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Ausbildungsgipfel Physiotherapie trifft Politik

In der Physiotherapie herrscht ein gravierender Fachkräftemangel. Tausende Stellen bleiben unbesetzt und Engpässe gefährden zunehmend die zeitnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten. Praxen der Physiotherapie, Physiotherapieschulen und angehende Therapeutinnen und Therapeuten drängen schon lange auf eine längst überfällige Reform der Ausbildung, um mit attraktiveren Ausbildungsbedingungen mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern und nachhaltig im Berufsfeld zu halten.

Hier ist die Bundespolitik gefordert, jetzt die richtigen Weichen für eine starke berufsfachschulische Ausbildung zu stellen! Eine bundesweite Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden sowie das regelhafte Angebot eines Hochschulstudiums – ausbildungs- oder berufsbegleitend im Rahmen einer Teilakademisierung – sind das Gebot der Stunde.

Wie das genau aussehen kann und mit welchen Herausforderungen Physiopraxen, Schulträger und die Schülerinnen und Schüler aktuell kämpfen, diskutieren die Verbände VDP, VDB und DBSV mit VertreterInnen der Bundespolitik. Wir laden Sie herzlich ein bei der Veranstaltung Physiotherapie trifft Politik // Gesundheitsversorgung sichern und Zukunft der Ausbildung stärken am 13. März 2023, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Berlin dabei zu sein. Veranstaltungsort ist das Marriott Hotel, Inge-Beisheim-Platz 1, 10785 Berlin.

Im Rahmen der Veranstaltung ist eine Rede des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB, ein kritischer Vortrag von Prof. Dr. Thomas Bals sowie eine Podiumsdiskussion mit den Abgeordneten Deutschen Bundestag Bettina Müller (SPD) und Emmi Zeulner (CDU/CSU) sowie Expertinnen und Experten der veranstaltenden Verbände vorgesehen. Diese sind für den VDP Petra Witt, für den VDB Physiotherapieverband Wolfgang Oster, für den DBSV Christiane Möller und Prof. Dr. Christoph Egner für die DIPLOMA Hochschule. Die Gesamtmoderation übernimmt Matthias Killing.

Hier finden Sie die Einladung sowie den Link oder QR-Code zur Anmeldung. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob wir Sie vor Ort in Berlin begrüßen dürfen oder Sie sich für eine virtuelle Teilnahme entscheiden. 

Physiotherapieschule am HGZ Diana Klinik

Standort: Bad Bevensen

IWK-Institut für Weiterbildung in der Kranken und Altenpflege gGmbH

Standort: Delmenhorst, Braunschweig, Lüneburg

PM | Bundesgesundheitsminister bereitet Ausbildungsreform in der Physiotherapie vor. Der VDP fordert eine attraktive berufsfachschulische Ausbildung und die Teilakademisierung

Berlin, 02. Dezember 2022: Auf der Agenda des Bundesgesundheitsministers Prof. Lauterbach steht für 2023 die Ausbildungsreform in der Physiotherapie. Das Ministerium hatte sich zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs bereits im Sommer für eine Teilakademisierung der Ausbildung ausgesprochen. Darauf wies der Bundesgesundheitsminister auf dem Therapiegipfel in Berlin Mitte November noch einmal ausdrücklich hin. Er sprach sich dafür aus, dass sich Menschen sowohl über den akademischen als auch über den berufsfachschulischen Weg zum Physiotherapeuten ausbilden lassen könnten. Richtigerweise sieht er für dieses Modell eine große Unterstützung bei den Ländern und Verbänden.

„Schulgeldfreiheit, Ausbildungsvergütung und Teilakademisierung sichern die Patientenversorgung von morgen“, sagt Petra Witt, Mitglied des VDP Präsidiums und Vorsitzende der Gesundheitsschulen im VDP. Witt betont, dass es im weiteren Verlauf der Umsetzung des Reformvorhabens darauf ankäme, die Teilakademisierung so umzusetzen, dass zwei eigenständige Professionen – die Physiotherapie und der Masseur/ medizinische Bademeister – erhalten blieben. „Die Teilakademisierung in der Physiotherapieausbildung ist ein Ausbildungsmodell, bei dem sich angehende PhysiotherapeutInnen entweder für eine berufsfachschulische Ausbildung entscheiden oder sich in einem primärqualifizierenden oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitenden Studium qualifizieren können“, erläutert Witt. Dies müsse bei der weiteren Umsetzung grundsätzlich berücksichtigt werden, um dem akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang stellte der Bundesgesundheitsminister beim Therapiegipfel fest, dass der große Bedarf an Heilmittelerbringer nicht gedeckt werden könnte, wenn alle Anwärter nur noch über Hochschulen oder Universitäten ausgebildet werden.

„Die Ausbildungsreform und Teilakademisierung sind Schritte in die richtige Richtung“, bestätigt Witt. „Im Gesundheitssystem sind beruflich ausgebildeten Fachkräfte unerlässlich, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Etablierte Berufsfachschulen sorgen schon heute für hervorragend ausgebildete Fachkräfte. Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung und attraktive Entwicklungsmöglichkeiten ziehen neue Therapeutinnen und Therapeuten in die Ausbildung.“

Pressekontakt:
Jenny Knoop,
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen finden Sie un-ter: www.privatschulen.de

PM | Startschuss der Kampagne „Wir stärken Euch den Rücken. Und Ihr?“ – Allianz für Gesundheitsschulen fordert attraktive Ausbildung für Therapeuten

Berlin, 9. Juni 2021 Die Allianz für Gesundheitsschulen aus Berufsverbänden, Berufsfachschulen
und Therapiepraxen fordert in ihrer heute gestarteten Kampagne schnelle Reformen
und Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler in den Therapieberufen. Gemeint
sind Auszubildende in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie Diatassistenten,
Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten und Podologen. Dies sind
Berufsausbildungen, für die Deutschland in ganz Europa aufgrund der praktischen und theoretischen
Qualität Anerkennung erhalten.

„Die Berufe eint, dass sie allesamt unverzichtbar sind, damit die Menschen in Deutschland
dauerhaft gesund bleiben können.“, sagt der Sprecher der Allianz Bernd Dietrich. „Doch wir
bilden schon heute weniger Therapie-Profis aus, als wir für die Versorgung benötigen“, so
Dietrich weiter. Anlässlich politischer Reformpläne und der bevorstehenden Bundestagswahl
benennt die Allianz die nötigen Schritte:

  • Zügige Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des erfolgreichen Modells der Therapie-Ausbildung an Berufsfachschulen
  • Bundesweite Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle
    Auszubildende
  • Ausbau der Teilakademisierung, damit auf der berufsfachschulischen Ausbildung
    aufbauend fachhochschulische Studiengänge absolviert werden können.

Insbesondere die letzte Forderung stößt auf keine Gegenliebe bei Befürworter einer Vollakademisierung.
Doch wer fordert, dass alle Therapeuten ausnahmslos ein Studium direkt
nach der Schule absolvieren, hat den Beweis zu erbringen, dass dies die Versorgung mit
Therapie-Profis nicht gefährdet. Fest steht, dass der Trend zur Akademisierung immer alle
motivierten und geeigneten Bewerber ausschließt, die einen mittleren oder einfachen
Schulabschluss haben. Und das, wo rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Gesundheitsfachberufen
mit mittlerer Reife in die Berufsfachschulen eintreten. „Diese jungen
Menschen würden durch die Vollakademisierung nicht nur berufliche Perspektiven verlieren,
sondern dem Gesundheitssystem auch als zukünftige Therapie-Profis fehlen.“, so Dietrich.
Die Allianz sieht daher die berufsfachschulische Ausbildung als ein bewährtes Modell,
das sich erfolgreich den neuen Anforderungen an Ausbildungsinhalte, Finanzierung und
Struktur stellen wird. Gesundheitsschulen sind unverzichtbar für die Deckung des Fachkräftebedarfs
in der medizinischen Versorgung, denn sie bilden mit derzeit 80 Prozent den weitaus
größten Teil zukünftiger Therapie-Profis aus.

Im Rahmen der Kampagne positionieren sich die Initiatoren zu notwendigen Reformen der
berufsfachschulischen Ausbildung, Auszubildende kommen mit ihren Ideen und Forderungen
zu Wort und Vor-Ort Gespräche in den Schulen mit Bundestagsabgeordneten ergänzen
die politische Arbeit der Allianz. Weitere Informationen zur Allianz erhalten Sie unter
www.wirstaerkeneuchdenruecken.de.

Pressekontakt:
Allianz für Gesundheitsschulen
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
030 / 28 44 50 88 0
Ansprechpartnerin: Ellen Jacob, Leiterin Public Affairs //

PM | Attraktivität der Gesundheitsfachberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung steigern

Berlin, 11. September 2020. Laut aktuellem Berufsbildungsbericht, der heute im Bundestag besprochen wird, hat sich die Zahl der Neuauszubildenden in den Berufen des Gesundheitswesens recht unterschiedlich entwickelt. „Der Rückgang der Auszubildenden im ersten Lehrjahr in den Fachrichtungen Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, MTA und PTA verdeutlicht den Reformbedarf, um diese schulischen Ausbildungen zu stärken“, kommentiert VDP Präsident Klaus Vogt. „Das Gesundheitswesen ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Wir brauchen attraktive Berufsbilder, die bereits mit attraktiven Rahmenbedingungen in der Ausbildung einhergehen.“

Derzeit besteht ein Flickenteppich aus Länderlösungen hinsichtlich der Ausbildungsvergütung sowie der Finanzierung der Schulträger. Dies führt zu einer nicht vergleichbaren Ausbildungssituation. Das Ziel der Ausbildungsreform muss eine bundesweite Schulgeldfreiheit mit entsprechender Refinanzierung sein. „Um ein weiteres Absinken der Ausbildungszahlen zu verhindern und einer Verschärfung des Fachkräftemangels effektiv entgegenzusteuern, muss neben der Schulgeldfreiheit unabhängig von der Trägerschaft der beruflichen Schule für alle Auszubildenden ein Lehrgeld gezahlt werden können“, so Klaus Vogt.

Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen wird in Deutschland überwiegend von Privatschulen übernommen. Von den 420 Schulen im Gesundheitswesen sind 223 Schulen im VDP organisiert

Pressekontakt:
Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Entwurf einer Richtlinie zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) nimmt gerne zu dem Richtlinienentwurf zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen Stellung.

Vorbemerkungen

Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen in dem uns vorliegendem Entwurf der Förderrichtlinie nur ein Einstieg in die Schulgeldfreiheit sein kann. Für eine dauerhafte Schulgeldfreiheit ist es aus unserer Sicht unerlässlich und zwingend notwendig, die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Bildungsganges der unter Nummer 1.1 der genannten Berufe zu ermitteln. Nur so kann eine echte Schulgeldfreiheit gelingen.

Eine Schwierigkeit, die sich grundsätzlich ergeben könnte, ist, dass die bisherigen Schülerinnen und Schüler (ab 01.08.2019 in Klasse 2 oder Klasse 3) ihre bestehenden Schulverträge kündigen, um dann einen neuen schulgeldfreien Vertrag abzuschließen. Entweder mit dem gleichen Schulträger oder einem neuen Schulträger. Dies könnte dazu führen, dass dem Grunde nach „alte“ Schülerinnen und Schüler den neuen Schülerinnen und Schüler die Plätze „wegnehmen“. Darüber hinaus kann dies, gerade auch bei kleineren Schulen, ein wirtschaftliches Risiko bedeuten und von existenzieller Bedeutung sein. Hier bedarf es aus unserer Sicht eine eindeutige Formulierung seitens des Ministeriums, wie mit den bestehenden Schulverträgen umgegangen werden soll, da der politische Wille ausschließlich den neuen 1. Jahrgang fördert.

Darüber hinaus geben wir bei dieser Art der Zuwendung zu bedenken, dass faktisch nicht nur die Schulgeldhöhe eingefroren wird, sondern auch die Lehrergehälter sowie die allgemeine lfd. Kosten einer Schule (z. B. lfd. Betriebskosten). Wenn jedoch die Qualität der benannten Ausbildungen weiterhin hochgehalten werden soll, muss sich das auch in der Qualität der Lehrkräfte bemerkbar machen. Hier bedarf es einer dringenden Nachregulierung in der Zuwendungsrichtlinie. Eine Kostensteigerung gemessen an der Inflationsrate (veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt) wäre das mindeste, um der allgemeinen Lohnentwicklung der Lehrkräfte, den Qualitätsanforderungen sowie die allgemeinen Kostensteigerungen einer Schule prospektiv abzudecken.

Ein weiteres grundsätzliches Problem ergibt sich durch die monatlichen Abschläge, welche in Höhe von 80% und nur auf Antrag gewährt werden. Hier entstehen allen Bildungsträgern eine monatliche Finanzierungslücke von 20%. Wie sollen die Schulen das finanzieren?

Zu den einzelnen Punkten

Nr. 1.1 | Hier benennen Sie die vier Berufe, für die diese Richtlinie gelten soll. Wir weisen darauf hin, dass es neben diesen vier Berufen auch noch Diätassistent/in, Masseur/in und med. Bademeister/in sowie Med.-techn. Assistent/in gibt. Diese werden bisher nicht berücksichtigt, weisen jedoch einen ähnlichen Fachkräftemangel auf. Zudem gilt für die Ergotherapieausbildung eine andere rechtliche Verortung als für die drei anderen genannten Berufe. Damit einhergehend gelten beispielsweise auch andere Anforderung an Lehrkräfte (siehe auch Vorbemerkung).

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir die Forderung nach einer vollumfänglichen Verzichtserklärung für die Erhebung von Schulgeld als Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung (s. auch 4.4). Dies ist insofern problematisch, da ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Daher kann auf die Erhebung von Schulgeld nur dann verzichtet werden, wenn die Träger tatsächlich Zuwendungen erhalten.

Zu 2. | Diesen Punkt finden wir insofern widersprüchlich als das es in Satz 1 heißt „[…] fördert die beim Schulträger entstandenen Ausgaben für die Durchführung der Ausbildungsgänge […].“ in Satz 2 jedoch „Hierzu trägt das Land in Summe den Betrag, der zuvor als Schulgeld […] erhoben wurde.“ Da die tatsächlichen Kosten der Schulträger durch das Ministerium oder eine andere Institution bisher wissentlich nicht erhoben wurden, ist die Annahme, dass das erhobene Schulgeld die entstandenen Kosten der Ausbildung trägt, schlichtweg falsch. Hier wäre aus unserer Sicht folgende Formulierung treffender „Das Land Niedersachsen fördert die Ausbildungsgänge nach Nummer 1.1. Hierzu trägt das Land in Summe den Betrag, der zuvor vom Schulträger als Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern erhoben wurde.“

Zu 3. | Hier wird verdeutlicht, dass Schulen am 01.01.2019 bestanden haben müssen. Vor dem Hintergrund, dass die Ausbildungszahlen gesteigert werden sollen, fragen wir uns, wie es sich mit Neugründungen bzw. Kapazitätserweiterungen nach dem 01.01.2019 verhält? Wurden diese in die Berechnungen für diese Richtlinie berücksichtigt? Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Ausbildungszahlen nicht gesteigert, sondern vielmehr auf gleichem Niveau gehalten werden. Dies steht dem Wunsch einer Steigerung der Ausbildungszahlen entgegen.

Zu 4.2 | Hier bitten wir um die Ergänzung „[…], die ab dem 01.08.2019 neu mit Klasse 1 beginnen.“ Dies verdeutlicht noch einmal den politischen Willen, dass der erste Jahrgang gefördert werden soll.

Zu 4.3 | In diesem Punkt halten wir das Wort „sonstige“ für eine sehr dehnbare und unklare Begrifflichkeit. Was ist damit gemeint?

Hier darf es nicht dazu kommen, dass beispielsweise die Gelder die durch Finanzhilfe an die Schulträger gezahlt werden, der Beantragung der Zuwendung entgegenstehen. Insofern bitten wir Sie, die Formulierung „sonstige“ näher zu fassen, damit deutlicher wird, was gewollt ist.

Zu 4.4 | Diesen Punkt finden wir insofern missverständlich als das es hier heißt „Die gleichzeitige Erhebung von Schulgeld und Verwaltungskosten der Schule (z. B. Anmeldgebühren, Prüfungsgebühren) steht der Zuwendung entgegen.“ In Punkt 5.2.2 heißt es „Bisher erhobene ausbildungsbezogene Verwaltungsausgaben der Schule (z. B. Aufnahme- und Prüfungsgebühren) können zusätzlich gefördert werden.“ Unserem Verständnis nach, stehen damit die ausbildungsbezogenen Verwaltungsgebühren nicht grundsätzlich der Förderung entgegen. Insofern wäre aus unserer Sicht folgende Formulierung für Satz 1 von Nummer 4.4 treffender

Die gleichzeitige Erhebung von Schulgeld steht der Zuwendung entgegen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit Kopier- und Materialgeld für tatsächlich angefallene Kopien und Verbrauchsmaterialien von den Schülerinnen und Schülern zu erheben. Zusatzleistungen (z.B. Klassenfahrten, Exkursionen, Schüleraustausch, Sportangebote), die nicht verpflichtend sind, können auf freiwilliger Basis gegen Kostenerstattung genutzt werden.“ Unserer Auffassung nach würde damit ein Missverständnis umgangen und der Sinn nicht verändert.

Zu 5.2.1 | Die Regelung, dass die maximale Schulgeldhöhe der bisher erhobenen Schulgelder festgeschrieben wird, erachten wir als problematisch. Damit wird auch gleichzeitig die Lohnentwicklung der Lehrkräfte sowie der Qualitätsstandart festgeschrieben. Hier bedarf es einer dringenden Nachregulierung in der Zuwendungsrichtlinie (siehe auch Vorbemerkung) sowie die Aufnahme eines Preisindexes, der die jährliche Kostensteigerung wiedergibt.

Zu 5.2.3 | Vor dem Hintergrund, die Beantragung und Abrechnung möglichst unkompliziert und mit wenig Verwaltungsaufwand vorzunehmen, wäre folgende Formulierung für die Schulträger günstige „Gefördert werden nur die tatsächlich bestehenden Ausbildungsverhältnisse. Schülerinnen und Schüler, deren Ausbildung vorzeitig endet oder, die die Ausbildung unterbrechen, können bis zum Monatsende berücksichtigt werden.“ Dies steht unserer Auffassung nach Nummer 6.1 nicht entgegen.

Zu 7. | Der Bewilligungszeitraum geht für uns nicht eindeutig aus der Formulierung 7.6 hervor, so dass wir hier um eine Verdeutlichung bitten. Die Formulierung könnte lauten „Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Ausbildungsjahr der Klasse.“ Damit wäre für jeden der Bewilligungszeitrum sofort ersichtlich und Missverständnissen könnte vorgebeugt werden.

Zu 7.4 | Hier möchten wir grundsätzlich anmerken, dass die Schulen in diesem Jahr sehr wahrscheinlich die Antragsfrist von 2 Monate nicht einhalten können. Beispiel: Ausbildungsbeginn 01.08.2019; demnach müsste der Antrag auf Förderung spätestens am 01.06.2019 vorliegen. Das würde voraussetzen, dass die Förderrichtlinie vorher in Kraft getreten ist und allen Schulen die Anträge bekannt wären. Für uns stellt dies schon den Tatbestand der „besonderen Begründung“ dar und die Schulen könnten von der verkürzten Antragsfrist Gebrauch machen.

Zu 8 | Die Tatsache, dass die Laufzeit dieser Verordnung bis 30.06.2024 festgeschrieben ist, betrachten wir als problematisch. Uns ist bewusst, dass diese Zuwendungsrichtlinie eine Übergangslösung darstellt. Jedoch möchten wir auf eine Situation hinweisen die vorkommen könnte.

Beispiel: Eine 20-jährige Schülerin beginnt am 01.08.2019 ihre Ausbildung und erfährt im zweiten Lehrjahr (August 2020), dass sie im dritten Monat schwanger ist. Folgende Situation entsteht:

Schuljahr 2019/2020 – schulgeldfrei

Schuljahr 2020/2021 – bis Mitte Januar Schulbesuch möglich, ab dann 6 Wochen vor Geburtstermin und 8 Wochen nach Geburtstermin in Mutterschutz – schulgeldfrei (im Anschluss direkt in Elternzeit)

Unterbrechung der Ausbildung für zwei Jahre Elternzeit (wieder Einstieg ins zweite Lehrjahr ab Sommer 2023)

Schuljahr 2023/2024 – schulgeldfrei

Schuljahr 2024/2025 – nur bis 31.12.2024 schulgeldfrei, was ist danach?

Solch ein Beispiel ließe sich auch mit einer schwerwiegenden Verletzung darstellen. Es macht jedoch auf ein Problem aufmerksam, dass eine schulgeldfreie Ausbildung nicht garantiert ist und es folglich eine entsprechende Lösung für diese Ausnahmefälle braucht.

Schlussbemerkung

Wir begrüßen es, dass das Land Niedersachsen den zwingend notwendigen Handlungsbedarf erkannt hat und mit dieser Zuwendungsrichtlinie zum einen dem Fachkräftemangel und zum anderen einer Schülerabwanderung entgegenwirken will. Diese Förderrichtlinie ist ein Anfang. Jedoch wird diese Art der Finanzierung, den tatsächlichen Kosten für die genannten Berufe nicht annähernd gerecht. Neben der Schulgeldfreiheit betrachten wir es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Wertschätzung und Attraktivität dieser Berufe zu steigern. Wir sichern Ihnen unsere Expertise zu und möchten gemeinsam mit Ihnen eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten erarbeiten.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Schulen Dr. Rohrbach

Standort: Hannover

Bernd-Blindow-Schulen

Standort: Bückeburg