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PM | Freie Schulen im Fokus: Petition für gerechtere Finanzierung erreicht erforderliches Quorum

Hannover, 28. Mai 2024 – Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen in Niedersachsen freut sich, dass die Petition „Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (Petitionsnummer 00677/89/19) das erforderliche Quorum von 5.000 Unterstützer:innen erreicht hat. Diese überwältigende Unterstützung ist ein starkes Signal und zeigt die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Unterstützung.

„Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen in Niedersachsen. Das Erreichen des Quorums zeigt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine gerechte Behandlung aller Schulen ist, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Es unterstreicht, dass die Menschen in Niedersachsen die Bedeutung von Vielfalt und Qualität im Bildungssystem erkennen und fördern möchten“, sagt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes. „Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Dies zeigt die breite Zustimmung und das große Engagement für eine gerechtere Finanzierung freier Schulen.“

Freie Schulen sind eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen und nehmen den hoheitlichen Bildungsauftrag in Niedersachsen war. Sie stehen vor denselben Herausforderungen wie öffentliche Schulen: Digitalisierung, Inklusion, Lehrkräftemangel und zunehmende psychologische Belastungen. „Die Schulen leisten tagtäglich Großartiges und verdienen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung. Hierbei geht es auch darum, die individuellen Lern- und Lebenswege von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern“, fügt Martina Kristof an, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Besonders der jüngste Tarifabschluss der Länder, der die Gehaltskosten erheblich steigert, hat die finanzielle Lage vieler freier Schulen weiter verschärft. Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzhilfe droht eine Beeinträchtigung der Bildungsqualität. Diese Petition fordert eine faire und bessere Unterstützung, um dies zu verhindern“, betont Pook. „Nelson Mandela sagte einst Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese mächtige Waffe allen Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gleichermaßen zur Verfügung steht, und zwar unabhängig davon, welche Schule sie besuchen“, fügt Hannes Pook hinzu.

Mit dem Erreichen des Quorums wird sich nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und das Kultusministerium dieses wichtigen Themas annehmen. Der Verband wird die Entwicklungen sehr genau verfolgen und blick behalten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Verband Deutscher Privatschulen würdigt 75 Jahre Grundgesetz: Bildungsfreiheit und Finanzierung im Fokus

Hannover, 22.05.2024 – Anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes würdigt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen die Bedeutung der Bildungsfreiheit, die in Artikel 7 Absatz 4 verankert ist. Gleichzeitig macht der Verband auf die Herausforderungen aufmerksam, denen freie Schulen in Bezug auf ihre Finanzierung gegenüberstehen.
Das Grundgesetz garantiert Privatschulfreiheit und damit Bildungsfreiheit. Dadurch wird die Rolle der Privatschulen als gleichberechtigte Partner im Bildungssystem betont. Diese Anerkennung ist von zentraler Bedeutung für die Vielfalt und Qualität im niedersächsischen Bildungswesen.

Herzlichen Glückwunsch Grundgesetz. 75 Jahre Privatschulfreiheit.

„Die Privatschulfreiheit ist verfassungsrechtlich gewollt und ein Grundrecht, das es Eltern ermöglicht, die Schule bzw. die Bildungseinrichtungen auszuwählen, die am besten zu den Bedürfnissen ihrer Kinder passen. Gleichzeitig hat der Staat damit auch eine Schutz- und Förderpflicht gegenüber den freien Schulen“, erklärt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen (VDP).

Der Verband betont, dass die Finanzierung von freien Schulen eine wichtige Frage ist, die sich aus dem Grundgesetz ergibt und seit Jahren in Niedersachsen diskutiert wird. Eine gerechte und angemessene Finanzierung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass zum einen die Schulgelder stabil gehalten werden können und zum anderen damit innovative Bildung auch weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich bleibt.

„Es ist wichtig, dass freie Schulen angemessen und auskömmlich finanziell unterstützt werden, damit die Bildungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet ist und sie ihre pädagogischen Konzepte verwirklichen können. Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen ist es entscheidend, dass wir vom Wollen ins Machen kommen“, betont Pook.

Der VDP ruft dazu auf, die Finanzierung von freien Schulen endlich dahingehend zu überarbeiten, dass sie sich an den Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nur so wird nach Ansicht des VDP gewährleistet, dass freien Schulen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre hoheitlichen Bildungsauftrag weiterhin zu erfüllen und die Bildungsvielfalt erhalten bleibt.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Petition zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – Vielfältige Bildung Fördern!

Das Niedersächsische Bildungswesen blickt großen Herausforderungen entgegen:

  • Digitalisierung: Die Integration digitaler Technologien in den Bildungsprozess erfordert Investitionen in Infrastruktur, Lehrerausbildung und pädagogische Konzepte, um eine effektive Nutzung sicherzustellen und digitale Kompetenzen zu fördern.
  • Familiäre Lebenssituation: Die familiäre Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler kann sich auf ihre Lernmotivation, -fähigkeiten und -erfolge auswirken. Herausforderungen wie Armut, Migrationserfahrungen oder familiäre Konflikte erfordern eine ganzheitliche Unterstützung durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Flexibilisierung des Bildungssystems: Die Bedürfnisse einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern flexible Bildungsstrukturen, die individuelle Lernwege ermöglichen und lebenslanges Lernen unterstützen.
  • Inklusion: Die Umsetzung inklusiver Bildung erfordert Unterstützungssysteme für Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen und eine inklusive Schulinfrastruktur, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Daneben braucht es Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine Anpassung der Lehrerausbildung.
  • Lehrkräftemangel: Der Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern und Regionen erfordert Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Lehrpersonal.
  • Unterschiedliche Lern- und Leistungsniveaus: In der Berufsausbildung stehen Lehrkräfte oft vor der Herausforderung, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten der Schüler:innen/Auszubildenden einzugehen. Individuelle Förderung und differenzierte Lernangebote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen/Auszubildenden erfolgreich sind und ihre Potenziale entfalten können.
  • Zunehmende psychische Belastungen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch Leistungsdruck, soziale Probleme oder persönliche Herausforderungen. Schulen müssen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern und angemessen auf Belastungssituationen zu reagieren.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Politik, Familien und anderen relevanten Akteuren, um eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören differenzierte Lernangebote, gezielte Unterstützungssysteme für Schüler mit besonderen Bedürfnissen und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. Freie Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle als Bildungsangebote, die innovative pädagogische Konzepte entwickeln können, um auf die Vielfalt der Lernenden einzugehen. Durch ihre Flexibilität und Autonomie können sie dazu beitragen, Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu fördern und innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen im Bildungswesen zu entwickeln. Sie sind staatlich anerkannt und vermitteln dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Ihre Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn auch ihre Finanzierung sich an den Kosten öffentlicher Schulen orientiert. Das ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die Petition setzt sich daher für eine gerechtere Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ein.

Wir bitten Sie daher um Unterstützung dieser Petition. Mitzeichnungsfrist endete am 28.05.2024. Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Zur Petition gelangen Sie hier oder durch anklicken des Bildes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Petition können Sie hier downloaden.

PM | Chancen nutzen: Qualitätsfördernde Investitionen im Bildungssystem ausbauen

Berlin, 13. März 2023: Wie unter einem Brennglas offenbarten die Krisen der letzten Jahre ausgebliebene Innovationen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem. Qualitätsfördernde Investitionen müssen in den Fokus besonderer gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern rücken, um entstandene Defizite, Fehlentwicklungen und ausgebliebene Investitionen aufzuholen.

Unter dem Motto „Chance Bildung: Neue Wege beschreiten – mehr Zusammenarbeit“ initiiert das Bildungsministerium den Bildungsgipfel 2023. Der VDP begrüßt und unterstützt diese Initiative. „Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können die großen Herausforderungen im Bildungssystem bewältigt und ein passendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten werden können“ so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Voraussetzung hierfür ist der Ausbau von Bildungsinvestitionen und eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Bundesbildungsprogramme. Dabei müssen die Bildungsinvestitionen des Bundes und der Länder allen Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft zugutekommen. Im Sinne des Artikel 104c Grundgesetz müssen Privatschulen bei allen Investitions- und Zukunftsthemen auch in der konkreten Umsetzung vor Ort gleichberechtigt finanziert und beteiligt werden. Die bestehende und qualitätsfördernde Vielfalt der Bildungsangebote ist dabei Teil eines zukunftsweisenden Bildungssystems.

Der Lehrermangel gefährdet den Bildungsstandort Deutschland und die Qualität seines Bildungsangebots auf besondere Weise. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“ In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jeder andere Berufszweig hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt. 

Pressekontakt:

Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Entwurf einer Richtlinie zur Zuwendung DigitalPakt Schule

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass wir uns mit dem jetzigen Bildungssystem inmitten einer Umbruchphase befinden, die das Lernen und Schule grundlegend verändern wird. Jedoch dürfen wir dabei den Blick nicht nur auf die technische Ausstattung richten, sondern müssen auch den pädagogischen Nutzen für das Lernen an sich beantworten. „In diesem Sinne spricht die Kultusministerkonferenz in ihrer „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ richtigerweise vom „Primat des Pädagogischen“. Das bedeutet, dass wir nicht jede technische Neuerung unmittelbar in den Schulen ausprobieren und einführen müssen.“[1]

Die Entscheidung die Schulen in die digitale Welt zu überführen, ist keine umkehrbare Entscheidung, sondern vielmehr ein neuer Weg der dauerhaft beschritten wird und werden muss. Dies verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern sind die Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen ein erster Schritt. Es bedarf jedoch auch darüber hinaus dauerhafte Veränderungen im Bereich des Bildungssystem. Dazu zählt auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, die „Entwicklung altersspezifischer und wissenschaftlich unterlegter medienpädagogischer Konzepte“ [2] sowie alle Beteiligten in die Lage zu versetzen, Informationen richtig gewichten und bewerten zur können.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir, dass ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Dies erachten wir als sofern problematisch, als dass die Schulen sich auf die Veränderungen vorbereiten und auf den Weg in das digitale Zeitalter machen, jedoch bis zur Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde unklar ist, ob das Geld grundsätzlich bewilligt wird. Daher kann die Digitalisierung in der niedersächsischen Schullandschaft nur dann vorangebracht werden, sofern die Träger auch tatsächlich die finanziellen Mitteln aus dem DigitalPakt Schule erhalten.

Zu 2.5 | Wir bitten Sie, die Formulierung „digitale Arbeitsgeräte“ näher zu fassen. Das einfügen einer Klammer mit Beispielen (wie unter Punkt 2.4) würde an dieser Stelle hilfreich sein, um Missverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen vorzubeugen. Ist beispielsweise eine VR-Brille oder eine Dokumentenkamera ein digitales Arbeitsgerät oder ein digitales Endgerät?

Zu 3.2 |Der VDP begrüßt es, dass alle finanzhilfeberechtigten Träger allgemein bildender sowie berufsbildender Schulen in freier Trägerschaft in der vorliegenden Richtlinie bedacht werden. Gleichwohl stellen wir fest, dass dies in der Verwaltungsvereinbarung anders zu lesen ist „Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur ihnen nach dem Recht der Länder gleichwertiger Schulen in freier Trägerschaft.“[3] Damit wird deutlich, dass die Verwaltungsvereinbarung alle Schulträger mit einbezieht, und zwar unabhängig davon, ob sich der Schulträger noch in der „Finanzhilfe-„ Wartefrist befindet oder nicht. Wir gehen daher davon aus, dass auch Schulträger, die sich derzeit noch in einem Gründungsverfahren befinden und noch bis zum 30.06.2023 genehmigt bzw. anerkannt werden, ebenfalls berücksichtigt werden. Anderenfalls bitten wir um Prüfung, wie auch diese Schulträger berücksichtigt werden können.

Kritisch betrachten wir indes, dass die Schulen im Gesundheitswesen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht berücksichtigt wurden. Auch diese Schulen tragen im Wesentlichen zur beruflichen Bildung bei und müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten. Die zumeist vollzeitschulischen Berufsausbildungen werden durch Schulgeld finanziert und somit würden die Kosten der Digitalisierung auf das Schulgeld aufgeschlagen werden müssen. Dies kann nicht in unser aller Interesse sein. In der Verwaltungsvereinbarung heißt es „Bund und Länder wollen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Bildungssystem in Zeiten des digitalen Wandelns Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglicht.“[4] Weiter heißt es „Bildung in der digitalen Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind.“[5]

Vor diesem Hintergrund bitten wir zu prüfen, ob zumindest die Einbeziehung derjenigen Schulträger möglich ist, die in den Therapeutenberufe ausbilden, welche ab dem 01.08.2019 schulgeldfrei gestellt werden sollen und in der Entwurfsfassung „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen“ unter Punkt 1.1 genannt sind.

Zu 4.3 | Wir bitten Sie, die Formulierung „bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte“ näher zu fassen, da diese Formulierung nur vage für die Schulträger zu fassen ist. Auch ist nicht klar in welcher Form die Fortbildungsplanung festzustellen bzw. festzuhalten ist.

Zu 6.4 | Hier bitten wir um eine nähere Fassung der externen Beratungsleistungen. Sind damit auch Beratungsleistungen für das technisch-pädagogische Konzept gemeint? Hier besteht aus unserer Sicht die Gefahr von Missverständnissen, weswegen es einer eindeutigeren Formulierung braucht was schlussendlich gemeint ist.

Schlussbemerkung

Wir begrüßen, dass das Land Niedersachsen den Eigenanteil für alle Schulträger unabhängig ihrer Trägerschaft übernimmt. Diese Zuwendungsrichtlinie ist ein erster Schritt, die Schulen und das gesamte Bildungssystem in ein neues Zeitalter zu bewegen. Jedoch müssen auch die Fragen hinsichtlich von Anrechnungsstunden für medienbezogene Aufgaben vor Ort für einen „Kümmerer“/IT-Koordinator beantwortet werden oder auch, dass die Vergleichbarkeit von Bildungszielen/-erfolgen gewährleistet wird. Wie wird zum Beispiel dafür Sorge getragen, dass alle von der digitalen Bildung profitieren, und zwar unabhängig von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, vom Geldbeutel des Schulträgeres, der Sprache oder der Eltern? Wir sichern Ihnen unsere Expertise zu und möchten gemeinsam mit Ihnen gemeinsam an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arbeiten.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[2] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[3] Quelle:Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, § 2 Satz 2
[4] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 1 Satz 1
[5] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 2 Satz 1

PM | Parlamentarischer Abend 2018

Hannover, 20.04.2018 – Am 19. April lud der VDP zu seinem diesjährigen Parlamentarischen Abend ins Alte Rathaus zu Hannover ein. Der Einladung folgten rund 80 Gäste aus Politik sowie Vertretern aus dem Kultusministerium, Bildungsverbänden und Schulen in freier Trägerschaft. Darunter auch Kultusminister Tonne, die Landtagsvizepräsidentin Janssen-Kucz und der CDU Generalsekretär Seefried.

„Wir verstehen Schulen in freier Trägerschaft als wertvolle ergänzende Bereicherung“, stellte der Vorsitzende Hannes Pook in seiner Begrüßung fest und machte damit die Unterschiede des letzten und des jetzigen Koalitionsvertrages deutlich. Er ging in seiner Begrüßung besonders auf die Rolle der freien beruflichen Schulen in Niedersachsen ein, die eine wichtige Säule im Bildungssystem darstellen. Es sei an der Zeit, nicht mehr zwischen öffentlichen und freien Schulen zu unterscheiden, so der Vorsitzende weiter. Dies bestätigte auch Kultusminister Tonne in seinem Grußwort, in dem er den freien Schulen attestierte, eine Lücke in der beruflichen Bildung zu schließen.

Der Impulsvortrag von Mareike Wulf, bildungspolitische Sprecherin CDU, trug zu einem guten Abend bei und bot allerlei Anknüpfungspunkte bei den anschließenden Tischgesprächen. Mareike Wulf stellte in ihrem Impulsvortrag die Idee einer dualisierten Erzieherausbildung vor, welche dann künftig fünf Jahre dauern würde. Abschließend stellte Mareike Wulf fest, „dass Politik die freien Schulen nicht automatisch mitdenkt“. Es müsse ein Umdenkprozess stattfinden, so Wulf in ihrem Vortrag weiter. Es läge an allen Beteiligten Bildung im Ganzen zu denken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Neben der dualisierten Erzieherausbildung wurde auch die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung seitens der Vertreter der freien Schulen thematisiert. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dieses Thema auf der politischen Ebene im Land zum Teil noch nicht angekommen ist. Der Verband hat alle Fraktionen zu ausführlichen Gespräche eingeladen, um dieses drängende Thema näher zu erörtern.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Privatschulen: Unverzichtbar für die deutsche Bildungslandschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Anteil der Schüler an Privatschulen hat sich von 4,5% im Jahr 2000 auf knapp 9% in diesem Jahr verdoppelt. Für jedes Bildungsbedürfnis gibt es ein passendes Lernangebot. Dadurch leisten Privatschulen einen unverzichtbaren Beitrag für das deutsche Bildungssystem. Dennoch werden sie häufig benachteiligt. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die Parteien der zukünftigen Bundesregierung auf, freie Bildungseinrichtungen im neuen Koalitionsvertrag gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dadurch wird ein plurales Bildungssystem sichergestellt. 

Mittlerweile besuchen rund eine Million Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Für viele Eltern steht bei der Schulwahl die individuelle Förderung mit dem passenden pädagogischen Konzept im Vordergrund. Ein weiterer Grund, der für eine Privatschule spricht, ist die Tatsache, dass sie flexibel und innovativ auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Im Bereich der digitalen Bildung leisten sie einen wichtigen Beitrag. „Privatschulen sind aus dem deutschen Schulsystem nicht mehr wegzudenken. Der Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen verbessert nachweislich die Qualität des Schulsystems. Nicht zuletzt deshalb sind sie grundgesetzlich verankert“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Dennoch standen Privatschulen dieses Jahr stark im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) machte in mehreren Veröffentlichungen Privatschulen für die soziale Ungleichheit im Bildungssystem mit verantwortlich. Ihr Vorwurf: Privatschulen verstießen gegen das so genannte Sonderungsverbot und suchen sich teilweise ihre Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern aus. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung der renommierten Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersdorf kam zu dem Schluss, dass die WZB-Veröffentlichungen auf einer Fehlinterpretation des Sonderungsverbotes beruhen. Freie Schulen müssen nicht die gleiche Schülerschaft haben, wie öffentliche Schulen. Sie müssen die Auswahl ihrer Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und sicherstellen, dass der Zugang allen offen steht. Freie Schulen wählen ihre Schüler passend zu ihrem pädagogischen Konzept nach Neigungen und Fähigkeiten aus. Im Mittelpunkt steht dabei immer zuerst die Frage, was das Beste für das Kind ist. „Freie Schulen sind allgemein zugänglich. Sie setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, gesellschaftliche Hürden abzubauen und Kinder aus sozial schwachen Familien den Schulzugang zu ermöglichen“, so Klaus Vogt weiter.

Was jedoch viele nicht wissen: Privatschulen sind in Deutschland stark unterfinanziert. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden die Kosten für Schulbau und Unterhalt immer wieder vergessen oder klein gerechnet. Es werden Schulgründungen verhindert oder Schulen in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart er sich und somit auch allen Steuerzahlern. „Erst wenn diese Deckungslücke ausgeglichen und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist, könnte auf Schulgeld verzichtet werden“, so Klaus Vogt.
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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Haushaltsüberschüsse müssen in Bildung investiert werden

Berlin, 18.01.2017 – Der Bundeshaushalt konnte im Jahr 2016 einen Überschuss von 6,2 Milliarden Euro verzeichnen. Der Grund dafür ist die gut laufende Konjunktur. Das Bruttoinlandsprodukt wächst und die Beschäftigung ist so hoch wie lange nicht mehr. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert angesichts des hohen Bedarfes, die Investitionen in das Bildungssystem deutlich zu erhöhen.

Die KFW-Bankengruppe hat im vergangenen Jahr den Sanierungsstau an deutschen Schulen auf rund 34 Milliarden Euro beziffert. Zahlreiche Schulgebäude sind marode und vielen Kommunen fehlt das Geld, um sie zu sanieren. Auch der Ausbau einer digitalen Infrastruktur bleibt auf der Strecke. Hinzu kommt, dass Deutschland bei den Bildungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich hinter dem OECD-Durchschnitt liegt. „Flächendeckende Investitionen in das Bildungssystem sind kurz- und langfristig unverzichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, in die Zukunftspotentiale des Landes zu investieren“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Wolfgang Schäuble lehnt zusätzliche Investitionen mit dem Hinweis ab, dass die bereitgestellten Gelder nicht vollständig abgerufen werden. Eine Kooperation von Bund und Ländern bei der schulischen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen ist durch eine Änderung des Grundgesetzes allerdings zeitnah geplant. „Die Bundesregierung muss ihr Versprechen im Koalitionsvertrag noch vor der Bundestagswahl verwirklichen und die Haushaltsüberschüsse in Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Trägerschaft – investieren.“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Die Überschüsse müssen auch für die digitale Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. Der VDP fordert bereits seit langem eine digitale Bildungsoffensive an Schulen. Die digitale Ausstattung und flächendeckend schnelleres Internet sind dabei die Grundpfeiler. Deutschland schneidet im internationalen Vergleich bei der Kompetenz von Schülern im Umgang mit Computern nur mittelmäßig ab. Der Einsatz von Computern und digitalen Medien an deutschen Schulen ist längst noch nicht die Regel. „Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss eine moderne Schulbildung deshalb dringend an die Realität angepasst werden“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher.

Stellungnahme | Jahresbericht des Landesrechnungshofes

Nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz besteht das verfassungsmäßige Recht zur Errichtung privater Schulen.

Freie Schulen gehören genau wie staatliche Schulen zum öffentlichen Bildungssystem. Sie erfüllen pflichtgemäß ihren Bildungsauftrag ebenso wie staatliche  Schulen dies tun.

Die Altenpflegeausbildung, deren Ausbau und  Attraktivitätssteigerung angesichts des demographischen Wandels auch weiter erforderlich ist, findet zum größten Teil in Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft statt.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft in erheblichem Umfang finanziell unterstützt und gefördert werden. Das entspricht den Tatsachen und ist auch zwingend erforderlich. Ob hier inzwischen eine vergleichbare Finanzausstattung erreicht wird, wie sie auch staatliche Schulen erhalten, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen entstehen freien Schulen aufgrund der Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung erhebliche finanzielle Nachteile. Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft erhalten aus diesem Grund einen finanziellen Ausgleich durch das Sozialministerium sowie durch die Finanzhilfe. Diese Finanzierung durch die Ministerien deckt in der Regel allerdings lediglich die Personalkosten ab. Sämtliche anderen Kosten wie Miete, Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten etc. muss der freie Träger gesondert erwirtschaften.

Dies ist bei staatlichen Schulen anders. Hier werden diese Ausgaben aus Steuermitteln vollumfänglich finanziert.

Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelung, dass die Altenpflegeausbildung kostenfrei angeboten werden muss, kein Geld für die Ausbildung erheben. Zum Ausgleich der dadurch entstandenen Benachteiligung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft stellt das Sozialministerium einen gestaffelten Beitrag, je nach Schüleranzahl pro Klasse, zur Verfügung. So soll das Schulgeld erstattet werden um „mehr Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung zu gewinnen und Attraktivität des Bildungsgangs zu steigern, da das Schulgeld „ein die Berufswahl negativ beeinflussender Faktor” sei”, so der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 auf Seite 131.

Die Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft arbeiten auf einem qualitativ hohen Niveau ebenso wie staatliche Schulen dies tun. Das sind der Auftrag und der Anspruch, den jede Schule zweifellos an sich selbst stellen sollte.

Honorarkräfte werden an Altenpflegeschulen eingesetzt und arbeiten qualitativ hochwertig. Bei den eingesetzten Honorarkräften handelt es sich um hochqualifizierte Fachkräfte aus der Praxis, wie zum Beispiel Ärzte und Juristen, die punktuell Praxiswissen an die Auszubildenden weitergeben und so eine gute Ausbildung mitgestalten. Hierauf zu verzichten wäre ein nicht auszugleichender Qualitätsverlust zu Lasten der Auszubildenden. Diese Spezialisten werden sich definitiv nicht in ein Anstellungsverhältnis einer Schule begeben, da sie die Lehrtätigkeit nicht hauptberuflich durchführen wollen. Vielmehr wollen sie Schülerinnen und Schüler gut begleiten und effektiv auf eine spätere Anstellung vorbereiten.

Es ist nicht nur nötig, sondern auch wünschenswert, dass Honorarkräfte eingesetzt werden und gerade so ihr praxisbezogenes Know-how an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

Der VDP begrüßt eine hohe Qualität in der Altenpflege und bekennt sich zu einer qualitativ hohen Ausbildung durch qualifiziertes Personal. Dieses kann und wird es nicht zum Nulltarif geben, der VDP weist deshalb darauf hin, dass eine entsprechende finanzielle Unterstützung notwendig ist, damit eine gute Qualität gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für freie als auch für staatliche Träger, denn alle sollten eines zum Ziel haben: Gut ausgebildete Pflegekräfte, die wissen was sie tun.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin