Beiträge

PM | Niedersachsen stärkt Pflegeausbildung mit neuer Qualifikationsmöglichkeit – Pionierregelung mit Signalwirkung

Hannover, 5. Juni 2025 – Verband begrüßt bundesweit erste Regelung zur Anerkennung der Pflegeassistenz nach zwei Ausbildungsjahren – ein wichtiger Schritt gegen Fachkräftemangel und Ausbildungsabbrüche.

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) begrüßt ausdrücklich die Veröffentlichung der geänderten Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34 vom 27. Mai 2025. Besonders positiv bewertet der Verband die in Anlage 10 zu § 33 verankerte Möglichkeit, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte:r Pflegeassistent:in“ zu führen.

Diese Neuregelung ermöglicht es Auszubildenden, die nach zwei Ausbildungsjahren ausreichende Leistungen im berufsbezogenen Lernbereich erbracht und die Zwischenprüfung absolviert haben, bei positiver Prognose eine anerkannte Qualifikation zu erhalten. Auch für Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht erfolgreich ablegen konnten oder die Ausbildung vorzeitig beenden, entsteht damit eine klare berufliche Perspektive. Ein entscheidender Schritt, um Ausbildungsabbrüche abzufedern und Fachkräftepotenzial zu sichern.

„Niedersachsen nimmt mit dieser Maßnahme eine Vorreiterrolle im Vergleich der Bundesländer ein und setzt ein weiteres sinnvolles Instrument ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei ist positiv hervorzuheben, dass gleichzeitig eine Lösung für die Auszubildenden geschaffen wird, die bereits zum 1. August 2024 die Voraussetzungen erfüllen“, betont die Vorsitzende Sandra Marschall.

Der Verband sieht in dieser Regelung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe und zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen. Gleichzeitig ermutigt der Verband das Land Niedersachsen, sich auf Bundesebene weiterhin aktiv für die Beibehaltung dieser Möglichkeit einzusetzen – mit dem Ziel, dass diese richtungsweisende Regelung nicht nur als Übergangslösung verstanden wird, sondern langfristig etabliert und idealerweise auch von anderen Bundesländern übernommen wird. Denn mit Blick auf den Referentenentwurf zum Pflegeassistenz-Einführungsgesetz (PflAssEinfG) sollte im Pflegeberufegesetz (PflBG) die Möglichkeit verankert werden, dass nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung der generalistischen Pflegeausbildung der Abschluss als „Pflegefachassistent:in“ erworben werden kann. Denn die Pflegebranche ist eine Wachstumsbranche mit steigendem Bedarf an qualifizierten, motivierten und langjährig in der Branche tätigen Fachkräften.

download Pressemitteilung

____________________________

Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Chaos bei der Pflegeausbildung – Erneuter Kompromissvorschlag ist nicht die Lösung

Berlin, 29. März 2017 – Am Dienstag sollte ein erneuter Kompromissvorschlag zur Reform der Pflegeberufe durch Vertreter beider Koalitionsfraktionen vorgestellt werden. Eine kurzfristig angesetzte Pressekonferenz wurde allerdings abgesagt. Ob es noch eine Einigung geben wird, ist offen. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) spricht sich nachdrücklich gegen einen Schnellschuss bei der Reform zu Lasten der Pflegeausbildung aus.

Die bisherigen Kompromissvorschläge stießen bei vielen Verbänden auf harte Kritik. Der neue Vorschlag muss deshalb mit Vertretern aus der Praxis erörtert werden. Er sieht vor, dass es für die Berufe Kinderkranken- und Altenpfleger zukünftig eine zweijährige gemeinsame generalistische Pflegeausbildung geben soll. Nach den beiden ersten Ausbildungsjahren sollen die Schüler wählen können, auf welchen der drei Berufe sie sich spezialisieren wollen. Der Beruf Krankenpfleger soll einen neuen generalistischen Pflegeabschluss bekommen. Die Schulen müssen den generalisierten Ausbildungsteil sicherstellen. Der vermeintliche Vorteil der Wahlfreiheit kann allerdings in der Praxis von den Pflegeschulen nicht gestemmt werden. Eine Kooperation mit anderen Schulen ist in vielen Regionen unmöglich.

Die Finanzierung der neuen Ausbildung ist ein Kernthema der Kritik. Es muss sichergestellt werden, dass die Pflegeschulen eine solide Finanzierung für die Ausbildung erhalten, die selbstverständlich auch einen Wegfall des Schulgeldes kompensiert. Die Finanzierung über einen Fonds muss den unterschiedlichen Logiken der Finanzierung der Pflegeschulen in den Bundesländern gerecht werden. „Wir verfügen über drei Ausbildungsberufe, die bewährt und attraktiv sind. Es ist dringend erforderlich sie zu stärken und weiterzuentwickeln, statt sie durch einen erneuten Kompromissvorschlag zu gefährden“, so Dietmar Schlömp weiter.

________
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.