PM | Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung beschlossen: Umsetzung gelingt nur mit Pflegeschulen
Berlin, 22.06.2017 – Nach monatelangen kontroversen Beratungen hat der Bundestag das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz in zweiter und dritter Lesung ohne eine im Vorfeld geforderte Expertenanhörung gebilligt. Der neue Kompromissvorschlag wurde mit unzähligen Änderungsanträgen eingebracht und heute verabschiedet. Viele Fragen blieben weiterhin unbeantwortet. Eine notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liegt noch nicht vor. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) hat bereits im Vorfeld kritisiert, dass Vertreter aus der Praxis zum Kompromissvorschlag nicht gehört wurden. Bei der Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist dies umso dringender erforderlich, um Einbrüche bei den Ausbildungszahlen zu vermeiden.
Das Gesetz beinhaltet, dass die Ausbildung zur Krankenpflege durch eine generalistische Pflegeausbildung ersetzt wird. Die Ausbildung zur Alten- oder Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Künftig sollen eine zweijährige generalistische Ausbildung und ein Jahr der separaten Ausbildung möglich sein. Die Auszubildenden der Alten- oder Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- bzw. Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. „Durch diese Wahloption wird die Planungsunsicherheit der Schulen vorerst verschärft. Sie müssen vielfältige Kooperationen und Praxiseinsätze sicherstellen, was in vielen Regionen zu einer enormen Herausforderung wird“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.
Nach sechs Jahren erfolgt eine Evaluation der Zahlen der Auszubildenden, die nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den beiden Abschlüssen gewählt haben. Haben sich über die Hälfte für die Generalistik entschieden, soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Generalistik durch die Gestaltung des Gesetzes langfristig durchsetzen wird. Dringend benötigtes Fachpersonal, insbesondere im Bereich der Altenpflege, wird zukünftig fehlen. „Im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen, ist dies das falsche Signal“, so Dietmar Schlömp.
Die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind noch unklar. Jetzt kommt es darauf an, auch freie Pflegeschulen bei der Erarbeitung der Verordnung mit einzubeziehen. „Das Ziel, die Attraktivität bei den Pflegeberufen zu steigern, wird durch ein Gesetz im Schnellschussverfahren nicht erreicht. Um dem Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken, müssen nun die richtigen Weichen gestellt werden“, so Dietmar Schlömp.
______
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.