Berlin, 13.07.2017 – Im Pressegespräch am 13. Juli 2017 stellt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ein Discussion Paper unter dem Titel „Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG“ vor. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) bedauert, dass weder Schülerinnen und Schüler noch Eltern an Privatschulen oder Eltern, die sich für Privatschulen interessieren, einbezogen wurden. Dies führt zu realitätsfernen Ergebnissen, die nur theoretischer Natur sein können.
So ist aus dem Discussion Paper zu entnehmen, dass die Privatschulen ein vermeintlich zu hohes Schulgeld erheben und damit gegen das Sonderungsverbot verstoßen. Begründet wird dies unter anderem mit telefonischen Nachfragen bei Privatschulen durch die Autoren. Der VDP weist darauf hin, dass eine höchstrichterliche Festlegung des Schulgeldes nicht vorgesehen ist.
Richtig ist die Feststellung, dass private Schulen stark unterfinanziert sind. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden immer wieder die Kosten für Schulbau und Unterhalt vergessen oder gering gerechnet, Schulgründungen verhindert oder in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was Staat und Kommunen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wenden diese für Schülerinnen und Schüler an Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart der Staat und somit auch alle Steuerzahler – jedes Jahr viele Milliarden Euro. Eltern mit Kindern an privaten Schulen finanzieren durch ihre Steuergelder die Schulkosten aller Schülerinnen und Schüler und mit ihren Elternbeiträgen zusätzlich die bei ihrer Privatschule bestehende Deckungslücke.
Neben dem Regelunterricht erbringen Privatschulen besondere Profilleistungen und sind in Bereichen tätig, welche für berufstätige Eltern existenziell notwendig sind. Hätten diese Eltern z. B. keinen gesicherten qualitativ guten Betreuungsplatz, könnten sie nicht erwerbstätig sein. In der Haushaltskasse ist somit trotz Schulgeld ein Plus. Bezuschusst wird dieses Angebot meist nicht. Auch diese Deckungslücke muss über das Schulgeld kompensiert werden. „Durch eine ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen, könnte auf die Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.
Die hinter dem Discussion Paper als Ziel zu vermutende Forderung, der Entmündigung von Eltern, hin zu einer staatlichen Einheitsschule, kann in einer modernen pluralen Gesellschaft nicht Ziel sein. Fairer Wettbewerb, der den Eltern ein Wahlrecht garantiert, die beste Schule für ihr Kind zu finden, ist ein wesentlicher Standortfaktor in Deutschland.
Andreas Wegener, Vorsitzender des VDP Landesverbandes Berlin/Brandenburg betont: „Wer den Dialog über ein gerechtes Schulgeld aufnehmen möchte, der wird bei freien Schulträgern, deren Eltern, Lehrern und Schülern auf offene Ohren stoßen“.
Private Schulen sind mit ihren innovativen Ansätzen und reformpädagogischen Konzepten eine wichtige Säule des pluralen Bildungssystems in Deutschland. Sie bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept und sind in vielen Bereichen – z. B. bei der Ganztagsbetreuung oder im Bereich der digitalen Bildung – Vorreiter. „Wir werden das Discussion Paper jetzt sorgfältig in Hinblick auf Inhalt, Datenbasis und Methodik prüfen und anschließend ausführlich Stellung nehmen“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.
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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.