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Stellungnahme | Änderung der FinHVO

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Stellung.

Der VDP begrüßt es sehr, dass die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft dem gegenwärtigen finanziellen Bedarf der Schulen zumindest teilweise angepasst werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der VDP die Anpassung der Lehrer-Schüler-Relation sehr.

Sehr kritisch sieht der VDP hingegen die Tatsache, dass die Anpassung erst zum 1. August 2016 vorgenommen wird, obwohl die Verbände bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht und eine entsprechende Anpassung zum 1. August 2015 gefordert haben.

Wie das Ministerium in seiner Begründung völlig zu Recht feststellt, wurde bereits zum Stichtag 22. September 2014 die Regelstundenzahl von 24,5 auf 23,5 für Lehrer an Gymnasien angepasst. Das sind Kosten, die auch den freien Schulen entstanden sind, die rückwirkend nicht finanziert werden sollen und die zu Lasten der Träger freier Schulen geht.

Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass auch den Schulen in freier Trägerschaft weitere Kosten entstanden sind, die jetzt vom Ministerium nicht getragen werden sollen. Hierzu zählt der Sozialpädagogische Aufwand wie beispielsweise Förderunterricht, Fachförderunterricht oder auch die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf. Dieser und weiterer Sozialpädagogischer Aufwand wird weder für das vergangene Schuljahr noch für kommende Schuljahre berücksichtigt, obwohl er auch den Schulen in freier Trägerschaft entsteht und dieser Aufwand bei den öffentlichen Schulen ausgeglichen wird.
Aus Sicht des VDP stellt dies ein Ungleichgewicht und eine Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft dar und ist in keinster Weise hinnehmbar.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigen und bieten gerne das Gespräch an.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin

Stellungnahme | 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen

Hannover, 14.03.2016 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum 2. Anhörungsverfahren zur Änderung der untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen Stellung.

Eine Anpassung der Schulzeiten von 12 auf 13 Schuljahre bedarf grundsätzlich einer neuen untergesetzlichen Regelung der gymnasialen Oberstufe.

Der VDP sieht in der geplanten Änderung eine Verbesserung der Qualität der schulischen Ausbildung und begrüßt die untergesetzlichen Regelungen wegen Umstellung der Schulzeitdauer an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen und ist mit der Umsetzung einverstanden.