Beiträge

Stellungnahme | Erlassentwurf Einstellung von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung – Quereinstieg –

Ver Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme.

Der vorliegende Erlassentwurf sieht für öffentliche allgemeinbildende Schulen in mehreren Fallgruppen eine deutliche Vereinfachung der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung vor. Nach Nummer 10.3 gilt dies ausdrücklich für Praxislehrkräfte nach Nummer 1.4, bestimmte im Ausland qualifizierte Lehrkräfte sowie sämtliche befristet Beschäftigten nach Nummer 7. Die Freistellung von der Qualifizierung ist dabei nicht durchgehend auf befristete Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Für Praxislehrkräfte eröffnet Nummer 5.4 bereits nach sechs Monaten, für bestimmte im Ausland qualifizierte Lehrkräfte nach Nummer 6.2.2 nach zwei Jahren, die Möglichkeit einer unbefristeten Beschäftigung. In beiden Fällen genügt hierfür eine schriftliche Bewährungsfeststellung der Schulleitung.

Damit erkennt das Land an öffentlichen Schulen die tatsächliche Bewährung im Unterricht als ausreichendes Kriterium für eine dauerhafte Beschäftigung an, auch wenn keine pädagogisch-didaktische Qualifizierung erfolgt ist.

Für die von uns vertretenen freien Schulen gelten demgegenüber deutlich strengere Anforderungen. Seit dem 1. August 2026 ist nach § 167 Abs. 3 NSchG eine vorherige Unterrichtsgenehmigung erforderlich. Bei fehlender pädagogischer Eignung sieht der Verordnungsentwurf eine zwölfmonatige Qualifizierungsauflage im Umfang von 250 Unterrichtsstunden vor, deren Kosten vollständig vom Schulträger zu tragen sind. Ein dem staatlichen Bewährungsweg entsprechendes Verfahren ist nicht vorgesehen.

Diese unterschiedliche Behandlung ist aus Sicht des Verbandes nicht sachgerecht. Wenn das Land die tatsächliche Bewährung im Unterricht an öffentlichen Schulen als ausreichend ansieht, um auf eine pädagogisch-didaktische Qualifizierung zu verzichten und eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen, ist nicht nachvollziehbar, warum dies an Ersatzschulen nicht gelten soll. Die freien Schulträger werden dadurch ohne erkennbaren sachlichen Grund mit zusätzlichen Qualifizierungsanforderungen und den damit verbundenen Kosten belastet. Die für öffentliche Schulen vorgesehenen Vereinfachungen müssen infolgedessen auch für freie Schulen bei der Beschäftigung von Lehrkräften gelten.

Der Verband fordert daher,

  1. befristete Beschäftigungsverhältnisse an Ersatzschulen den Regelungen der Nummer 10.3 gleichzustellen. Mindestens muss hierfür ein Anzeigeverfahren mit Genehmigungsfiktion vorgesehen werden, wenn die Schulbehörde innerhalb einer angemessenen Frist nicht widerspricht;
  2. einen Entfristungsweg über eine dokumentierte Bewährungsfeststellung des freien Schulträgers vorzusehen. Eine erfolgreiche Bewährung im Unterricht soll dabei – entsprechend der Regelung für öffentliche Schulen – die Möglichkeit eröffnen, von einer Qualifizierungsauflage abzusehen.

Ziel sollte aus Sicht des Verbandes nicht sein, die für öffentliche Schulen vorgesehenen Regelungen zu verschärfen. Vielmehr müssen die dort vorgesehenen Vereinfachungen auch für freie Schulen nachvollziehbar und gleichwertig abgebildet werden. Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen sowie um Weiterleitung der Stellungnahme an das für die Regelungen zu freien Schulen zuständige Referat. Für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmet haben, bedanken wir uns.

download der Stellungnahme

PM | Digitale Bildung an Schulen – Der DigitalPaktSchule muss zügig final verhandelt werden

Berlin, 10.07.2018 – Seit knapp zwölf Monaten ist der Entwurf der Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPaktSchule“ der Öffentlichkeit bekannt. Bundestagswahlen und Regierungsbildung verhinderten eine schnelle Umsetzung. Der VDP begrüßt, dass die neue Bundesregierung und die Bundesländer weiterhin hinter dem Vorhaben stehen, die digitale Bildung und digitale Infrastruktur an allen Schulen mit zusätzlichen Finanzmitteln voranzubringen. Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft stehen in den Startlöchern. Der VDP fordert daher den zügigen Abschluss der Verhandlungen, begrüßt den vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung und versteht den DigitalPaktSchule als wichtigen Startschuss.

Für die Qualität der Bildung in Deutschland, sowohl in der Allgemeinbildung, Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung, sind die Vermittlung von Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Geräte als Lernwerkzeuge von zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier erkannbaren Nachholbedarf. Daher begrüßt der VDP das Vorhaben des Bundes und der Länder sowohl die digitale Infrastruktur an den Schulen auszubauen, medienpädagogische Konzepte an allen Schulen zu verankern und die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu verbessern. „In unserer Gesellschaft und Arbeitswelt sind Digitalkompetenzen von zentraler Bedeutung. Schule und Berufsbildung kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Auf diese müssen wir alle Schulen in Deutschland, unabhängig vom Bildungsbereich und ihrer Trägerschaft, vorbereiten“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Schulen in freier Trägerschaft sehen sich hier als Innovationsmotor und Impulsgeber. Mit positiven Effekten für das gesamte Bildungssystem“, so Vogt weiter.

Dabei ist es für den VDP und seine Mitgliedsschulen wichtig zu betonen, dass nicht allein die Bereitstellung der Infrastruktur und Geräte ausreicht. Fundierte Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer sind der wesentliche Baustein bei der Vermittlung von digitalen Medienkompetenzen. Daneben muss auch die Pflege der Technik vor Ort gewährleistet werden. Auch dafür müssen finanzielle Ressourcen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, betont Klaus Vogt weiter.

„Um allen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern, müssen Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt an den zusätzlichen Finanzmitteln beteiligt werden. Nur so kann digitale Medienkompetenz in allen Bildungsbereichen vermittelt werden“, so die Position des VDP. Daher begrüßt der VDP den vorliegenden Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung und die angestrebte Änderung des Art. 104c GG. Hiermit wird die Möglichkeit freier Schulträger zur Antragsstellung und Beteiligung am Bundesprogramm geschaffen. „Jetzt muss ein zügiges Unterschreiben der Vereinbarung durch Bund und Länder den Startschuss für mehr digitale Bildung an allen Schulen geben“, so Klaus Vogt

________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de