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PM | Verband Deutscher Privatschulen fordert Besonnenheit: Ruhe und Zeit für individuelle Pflegausbildung statt einheitlichem Lehrplan

Hannover, 05.02.2024 – In ihrem Gesetzentwurf spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung eines einheitlichen Rahmenlehrplans in der Pflegeausbildung aus und kritisiert zudem die Verpflichtung allgemeinbildenden Unterricht anzubieten. Der VDP lehnt die Ideen in dem Gesetzentwurf entschieden ab und führt dafür verschiedene Gründe an.

Entgegen der Position der CDU-Fraktion betont der VDP ausdrücklich, dass ein einheitlicher Landesrahmenlehrplan für die generalistische Pflegeausbildung nicht im Interesse der Schulen liegt. „Alle Schulen haben bereits in vielen Arbeitsstunden im Vorfeld der generalistischen Pflegeausbildung schulinterne Curricula erstellt, die die individuellen Bedürfnisse vor Ort abbilden. Den Schulen nun einen einheitlichen Landesrahmenlehrplan vorzugeben, wäre aus vielen Gründen ein falsches Signal“, sagt Sandra Marschall, Vorstandsmitglied des Verbandes.

Der Verband sieht in der individuellen Gestaltung durch die Schulen einen Mehrwert, der den unterschiedlichen Anforderungen vor Ort gerecht wird. Die Erstellung schulinterner Curricula erlaubt den Bildungseinrichtungen, ihre Ausbildung praxisnah und zielgerichtet zu gestalten. Der VDP plädiert dafür, diese Freiheit und Flexibilität zu bewahren.

Hinsichtlich der Kritik an den allgemeinbildenden Fächern in der Pflegeausbildung betont der VDP, dass diese einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekräfte leisten. „Die Vermittlung von Fachwissen allein reicht nicht aus. Eine breit angelegte Bildung, die auch allgemeine Fächer einschließt, fördert das Verständnis, die Kommunikationsfähigkeit und die ethische Reflexion der Pflegekräfte“, erklärt Sandra Marschall. Denn gerade darin liegt ein Mehrwert für die Schulen findet der Verband. „Niedersachsen hat den Schulen die Möglichkeit an die Hand gegeben, losgelöst von der Fachsystematik bestimmte pflegerische Szenarien zu vertiefen oder aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Zudem gibt es auch in Baden-Württemberg allgemeinbildende Fächer. Niedersachsen ist also nicht allein mit einem ganzheitlichen Gedanken“, ergänzt die Geschäftsführerin des Verbandes Martina Kristof.

Darüber hinaus weist der Verband auf den bürokratischen Aufwand hin, der mit den Vorgaben für die Abschlussprüfung aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) einhergehen. Dieser betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch die Aufsichtsbehörden, was nur mit enormen Kraftanstrengungen auf beiden Seiten zu bewältigen ist. Insofern mahnt der VDP, jetzt nicht in Aktionismus zu verfallen oder sich treiben zu lassen, sondern den Schulen Zeit und Raum zu geben, um eine reibungslose und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zu gewährleisten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Reform der Pflegeausbildung: Expertenanhörung dringend erforderlich

Berlin, 16.05.2017 – Nach langem Ringen hat sich die große Koalition im April bei der Reform der Pflegeausbildung auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Zukünftig soll aber eine zweijährige generalistische sowie ein Jahr separate Ausbildung möglich sein. Die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/in wird durch eine generalistische Pflegeausbildung komplett ersetzt. Der erneute Kompromissvorschlag lässt viele Fragen offen. Der VDP fordert deshalb eine weitere Expertenanhörung im Bundestag und eine umfassende Abstimmung mit den Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen.

Was bisher über den Kompromissvorschlag bekannt geworden ist: Die Auszubildenden der Alten- oder Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Schulen sollen – soweit sie es nicht anbieten können – die Umsetzung durch Kooperationen mit anderen Schulen sicherstellen. In der Praxis sind Kooperationen allerdings in vielen Regionen unmöglich. Hinzu kommt, dass die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung bislang fehlen. „Dadurch kann die Machbarkeit der Reform nicht realistisch eingeschätzt werden“, so Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer.

Der erneute Kompromissvorschlag stieß bei vielen Verbänden im Hinblick auf weiterhin ungeklärte Fragen auf Kritik. Er muss deshalb mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden – gerade um einen Einbruch in den Ausbildungszahlen auch kurzfristig zu verhindern. Eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit Experten und Fachverbänden ist deshalb dringend erforderlich. Der Druck der Regierungsparteien, nach über fünf Jahren Verhandlungen vor der Bundestagswahl, das Reformvorhaben zu einem Abschluss zu führen, ist nicht zielführend. „In Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen, ist die Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe sinnvoll. Die Umsetzung muss sich aber an der Realität in der Praxis orientieren“, so Dietmar Schlömp weiter.

Die Finanzierung aller Ausbildungswege soll über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds erfolgen. Unklar ist, ob die Finanzierung über einen Fonds den unterschiedlichen Finanzierungsregeln in den Bundesländern gerecht wird. „Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegeschulen eine solide Finanzierung für die Ausbildung erhalten. Besonders die Altenpflegeausbildung hat in den letzten Jahren große Zuwächse bei den Absolventenzahlen erlebt. Dieser Zuwachs ist dringend notwendig und darf nicht durch eine hastige Verabschiedung eines, aktuell noch nicht mit den Verbänden abgestimmten, Gesetzentwurfs gebremst werden “, so Dietmar Schlömp.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.