasst worden.

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen e. V. (AGFS) hat das Bündnis initiiert und der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) hat bei der Verwirklichung des Bündnisses starken Anteil.

Folgende Kernwerte zeichnen Freie Schulen aus:
Freie Schulen stehen für die freie Entfaltung der Schülerinnen und sie gewährleisten dies durch die pädagogische Vielfalt. Die Freien Schulen ermöglichen eine freie Wahl der Eltern für eine Schule, die dem individuellen Bedarf der Schülerinnen entspricht, und dem im Grundgesetz verankerten Elternwillen bzw. der Elternsorge Rechnung trägt. Freie Schulen verstehen sich nicht als Ersatz oder Alternative zu staatlichen Schulen, sondern sind gleichberechtigter und gleichwertiger Teil des Schulwesens.

Mehr Informationen zum Bündnis Freie Schulen Niedersachsen erhalten Sie hier.

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Pressekontakt:

Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Gabriele Joachimmeyer

Tel.: 0151/55 23 69 59

PM | Private Schulen sind gut vorbereitet auf Präsenz- und Online-Unterricht

Berlin, 14. September 2020. „Schulen in freier Trägerschaft haben die vergangenen Monate und auch die Sommerferien genutzt, um weiter an ihren Konzepten zur digitalen Bildung zu arbeiten und gehen gut vorbereitet in ein neues Schuljahr“, führt Klaus Vogt, Präsident des VDP aus. Mit dem Ferienende in Baden-Württemberg sind nun alle Bundesländer in das neue Schuljahr gestartet. Der Verband Deutscher Privatschulverbände verzeichnet zum Schuljahresbeginn für alle Länder ein positives Fazit. „Unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens haben auch die Privatschulen als Teil des öffentlichen Bildungswesens den Präsenzunterricht wieder aufgenommen“, so Vogt weiter.

Ziel der Schulen in freier Trägerschaft ist es, Unterricht in der Schule durchzuführen und bedarfsweise oder als Ergänzung auf Hybrid- oder Fernunterricht umzustellen. „Private Schulen sind diesen Herausforderungen gewachsen“, sagt Vogt. 91 Prozent der Bildungseinrichtungen im VDP nutzen digitale Lernplattformen. Vor allem digitale Klassenzimmer, Chats und Lernfilme bilden unter den digitalen Möglichkeiten die Lernwelt der Schülerinnen und Schüler an einer Privatschule. Gleichzeitig betont der Präsident des VDP: „Private Schulen bieten jedoch viel mehr als digitale Unterrichtsformen. Sie sind vielfältig und bunt, so dass auch gemeinschaftliche Begegnungen, soziale Interaktionen und die Nähe unter den Schülerinnen und Schüler sowie zu den Lehrern eine entscheidende Rolle für das Schulleben spielen und durch die Digitalisierung nicht ausschließlich zu ersetzen sind.“

Pressekontakt: Beate Bahr 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Attraktivität der Gesundheitsfachberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung steigern

Berlin, 11. September 2020. Laut aktuellem Berufsbildungsbericht, der heute im Bundestag besprochen wird, hat sich die Zahl der Neuauszubildenden in den Berufen des Gesundheitswesens recht unterschiedlich entwickelt. „Der Rückgang der Auszubildenden im ersten Lehrjahr in den Fachrichtungen Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, MTA und PTA verdeutlicht den Reformbedarf, um diese schulischen Ausbildungen zu stärken“, kommentiert VDP Präsident Klaus Vogt. „Das Gesundheitswesen ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Wir brauchen attraktive Berufsbilder, die bereits mit attraktiven Rahmenbedingungen in der Ausbildung einhergehen.“

Derzeit besteht ein Flickenteppich aus Länderlösungen hinsichtlich der Ausbildungsvergütung sowie der Finanzierung der Schulträger. Dies führt zu einer nicht vergleichbaren Ausbildungssituation. Das Ziel der Ausbildungsreform muss eine bundesweite Schulgeldfreiheit mit entsprechender Refinanzierung sein. „Um ein weiteres Absinken der Ausbildungszahlen zu verhindern und einer Verschärfung des Fachkräftemangels effektiv entgegenzusteuern, muss neben der Schulgeldfreiheit unabhängig von der Trägerschaft der beruflichen Schule für alle Auszubildenden ein Lehrgeld gezahlt werden können“, so Klaus Vogt.

Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen wird in Deutschland überwiegend von Privatschulen übernommen. Von den 420 Schulen im Gesundheitswesen sind 223 Schulen im VDP organisiert

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Beate Bahr 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Digitale Bildungsoffensive: Einbeziehung freier Schulen bringt Vorteile für das gesamte Bildungswesen

Berlin, 28. August 2020. „Es ist ein guter Vorstoß, Lehrer mit Laptops und Schüler mit einem Internetanschluss auszustatten“, kommentiert Klaus Vogt die Ergebnisse zur digitalen Bildungsoffensive im Koalitionsausschuss. Der VDP Präsident weist darauf hin, bei der für die Umsetzung voraussichtlich notwendigen Bund-Länder-Vereinbarung schnell voranzukommen und die trägerneutrale Zuwendung in den Vereinbarungen zu verschriftlichen. „Private Bildungseinrichtungen sind Teil des öffentlichen Bildungssystems. Ich bin froh darüber, dass durch eine entsprechende Grundgesetzänderung im Jahre 2019 private Schulen bei allen beschlossenen Infrastrukturmaßnahmen im Bildungssystem ausdrücklich berücksichtigt werden. Es gilt nun, diese Programme unbürokratisch umzusetzen“, so Vogt.

In Deutschland gibt es 5.811 allgemein- und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft. An ihnen unterrichten 115.000 Lehrer. Sie in allen Programmpunkten der digitalen Bildungsoffensive mit zu bedenken, hat auch positive Auswirkungen auf die Weiterentwicklung des Lehrerberufes. „Viele Innovationen im Bildungswesen sind aus dem Privatschulwesen hervorgegangen. Mit der Umstellung von Präsenz- auf Fernunterricht haben Schulen in freier Trägerschaft in den vergangenen Monaten ihre Anpassungsfähigkeit bewiesen“, erklärt Klaus Vogt. „Unsere Schulen haben hervorragende Arbeit geleistet, indem sie nahezu ohne Einschränkungen den Unterricht von der Schule in die Kinderzimmer verlagert haben. Diese Erfahrungen und angewandten Techniken wollen wir in das geplante Programm zur Schulentwicklung mit einbringen.“ Doch nicht nur die Institution Schule muss nach Ansicht des VDP weitergedacht werden. Der Ansatz, pandemiebedingt kurzfristig schneller auf digitales Lehren und Lernen zu setzen und Pädagogen sowie Schüler mit Endgeräten bzw. Internet auszustatten, ist ein weiterer Schritt für eine zeitgemäße, moderne Bildung.

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Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtun-gen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Er-wachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder par-teilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Teilnehmer bleiben aus

Berlin, 17. August 2020. Gegenwärtig finden die ersten Lockerungen und Öffnungen für Präsenzmaßnahmen und -kurse für die Weiterbildungsbranche statt. Bildungs- und Beschäftigungsträger verzeichnen allerdings deutlich weniger Teilnehmer. Eine Kurzumfrage der Verbände ergab, dass die Teilnehmerzahl in den einzelnen Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 30 Prozent sank.

Durch die ebenfalls von der Corona-Pandemie betroffenen zuweisenden Stellen der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden immer weniger Leistungsempfängern Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Sprachförderungsperspektiven erreicht. Die Arbeitsagenturen mussten ihre Bildungsberatung fast vollständig während der Corona-Krise einstellen. Dies führt dazu, dass sich die Maßnahmen reduzieren und vorgegebene Gruppengrößen nicht erreicht werden können. „Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie müssen Programme zur Weiterbildung aufrecht erhalten bleiben. Der gerade jetzt steigende Bildungs- und Qualifizierungsbedarf lässt sich nur über Maßnahmen in der Weiterbildung und Qualifizierung lösen. Jeder Einzelne braucht jetzt die Chance, an diesen Kursen teilzunehmen, um schnellstmöglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen“, so der Sprecher des Bündnisses Dietmar Schlömp. Er verweist weiter darauf, dass Maßnahmen vielen Menschen helfen, eine sinnvolle Aufgabe wahrzunehmen, eine Tagesstruktur zu entwickeln und hierdurch eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. 

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Beate Bahr 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, bag arbeit und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration haben zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um ein Zusammenbrechen der Weiterbildungsbranche zu verhindern.


PM | Privatschulen sind für alle Einkommensschichten zugänglich

Berlin, 14. August 2020. Die Einkommensverhältnisse der Eltern sind nicht entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule. Bei einem durchschnittlichen Schulgeld von 2.000 Euro im Jahr (aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik) hat jedes Kind die Möglichkeit, eine Privatschule zu besuchen. „Die Schülerschaft an Privatschulen ist gesellschaftlich durchmischt. Unsere Schulen werden von Kindern aus allen Einkommensschichten besucht“, weiß VDP Präsident Klaus Vogt.

Geht ein Kind auf eine Privatschule, ist dieser Besuch für die Eltern mit der Zahlung eines Schulgeldes verbunden. Das Schulgeld umfasst sämtliche Leistungen und Angebote der Schule wie beispielsweise Betreuungs- und Nachmittagsangebote außerhalb des Schulunterrichts, für die auch im staatlichen Schulbereich Beiträge der Eltern anfallen. Einkommensgestaffelt wird das Schulgeld an der Höhe des Haushaltseinkommens der Eltern bemessen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, beträgt das Schulgeld für das Jahr 2016 durchschnittlich 2.000 Euro. Für einen Großteil der Kinder (59%) wurde sogar nur ein Schulgeld von weniger als 1.500 Euro veranschlagt.

„Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig. Es kompensiert eine Deckungslücke, da der Staat nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, begründet Klaus Vogt. Für das Jahr 2016 machte die Finanzierungslücke durchschnittlich 2.300 Euro Kind aus. „Privatschulen sind stark unterfinanziert. Würde die staatliche Finanzhilfe ausreichend hoch sein, müssten Schulen in freier Trägerschaft gar kein Schulgeld erheben“, sagt VDP Präsident Vogt.

Die Einkommensverhältnisse der Eltern von Schülern an Schulen in freier Trägerschaft untersuchte bereits das DIW Econ. Der Analyse zufolge verfügen 14 Prozent der Privatschulhaushalte über maximal 2.000 Euro monatliches Nettohaushaltseinkommen. Der Anteil der Haushalte mit einem Einkommen zwischen 2.000 und 6.000 Euro liegt bei 71 Prozent. „Entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule ist nicht das Einkommen der Eltern, sondern die Fähigkeiten und Interessen des Kindes. Sie müssen mit dem pädagogischen Konzept der Schule zusammenspielen“, erklärt Vogt.

In Deutschland besucht jedes elfte Kind eine Privatschule. Eltern und Schülern wählen oft eine Schule in freier Trägerschaft, da sich diese an den gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen orientieren. Eine Sonderung der Kinder wird per Grundgesetz untersagt. Kein Kind wird vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen. Durch einkommensgestaffelte Schulgeldbeiträge und beispielsweise Geschwisterrabatte stehen die individuellen Begabungen des Kindes bei der Schulwahl im Vordergrund.

Pressekontakt:
Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDFDer Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Vielfalt statt Einheits-Ganztag

Berlin, 24. Juli 2020. Hinsichtlich des beschleunigten Ausbaus der Ganztagsbetreuung appelliert der Verband Deutscher Privatschulverbände, zugleich auf Qualität und die Vielfalt bestehender Angebote zu setzen, die Eltern und Schüler seit Jahrzehnten nutzen. „Verschiedene Regionen verfügen bereits über sehr individuelle Angebote. Diese Vielfalt gilt es, auch mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu erhalten“, sagt Vizepräsident Gerhard Helgert und weist darauf hin, die Kompetenz in den Ländern zu nutzen.

Bei dem Gesetzesvorhaben müssen diese bestehenden Angebote bedacht und als praxiserprobt anerkannt werden. Sowohl auf die gebundene Form (Integration von Angeboten in den Schulalltag) als auch auf die offene Form (Nebeneinander von Schule und Betreuung) ist beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zu achten. „Damit ein Wettbewerb der guten Konzepte stattfinden kann, müssen enge Vorgaben vermieden und der individuelle Bedarf der Eltern bedacht werden“, so Helgert. „Zu viel staatliche Einschränkung im Ganztag birgt eher die Gefahr einer Einengung bereits erfolgreicher Angebote als die Aussicht auf vermehrte Nutzung und Akzep-tanz.“

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de