Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur inklusiven Schule

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zu den vorliegenden Entschließungsanträgen Stellung.

a) Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule | Antrag der Faktion der SPD und der Faktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 17/6409

Sehr positiv bewertet der VDP, dass der Antrag nicht nach freien und öffentlichen Schulen unterscheidet.
Daher bewertet der VDP die Bereitstellung der jährlichen Mittel von 1,6 Millionen Euro für die Qualifizierung von Lehrkräften für die Umsetzung der Inklusion positiv und geht selbstverständlich davon aus, dass Lehrkräfte freier Schulen an den Qualifizierungen für die Umsetzung der Inklusion beteiligt werden.
Es ist sehr positiv zu bemerken, dass die Mobilen Dienste verbessert und weiterentwickelt werden sollen. Es muss beachtet werden, dass auch Schulen in freier Trägerschaft im Bereich der Mobilen Dienste mit berücksichtigt werden und auch daran partizipieren. Gerade dann, wenn Kinder bereits vor Beschulung an einer freien Schule von den Mobilen Diensten betreut wurden, sollten diese bei Schulwechsel weiterbetreut werden, um den Kindern den benötigten Halt zu gewährleisten, den sie bislang kannten.
Lehrerfortbildungen, hier im Speziellen die zur inklusiven Schule, müssen auch Lehrerinnen und Lehrern freier Schulen offen stehen, um gemeinsam eine gute Qualität zu erreichen und die Schülerinnen und Schüler ihren Bedarfen entsprechend zu fördern und zu fordern.
Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft im inklusiven Schulsystem angepasst werden. Es stellt sich hier die Frage, wie diese rechtliche Anpassung für Schulen in freier Trägerschaft aussehen wird. Aus dem Antrag ist hierzu nichts zu entnehmen. Der VDP geht davon aus, dass die rechtlichen Anpassungen so erfolgen, dass alle Schulen einen positiven Nutzen aus den Neuregelungen ziehen.

b) Verbesserung der Inklusion an Niedersachsens Schulen – Den Sonntagsreden Taten folgen lassen Antrag der Fraktion der FDP – Drs. 17/6688

Der VDP begrüßt die Forderung nach einem bedarfsgerechten Ausbau der Studienplatzkapazitäten für Sonderpädagogik, gibt aber zu bedenken, dass in der heutigen Lehrerausbildung alle angehenden Lehrkräfte über sonderpädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen müssen um Inklusion Wirklichkeit werden zu lassen. Nicht nur Lehrkräfte müssen über diese Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen sondern auch die pädagogischen Fachkräfte. Diese werden in den Schulen oft bereits am Vormittag, aber vor allem am Nachmittag eingesetzt.
Der Ansatz, Lehrkräfte durch Fort- und Weiterbildungen sowie verbesserte Beratungs- und Unterstützungssysteme bei der Umsetzung zu begleiten, begrüßt der VDP ausdrücklich. Der VDP geht davon aus, dass hier alle Lehrkräfte, also auch diejenigen, die von der freien Schule kommen, diese Fort- und Weiterbildungen kostenfrei besuchen dürfen. Auch die Begleitung vom Beratungs- und Unterstützungssystem bei der Umsetzung muss für Schulen in freier Trägerschaft ebenso gewährleistet sein wie bei den staatlichen Schulträgern.
Den Einsatz von Schulsozialarbeitern begrüßt der VDP ausdrücklich, verweist aber hier darauf, dass die Kosten für Schulsozialarbeiter an freien Schulen erstattet werden müssen und sowohl diese als auch weitere entstehende Kosten nicht den Schulen in freier Trägerschaft überlassen werden.
Wie auch an staatlichen Schulen benötigen freie Schulen die Rechtssicherheit und die Vertretbarkeit in allen Fragen der Medikamentengabe. Auch die Schulen
in freier Trägerschaft müssen pflegerischen Personal hinzuziehen dürfen und dieses im Falle des Hinzuziehens abrechnen können.
Sehr positiv sieht der VDP den Vorstoß der FDP mit ihrem Antrag die Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen der Finanzhilfe für die inklusive Beschulung zu berücksichtigen. Allerdings muss hier hinterfragt werden wie die Unterstützung aussieht. Ganz klar fordert der VDP, dass die tatsächlich entstehenden Kosten entweder im Rahmen der Finanzhilfe vollumfänglich getragen werden oder aber über das so genannte Inklusionsfolgekostengesetz vollumfänglich finanziert werden.
Die Forderung der FDP nach der Kostenübernahme für bauliche Maßnahmen zur Inklusion für Schulen in freier Trägerschaft begrüßt und unterstützt der VDP sehr. Fraglich ist hier, wie die Umsetzung der Kostenübernahme aussehen soll und wie die Abrechnung gestaltet werden wird.

c) Zukunft der inklusiven Schule in Niedersachsen gestalten: Wahlfreiheit erhalten – Lehrkräfte qualifizieren – Ausstattung anpassen! Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/6773

Im vorliegenden Antrag fordert die CDU zu Recht die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen für öffentliche und freie Schulen für die bedarfsgerechte Ausstattung der allgemeinen Schulen aller Schulformen mit Lehrstunden, Förderlehrerstunden und weiterem pädagogischen Personal laufenden kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls bedarfsbezogen auszuweiten. Hier muss es für freie Schulen allerdings eine Möglichkeit geben diese Mehrbedarfe über die Finanzhilfe vollumfänglich abzurechnen.
Sehr positiv bewertet der VDP die Forderung nach mehr Pädagogischem Personal für alle Förderschwerpunkte, verweist aber darauf, dass dieses Pädagogische Personal auch besonders ausgebildet werden muss um Schülerinnen und Schüler entsprechend zu fördern und zu fordern ohne das es zum Nachteil für Schülerinnen und Schüler ohne diese Förderschwerpunkte wird.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen muss darauf geachtet werden, dass nicht jeder Bereich geeignet ist inklusiv zu beschulen. Besonders dann nicht, wenn am Ende der Ausbildung eine Berufserlaubnis auf Grund des Grades der Behinderung von den zuständigen Stellen nicht erteilt werden kann.
Es ist sehr positiv zu bemerken, dass die Mobilen Dienste durch Evaluation verbessert und weiterentwickelt werden sollen. Wie gefordert, muss beachtet werden, dass auch Schulen in freier Trägerschaft im Bereich der Mobilen Dienste mit berücksichtigt werden und auch daran partizipieren. Gerade dann, wenn Kinder bereits vor Beschulung an einer freien Schule von den Mobilen Diensten betreut wurden, sollten diese bei Schulwechsel weiterbetreut werden, um den Kindern den benötigten Halt zu gewährleisten, den sie bislang kannten.
Der Vorstoß der CDU, Schulen in freier Trägerschaft bei der Umsetzung der inklusiven Schule zu unterstützen, begrüßt der VDP ausdrücklich, denn alle Schulen werden diese Unterstützung benötigen, um dieses große Ziel positiv erreichen und erfolgreich umsetzen zu können.

Fazit

Für alle vorliegenden Anträge gilt, dass man am Ende darauf achten muss, dass es den Schülerinnen und Schülern bei einer inklusiven Beschulung gut geht und diese die Anforderungen, die an sie gestellt werden im entsprechenden Maße erfüllen können ohne dabei überfordert zu werden. In einigen Fällen ist eine inklusive Beschulung nur begrenzt möglich. Im Falle von Berufsfachschulen muss man vorab prüfen, ob am Ende einer Ausbildung auch eine Berufserlaubnis von der zuständigen Stelle erteilt wird. Andernfalls ist eine inklusive Beschulung nicht zielführend. Im Einzelfall kann und wird eine inklusive Beschulung gelingen, man muss aber immer berücksichtigen, dass es zum Wohle der Schülerin oder des Schülers ist. So wäre eine inklusive Beschulung um jeden Preis sicher nicht zielführend, wenn damit der Schülerin oder der Schülers Schaden nehmen würde.  Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass Lehrerinnen und Lehrer unterstützt und nicht alleine gelassen werden. Schon Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten müssen die Praxis erleben und das bereits im Studium um am Ende ihres Lehramtsstudiums gute Schule praktizieren zu können.

Weiterhin muss beachtet werden, dass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer gut ausgebildet und weiterqualifiziert werden sondern auch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die genauso Inklusionskinder am Tag, aber besonders am Nachmittag, betreuen und hier eine große Verantwortung gegenüber den Kindern und deren Eltern tragen. Bedacht werden muss auch, dass neben den Lehrkräften und Schulleitern alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut ausgebildet und weiterqualifiziert werden, damit sie den Umgang mit schwierigen Situationen lernen. Fraglich ist bei allen geforderten Maßnahmen aller Parteien, wie die finanzielle Umsetzung aussehen wird. Ganz klar fordert der VDP, dass die tatsächlich entstehenden Kosten für die inklusive Beschulung für Schulen in freier Trägerschaft entweder im Rahmen der Finanzhilfe vollumfänglich getragen werden oder aber über das so genannte Inklusionsfolgekostengesetz vollumfänglich finanziert werden. Diese Kosten müssen im Haushalt Berücksichtigung finden. Um diese finanzielle Berücksichtigung über das so genannte Inklusionsfolgekostengesetz zu finden, muss eine Grundlage geschaffen werden. Es ist zwingend erforderlich Schulen in freier Trägerschaft hier aufzunehmen. Eine pauschale Finanzierung darf es hier nicht geben. Es muss, wie auch bei den staatlichen Schulen, vollumfänglich finanziert werden.