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Stellungnahme | Änderung der Verordnung über die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO) – Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VDP und AGFS

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zu dem o. g. Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Der VDP
und die AGFS haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und wir tragen unsere Anmerkungen
nachfolgend vor:

In § 1, § 2 und § 3 vollzieht der Entwurf Änderungen nach, die sich aus der Änderung von § 150 NSchG ergeben, die voraussichtlich im Juni 2025 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen wird. Wir verweisen dazu auf die grundsätzliche Kritik an dieser Gesetzesnovellierung, die beide Verbände in der Anhörung vor dem Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages am 14. März 2025 vorgebracht haben. Im Folgenden gehen wir deshalb nur auf Schüler-Lehrer-Relationen bzw. auf die Schülerstunden
ein.

Gesamtschulen
Durch die Neuaufnahme der Gesamtschulen (IGS, KGS), die bisher wie Gymnasien behandelt wurden, ist ein Widerspruch entstanden. Für Gesamtschulen erfordert deren pädagogisches Konzept deutlich mehr Lehrerstunden pro Schüler/-in als für Gymnasien. Dies zeigt auch die niedersächsische Schulstatistik. Die Schüler-Lehrer-Relationen für die Schulen nach § 155 Abs. 1 NschG bilden diese Realität richtig ab. Für Schulen nach § 150 NSchG dagegen sollen für Gesamtschulen die gleichen Schülerstunden gelten wie für Gymnasien.

Die für die Gesamtschulen nach § 150 vorgesehenen Schülerstunden betragen damit nur 61 % der für die Schulen nach § 155 NSchG vorgesehenen Schülerstunden. Diese systematische Ungleichbehandlung muss korrigiert werden, der Stundensatz für Gesamtschulen nach § 150 NSchG muss deutlich angehoben werden.

Die Finanzhilfe für Gesamtschulen nach § 150 NSchG verschlechtert sich zusätzlich durch die neue Berechnungsformel für die Stundensätze. Bisher waren diese mit denen für Gymnasien identisch, nach der neuen Formel sind sie geringer als die Stundensätze für Gymnasien. Wir fordern, dass diese Schlechterstellung, die den Vereinbarungen im Letter of Intent widerspricht, durch eine an der Realität orientierte Festlegung der Schülerstunden vermieden wird.

Berufsbildende Schulen
Die Anpassung der Schülerstunden an die Schüleranteilswerte der Faktorentabellen stellt eine grund-legende strukturelle Veränderung dar, die aus Sicht der berufsbildenden Schulen nachvollziehbar ist.
Jedoch werden für zwei Schulformen Werte angegeben, die eine deutliche Verschlechterung gegen-über den bisher gültigen Schülerstunden darstellen, ohne dass Veränderungen der Stundentafeln dies nach unserer Kenntnis rechtfertigen. Dazu gilt im Einzelnen:

*Anm: Für die Berufsfachschule Ergotherapie verweisen wir auf die Ausführung der Stellungnahmen LAG Ergotherapie und für Fachschule Heilerziehungspflege fehlt für eine valide Einordnung die noch ausstehende VO: SPBerSchGFVO,NI – Sozialpädagogische Berufe-Schulgeldfreiheitsverordnung Niedersächsische Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen der Bildungsgänge Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -, Fachschule – Sozialpädagogik -, Berufsfachschule – Pflegeassistenz -, Fachschule – Heilerziehungspflege – und Fach-schule – Heilpädagogik –

Diese nun festgestellten Werte für die Schulformen unter Pkt 5.1 und 5.10 in der Tabelle stellen in ihren Auswirkungen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Finanzierung dar.

Insofern erscheint diese Absenkung aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, da uns keine Änderungen der Stundentafeln bekannt sind, die eine derartige Reduktion begründen würden. Im Gegenteil: Die Schülerstunden für die Berufsfachschule für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen wurden erst im Jahr 2022 angepasst, was den aktuellen Schritt der Kürzung noch unverständlicher erscheinen lässt.

Besonders kritisch ist diese Maßnahme vor dem Hintergrund der seit Frühjahr 2019 geltenden Schulgeldfreiheit für diese Ausbildung. Aufgrund der bestehenden Verordnung darf kein Schulgeld erhoben werden. Die entstehende Finanzierungslücke, die sich durch die Absenkung der Finanzhilfe ergibt, kann somit nicht durch alternative Einnahmequellen gedeckt werden. Diese Lücke bewegt sich in einer sechsstelligen Größenordnung pro Jahr und gefährdet unmittelbar die wirtschaftliche Tragfähigkeit
der Schulträger.
Die Ausbildung von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-innen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Versorgung – insbesondere im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Viele der Absolvent/-innen arbeiten mit jungen Menschen, die unter Sprachentwicklungsstörungen, Sprech- oder Stimmproblemen leiden – sei es infolge von Entwicklungsverzögerungen, neurologischen Erkrankungen oder psychosozialen Belastungen. Eine frühzeitige und qualifizierte Therapie ist in diesen Fällen entscheidend für die Bildungs- und Teilhabechancen der Betroffenen. In Zeiten zunehmender sprachlicher Auffälligkeiten im Kindesalter und wachsender Anforderungen an die Inklusion darf die Ausbildung entsprechender Fachkräfte keinesfalls strukturell gefährdet werden.
Wir appellieren daher nachdrücklich an das zuständige Ministerium, die Auswirkungen der Finanzhilfeänderung im Hinblick auf die Berufsfachschule für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-innen erneut zu prüfen. Es bedarf einer Lösung, die sicherstellt, dass diese qualifizierte Ausbildung auch unter den neuen Finanzierungsbedingungen tragfähig bleibt – und zwar mit Wirkung zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung.
Ein möglicher und sachgerechter Weg wäre die entsprechende Anhebung des Schulgeldersatzes für
diese Schulform. Dies würde den durch die abgesenkte Finanzhilfe entstehenden Fehlbetrag gezielt
ausgleichen, ohne die Schulgeldfreiheit in Frage zu stellen. Auf diese Weise könnte die Ausbildung zukunftssicher gestaltet und ein drohender Abbau dringend benötigter Ausbildungskapazitäten verhindert werden.

Wir bitten um Überprüfung der Schülerstunden dieser Schulformen und Übermittlung der Berechnungsgrundlagen.

Abschließend danken wir nochmals für die Möglichkeit zur Abgabe dieser Stellungnahme und bitten
um Berücksichtigung unserer Anmerkungen in diesem Anhörungsverfahren, selbstverständlich stehen
wir für Rückfragen und konstruktiven Austausch zur Verfügung.

Stellungnahme | Änderung der FinHVO

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Stellung.

Der VDP begrüßt es sehr, dass die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft dem gegenwärtigen finanziellen Bedarf der Schulen zumindest teilweise angepasst werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der VDP die Anpassung der Lehrer-Schüler-Relation sehr.

Sehr kritisch sieht der VDP hingegen die Tatsache, dass die Anpassung erst zum 1. August 2016 vorgenommen wird, obwohl die Verbände bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht und eine entsprechende Anpassung zum 1. August 2015 gefordert haben.

Wie das Ministerium in seiner Begründung völlig zu Recht feststellt, wurde bereits zum Stichtag 22. September 2014 die Regelstundenzahl von 24,5 auf 23,5 für Lehrer an Gymnasien angepasst. Das sind Kosten, die auch den freien Schulen entstanden sind, die rückwirkend nicht finanziert werden sollen und die zu Lasten der Träger freier Schulen geht.

Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass auch den Schulen in freier Trägerschaft weitere Kosten entstanden sind, die jetzt vom Ministerium nicht getragen werden sollen. Hierzu zählt der Sozialpädagogische Aufwand wie beispielsweise Förderunterricht, Fachförderunterricht oder auch die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf. Dieser und weiterer Sozialpädagogischer Aufwand wird weder für das vergangene Schuljahr noch für kommende Schuljahre berücksichtigt, obwohl er auch den Schulen in freier Trägerschaft entsteht und dieser Aufwand bei den öffentlichen Schulen ausgeglichen wird.
Aus Sicht des VDP stellt dies ein Ungleichgewicht und eine Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft dar und ist in keinster Weise hinnehmbar.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigen und bieten gerne das Gespräch an.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin

Stellungnahme | 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen

Hannover, 14.03.2016 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen Stellung.

Eine Anpassung der Schulzeiten von 12 auf 13 Schuljahre bedarf grundsätzlich einer neuen untergesetzlichen Regelung der gymnasialen Oberstufe.

Der VDP sieht in der geplanten Änderung eine Verbesserung der Qualität der schulischen Ausbildung und begrüßt die untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen und ist mit der Umsetzung einverstanden.