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22.05.2025 | Finanzhilfe planen – Deckungsbeiträge optimieren (ausgebucht)

Im August 2025 werden voraussichtlich neue Bestimmungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in Kraft treten. Übergangsweise kann eine Schule noch bis einschl. Schuljahr 2026/27 nach der bisherigen Finanzhilferegelung abrechnen. Das Seminar gibt Antworten auf folgende Fragen:

Wie genau wird die Finanzhilfe bisher berechnet?
Wie kann eine Schule durch Entscheidungen zu Klassengrößen und Lehrereinsatz die Höhe der Finanzhilfe beeinflussen, um ein möglichst gutes betriebswirtschaftliches Ergebnis zu erzielen?
Was ändert sich ab August 2025 durch die Neufassung von § 150 NSchG?
Wie entscheidet eine Schule, ob sie in der Übergangszeit nach dem alten oder dem neuen System abrechnet?

Um unterschiedlichen Vorkenntnissen und Interessen der Teilnehmer/innen gerecht zu werden, besteht das Seminar aus zwei Teilen, für die Sie sich einzeln oder zusammen anmelden können.

Teil 1: Finanzhilfe planen und Deckungsbeiträge optimieren (10.00 – 12.30 Uhr)
Es werden die Grundlagen des niedersächsischen Finanzhilfesystems vorgestellt. Davon ausgehend arbeiten die Teilnehmer/innen mit Excel in einem Rechenmodell, mit dessen Hilfe die Einflussfaktoren so gesteuert werden können, dass sowohl die Finanzhilfe als auch betriebswirtschaftliche Kennziffern wie die Deckungsbeiträge optimiert werden. Sie sollten dafür einen eigenen PC mitbringen. Um möglichst realitätsnahe Ergebnisse zu erzielen, wird empfohlen, eigene schulspezifische Kennziffern wie Klassengrößen, Höhe des Schulgeldes, Schülerschwund im Verlauf des Schuljahres und Lehrerkosten pro Unterrichtsstunde bereitzuhalten. Ebenfalls sollten die Teilnehmer/-innen den letzten Finanzhilfebescheid der ihrer Schule mitbringen (nur zur eigenen Verwendung, Datenschutz wird gewahrt).

Teil 2: Die neue Finanzhilfe und der Übergangszeitraum (13.00 – 15.00 Uhr)
Die neuen Regelungen zur Finanzhilfe in § 150 NSchG werden erläutert und in einem Rechenmodell mit Excel nachvollzogen. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren können Schulen entscheiden, ob sie die Finanzhilfe nach dem alten oder dem neuen System abrechnen wollen. Es wird eine Excel-Tabelle vorgestellt, die beide Systeme gegenüberstellt und errechnet, in welchem System die Finanzhilfe höher ausfällt.

Die Workshopinhalte, die Gebühren sowie weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Anmeldeschluss: 08. Mai 2025

Veranstaltungsort
Dr. Buhmann Schule Hannover
Prinzenstraße 13
30159 Hannover

Für Fragen hierzu steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

08.05.2025 | Finanzhilfe planen – Deckungsbeiträge optimieren (ausgebucht)

Im August 2025 werden voraussichtlich neue Bestimmungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft in Kraft treten. Übergangsweise kann eine Schule noch bis einschl. Schuljahr 2026/27 nach der bisherigen Finanzhilferegelung abrechnen. Das Seminar gibt Antworten auf folgende Fragen:

Wie genau wird die Finanzhilfe bisher berechnet?
Wie kann eine Schule durch Entscheidungen zu Klassengrößen und Lehrereinsatz die Höhe der Finanzhilfe beeinflussen, um ein möglichst gutes betriebswirtschaftliches Ergebnis zu erzielen?
Was ändert sich ab August 2025 durch die Neufassung von § 150 NSchG?
Wie entscheidet eine Schule, ob sie in der Übergangszeit nach dem alten oder dem neuen System abrechnet?

Um unterschiedlichen Vorkenntnissen und Interessen der Teilnehmer/innen gerecht zu werden, besteht das Seminar aus zwei Teilen, für die Sie sich einzeln oder zusammen anmelden können.

Teil 1: Finanzhilfe planen und Deckungsbeiträge optimieren (10.00 – 12.30 Uhr)
Es werden die Grundlagen des niedersächsischen Finanzhilfesystems vorgestellt. Davon ausgehend arbeiten die Teilnehmer/innen mit Excel in einem Rechenmodell, mit dessen Hilfe die Einflussfaktoren so gesteuert werden können, dass sowohl die Finanzhilfe als auch betriebswirtschaftliche Kennziffern wie die Deckungsbeiträge optimiert werden. Sie sollten dafür einen eigenen PC mitbringen. Um möglichst realitätsnahe Ergebnisse zu erzielen, wird empfohlen, eigene schulspezifische Kennziffern wie Klassengrößen, Höhe des Schulgeldes, Schülerschwund im Verlauf des Schuljahres und Lehrerkosten pro Unterrichtsstunde bereitzuhalten. Ebenfalls sollten die Teilnehmer/-innen den letzten Finanzhilfebescheid der ihrer Schule mitbringen (nur zur eigenen Verwendung, Datenschutz wird gewahrt).

Teil 2: Die neue Finanzhilfe und der Übergangszeitraum (13.00 – 15.00 Uhr)
Die neuen Regelungen zur Finanzhilfe in § 150 NSchG werden erläutert und in einem Rechenmodell mit Excel nachvollzogen. Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren können Schulen entscheiden, ob sie die Finanzhilfe nach dem alten oder dem neuen System abrechnen wollen. Es wird eine Excel-Tabelle vorgestellt, die beide Systeme gegenüberstellt und errechnet, in welchem System die Finanzhilfe höher ausfällt.

Die Workshopinhalte, die Gebühren sowie weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Anmeldeschluss: 25. April 2025

Veranstaltungsort
Dr. Buhmann Schule Hannover
Prinzenstraße 13
30159 Hannover

Für Fragen hierzu steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

PM | Private Schulen sind gut vorbereitet auf Präsenz- und Online-Unterricht

Berlin, 14. September 2020. „Schulen in freier Trägerschaft haben die vergangenen Monate und auch die Sommerferien genutzt, um weiter an ihren Konzepten zur digitalen Bildung zu arbeiten und gehen gut vorbereitet in ein neues Schuljahr“, führt Klaus Vogt, Präsident des VDP aus. Mit dem Ferienende in Baden-Württemberg sind nun alle Bundesländer in das neue Schuljahr gestartet. Der Verband Deutscher Privatschulverbände verzeichnet zum Schuljahresbeginn für alle Länder ein positives Fazit. „Unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens haben auch die Privatschulen als Teil des öffentlichen Bildungswesens den Präsenzunterricht wieder aufgenommen“, so Vogt weiter.

Ziel der Schulen in freier Trägerschaft ist es, Unterricht in der Schule durchzuführen und bedarfsweise oder als Ergänzung auf Hybrid- oder Fernunterricht umzustellen. „Private Schulen sind diesen Herausforderungen gewachsen“, sagt Vogt. 91 Prozent der Bildungseinrichtungen im VDP nutzen digitale Lernplattformen. Vor allem digitale Klassenzimmer, Chats und Lernfilme bilden unter den digitalen Möglichkeiten die Lernwelt der Schülerinnen und Schüler an einer Privatschule. Gleichzeitig betont der Präsident des VDP: „Private Schulen bieten jedoch viel mehr als digitale Unterrichtsformen. Sie sind vielfältig und bunt, so dass auch gemeinschaftliche Begegnungen, soziale Interaktionen und die Nähe unter den Schülerinnen und Schüler sowie zu den Lehrern eine entscheidende Rolle für das Schulleben spielen und durch die Digitalisierung nicht ausschließlich zu ersetzen sind.“

Pressekontakt: Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de