Beiträge

PM | Privatschulen: Unverzichtbar für die deutsche Bildungslandschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Anteil der Schüler an Privatschulen hat sich von 4,5% im Jahr 2000 auf knapp 9% in diesem Jahr verdoppelt. Für jedes Bildungsbedürfnis gibt es ein passendes Lernangebot. Dadurch leisten Privatschulen einen unverzichtbaren Beitrag für das deutsche Bildungssystem. Dennoch werden sie häufig benachteiligt. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die Parteien der zukünftigen Bundesregierung auf, freie Bildungseinrichtungen im neuen Koalitionsvertrag gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dadurch wird ein plurales Bildungssystem sichergestellt. 

Mittlerweile besuchen rund eine Million Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Für viele Eltern steht bei der Schulwahl die individuelle Förderung mit dem passenden pädagogischen Konzept im Vordergrund. Ein weiterer Grund, der für eine Privatschule spricht, ist die Tatsache, dass sie flexibel und innovativ auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Im Bereich der digitalen Bildung leisten sie einen wichtigen Beitrag. „Privatschulen sind aus dem deutschen Schulsystem nicht mehr wegzudenken. Der Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen verbessert nachweislich die Qualität des Schulsystems. Nicht zuletzt deshalb sind sie grundgesetzlich verankert“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Dennoch standen Privatschulen dieses Jahr stark im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) machte in mehreren Veröffentlichungen Privatschulen für die soziale Ungleichheit im Bildungssystem mit verantwortlich. Ihr Vorwurf: Privatschulen verstießen gegen das so genannte Sonderungsverbot und suchen sich teilweise ihre Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern aus. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung der renommierten Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersdorf kam zu dem Schluss, dass die WZB-Veröffentlichungen auf einer Fehlinterpretation des Sonderungsverbotes beruhen. Freie Schulen müssen nicht die gleiche Schülerschaft haben, wie öffentliche Schulen. Sie müssen die Auswahl ihrer Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und sicherstellen, dass der Zugang allen offen steht. Freie Schulen wählen ihre Schüler passend zu ihrem pädagogischen Konzept nach Neigungen und Fähigkeiten aus. Im Mittelpunkt steht dabei immer zuerst die Frage, was das Beste für das Kind ist. „Freie Schulen sind allgemein zugänglich. Sie setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, gesellschaftliche Hürden abzubauen und Kinder aus sozial schwachen Familien den Schulzugang zu ermöglichen“, so Klaus Vogt weiter.

Was jedoch viele nicht wissen: Privatschulen sind in Deutschland stark unterfinanziert. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden die Kosten für Schulbau und Unterhalt immer wieder vergessen oder klein gerechnet. Es werden Schulgründungen verhindert oder Schulen in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart er sich und somit auch allen Steuerzahlern. „Erst wenn diese Deckungslücke ausgeglichen und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist, könnte auf Schulgeld verzichtet werden“, so Klaus Vogt.
___
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Rechtsgutachten stellt klar: Privatschulen dürfen Schulgelder erheben

Berlin, 31.07.2017 – Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat an diesem Montag ein Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit dem Titel „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“ veröffentlicht. Dieses Gutachten gibt den Privatschulen endlich Rechtssicherheit. Fragen zur verfassungsrechtlich zulässigen Höhe von Schulgeld sind Mittelpunkt der aktuellen wissenschaftlichen Arbeit. Ob und in welchem Umfang Ersatzschulen Schulgeld erheben dürfen und Finanzhilfe vom Staat erhalten müssen, wurde aus verfassungsrechtlicher Sicht von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in dem Gutachten untersucht. Gleichzeitig erteilt sie gegenteiligen Überlegungen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) unter Leitung von Frau Prof. Jutta Allmendinger eine deutliche Absage – dessen Vorschläge und Forderungen stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Privatschulen erfüllen müssen. Private Schulen waren und sind bei der Aufnahme ihrer Schülerinnen frei und müssen kein wie auch immer gelagertes „Spiegelbild“ öffentlicher Schulen darstellen (so gefordert vom WZB). Sie können ihre Schüler nach Eignung, Befähigung und Leistung aufnehmen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler muss jedoch unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern erfolgen. So etwas sei bei den privaten Schulen seit Jahrzehnten gelebte Praxis – sagt Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände: „Im Mittelpunkt der Aufnahme stehe immer das Kind.

Damit Schulgelder niedrig gehalten werden können, sind die Länder dazu verpflichtet, sowohl die Kosten für Unterricht und Lernmittel als auch die Kosten für außerunterrichtliche Angebote mit Teilnahmepflicht und sämtliche Gründungs- und Betriebskosten durch Finanzhilfe zu decken.

Massiver Nachholbedarf im Bereich der Finanzhilfe besteht in diesem Zusammenhang für ganztägige Schulmodelle. Nur wenige Bundesländer fördern deren Betrieb an privaten Schulen fair und nachhaltig. Der Wettbewerb und das freie Wahlrecht der Eltern werden dadurch massiv beeinträchtigt, Eltern müssen für höhere Schul- und Betreuungsgelder aufkommen. „Abhilfe ist erst möglich, wenn flächendeckend ein höherer Finanzausgleich gezahlt wird. Andernfalls ist die Vielfalt des deutschen Bildungssystems bedroht – und weniger Vielfalt bedeutet weniger Bildungschancen“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Im Gutachten wird auch die Pflicht der privaten Schulen erörtert, Kindern von einkommens- und vermögensschwachen Eltern den Zugang zu ermöglichen. Dieser Fall liegt beispielsweise vor, wenn nach Abzug des Schulgeldes für die Familie weniger Geld als das Existenzminimum verbleibt. Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer: „Privatschulen stellen diesen Kindern Freiplätze zur Verfügung. Diese Plätze müssen aber, laut dem Gutachten, vollständig mit zusätzlichen Finanzhilfen vom Land finanziert werden – was derzeit in keinem Bundesland passiert. Nur mit einer ausreichenden Förderung ist das Grundrecht der Eltern auf freie Schulwahl gewährleistet.“

________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.