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PM | Chancen nutzen: Qualitätsfördernde Investitionen im Bildungssystem ausbauen

Berlin, 13. März 2023: Wie unter einem Brennglas offenbarten die Krisen der letzten Jahre ausgebliebene Innovationen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem. Qualitätsfördernde Investitionen müssen in den Fokus besonderer gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern rücken, um entstandene Defizite, Fehlentwicklungen und ausgebliebene Investitionen aufzuholen.

Unter dem Motto „Chance Bildung: Neue Wege beschreiten – mehr Zusammenarbeit“ initiiert das Bildungsministerium den Bildungsgipfel 2023. Der VDP begrüßt und unterstützt diese Initiative. „Nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft können die großen Herausforderungen im Bildungssystem bewältigt und ein passendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler aufrechterhalten werden können“ so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Voraussetzung hierfür ist der Ausbau von Bildungsinvestitionen und eine verlässliche und langfristige Finanzierung der Bundesbildungsprogramme. Dabei müssen die Bildungsinvestitionen des Bundes und der Länder allen Bildungseinrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft zugutekommen. Im Sinne des Artikel 104c Grundgesetz müssen Privatschulen bei allen Investitions- und Zukunftsthemen auch in der konkreten Umsetzung vor Ort gleichberechtigt finanziert und beteiligt werden. Die bestehende und qualitätsfördernde Vielfalt der Bildungsangebote ist dabei Teil eines zukunftsweisenden Bildungssystems.

Der Lehrermangel gefährdet den Bildungsstandort Deutschland und die Qualität seines Bildungsangebots auf besondere Weise. Die Diskussion um Lehrer darf aus Sicht des VDP nicht zwischen staatlichen und privaten Schulen geführt werden. „Privatschulen sind ein grundgesetzlich verankerter Teil des öffentlichen Schulsystems“, so Klaus Vogt. „Der Staat muss seiner Verantwortung für alle Lehrerinnen und Lehrer im gesamten Schulwesen nachkommen.“ In den vergangenen Jahren sei es dem Staat nicht gelungen, dieser Aufgabe überzeugend nachzukommen. Dies zeigt auch die gegenwärtige Lehrersituation. „Im Wettbewerb mit den staatlichen Schulen um Lehrer werben Privatschulen mit ihrem guten Ruf“, erklärt Klaus Vogt. Die Privatschulen im VDP konnten sich bislang als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Um im ungleichen Wettbewerb um Lehrer nicht benachteiligt zu werden, fordert der VDP, das Ausbildungsmonopol aufzuheben und die Lehrerausbildung auch für die freien Schulen zu öffnen. „Jeder andere Berufszweig hat die Möglichkeit, selbst auszubilden und den Fachkräftebedarf ein Stück weit zu steuern“, betont Klaus Vogt. 

Pressekontakt:

Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatschulen.de

Positionen zur Weiterentwicklung der Erzieherausbildung auf Bundesebene

In den vergangenen Jahren hat der Beruf des Erziehers und der Erzieherin enorm an Bedeutung gewonnen. Spätestens die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung seit 2013 sowie der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule rücken massiv den hohen Bedarf an Erzieherinnen und Erzieher in den Mittelpunkt der politischen und öffentlichen Diskussion. Wachstumstreiber sind im Wesentlichen neben den Rechtsansprüchen der Anstieg der Geburtenzahlen, die Zuwanderung in 2015 und 2016, die wachsenden Betreuungswünsche der Eltern und eine bundesweit positive Entwicklung des Arbeitsmarkts.

Trotz eines Höchstniveaus bei den Beschäftigtenzahlen in der Kindertagesbetreuung und bei den Ausbildungszahlen deckt das Fachkräfteangebot nicht den Bedarf. Schon heute kann in jeder zweiten Kindertageseinrichtung nicht die volle Kapazität genutzt werden, da Fachpersonal fehlt. Schon heute schlagen Schulträger Alarm, dass die flächendeckende Ganztagsbetreuung an fehlendem Personal scheitern wird. Laut Prognosen fehlen bis zum Jahr 2030 mindestens 230.000 Erzieherinnen und Erziehern.

Dieser hohe politische Handlungsdruck setzte Reformüberlegungen in Bund und Ländern in Gang, die richtigerweise auch bei der Ausbildungssituation ansetzen. Die Bundesregierung hat die Notwendigkeit zum Handeln erkannt, und die Reform der Erzieherausbildung in ihrem Koalitionsvertrag zu einer „gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“ erklärt.

Dafür verankerte sie folgende Zielsetzung:

„Gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren entwickeln wir eine Gesamtstrategie, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern und streben einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung an. Sie soll vergütet und generell schulgeldfrei sein.
Mit hochwertigen Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung sorgen wir für attraktive Arbeitsbedingungen. Wir wollen die praxisintegrierte Ausbildung ausbauen, horizontale und vertikale Karrierewege sowie hochwertige Fortbildungsmaßnahmen fördern und Quereinstieg erleichtern. Umschulungen werden auch im dritten Ausbildungsjahr vollständig finanziert.“

Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, V. Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang, Kinder, Jugend, Familien und Senioren, Fachkräfte, Seite 99

Richtigerweise sind es die politischen Ziele des quantitativen Ausbaus der Ausbildungskapazitäten, der Schaffung einer bundeseinheitlichen Ordnung und der dringend notwendigen Anpassungen der Ausbildungsstruktur und -organisation, um ein attraktives Ausbildungsangebot zu machen.

Diese Zielmarke der Ampel-Regierung im Bund nimmt der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) als bundesweite politische Interessenvertretung der freien Bildungseinrichtungen in den Bereichen Allgemeinbildung, berufliche Bildung sowie Weiterbildung und Arbeitsmarktdienstleistungen zum Anlass, sich in der politischen Diskussion über eine geeignete Ausbildungsreform mit Eckpunkten zu positionieren. Die Erzieherfachschulen und -akademien in freier Trägerschaft nehmen damit ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und leisten ihren Beitrag zum Ausbau der Erzieherausbildung.

Dabei stehen für den VDP die quantitativen und qualitativen Weiterentwicklungen der Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien in freier Trägerschaft im Mittelpunkt. Denn insgesamt ist die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft im Bereich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher hoch. Die Mehrheit der Fachkräfte wird bundesweit an ihnen ausgebildet. Somit verfügen diese Schulen über eine hohe Fach- und Sachkompetenz in der Ausbildung und sind daher zwingend in der Diskussion, um die Neugestaltung einzubeziehen. Vor dem Hintergrund des sich in Zukunft dramatisch zuspitzenden Fachkräftemangels ist es erforderlich, mit allen an der Ausbildung beteiligten Akteuren zu diskutieren, wie dem Fachkräftebedarf begegnet werden kann und wie es gelingt, mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen. Dabei sind die Fachschulen und Fachakademien der freien Träger aufgrund ihrer vorhandenen Fach- und Sachkompetenz zwingend in die Diskussion, um die Weiterentwicklung der
Erzieherausbildung auf Bundeseben einzubeziehen.

Der VDP setzt sich ein für eine umfassende Stärkung der fachschulischen Erzieherausbildung durch eine bundeseinheitliche Ausbildung, bundesweite Ausbildungsstandards, der Verankerung einer bundesweiten Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Es sind die allerdings Rahmenbedingungen und Ausbildungsstrukturen anzupassen, um zukunftsorientierte Ausbildungsbedingungen zu schaffen und dem steigenden Fachkräftebedarf zu begegnen.

Fachschulen in privater Trägerschaft stehen für den Aufbau weiterer Ausbildungskapazitäten
bereit
Zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs bei zugleich hoher Ausbildungsqualität setzt der VDP auf die Weiterentwicklung und Attraktivitätsseigerung des fachschulischen Ausbildungssystems.
Schon jetzt spielen Fachschulen und Fachakademien in privater Trägerschaft für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine entscheidende Rolle. Im Gegensatz zu allgemeinbildenden Schulen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft befinden, wird die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher bundesweit zu einem erheblichen Anteil von privaten Trägern angeboten – mittlerweile mit 54 % sogar etwas häufiger als von Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft (Autorengruppe Fachkräftebarometer 2021, S. 119). Auch wurde der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den vergangenen Jahren wesentlich durch Fachschulen in freier Trägerschaft erbracht, denn Schulgründungen von Seiten privater, nicht-kirchlicher Träger überwogen bundesweit in den vergangenen Jahren (vgl. Autorengruppe Fachkräftebarometer 2017). Damit leisten Fachschulen seit jeher einen verlässlichen Beitrag zur Linderung der Fachkräftekrise. In Relation zur fachschulischen Ausbildung spielen kindheitspädagogische Bachelorstudiengänge in quantitativer Hinsicht nach wie vor keine Rolle, denn sie machten zuletzt gerade einmal zehn Prozent der Kapazitäten von Fachschulen aus.
Die Ausbildung auf DQR-Niveau 6 garantiert, dass die Absolventinnen und Absolventen über sämtliche fachlichen Voraussetzungen verfügen, um ihre anspruchsvolle pädagogische Tätigkeit selbständig und reflektiert durchführen können. Eine qualitativ hochwertige und organisatorisch reibungslose Umsetzung der Ausbildung ist aber nur möglich, wenn Fachschulen weiterhin gesamtverantwortliche Einrichtung der Ausbildung sind. Sie gewährleisten eine fachwissenschaftlich fundierte Ausbildung, die in bewährter Zusammenarbeit und Kooperation mit den Einrichtungen der praktischen Ausbildung gestaltet wird.
Eine bundeseinheitliche Angleichung der Curricula und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen kann in diesem Zusammenhang qualitätssichernd sein und wäre – auch für zukünftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – ein Beitrag zur Transparenz der Ausbildungsinhalte und vermittelten Kompetenzen.
Auch können Optionen des E-Learning und Blended-Learning wichtige Impulse für die Weiter-entwicklung der Ausbildung und zum Aufbau weiterer Kapazitäten sein.

Jetzt bundesweit die Verzahnung von Theorie und Praxis voranbringen
Für die Ausbildungsinhalte ist ein ausgewogenes, eng verzahntes Verhältnis von Theorie- und Praxisstunden anzustreben (mindestens 2.400 Stunden theoretische Ausbildung innerhalb der dreijährigen Fachschulausbildung). Der praktische Teil der Ausbildung ist inhaltlich generalistisch zu gestalten. Eine möglichst große Vielfalt an Praxisorten sollte gewährleistet wer-den, damit den Absolventinnen und -absolventen Berufsperspektiven in möglichst vielen Feldern der Erziehung und sozialen Arbeit offenstehen. Es bedarf einer institutionalisierten und mit Ressourcen ausgestatteten engen Zusammenarbeit zwischen der Fachschule und dem Träger der praktischen Ausbildung, um die bewährte Zusammenarbeit und Kooperation mit den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen zu verfestigen.
Eine qualitativ hochwertige und organisatorisch reibungslose Umsetzung der Ausbildung ist nur möglich, wenn Fachschulen weiterhin die gesamtverantwortliche Einrichtung der Ausbildung bleiben. Sie gewährleisten eine fachwissenschaftlich fundierte Ausbildung, die in bewährter Zusammenarbeit und Kooperation mit den Einrichtungen der praktischen Ausbildung gestaltet wird.
Der VDP plädiert dafür, die Aus- und Weiterbildung weiterhin in Voll- und Teilzeit zu garantieren und Optionen einer berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung zu etablieren. Gerade die berufsbegleitende Ausbildung ist ein wichtiger Baustein und Garant für hochqualifiziertes Fachpersonal, da diese Fachschülerinnen und Fachschüler bereits wichtige Erfahrungen und Kompetenzen aufweisen.

Bundesweite Schulgeldfreiheit ist richtig, setzt aber eine Finanzierungsreform voraus
Eine bundesweite Schulgeldfreiheit – wie sie von der aktuellen Bundesregierung angestrebt wird – setzt eine auskömmliche Finanzierung des Ausbildungssystems durch die öffentliche Hand voraus. Fachschulen und Akademien müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie kontinuierlich auf einem qualitativ hohen Niveau ausbilden können. Die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten wird nur gelingen, wenn die mangelhafte Finanzierung bundes-weit behoben wird.
Dabei sind Fachschulen in privater Trägerschaft nicht schlechter finanziell auszustatten als ihre staatlichen Pendants. Ihre Finanzierung muss am Bedarf orientiert kostendeckend sein. Sie ist regelmäßig zu evaluieren und ggf. an steigende Kosten und Ausgaben anzupassen. Dafür müssen fest vereinbarte, dauerhafte sowie verlässliche Regelung gefunden werden.

Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle Fachschülerinnen und Fachschüler
Fachkräfte – so hält es der Koalitionsvertrag fest – sollen durch bessere Ausbildungsbedingungen und gezielte Weiterbildung gewonnen werden. Auch die Erzieherausbildung darf nicht länger hinter Ausbildungsberufen, die eine Ausbildungsvergütung zahlen, zurückstehen. Die Ausbildung ist systemrelevant und entscheidend für die hohe Qualität der (früh-)kindlichen Bildung und Betreuung in Deutschland. Eine auskömmliche Finanzierung während der Ausbildung stellt gemeinsam mit der angestrebten Schulgeldfreiheit sicher, dass an der Ausbildung Interessierte nicht auf Grund finanzieller Hürden ausgeschlossen werden.
Neben einem modernen Curriculum und attraktiven berufspraktischen Elementen ist eine auskömmliche Ausbildungsvergütung – und dies unabhängig vom Ausbildungsmodell – notwendig, um die Attraktivität der Erzieherausbildung deutlich zu erhöhen. Der VDP plädiert dafür, mit allen an der Ausbildung beteiligten Akteuren geeignete (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten zu diskutieren. Ein Blick in Richtung Ausbildungsfond, wie bspw. in der Pflegeausbildung, kann wichtige Impulse liefern.

Qualifizierte Praxisanleiter sind Voraussetzung für den Ausbildungserfolg und die erfolgreiche
Verzahnung von Theorie und Praxis

Es muss sichergestellt sein, dass Auszubildende in ihren praktischen Ausbildungsabschnitten professionell und umfassend angeleitet werden. Ausreichend verfügbare und gut ausgebildete Praxisanleiter sind während der Praxisphasen enorm wichtig für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf. Im engen Kontakt mit den Auszubildenden vermitteln sie fach- und berufspraktisches Wissen, reflektieren Lernfortschritte und unterstützen die konstruktive Bearbeitung vorhandener Herausforderungen. Angebote zur Qualifikation und Weiterbildung sind auszuweiten. Die Fachschulen und Fachakademien können hier als Partner und Ausbildungsorte eine zentrale Rolle einnehmen.

Ausreichend Lehrkräfte sind Voraussetzung für Aufbau weiterer Kapazitäten
Ausreichende und flächendeckende Ausbildungsmöglichkeiten zur Deckung des Lehrkräftebedarfs sind grundlegende Voraussetzung für ein hochwertiges Ausbildungssystem im Be-reich der Erzieherberufe. Es müssen Anreize geschaffen werden, dass Hochschulen ihre Kapazitäten nachhaltig für Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen ausweiten.
Akademische und didaktische Weiterbildungsmöglichkeiten können ergänzend auch Quereinsteigern, die über kein Lehramtsstudium verfügen, die Möglichkeit eröffnen, als gut ausgebildete Lehrkräfte an den Fachschulen tätig zu werden. Systematische Weiterbildungsoptionen und damit verbundene Aufstiegsmöglichkeiten erhöhen die Attraktivität für einen langfristigen Verbleib in diesem Berufsfeld.

Positionspapier zum download

Kontaktdaten
Berlin, Februar 2023
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
gez.: Dr. Judith Aust, Bundesgeschäftsführerin

PM | Parlamentarischer Abend 2018

Hannover, 20.04.2018 – Am 19. April lud der VDP zu seinem diesjährigen Parlamentarischen Abend ins Alte Rathaus zu Hannover ein. Der Einladung folgten rund 80 Gäste aus Politik sowie Vertretern aus dem Kultusministerium, Bildungsverbänden und Schulen in freier Trägerschaft. Darunter auch Kultusminister Tonne, die Landtagsvizepräsidentin Janssen-Kucz und der CDU Generalsekretär Seefried.

„Wir verstehen Schulen in freier Trägerschaft als wertvolle ergänzende Bereicherung“, stellte der Vorsitzende Hannes Pook in seiner Begrüßung fest und machte damit die Unterschiede des letzten und des jetzigen Koalitionsvertrages deutlich. Er ging in seiner Begrüßung besonders auf die Rolle der freien beruflichen Schulen in Niedersachsen ein, die eine wichtige Säule im Bildungssystem darstellen. Es sei an der Zeit, nicht mehr zwischen öffentlichen und freien Schulen zu unterscheiden, so der Vorsitzende weiter. Dies bestätigte auch Kultusminister Tonne in seinem Grußwort, in dem er den freien Schulen attestierte, eine Lücke in der beruflichen Bildung zu schließen.

Der Impulsvortrag von Mareike Wulf, bildungspolitische Sprecherin CDU, trug zu einem guten Abend bei und bot allerlei Anknüpfungspunkte bei den anschließenden Tischgesprächen. Mareike Wulf stellte in ihrem Impulsvortrag die Idee einer dualisierten Erzieherausbildung vor, welche dann künftig fünf Jahre dauern würde. Abschließend stellte Mareike Wulf fest, „dass Politik die freien Schulen nicht automatisch mitdenkt“. Es müsse ein Umdenkprozess stattfinden, so Wulf in ihrem Vortrag weiter. Es läge an allen Beteiligten Bildung im Ganzen zu denken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Neben der dualisierten Erzieherausbildung wurde auch die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung seitens der Vertreter der freien Schulen thematisiert. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dieses Thema auf der politischen Ebene im Land zum Teil noch nicht angekommen ist. Der Verband hat alle Fraktionen zu ausführlichen Gespräche eingeladen, um dieses drängende Thema näher zu erörtern.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme zum Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich bei Ihnen für die Gelegenheit der schriftlichen Stellungnahme und bezieht gerne zum Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) Stellung.

In § 2 Abs. 2 fordert die Verordnung, dass in einer Klasse nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden sollen.
Diese scharfe Forderung wird die Personalkosten für die Schulen enorm in die Höhe treiben. Das Land zahlt den Schulen keine Finanzhilfe und auch sonst keine Ausgleichszahlungen, somit sind die Schulen gezwungen, Schulgeld zu erheben. Bereits jetzt zahlen Schülerinnen und Schüler hohe Schulgelder und müssen häufig neben der sehr lernintensiven Ausbildung zusätzlich arbeiten. Diese Vorgehensweise kann von der Landesregierung nicht gewollt sein. Sollen sich die Schülerinnen und Schüler erstrangig um eine gute Ausbildung mit einem möglichst guten Ergebnis bemühen und nicht noch zusätzlich für die Bezahlung der Ausbildung Geld verdienen müssen.
Durch die Einführung dieser in § 2 Abs. 2 formulierten Forderung wird die gute Absicht, die Qualität der Ausbildung sicherzustellen ins Gegenteil verkehrt. Stellt beispielsweise eine kleine Physiotherapieschule drei hauptamtliche Lehrkräfte ein, hat diese keinen finanziellen Rahmen mehr um gute Kräfte stundenweise zu beschäftigen. Die vielen Fächer, gerade in der Physiotherapieausbildung, würden sich auf sehr wenige Lehrkräfte verteilen. „Spezialisten“, die ihr großes Fachwissen gerade auf Spezialgebieten zur Verfügung stellen und so den Schülerinnen und Schülern einen wichtigen Input geben, Spezialwissen vertiefen und die Schülerinnen und Schüler praxisnah ausbilden, könnten aus Kostengründen nicht mehr eingesetzt werden. Die  wenigen hauptamtlichen Lehrkräfte hingegen wären mit dieser Vielzahl an Unterrichtsfächern und Spezialwissen für jedes Fach überfordert. Mit dieser Regelung würde wohl das Gegenteil von Qualitätssicherung erreicht werden.

In § 3 Abs. 2 Nr. 3 verweist die Verordnung darauf hin, dass als Schulleiterin oder Schulleiter und als Lehrkraft qualifiziert ist, wer „nach § 8 Abs. 3 NSchGesG als qualifiziert gilt“. Dieser Zusatz fehlt in § 3 Abs. 3 sowie in § Abs. 4 der Verordnung. Der VDP bittet hier jeweils um Ergänzung des Zusatzes „nach § 8 Abs. 3 NSchGesG als qualifiziert gilt“.

§ 9 Abs. 2 verlangt mindestens eine Anleiterin oder einen Anleiter mit pädagogischen Weiterbildungen. Die Schulen, die über Kooperationsverträge mit Krankenhäusern ihre Praktika  sicherstellen, haben regelmäßig keinen Einfluss auf die Weiterbildungspolitik in Krankenhäusern. Sie sind zufrieden, dass Personal zur Verfügung gestellt wird, welches die internen Krankenhausvorgaben beherrscht und die Schülerinnen und Schüler praxisnah anleiten kann.

Fraglich ist darüber hinaus, ob die in gem. §§ 10 Abs.2 ff. verlangte Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Anleiterin oder Anleiter so gehalten werden kann. Es würde eine hohe Anzahl an Anleiterinnen und Anleitern in den Praxiseinrichtungen bedeuten. Damit würden für die Einrichtungen der praktischen Ausbildung die Personalkosten steigen, da diese Einrichtungen die
Anleiterinnen und Anleiter für die Ausbildung zur Verfügung stellen müssen. Hier empfiehlt der VDP über eine Anhebung der maximalen Betreuungsquote nachzudenken.

Über den Verordnungsentwurf hinaus hat sich der VDP sehr mit Ihrer Begründung befasst. Hier wird darauf hingewiesen, dass „der überwiegende Anteil des nachfolgenden Entwurfs in dem Erlass zu den ‚Mindestanforderungen an Schulen für andere als ärztliche Heilberufe‘ geregelt worden“ war. Hierzu findet sich im Schulverwaltungsblatt für Niedersachsen vom 1. Januar
2017, S. 26, Nichtamtlicher Teil ein Aufsatz von Frau Dr. Anne Lucas zum Niedersächsischen Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG). Darin stellt Frau Dr. Lucas eindrucksvoll dar, dass ein Erlass rechtlich eine behördeninternen Dienstanweisung darstellt, der eine notwendige Außenwirkung fehlt, um auch eine
rechtliche Bindung für Dritte, hier also die Schulträger, herbeizuführen. Frau Dr. Lucas führt an, dass dadurch die entsprechenden Aufsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörden ebenfalls nicht rechtssicher sind und dies wiederholt gerichtlich bestätigt wurde. In einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 06.10.2015 (Az.: 2 LB 314/14) entschied das Gericht
zugunsten einer Schule für Physiotherapie und zum Nachteil der Niedersächsischen Landesschulhörde, da eine gesetzliche Grundlage fehlte, um rechtlich wirksame Auflagen zu der bestehenden staatlichen Anerkennung zu machen. Wird jetzt für die Begründung des Verordnungsentwurfes dieser rechtsunwirksame Erlass mehrfach herangezogen, um die Folgen der neuen Verordnung
kleinzureden, ist das bewusst irreführend.

Unter II. Wesentliche Ergebnisse der Gesetzesfolgeabschätzung Abs. 1 Satz 2 und 3 im Allgemeinen Teil der Begründung heißt es: „Es ist nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ausbildungslandschaft der Gesundheitsfachberufe in Niedersachsen zu rechnen. Aufgrund der Übernahme der Details aus dem Erlass sind die Bestimmungen in der Praxis langjährig angewandt worden.“ Da Erlasse wie oben angeführt behördeninterne Dienstanweisungen ohne notwendige Außenwirkung sind, haben die Schulen eine sehr gute Ausbildung gemäß ihrer Eigenverantwortung organisiert, wie die Examensergebnisse beweisen. Trotz der sinkenden Schülerzahlen und fehlender finanzieller Unterstützung durch das Land haben sich die Schulen bemüht, die Kosten für
die Schülerinnen und Schüler stabil zu halten. Notwendige Einsparungen als Folge stark rückläufiger Schülerzahlen haben die Schulen ohne Verlust der Ausbildungsqualität durch Kreativität und ökonomisches Handeln bewältigt. Das wird bei Inkrafttreten der neuen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) in vielen Schulen so nicht mehr möglich sein. Allein die Festlegung der Klassenstärke wird an vielen Schulen zum Verlust von Ausbildungsplätzen führen.
Es werden für die Schulen Mehrkosten entstehen, die diese nicht tragen können. Hier muss das Land zwingend diese entstehenden Mehrkosten übernehmen, da es sonst zu Schulschließungen kommen könnte. Diese Schließungen hätten verheerende Auswirkungen. Ist doch heute schon bekannt, dass gerade beispielsweise in der Physiotherapie Fachkräfte fehlen. Durch Schulschließungen wird dieser Fachkräftemangel nicht behoben werden können. Auch fehlt das Interesse an einer Ausbildung, die vom Auszubildenden bezahlt werden muss. Fehlendes Ausbildungsinteresse und Schulschließungen bringen Arbeitgeber und Patienten in verheerende Bedrängnis. Auf Zuwanderung aus anderen Bundesländern darf man nicht setzen, da der Fachkräftemangel nicht nur in Niedersachsen, sondern bundesweit ein Problem ist.

Abs. 2: „Der Landeshaushalt wird nicht durch zusätzliche Kosten belastet, da die Verordnung die bisher bestehende Erlasslage fortsetzt.“ Wieder wird auf die behördeninterne Dienstanweisung ohne notwendige Außenwirkung zurückgegriffen.
Dass der Landeshaushalt nicht durch zusätzliche Kosten belastet wird, ist nur dann der Fall, wenn Schulen der Physiotherapie auf Klagen verzichten. Sollte ein Gericht jedoch die fehlende finanzielle Unterstützung durch das Land für verfassungswidrig erklären, kämen hohe Kosten auf das Land zu. Durch Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28.11.2001 (13 L
2847/00-, n.v.) wurde gerichtlich geklärt, dass Physiotherapieschulen Ersatzschulen i.S.d. Art. 7 Abs. 4 GG sind und somit einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung gem. Art. 4 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung haben.

Unter VII. Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen des Entwurfs Abs. 1 im Allgemeinen Teil der Begründung heißt es: „Die Schulen werden, wie bisher, überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz oder durch Schulgeld finanziert werden. Außerdem werden die nachfolgenden Regelungen bereits aufgrund des zuvor existenten Erlasses eingehalten,
sodass Auswirkungen auf den Haushalt des Landes nicht zu erwarten sind.“
Auch hier wird auf die behördeninterne Dienstanweisung ohne notwendige Außenwirkung zurückgegriffen. Es wird hier der Eindruck erweckt, dass die überwiegende Zahl der Schulen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert würden. Für Physiotherapieschulen trifft das eher selten zu, da nur wenige Schulen einem Krankenhaus angeschlossen sind. An den meisten
dieser Schulen müssen Schülerinnen und Schüler ein sehr hohes Schulgeld entrichten. Der VDP sieht hier die Gefahr, dass diese Schulen die hohen Mehrkosten durch diese Verordnung, den nicht mehr vorhandenen Spielraum für ökonomisches Handeln und die fehlende finanzielle Unterstützung durch das Land nur über noch höhere Schulgelder bewältigen können. Hier muss bedacht werden, dass eine Klage einer Schülerin / eines Schülers oder einer Schule große Auswirkungen auf den Landeshaushalt nach sich ziehen könnte, wenn diese vom Gericht bestätigt werden würde.
Darüber hinaus könnten einzelne Schulen die Beschneidung behördlich genehmigter, höherer Gesamtschülerzahlen zum Anlass nehmen, hierfür Schadenersatz einzuklagen.

PM | Neuregelung Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Finanzhilfeberechtigte Privatschulen müssen berücksichtigt werden

Berlin, 1. Juni 2017 – Heute hat der Bundestag eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Durch eine Gesetzesänderung wird ermöglicht, dass mit Finanzhilfen des Bundes finanzschwache Kommunen ihre Bildungsinfrastruktur modernisieren und erweitern können. Dies betrifft allgemein- und berufsbildende Schulen gleichermaßen. Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass im Gesetzentwurf die Trägerneutralität verankert wurde. Überdies müssen jedoch alle finanzhilfeberechtigten Privatschulen die Finanzhilfen beantragen können.

Der Gesetzentwurf betrifft den so genannten Kommunalinvestitionsförderfonds der ursprünglich mit 3,5 Milliarden Euro ausgestattet war. Weitere 3,5 Milliarden Euro kommen nun hinzu. Mit diesem Förderprogramm stehen die zusätzlichen Finanzmittel allgemein- und berufsbildenden Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, für die Sanierung den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Verfügung. „Der VDP begrüßt die Berücksichtigung der freien Schulen bei dem Gesetzesvorhaben. Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kommunen garantiert werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Ein Kritikpunkt am Förderprogramm betrifft allerdings die alleinige Bereitstellung der Mittel für „finanzschwache Kommunen“. Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der „finanzschwäche“ der Kommunen – die Mittel aus dem Fonds beantragen können.

Die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung werden durch Verwaltungsvereinbarungen des Bundes mit den Landesfinanzministerien geregelt. Es wird hier darauf ankommen, dass die Trägerneutralität auch in den Kriterien der Verteilung vor Ort umgesetzt wird und auch freie Bildungsträger die Mittel beantragen können. „Der VDP wir die Ausarbeitung der Verwaltungsvereinbarung und die Umsetzung vor Ort über seine Landesverbände begleiten“, so Dietmar Schlömp weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Demokratie braucht Bildungsvielfalt: VDP veröffentlicht Positionen zur Bundestagswahl

Berlin, 20. März 2017 – Sechs Monate vor der Bundestagswahl veröffentlicht der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) seine Forderungen an die Bundespolitik. Unter dem Motto „Demokratie braucht Bildungsvielfalt“ wird der VDP bis zur Wahl im September die Positionierung der Kandidaten und Bundesparteien aufmerksam verfolgen und über bildungs- und arbeitsmarktpolitische Schlüsselthemen informieren.

Der VDP macht auf Verbesserungspotentiale im Bildungswesen aufmerksam und bietet konstruktive Lösungsansätze an. Bildung ist die Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung und Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft, die plural, tolerant und weltoffen ist. Ein vielfältig, flächendeckendes und ausreichend finanziertes Bildungsangebot ermöglicht es unseren Kindern, zu eigenständigen, leistungsbereiten und mündigen Bürgern zu werden. Ziel der Bildungspolitik muss es sein, durch qualitätsfördernde Vielfalt das Engagement, die Kreativität und die Selbstständigkeit aller Bildungsanbieter zu fördern. „Nur durch diese Vielfalt wird das Bildungssystem zugunsten aller kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert“, erklärt Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die Innovationskraft freier Schulen und der Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sind entscheidende Faktoren für die qualitative Entwicklung des Bildungswesens. Obwohl freie Schulen seit Jahren entscheidende Impulse für eine zukunftsorientierte Pädagogik liefern, werden sie in Deutschland nicht entsprechend gewürdigt. Staatlichen und freien Bildungsträgern müssen vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Gründung, Finanzierung und der Anerkennung von Lehrkräften zugesichert werden. „Nur so können Eltern, Schüler und Auszubildende ihr Wahlrecht nutzen und ein Bildungsangebot wählen, das am besten zu ihnen passt“, so Klaus Vogt weiter.

Deutschland liegt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, bei den Bildungsausgaben im internationalen Vergleich unter dem OECD-Durchschnitt. Der VDP fordert, dass der Bund seine Überschüsse dafür einsetzt, gemeinsam mit den Bundesländern das Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten. „Aufgrund der Herausforderungen durch die Integration und die voranschreitenden Digitalisierung, müssen zusätzliche Finanzmittel für alle Bildungseinrichtungen gleichermaßen bereitgestellt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Hier finden Sie die Forderungen des VDP zur Bundestagswahl.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

Stellungnahme | Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie zu den ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) Stellung.

Der VDP begrüßt es sehr, dass die Änderungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen dem gegenwärtig geltenden Recht angepasst werden sollen.

Der VDP begrüßt im neuen § 9 „Abschlussprüfungen in den Berufsfachschulen – Altenpflege -, – Ergotherapie – und – Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in“ die Rücknahme der Sonderregelungen in der Altenpflege. Allerdings sollte nicht allein auf die Bundesvorschriften verwiesen werden, sondern der Text klar übernommen und ggf. mit einem Beispiel versehen werden. Zu überlegen ist hier allerdings, ob der Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, um drei Jahre nach hinten verschoben wird. Beispielsweise wäre die Zulassung der Schülerinnen und Schüler zur Prüfung von der Landesschulbehörde zu bearbeiten, was einen hohen Verwaltungsaufwand für ca. 3 Jahre bedeuten würde. Absehbar ist, dass die Generalistik kommt und so wieder ein hoher Änderungsbedarf verursacht wird. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es einen hohen Beratungsbedarf der Schulen geben wird, der personell vermutlich von der Landesschulbehörde nicht geleistet werden kann.

Fraglich ist, ob der § 9 Folgen für die bestehenden Rahmenrichtlinien haben wird. Diese haben sich durch die Lernfelder und Lernbereiche sehr gut bewährt. Die Schulen wollen mit den bestehenden Rahmenrichtlinien gerne weiterarbeiten. Es sollte beachtet werden, dass die Bundesvorschriften solche Lernfelder und Lernbereiche nicht vorsehen. Hier müsste nachjustiert werden.
Eine zentrale Frage hierzu ist, ob die Leistungen der Ausbildung in die Gesamtnote auf dem Abschlusszeugnis eingerechnet werden dürfen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten beispielsweise wird gemäß § 7 Abs. 3 eine Gesamtnote aus den Noten des ersten und zweiten Prüfungsabschnitts gebildet. Diese gebildete Gesamtnote wird bei schulrechtlich geregelten Ausbildungsgängen in das Zeugnis aufgenommen. Hierzu sieht der VDP noch Klärungsbedarf.

Der VDP begrüßt ausdrücklich den in § 19 Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler neu angefügten Abs. 5 sowie die Ergänzungen im § 27 Erwerb des Sekundarabschluss I – Realschulabschluss. Sieht jedoch die Vorschriften des neuen § 14a sehr kritisch, da hier abweichend von § 8 eine Prüfung am Ende Moduls oder eines Faches stattfindet. Fraglich ist hier, wie Nichtschülerinnen und Nichtschüler diese Art der Prüfung realisieren sollen, wenn diese nicht am Ende eines Bildungsgangs steht sondern am Ende jeden Moduls oder Fachs. Das halten wir für nicht praktikabel.

Als nicht umsetzbar sieht der VDP die Übergangsvorschriften des § 34 Abs. 5. Hier sehen wir eine klare Benachteiligung für Schülerinnen und Schüler, die bereits in einem Ausbildungsverhältnis stehen und davon ausgehen müssen, dass sie nach der bei der Einstellung geltenden Prüfungsordnung ihre Ausbildung beenden können. Ebendies gilt für Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Schulvertrag für das Schuljahr 2016/2017 unterschrieben haben. Vielmehr ist hier davon auszugehen, dass bei sofortiger Umsetzung die Schülerinnen und Schüler eine Klage anstreben werden. Daher schlagen wir vor, dass eine Formulierung gefunden wird, die den Schülerinnen und Schülern entgegen kommt. Der § 34 Abs. 5 könnte lauten: „Wer die Ausbildung in einem Bildungsgang vor dem 1. August 2016 begonnen hat, beendet diese nach den Vorschriften, die bei Eintritt in den Bildungsgang gegolten haben, es sei denn, er erklärt ausdrücklich, dass er nach den neuen Vorschriften geprüft werden möchte.“

§ 2 der Anlage 2 zu § 33 sieht vor, dass in Absatz 1 das Berufsvorbereitungsjahr neu aufgenommen und somit geregelt werden soll. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit ein Berufsvorbereitungsjahr zu absolvieren. Dieses wird mit großem Interesse seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besucht. Oft sind diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht mehr schulpflichtig, sondern haben über Umwege den Weg zurück ins Schulleben gefunden. Diesen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird mit dieser Formulierung jegliche Möglichkeit genommen ihren Abschluss zu bekommen, denn auch diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedürfen einer besonderen individuellen Förderung und würden somit nicht berücksichtigt werden. Der VDP spricht sich für eine Fassung des § 2 der Anlage 2 zu § 33 Abs. 1 aus, in der die die Worte „und noch schulpflichtig“ gestrichen werden. Alternativ sollte der neue Absatz 2 geändert werden und folgend lauten: „In die Berufseinstiegsklasse kann aufgenommen werden, wer nach neun Jahren den Sekundarbereich I einer allgemeinbildenden Schule oder ein Berufsvorbereitungsjahr ohne Hauptschulabschluss verlassen hat“.

Kritisch sieht der VDP auch die Änderungen in der Anlage 3 zu § 33 sowie in Anlage 5 zu § 33. Dort heißt es in § 2 Abs. 1, S. 1 b sowie in § 3 Abs. 1 aa, S. 1 b „die Teilnahme an einem von einer außerschulischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführten Beratungsgespräch nachweist.“

Dieses Beratungsgespräch soll erreichen, dass Jugendliche nach dem Verlassen des SEK I – Bereichs möglichst unmittelbar eine duale Berufsausbildung aufnehmen.
Dieses Verfahren lehnen wir aus verschiedenen bildungspolitischen Gründen konsequent ab:

  • Unklar ist dem VDP, wer diese Beratungsgespräche führen soll. Möglich ist, dass es zu einem hohen formalen und bürokratischen Aufwand kommen könnte, der dennoch nicht dazu führen würde, mehr Schülerinnen und Schüler in eine duale Berufsausbildung zu bringen. Diese Möglichkeit muss vorab genau geprüft und durchgerechnet werden.
  • Fraglich ist auch, bei welcher öffentlich-rechtlichen Einrichtung dieses Beratungsgespräch genau angegliedert wird und wie garantiert werden kann, dass ein einheitliches und vergleichbares Beratungsgespräch von allen Beratern geführt wird.
  • Wie soll künftig mit Interessenten, die seit einem oder mehreren Jahren keine Schülerinnen und Schüler mehr sind, umgegangen werden? Müssen diese Interessenten vorher die Beratungsstelle aufsuchen oder dürfen diese direkt in die Ausbildung einsteigen? Freie Träger nehmen auch Schülerinnen und Schüler auf, die nicht mehr schulpflichtig sind und sich erst spät für den Besuch einer Berufsfachschule bzw. der Fachoberschule Klasse 11 entscheiden.
  • Darüber hinaus sehen viele Unternehmen die Einstellung von Realschulabgängern kritisch, da diesen Schülerinnen und Schülern oft die nötige Ausbildungsreife fehlt. Absolventinnen und Absolventen von Fachoberschulen oder Berufsfachschulen hingegen haben deutlich bessere Chancen im Unternehmen eine duale Ausbildung zu beginnen und diese auch erfolgreich abzuschließen.
  • Unter Beratung verstehen wir einen kooperativen Prozess, in dem eine Person einer anderen Person Möglichkeiten und Alternativen aufzeigt und bestmögliche Entscheidungen vorbereitet. Dies sehen wir in dem vorgeschlagenen Beratungsgespräch gefährdet. Es darf nicht sein, dass man zielorientiert und ausgangsvorbestimmt Gespräche führt.
  • Eine Erhöhung des Drucks auf Schülerinnen und Schüler eine duale Berufsausbildung zu beginnen, würde eine gute nachhaltige Entscheidung unnötig erschweren. Insbesondere dann, wenn sie sich ggf. geistig und emotional noch nicht dazu in der Lage fühlen, diese Berufsausbildung auch erfolgreich zu absolvieren.
  • Vielmehr müssen die Schülerinnen und Schüler bestärkt werden, gemäß dem Grundgesetz ihren Beruf, ihren Arbeitsplatz und ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen und so einen Beruf zu erlernen, der ihren Fähigkeiten entspricht.
  • Die Inhalte und Chancen einer dualen Berufsausbildung können bereits an vielfachen Stellen des Sek-I-Bereichs vermittelt werden, ein fokussiertes Beratungsgespräch, insbesondere zum Ausschluss von Alternativen, sollte nicht extra initiiert werden müssen.
  • Die Schulen haben bereits ihre eigenen Beratungsgespräche geführt und Aufnahmen für das Schuljahr 2016/17 vorgenommen.

Wir freuen uns, wenn unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigt werden. Einem persönlichen Gespräch stehen wir offen gegenüber.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin