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Positionen zur Weiterentwicklung der Erzieherausbildung auf Bundesebene

In den vergangenen Jahren hat der Beruf des Erziehers und der Erzieherin enorm an Bedeutung gewonnen. Spätestens die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung seit 2013 sowie der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule rücken massiv den hohen Bedarf an Erzieherinnen und Erzieher in den Mittelpunkt der politischen und öffentlichen Diskussion. Wachstumstreiber sind im Wesentlichen neben den Rechtsansprüchen der Anstieg der Geburtenzahlen, die Zuwanderung in 2015 und 2016, die wachsenden Betreuungswünsche der Eltern und eine bundesweit positive Entwicklung des Arbeitsmarkts.

Trotz eines Höchstniveaus bei den Beschäftigtenzahlen in der Kindertagesbetreuung und bei den Ausbildungszahlen deckt das Fachkräfteangebot nicht den Bedarf. Schon heute kann in jeder zweiten Kindertageseinrichtung nicht die volle Kapazität genutzt werden, da Fachpersonal fehlt. Schon heute schlagen Schulträger Alarm, dass die flächendeckende Ganztagsbetreuung an fehlendem Personal scheitern wird. Laut Prognosen fehlen bis zum Jahr 2030 mindestens 230.000 Erzieherinnen und Erziehern.

Dieser hohe politische Handlungsdruck setzte Reformüberlegungen in Bund und Ländern in Gang, die richtigerweise auch bei der Ausbildungssituation ansetzen. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit zum Handeln erkannt, und die Reform der Erzieherausbildung in ihrem Koalitionsvertrag zu einer „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ erklärt.

Dafür verankerte sie folgende Zielsetzung:

„Gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren entwickeln wir eine Gesamtstrategie, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und streben einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung an. Sie soll vergütet und generell schulgeldfrei sein.
Mit hochwertigen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung sorgen wir für attraktive Arbeitsbedingungen. Wir wollen die praxisintegrierte Ausbildung ausbauen, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen fördern und Quereinstieg erleichtern. Umschulungen werden auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig finanziert.“

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, V. Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang, Kinder, Jugend, Familien und Senioren, Fachkräfte, Seite 99

Richtigerweise sind es die politischen Ziele des quantitativen Ausbaus der Ausbildungskapazitäten, der Schaffung einer bundeseinheitlichen Ordnung und der dringend notwendigen Anpassungen der Ausbildungsstruktur und -organisation, um ein attraktives Ausbildungsangebot zu machen.

Diese Zielmarke der Ampel-Regierung im Bund nimmt der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) als bundesweite politische Interessenvertretung der freien Bildungseinrichtungen in den Bereichen Allgemeinbildung, berufliche Bildung sowie Weiterbildung und Arbeitsmarktdienstleistungen zum Anlass, sich in der politischen Diskussion über eine geeignete Ausbildungsreform mit Eckpunkten zu positionieren. Die Erzieherfachschulen und -akademien in freier Trägerschaft nehmen damit ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und leisten ihren Beitrag zum Ausbau der Erzieherausbildung.

Dabei stehen für den VDP die quantitativen und qualitativen Weiterentwicklungen der Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien in freier Trägerschaft im Mittelpunkt. Denn insgesamt ist die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft im Bereich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher hoch. Die Mehrheit der Fachkräfte wird bundesweit an ihnen ausgebildet. Somit verfügen diese Schulen über eine hohe Fach- und Sachkompetenz in der Ausbildung und sind daher zwingend in der Diskussion, um die Neugestaltung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund des sich in Zukunft dramatisch zuspitzenden Fachkräftemangels ist es erforderlich, mit allen an der Ausbildung beteiligten Akteuren zu diskutieren, wie dem Fachkräftebedarf begegnet werden kann und wie es gelingt, mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dabei sind die Fachschulen und Fachakademien der freien Träger aufgrund ihrer vorhandenen Fach- und Sachkompetenz zwingend in die Diskussion, um die Weiterentwicklung der
Erzieherausbildung auf Bundeseben einzubeziehen.

Der VDP setzt sich ein für eine umfassende Stärkung der fachschulischen Erzieherausbildung durch eine bundeseinheitliche Ausbildung, bundesweite Ausbildungsstandards, der Verankerung einer bundesweiten Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Es sind die allerdings Rahmenbedingungen und Ausbildungsstrukturen anzupassen, um zukunftsorientierte Ausbildungsbedingungen zu schaffen und dem steigenden Fachkräftebedarf zu begegnen.

Fachschulen in privater Trägerschaft stehen für den Aufbau weiterer Ausbildungskapazitäten
bereit
Zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs bei zugleich hoher Ausbildungsqualität setzt der VDP auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätsseigerung des fachschulischen Ausbildungssystems.
Schon jetzt spielen Fachschulen und Fachakademien in privater Trägerschaft für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine entscheidende Rolle. Im Gegensatz zu allgemeinbildenden Schulen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft befinden, wird die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher bundesweit zu einem erheblichen Anteil von privaten Trägern angeboten – mittlerweile mit 54 % sogar etwas häufiger als von Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 119). Auch wurde der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den vergangenen Jahren wesentlich durch Fachschulen in freier Trägerschaft erbracht, denn Schulgründungen von Seiten privater, nicht-kirchlicher Träger überwogen bundesweit in den vergangenen Jahren (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2017). Damit leisten Fachschulen seit jeher einen verlässlichen Beitrag zur Linderung der Fachkräftekrise. In Relation zur fachschulischen Ausbildung spielen kindheitspädagogische Bachelorstudiengänge in quantitativer Hinsicht nach wie vor keine Rolle, denn sie machten zuletzt gerade einmal zehn Prozent der Kapazitäten von Fachschulen aus.
Die Ausbildung auf DQR-Niveau 6 garantiert, dass die Absolventinnen und Absolventen über sämtliche fachlichen Voraussetzungen verfügen, um ihre anspruchsvolle pädagogische Tätigkeit selbständig und reflektiert durchführen können. Eine qualitativ hochwertige und organisatorisch reibungslose Umsetzung der Ausbildung ist aber nur möglich, wenn Fachschulen weiterhin gesamtverantwortliche Einrichtung der Ausbildung sind. Sie gewährleisten eine fachwissenschaftlich fundierte Ausbildung, die in bewährter Zusammenarbeit und Kooperation mit den Einrichtungen der praktischen Ausbildung gestaltet wird.
Eine bundeseinheitliche Angleichung der Curricula und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen kann in diesem Zusammenhang qualitätssichernd sein und wäre – auch für zukünftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – ein Beitrag zur Transparenz der Ausbildungsinhalte und vermittelten Kompetenzen.
Auch können Optionen des E-Learning und Blended-Learning wichtige Impulse für die Weiter-entwicklung der Ausbildung und zum Aufbau weiterer Kapazitäten sein.

Jetzt bundesweit die Verzahnung von Theorie und Praxis voranbringen
Für die Ausbildungsinhalte ist ein ausgewogenes, eng verzahntes Verhältnis von Theorie- und Praxisstunden anzustreben (mindestens 2.400 Stunden theoretische Ausbildung innerhalb der dreijährigen Fachschulausbildung). Der praktische Teil der Ausbildung ist inhaltlich generalistisch zu gestalten. Eine möglichst große Vielfalt an Praxisorten sollte gewährleistet wer-den, damit den Absolventinnen und -absolventen Berufsperspektiven in möglichst vielen Feldern der Erziehung und sozialen Arbeit offenstehen. Es bedarf einer institutionalisierten und mit Ressourcen ausgestatteten engen Zusammenarbeit zwischen der Fachschule und dem Träger der praktischen Ausbildung, um die bewährte Zusammenarbeit und Kooperation mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu verfestigen.
Eine qualitativ hochwertige und organisatorisch reibungslose Umsetzung der Ausbildung ist nur möglich, wenn Fachschulen weiterhin die gesamtverantwortliche Einrichtung der Ausbildung bleiben. Sie gewährleisten eine fachwissenschaftlich fundierte Ausbildung, die in bewährter Zusammenarbeit und Kooperation mit den Einrichtungen der praktischen Ausbildung gestaltet wird.
Der VDP plädiert dafür, die Aus- und Weiterbildung weiterhin in Voll- und Teilzeit zu garantieren und Optionen einer berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung zu etablieren. Gerade die berufsbegleitende Ausbildung ist ein wichtiger Baustein und Garant für hochqualifiziertes Fachpersonal, da diese Fachschülerinnen und Fachschüler bereits wichtige Erfahrungen und Kompetenzen aufweisen.

Bundesweite Schulgeldfreiheit ist richtig, setzt aber eine Finanzierungsreform voraus
Eine bundesweite Schulgeldfreiheit – wie sie von der aktuellen Bundesregierung angestrebt wird – setzt eine auskömmliche Finanzierung des Ausbildungssystems durch die öffentliche Hand voraus. Fachschulen und Akademien müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie kontinuierlich auf einem qualitativ hohen Niveau ausbilden können. Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten wird nur gelingen, wenn die mangelhafte Finanzierung bundes-weit behoben wird.
Dabei sind Fachschulen in privater Trägerschaft nicht schlechter finanziell auszustatten als ihre staatlichen Pendants. Ihre Finanzierung muss am Bedarf orientiert kostendeckend sein. Sie ist regelmäßig zu evaluieren und ggf. an steigende Kosten und Ausgaben anzupassen. Dafür müssen fest vereinbarte, dauerhafte sowie verlässliche Regelung gefunden werden.

Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle Fachschülerinnen und Fachschüler
Fachkräfte – so hält es der Koalitionsvertrag fest – sollen durch bessere Ausbildungsbedingungen und gezielte Weiterbildung gewonnen werden. Auch die Erzieherausbildung darf nicht länger hinter Ausbildungsberufen, die eine Ausbildungsvergütung zahlen, zurückstehen. Die Ausbildung ist systemrelevant und entscheidend für die hohe Qualität der (früh-)kindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland. Eine auskömmliche Finanzierung während der Ausbildung stellt gemeinsam mit der angestrebten Schulgeldfreiheit sicher, dass an der Ausbildung Interessierte nicht auf Grund finanzieller Hürden ausgeschlossen werden.
Neben einem modernen Curriculum und attraktiven berufspraktischen Elementen ist eine auskömmliche Ausbildungsvergütung – und dies unabhängig vom Ausbildungsmodell – notwendig, um die Attraktivität der Erzieherausbildung deutlich zu erhöhen. Der VDP plädiert dafür, mit allen an der Ausbildung beteiligten Akteuren geeignete (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten zu diskutieren. Ein Blick in Richtung Ausbildungsfond, wie bspw. in der Pflegeausbildung, kann wichtige Impulse liefern.

Qualifizierte Praxisanleiter sind Voraussetzung für den Ausbildungserfolg und die erfolgreiche
Verzahnung von Theorie und Praxis

Es muss sichergestellt sein, dass Auszubildende in ihren praktischen Ausbildungsabschnitten professionell und umfassend angeleitet werden. Ausreichend verfügbare und gut ausgebildete Praxisanleiter sind während der Praxisphasen enorm wichtig für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Im engen Kontakt mit den Auszubildenden vermitteln sie fach- und berufspraktisches Wissen, reflektieren Lernfortschritte und unterstützen die konstruktive Bearbeitung vorhandener Herausforderungen. Angebote zur Qualifikation und Weiterbildung sind auszuweiten. Die Fachschulen und Fachakademien können hier als Partner und Ausbildungsorte eine zentrale Rolle einnehmen.

Ausreichend Lehrkräfte sind Voraussetzung für Aufbau weiterer Kapazitäten
Ausreichende und flächendeckende Ausbildungsmöglichkeiten zur Deckung des Lehrkräftebedarfs sind grundlegende Voraussetzung für ein hochwertiges Ausbildungssystem im Be-reich der Erzieherberufe. Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nachhaltig für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ausweiten.
Akademische und didaktische Weiterbildungsmöglichkeiten können ergänzend auch Quereinsteigern, die über kein Lehramtsstudium verfügen, die Möglichkeit eröffnen, als gut ausgebildete Lehrkräfte an den Fachschulen tätig zu werden. Systematische Weiterbildungsoptionen und damit verbundene Aufstiegsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität für einen langfristigen Verbleib in diesem Berufsfeld.

Positionspapier zum download

Kontaktdaten
Berlin, Februar 2023
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
gez.: Dr. Judith Aust, Bundesgeschäftsführerin

Stellungnahme | Entwurf zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Entwurf.

Zu § 1c | In diesem Passus wird dargestellt, dass in begründeten Ausnahmefällen die tatsächliche Klassenfrequenz zu Beginn des Schuljahres mindestens 22 Schüler unterschritten werden darf.

Wir gehen davon aus, dass sich dieser Satz 3 auf den vorherigen Satz 2 bezieht und neu-einzurichtende Bildungsgänge gemeint sind. Die Klassenfrequenzen der verschiedenen Bildungsgänge sind unterschiedlich und sollen es laut bisheriger Aussagen auch bleiben. Es widerspricht z.B. den Angaben der Anlage 10 § 1 (1). Zudem wird die Berufsschule nach § 15 NSchG explizit herausgenommen, unklar ist also was mit Absatz (3) gemeint ist.

Eine Festlegung dieser Klassengröße in der BBSVO betrachten wir sehr kritisch, da freie Schulen bisher von einer Mindestschülerzahl ausgenommen waren. Diese Regelung würde der Gestaltungsfreiheit von Schulen in freier Trägerschaft entgegenstehen. Insofern müsste hier noch ein entsprechender Satz zur Klarstellung eingefügt werden, der den freien Schulen auch weiterhin ermöglicht eine geringere Schülerzahl aufzunehmen, um ihnen den Gestaltungsspielraum, auch in pädagogischer Hinsicht, zuzusichern. Zur Klarstellung könnte der Satz 5 um die Formulierung „[…] vorgesehen sind sowie für Schulen in freier Trägerschaft.“ erweitert werden.

Zu Anlage 2 zu § 33 Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufseinstiegsschule
Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass es bei der Umstrukturierung des BVJ bzw. BEK in die Berufseinstiegsschule nicht zu einer negativen Auswirkung im Bereich der Finanzhilferegelung für die freien Schulträger kommen darf, die bisher einen oder auch beide Bildungsgänge angeboten haben. Wir begrüßen daher die mündliche Zusage, dass für die Fortsetzung des bisherigen Bildungsgangs die Finanzhilfe nahtlos weiter läuft. Wir gehen davon aus, dass Schulen, die bisher nur einen dieser zwei Bildungsgänge (BVJ oder BEK) angeboten haben, ohne Wartefrist bei Beantragung der Berufseinstiegsschule Klasse 1 und 2 Finanzhilfe erhalten.

Anderenfalls möchten wir um einen moderaten Umgang mit denjenigen Schulträgern in Sachen Finanzhilfe werben, die bisher nur einen dieser zwei Bildungsgänge (BVJ oder BEK) angeboten haben und jetzt noch die fehlende Klasse dazu beantragen.

Zu § 1 Abs. 2 Satz 1 | Dieser Satz ergibt im Kontext des Absatzes 1 keinen Sinn, da nur noch drei Fachrichtungen angedacht sind. Vielmehr müsste dieser Satz eine Änderung erfahren, indem „eine Berufseinstiegsschule in mehreren Fachrichtungen geführt werden kann“.

Zu Anlage 8 zu § 33 Ergänzende und abweichende Bestimmungen für die Fachschule
Zu § 3 Abs. 4 Nr. 4 | Wir begrüßen, dass weitere klar definierte Berufsgruppe aufgenommen werden. Gleichwohl darf durch diese erneute Öffnung für weitere Berufsgruppen nicht der Eindruck entstehen „Erzieher/in kann jeder“. Insofern muss mit entsprechendem Augenmaß vorgegangen werden.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | Expertengespräch zur „dualisierten Erzieherausbildung“

Hannover, 11.04.2018 – Am 10. April lud die CDU-Landtagsfraktion Vertreter der Kommunalen Spitzenverbänden, des Kultusministeriums, der LAG der Fachschulen für Sozialpädagogik sowie den Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) zu einem Expertengespräch zur „Dualisierten Erzieherausbildung – Perspektiven für Niedersachsen“ ein.

Der VDP machte in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass man zunächst einmal die Definition „Duale Ausbildung“ klären müsse. Diese Begrifflichkeit sei gesellschaftlich bereits belegt und wecke gewisse Erwartungen. Zumal die Berufsfach- und Fachschulen aufgrund gesetzlicher Regelungen sowohl einen fachpraktischen als auch einen fachtheoretischen Anteil in der Ausbildung verankert hätten. Insofern sei festzuhalten, dass die Schulen bereits eine Ausbildung an zwei Lernorten durchführten, so der Verband weiter in seiner Stellungnahme.

Der Verband begrüßte ausdrücklich die jüngsten Erleichterungen im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der BbS-VO für den Quereinstieg in die Erzieherausbildung. Damit sei eine weitere Zielgruppe angesprochen, betonte Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. Auch der Niedersachsen-Plan „Mehr Fachkräfte für die Kita!“ hätte gute Ansätze, so Kristof weiter. Beispielsweise sei geplant, dass das Kultusministerium ab 2019 das Schulgeld für die Berufsfach- sowie Fachschule übernehme. Dies sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da sich aufgrund des Schulgeldes immer noch einige Schüler gegen diese Ausbildung entschieden.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin