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PM | Schulwahl: Privatschulen bieten individuellen Lernweg für jedes Kind

Berlin, 12. Februar 2019. Fast jedes zehnte Kind besucht eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft. Privatschulen bieten aufgrund ihrer vielfältigen pädagogischen Konzepte ein breit gefächertes Angebot. Neben dem Schulprofil spielen Kriterien wie die Unterstützung bei Lernproblemen, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, das Lehrerkollegium sowie das Schulklima eine wesentliche Rolle. „Privatschulen orientieren sich beim Lehren und Lernen an den gesellschaftlichen Anforderungen und ermöglichen jedem Kind einen individuellen Lernweg“, sagt Klaus Vogt, Präsident des VDP. Entscheidend bei der Schulwahl und für den Lernerfolg des Kindes sei es, eine Schule entsprechend den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen des Kindes auszuwählen.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern individuelle Bildungsangebote für ihre Kinder wünschen. So stieg die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Privatschulen in den vergangenen fünf Jahren um 3,7 Prozent von 730.382 auf 757.263 Schüler.

„Privatschulen sind oft Impulsgeber für das gesamte Schulsystem. Sie entwickeln ihre pädagogischen Konzepte ständig weiter. Im Mittelpunkt stehen dabei immer eine zukunftsorientierte Pädagogik sowie auf die Schüler abgestimmte Lernformen“, so Klaus Vogt. Vor allem im Bereich der digitalen Bildung gelten Privatschulen als Vorreiter. Auch das Konzept der Ganztagsschulen hat im Privatschulbereich ihren Ursprung.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Privatschulen fordern: Digitalpakt schnell umsetzen

Berlin, 21. November 2018. Unter dem Motto „Chancen.Perspektiven.Innovationen: Wir gestalten Bildung!“ findet in diesem Jahr der Bundeskongress des Verbands Deutscher Privatschulverbände in Dresden statt. Der Kongress wird durch den Sächsischen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am 22. November, um 12:00  Uhr eröffnet. Als Vertreterin der Bundespolitik ist Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, zu Gast. Sie referiert am Freitag, 23. November, um 11:15 Uhr zu dem Thema Bildungsinvestitionen des Bundes. Medienvertreter sind zu diesen Terminen herzlich eingeladen.

Mehr als 250 Schulträger aus ganz Deutschland diskutieren am 22. und 23. November 2018 zu verschiedenen Bildungsthemen. In Deutschland gibt es derzeit 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Insgesamt besuchen 990.500 Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. „Viele neue Ansätze und Innovationen im Bildungswesen haben ihren Ursprung in Privatschulen. Diese im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses vorzudenken, zeichnet die innovative Arbeit der Privatschulen aus“, so VDP-Präsident Klaus Vogt.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist die digitale Bildung. Für deren Qualität werden sowohl in der Allgemein- und Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung in den nächsten Jahren immer mehr die Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Lernwerkzeuge entscheidend sein. Daher muss der sogenannte Digitalpakt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Seit Jahren warten die Schulen auf diese dringend benötigten Infrastrukturmittel“, appelliert Vogt. „Gerade weil Schulen in freier Trägerschaft häufig Vorreiter bei Bildungsinnovationen sind, müssen ihre Schüler und Schülerinnen bei den Investitionen von Bund und Ländern in die Bildungsinfrastruktur gleichberechtig beteiligt werden.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Der Staat ist in der Pflicht

Berlin, 20. November 2018.  „Der Staat trägt die Infrastrukturverantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen. Es ist seine Pflicht, diese Aufgabe auch für Privatschulen wahrzunehmen“, erklärt Klaus Vogt. Der Präsident des VDP leitet diese Forderung aus dem heute veröffentlichten Gutachten zur staatlichen Infrastrukturverantwortung von Lehrpersonal an freien Schulen des Verbandes ab. Gutachter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio stellt fest, dass das Grundgesetz ein Schulangebot sowohl in staatlicher wie in privater Hand will.

Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass der Staat das Monopol für die Lehrerausbildung sowohl für staatliche als auch für freie Schulen besitzt. „Es ist dem Staat nicht überzeugend gelungen, die hohen Erwartungen an eine quantitative Steuerung der Lehrkräfteausbildung zu erfüllen“, schreibt Di Fabio. Zudem verstärken die derzeitige Personalsituation, das Ringen um Lehrkräfte, die demografische Entwicklung sowie steigende bildungspolitische Anforderungen den asymmetrischen Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Schulen. „In Deutschland ist dies eine einzigartige Situation. Kein anderer Bereich ist so stark von der Fachkräftesicherung durch den Staat abhängig wie wir“, erläutert Vogt.

Der Verband appelliert, im zunehmenden Wettbewerb um Lehrkräfte nicht benachteiligt zu werden. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden. Dies bezieht sich auch auf eine adäquate Bereitstellung von Lehrern an Privatschulen. Als kurzfristige Maßnahme müssen freie Bildungsträger zum Ausgleich der Wettbewerbsnachteile flächendeckend in den Vorbereitungsdienst für Lehrer mit einbezogen werden und Zugang zu den Bewerberpools für Lehrer in den Ländern erhalten. Klaus Vogtabschließend: „Das freie Schulwesen ist auch für weitere Maßnahmen dialogbereit.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Digitale Bildung an Schulen – Der DigitalPaktSchule muss zügig final verhandelt werden

Berlin, 10.07.2018 – Seit knapp zwölf Monaten ist der Entwurf der Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPaktSchule“ der Öffentlichkeit bekannt. Bundestagswahlen und Regierungsbildung verhinderten eine schnelle Umsetzung. Der VDP begrüßt, dass die neue Bundesregierung und die Bundesländer weiterhin hinter dem Vorhaben stehen, die digitale Bildung und digitale Infrastruktur an allen Schulen mit zusätzlichen Finanzmitteln voranzubringen. Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft stehen in den Startlöchern. Der VDP fordert daher den zügigen Abschluss der Verhandlungen, begrüßt den vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung und versteht den DigitalPaktSchule als wichtigen Startschuss.

Für die Qualität der Bildung in Deutschland, sowohl in der Allgemeinbildung, Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung, sind die Vermittlung von Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Geräte als Lernwerkzeuge von zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier erkannbaren Nachholbedarf. Daher begrüßt der VDP das Vorhaben des Bundes und der Länder sowohl die digitale Infrastruktur an den Schulen auszubauen, medienpädagogische Konzepte an allen Schulen zu verankern und die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu verbessern. „In unserer Gesellschaft und Arbeitswelt sind Digitalkompetenzen von zentraler Bedeutung. Schule und Berufsbildung kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Auf diese müssen wir alle Schulen in Deutschland, unabhängig vom Bildungsbereich und ihrer Trägerschaft, vorbereiten“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Schulen in freier Trägerschaft sehen sich hier als Innovationsmotor und Impulsgeber. Mit positiven Effekten für das gesamte Bildungssystem“, so Vogt weiter.

Dabei ist es für den VDP und seine Mitgliedsschulen wichtig zu betonen, dass nicht allein die Bereitstellung der Infrastruktur und Geräte ausreicht. Fundierte Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer sind der wesentliche Baustein bei der Vermittlung von digitalen Medienkompetenzen. Daneben muss auch die Pflege der Technik vor Ort gewährleistet werden. Auch dafür müssen finanzielle Ressourcen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, betont Klaus Vogt weiter.

„Um allen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern, müssen Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt an den zusätzlichen Finanzmitteln beteiligt werden. Nur so kann digitale Medienkompetenz in allen Bildungsbereichen vermittelt werden“, so die Position des VDP. Daher begrüßt der VDP den vorliegenden Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung und die angestrebte Änderung des Art. 104c GG. Hiermit wird die Möglichkeit freier Schulträger zur Antragsstellung und Beteiligung am Bundesprogramm geschaffen. „Jetzt muss ein zügiges Unterschreiben der Vereinbarung durch Bund und Länder den Startschuss für mehr digitale Bildung an allen Schulen geben“, so Klaus Vogt

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Koalitionsverhandlungen 2018: Freie Träger müssen berücksichtigt werden

Berlin, 21. Januar 2018 – Nach der mehrheitlichen Zustimmung der Delegierten auf dem SPD-Parteitag, finden im nächsten Schritt die Koalitionsverhandlungen mit den Parteien CDU und CSU statt. Die Ergebnisse der vorab geführten Sondierungsgespräche müssen dabei konkretisiert werden. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die verhandelnden Parteien auf, freie Bildungseinrichtungen bei allen bildungspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Im Sondierungspapier wurden insgesamt 5,93 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen veranschlagt. Angesichts der aktuellen Haushaltsüberschüsse von über 6 Milliarden Euro und der Tatsache, dass Deutschland bei den Bildungsausgaben unter dem OECD-Durchschnitt liegt, sind die geplanten Investitionen dringend erforderlich. Sie müssen vor allem in die Bildungsinfrastruktur investiert werden, um das Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten. Zielgerichtete Förderprogramme müssen die Bundesländer dabei unterstützen, ihre Bildungsausgaben zu erhöhen. „Der VDP begrüßt in diesem Zusammenhang die geplante Einrichtung eines nationalen Bildungsrates. Dieser muss freie Bildungseinrichtungen bei zukünftigen Bildungsinvestitionen geleichermaßen einbeziehen“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Neben dem Sanierungsbedarf vieler Schulen besteht auch im Bereich der digitalen Infrastruktur Handlungsbedarf. Die neue Bundesregierung muss den angekündigten Digitalpakt schnellstmöglich umsetzen. Auch der berufliche Bereich muss an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst werden. „Vor dem Hintergrund der Arbeitswelt 4.0 müssen die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen für mehr digitale Lehr- und Lernmethoden in der Ausbildung geschaffen werden – und zwar unabhängig von der Bildungsträgerschaft“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Freie Bildungseinrichtungen sind Anbieter von Ausbildungsgängen in Gesundheitsfachberufen und tragen erheblich zur Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs bei. Die geplante Modernisierung dieser Ausbildungsberufe muss so gestaltet werden, dass vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht wegbrechen, sondern die berufliche Ausbildung gestärkt wird. Das bedeutet, dass freie Bildungseinrichtungen bei zukünftigen Fragen der Finanzierung, der Qualifikation der Ausbilder und der Organisation der theoretischen und praktischen Ausbildung mit einbezogen werden müssen. „Eine geplante Schulgeldfreiheit kann nur unter der Maßgabe einer bedarfsorientierten Finanzierung der Berufsfachschulen erfolgen“, so Klaus Vogt weiter.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Schulwahl 2018: Freie Schulen bieten vielfältige Angebote

Berlin, 17. Januar 2018 – Die Schulsuche stellt für viele Eltern jedes Jahr eine große Herausforderung dar. Neben dem passenden pädagogischen Konzept spielen Kriterien wie ein engagiertes Lehrerkollegium, effektive Unterstützung bei Lernproblemen und eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule eine entscheidende Rolle. Freie Bildungseinrichtungen erfüllen diese Kriterien und bieten eine Fülle an pädagogischen Ausrichtungen, die auf unterschiedliche Förderbedürfnisse eingehen. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) weist auf die Vielfalt freier Schulen hin und unterstützt Schüler und Eltern bei der Schulwahl 2018.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern für ihre Kinder individuelle Bildungsangebote wünschen. Im vergangenen Schuljahr gab es 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Das ist ein Zuwachs von knapp drei Prozent innerhalb der letzten vier Jahre. Von den rund 10 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland besucht mittlerweile jeder Elfte eine freie Schule. Ein Hauptgrund dafür sind die vielfältigen Angebote an pädagogischen Konzepten. „Freie Schulen gewährleisten, dass Schüler bedarfsgerecht ausgebildet werden. Deshalb machen immer mehr Eltern von ihrem Recht auf Schulwahl Gebrauch“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die Bandbreite reicht von Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt über musikalische Begabtenförderung bis hin zu speziellen Sprachförderschulen. Auch Ganztagsbetreuung wird an freien Schulen groß geschrieben. Neben der Wissensvermittlung stehen auch die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Förderung von Sozial- und Handlungskompetenzen im Zentrum. Durch ihre Flexibilität können freien Schulen schnell auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und sind bei Zukunftsthemen wie Inklusion oder der digitalen Bildung Vorreiter. „Bei der Wahl der richtigen Schule muss das individuelle Bildungsbedürfnis des Kindes im Mittelpunkt stehen“, so Klaus Vogt weiter.

Die passende Schule finden Eltern dann, wenn sie wissen, welche Anlagen und Interessen bei ihrem Kind vorhanden sind. Schulwahl-Checks sowie professionelle pädagogische Beratungen können helfen, die Neigungen und Förderbedürfnisse eines Kindes richtig einzuschätzen. Bis ins Frühjahr hinein veranstalten viele freie Schulen Tage der offenen Tür, bei denen sich Eltern über die Angebote in ihrer Region informieren können. Über die VDP-Schulsuche auf der Homepage des VDP (www.privatschulen.de) können sich interessierte Eltern einen Überblick über die Bildungsangebote von VDP-Mitgliedsschulen verschaffen. Die VDP-Landesverbände informieren außerdem über die Schwerpunkte ihrer Mitgliedsschulen in den jeweiligen Bundesländern (www.privatschulen.de, Rubrik: Mitglieder/Landesverbände).

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen

Berlin, 30. November 2017 – Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Privatschulen erneut gestiegen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen und für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Durch ihr vielfältiges Bildungsangebot sind sie eine wesentliche Säule des deutschen Bildungssystems. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert deshalb freie Bildungseinrichtungen bei allen Bildungsinvestitionen zu berücksichtigen. 

Laut Statistik gab es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen – ein Zuwachs von über drei Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Die so genannten privaten Ersatzschulen unterteilen sich in 3.622 allgemeinbildende und 2.214 berufsbildende Schulen. Das entspricht 11 Prozent aller allgemeinbildenden sowie 25 Prozent aller berufsbildenden Schulen in Deutschland. Im vergangenen Schuljahr besuchten 990.402 Schüler eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 11 Millionen Schülern in Deutschland ist das jeder Elfte.„Der kontinuierliche Zuwachs verdeutlicht, dass viele Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schule immer häufiger bei privaten Schulen fündig werden. Sie stehen für eine individuelle Förderung und bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Obwohl die Zahl aller Schulen wegen der niedrigeren Geburtenrate Ende der 90er Jahre sank, ist die Zahl der Privatschulen weiter gestiegen. Im Zeitraum von 2000 bis 2016 stieg sie um 43 Prozent, während die Gesamtzahl aller Schulen um 18 Prozent sank. „Diese Entwicklung zeigt, dass Privatschulen einen zentralen Stellenwert eingenommen haben. Vor allem in ländlichen Regionen – wo staatliche Schulen vermehrt schließen – garantieren sie ein flächendeckendes Bildungsangebot“, so Klaus Vogt weiter.

Die positive Entwicklung des freien Schulwesens belegt die Vielfältigkeit und das individuelle Angebot von freien Schulen. In der bildungsökonomischen Forschung ist es unumstritten, dass der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Schulen die Qualität des Schulsystems verbessert. Allerdings sind Privatschulen in Deutschland stark unterfinanziert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. „Um einen fairen Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sicherzustellen, muss diese Deckungslücke ausgeglichen werden. Freie Bildungseinrichtungen müssen außerdem bei allen zukünftigen Investitionsprogrammen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Übersicht aktuelle Zahlen
Grafiken aktuelle Zahlen 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Privatschulen: Unverzichtbar für die deutsche Bildungslandschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Anteil der Schüler an Privatschulen hat sich von 4,5% im Jahr 2000 auf knapp 9% in diesem Jahr verdoppelt. Für jedes Bildungsbedürfnis gibt es ein passendes Lernangebot. Dadurch leisten Privatschulen einen unverzichtbaren Beitrag für das deutsche Bildungssystem. Dennoch werden sie häufig benachteiligt. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die Parteien der zukünftigen Bundesregierung auf, freie Bildungseinrichtungen im neuen Koalitionsvertrag gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dadurch wird ein plurales Bildungssystem sichergestellt. 

Mittlerweile besuchen rund eine Million Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Für viele Eltern steht bei der Schulwahl die individuelle Förderung mit dem passenden pädagogischen Konzept im Vordergrund. Ein weiterer Grund, der für eine Privatschule spricht, ist die Tatsache, dass sie flexibel und innovativ auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Im Bereich der digitalen Bildung leisten sie einen wichtigen Beitrag. „Privatschulen sind aus dem deutschen Schulsystem nicht mehr wegzudenken. Der Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen verbessert nachweislich die Qualität des Schulsystems. Nicht zuletzt deshalb sind sie grundgesetzlich verankert“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Dennoch standen Privatschulen dieses Jahr stark im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) machte in mehreren Veröffentlichungen Privatschulen für die soziale Ungleichheit im Bildungssystem mit verantwortlich. Ihr Vorwurf: Privatschulen verstießen gegen das so genannte Sonderungsverbot und suchen sich teilweise ihre Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern aus. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung der renommierten Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersdorf kam zu dem Schluss, dass die WZB-Veröffentlichungen auf einer Fehlinterpretation des Sonderungsverbotes beruhen. Freie Schulen müssen nicht die gleiche Schülerschaft haben, wie öffentliche Schulen. Sie müssen die Auswahl ihrer Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und sicherstellen, dass der Zugang allen offen steht. Freie Schulen wählen ihre Schüler passend zu ihrem pädagogischen Konzept nach Neigungen und Fähigkeiten aus. Im Mittelpunkt steht dabei immer zuerst die Frage, was das Beste für das Kind ist. „Freie Schulen sind allgemein zugänglich. Sie setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, gesellschaftliche Hürden abzubauen und Kinder aus sozial schwachen Familien den Schulzugang zu ermöglichen“, so Klaus Vogt weiter.

Was jedoch viele nicht wissen: Privatschulen sind in Deutschland stark unterfinanziert. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden die Kosten für Schulbau und Unterhalt immer wieder vergessen oder klein gerechnet. Es werden Schulgründungen verhindert oder Schulen in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart er sich und somit auch allen Steuerzahlern. „Erst wenn diese Deckungslücke ausgeglichen und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist, könnte auf Schulgeld verzichtet werden“, so Klaus Vogt.
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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Schulsanierungsprogramm der Bundesregierung verabschiedet: Freie Bildungseinrichtungen drohen trotz gesetzlichem Anspruch leer auszugehen

Berlin, 3. August 2017 – Diese Woche hat das 3,5-milliardenschwere Sanierungsprogramm des Bun­des für marode Schulen die letzte Hürde genommen. Es gilt als das größte Investitionsprogramm in Deutschlands Schulen seit zehn Jahren. Bund und Länder haben sich inzwischen auch auf die fehlende Ver­waltungsvereinbarung verständigt. Freie Bildungseinrichtungen drohen bei der Vergabe der 3,5 Milliarden allerdings leer auszugehen.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (KIP) stehen allgemein- und berufsbildenden Schulen zusätzliche Finanzmittel für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, ein­schließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Ver­fügung – und zwar unabhängig von der Trägerschaft. Das bedeutet, dass bei gleichen oder noch besser zutreffenden Voraussetzungen auch private Bildungseinrichtungen Mittel erhalten sollten. Der Anteil würde sich fairerweise aus dem Anteil der privaten Schulen in den jeweiligen Bundesländern ergeben. „Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass auf Bundesebene die erforderliche Trägerneutralität zwingend gesetzlich vorgegeben ist“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP).

Der VDP kritisiert jedoch, dass eindeutige Kriterien für die trägerneutrale Verteilung durch die Kommunen bisher fehlen. Einzelne Bundesländer planen „finanzschwache Kommunen“ selbst über die Mittelvergabe entscheiden zu lassen. Dass eine bedürftige Gemeinde einem freien Bildungsträger freiwillig den Vor­tritt gibt und gleichzeitig selbst auf Bundesmittel verzichtet, kann sich VDP-Präsident Klaus Vogt nicht vorstellen. „So kann kein faires Verfahren ablaufen. Die bundesgesetzlich vorge­gebene Trägerneutralität droht ins Leere zu laufen und die Vergabe wird willkürlich“, so Vogt. Wie immer würde diese Benachteiligung auf dem Rücken der Privatschuleltern ausgetragen. Klagen gegen solche Szenarien sollten daher bereits im Vorfeld vermieden werden.

Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Finanzschwäche der Kommunen – Mittel aus dem Fonds beantragen können. Es muss ein eigenes För­dervolumen für private Schulträger auf Basis der Anteile der privaten und öffentlichen Schulen im jeweiligen Bundesland sichergestellt werden. Zusätzlich muss absolute Transparenz bei den Vergabe­kriterien bestehen. „Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kom­munen garantiert werden“, so Klaus Vogt.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

PM | Rechtsgutachten stellt klar: Privatschulen dürfen Schulgelder erheben

Berlin, 31.07.2017 – Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hat an diesem Montag ein Rechtsgutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf mit dem Titel „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“ veröffentlicht. Dieses Gutachten gibt den Privatschulen endlich Rechtssicherheit. Fragen zur verfassungsrechtlich zulässigen Höhe von Schulgeld sind Mittelpunkt der aktuellen wissenschaftlichen Arbeit. Ob und in welchem Umfang Ersatzschulen Schulgeld erheben dürfen und Finanzhilfe vom Staat erhalten müssen, wurde aus verfassungsrechtlicher Sicht von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in dem Gutachten untersucht. Gleichzeitig erteilt sie gegenteiligen Überlegungen des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) unter Leitung von Frau Prof. Jutta Allmendinger eine deutliche Absage – dessen Vorschläge und Forderungen stünden nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass Privatschulen weder Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgeldes unterliegen noch eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Privatschulen erfüllen müssen. Private Schulen waren und sind bei der Aufnahme ihrer Schülerinnen frei und müssen kein wie auch immer gelagertes „Spiegelbild“ öffentlicher Schulen darstellen (so gefordert vom WZB). Sie können ihre Schüler nach Eignung, Befähigung und Leistung aufnehmen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler muss jedoch unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern erfolgen. So etwas sei bei den privaten Schulen seit Jahrzehnten gelebte Praxis – sagt Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände: „Im Mittelpunkt der Aufnahme stehe immer das Kind.

Damit Schulgelder niedrig gehalten werden können, sind die Länder dazu verpflichtet, sowohl die Kosten für Unterricht und Lernmittel als auch die Kosten für außerunterrichtliche Angebote mit Teilnahmepflicht und sämtliche Gründungs- und Betriebskosten durch Finanzhilfe zu decken.

Massiver Nachholbedarf im Bereich der Finanzhilfe besteht in diesem Zusammenhang für ganztägige Schulmodelle. Nur wenige Bundesländer fördern deren Betrieb an privaten Schulen fair und nachhaltig. Der Wettbewerb und das freie Wahlrecht der Eltern werden dadurch massiv beeinträchtigt, Eltern müssen für höhere Schul- und Betreuungsgelder aufkommen. „Abhilfe ist erst möglich, wenn flächendeckend ein höherer Finanzausgleich gezahlt wird. Andernfalls ist die Vielfalt des deutschen Bildungssystems bedroht – und weniger Vielfalt bedeutet weniger Bildungschancen“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Im Gutachten wird auch die Pflicht der privaten Schulen erörtert, Kindern von einkommens- und vermögensschwachen Eltern den Zugang zu ermöglichen. Dieser Fall liegt beispielsweise vor, wenn nach Abzug des Schulgeldes für die Familie weniger Geld als das Existenzminimum verbleibt. Dietmar Schlömp, VDP-Bundesgeschäftsführer: „Privatschulen stellen diesen Kindern Freiplätze zur Verfügung. Diese Plätze müssen aber, laut dem Gutachten, vollständig mit zusätzlichen Finanzhilfen vom Land finanziert werden – was derzeit in keinem Bundesland passiert. Nur mit einer ausreichenden Förderung ist das Grundrecht der Eltern auf freie Schulwahl gewährleistet.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.