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Petition zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – Vielfältige Bildung Fördern!

Das Niedersächsische Bildungswesen blickt großen Herausforderungen entgegen:

  • Digitalisierung: Die Integration digitaler Technologien in den Bildungsprozess erfordert Investitionen in Infrastruktur, Lehrerausbildung und pädagogische Konzepte, um eine effektive Nutzung sicherzustellen und digitale Kompetenzen zu fördern.
  • Familiäre Lebenssituation: Die familiäre Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler kann sich auf ihre Lernmotivation, -fähigkeiten und -erfolge auswirken. Herausforderungen wie Armut, Migrationserfahrungen oder familiäre Konflikte erfordern eine ganzheitliche Unterstützung durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Flexibilisierung des Bildungssystems: Die Bedürfnisse einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern flexible Bildungsstrukturen, die individuelle Lernwege ermöglichen und lebenslanges Lernen unterstützen.
  • Inklusion: Die Umsetzung inklusiver Bildung erfordert Unterstützungssysteme für Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen und eine inklusive Schulinfrastruktur, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Daneben braucht es Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine Anpassung der Lehrerausbildung.
  • Lehrkräftemangel: Der Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern und Regionen erfordert Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Lehrpersonal.
  • Unterschiedliche Lern- und Leistungsniveaus: In der Berufsausbildung stehen Lehrkräfte oft vor der Herausforderung, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten der Schüler:innen/Auszubildenden einzugehen. Individuelle Förderung und differenzierte Lernangebote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen/Auszubildenden erfolgreich sind und ihre Potenziale entfalten können.
  • Zunehmende psychische Belastungen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch Leistungsdruck, soziale Probleme oder persönliche Herausforderungen. Schulen müssen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern und angemessen auf Belastungssituationen zu reagieren.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Politik, Familien und anderen relevanten Akteuren, um eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören differenzierte Lernangebote, gezielte Unterstützungssysteme für Schüler mit besonderen Bedürfnissen und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. Freie Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle als Bildungsangebote, die innovative pädagogische Konzepte entwickeln können, um auf die Vielfalt der Lernenden einzugehen. Durch ihre Flexibilität und Autonomie können sie dazu beitragen, Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu fördern und innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen im Bildungswesen zu entwickeln. Sie sind staatlich anerkannt und vermitteln dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Ihre Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn auch ihre Finanzierung sich an den Kosten öffentlicher Schulen orientiert. Das ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die Petition setzt sich daher für eine gerechtere Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ein.

Wir bitten Sie daher um Unterstützung dieser Petition. Mitzeichnungsfrist endete am 28.05.2024. Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Zur Petition gelangen Sie hier oder durch anklicken des Bildes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Petition können Sie hier downloaden.

Stellungnahme | Änderung der Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit in den Bildungsgängen BFS Sozialpädagogische Assistenz, FS Sozialpädagogik und BFS Pflegeassistenz an genehmigten Ersatzschulen

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Änderungsentwurf.

Die dauerhafte Einführung der Schulgeldfreiheit für die Bildungsgänge Heilpädagogik und Heilerziehungspflege begrüßt der Verband ausdrücklich. Damit wird zum einen eine zentrale Forderung der Verbände sowie der Schulen umgesetzt und entspricht zum anderen dem derzeitigen Koalitionsvertrag.[1]

Allerdings kommt der Verband nicht umhin festzustellen, dass der vorgelegte Entwurf eine wesentliche Abweichung von den Pressemitteilungen der Regierungsfraktionen enthält. In der Pressemitteilung der SPD-Fraktion heißt es konkret: „Die komplette Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe und sozialen Berufe rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 ist ein Meilenstein für die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land.“[2] Der vorliegende Änderungsentwurf tritt jedoch mit Wirkung vom 01.08.2023 in Kraft. Der vorliegende Entwurf enthält jedoch keine Regelungen, wie mit Ausbildungen umgegangen wird, deren Ausbildung beispielsweise am 01.02.2023 oder 01.04.2023 begonnen haben. Insofern ist der Verband irritiert.
Individuelle Einzelfalllösungen sollten an dieser Stelle nicht das Mittel der Wahl sein. Vielmehr braucht es eine klare Verbindlichkeit. Daher regt der Verband an, entweder das Inkrafttreten auf den 01.01.2023 zu datieren oder eine entsprechend eindeutige Regelung in die Änderungsverordnung aufzunehmen, die einen Ausbildungsbeginn vor dem 01.08.2023 einschließt. Anderenfalls besteht keine Rechtssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für die Schulen, die bereits bezahlten Schulgelder zu erstatten, und dass würde dem ausdrücklichen Willen der Regierungsfraktionen von SPD und B90/Die Grünen entgegenstehen.

Im Weiteren merkt der Verband erneut an, dass die durchschnittlich erhobenen Schulgelder aus dem Schuljahr 2018/2019 keine geeignete Basis sind, um daraus eine Schulgeldfreiheit abzuleiten. (s. Verbändeanschreiben). Insbesondere schon deshalb nicht, da die Schulen in der Zwischenzeit zum Teil massiv gestiegene Kosten verzeichnen und diese mitnichten an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können (Sonderungsverbot aus Artikel 7 Abs. 4 GG). Eine Aktualisierung der Datengrundlage ist insofern zwingend geboten.

Weiterhin ist mangels transparenter Darstellung nicht klar, wie die durchschnittlichen Schulgelder ermittelt wurden und mit welcher inflationären Kostensteigerung gerechnet wurde. Dies wurde auch schon in der Stellungnahme im Jahr 2022 bemängelt. Zudem kann eine Berücksichtigung etwaiger Kostensteigerungen bezweifelt werden. Wenn eine Kostensteigerung durchgeführt worden wäre, hätten sich die 100 Euro, die bereits im letzten Jahr festgeschrieben wurde, zu diesem Jahr verändern müssen (VPI im Jahr 2022 = +7,9%[3]). Das ist jedoch nicht der Fall. Insofern regt der Verband an, eine Regelung in der Nds. VO zur Förderung der Schulgeldfreiheit aufzunehmen, welche die festgesetzten Beträge auf Basis des VPI jährlich anpasst. Anderenfalls würden freie Schulen finanziell limitiert und der dauerhafte Schulbetrieb wäre existentiell gefährdet.

Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen und bedanken uns, für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben.


[1] Quelle: Koalitionsvertrag „Sicher in Zeiten des Wandels“ von SPD und B90/Die Grünen, 4. Bildung, Seite 70 ab Zeile 7, https://www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/77/2022/11/Koalitionsvertrag_2022_2027_Web-1.pdf

[2] Quelle: SPD Fraktion Niedersachsen, Pressemitteilung 19/79, Tonne und Raulfs: Haushaltsentwurf 2023 beschlossen – Solide Finanzen mit wichtigen Schwerpunkten, https://spd-fraktion-niedersachsen.de/pressemitteilung/tonne-und-raulfs-haushaltsentwurf-2023-beschlossen-solide-finanzen-mit-wichtigen-schwerpunkten/

[3] Quelle: Pressemitteilung Nr. 022 vom 17.01.2023, Inflationsrate im jahr 2022 bei + 7,9%, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html