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Stellungnahme | Antrag der Fraktionen SPD und CDU „Grundbildung fördern, Analphabetismus bekämpfen“

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag (Drs. 18/6760) und zur Möglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Anhörung am 11. Januar 2021.

Allgemeines zum Antrag
Die Erwachsenenbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Stärkung unserer Demokratie, zur Alphabetisierung und Grundbildung, zur Integration von Migrant*innen und schließlich zur Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Niedersachsen.
Der Landesverband des VDP setzt sich für die Förderung der Grundbildung und Bekämpfung des Analphabetismus in Niedersachsen ein und schließt sich der Forderung der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU, die Grundfinanzierung der Erwachsenenbildung prinzipiell an.
Aus Sicht des VDP gibt es jedoch ein paar entscheidende Fragen zum Antrag zu klären. Grundsätzlich stellen sich für den VDP die Fragen,

  1. wie Erwachsenenbildung in Niedersachsen definiert wird?
  2. welche Träger unter dem Begriff Erwachsenenbildung in Niedersachsen subsumiert sind?
  3. wie offen oder eng gefasst der Begriff Grundbildung definiert wird?

Aus Sicht des VDP ist daher zunächst der Begriff der „Erwachsenenbildung“ zu definieren und auf alle Bildungsträger, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, zu erweitern. Im Antrag ist jedoch der Begriff „Erwachsenenbildung“ unseres Erachtens gleichgesetzt mit den anerkannten Trägern nach dem NEBG. Damit werden allen anderen Bildungsträger in freier Trägerschaft in Niedersachsen ausgeschlossen und ihre Bildungsarbeit beispielsweise in der Alphabetisierung und Grundbildung negiert.

Zu den einzelnen Punkten
Zu 1. | Einer Erhöhung der Grundfinanzierung der Erwachsenbildung ist prinzipiell zuzustimmen, wenn diese einem Zweckbezug unterliegt, der anders nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Aus Sicht des VDP fehlt jedoch ein Zweckbezug zu den vorgetragenen Problemlagen; es wäre sicherzustellen, dass Fördergelder des Landes tatsächlich nur zweckgebunden eingesetzt werden können. So kann ausgeschlossen werden, dass es beispielsweise im Bereich der öffentlichen Vergaben von Bildungsdienstleistungen möglichweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, weil Angebotspreise aufgrund einer Kompensation durch eben diese Fördermittel günstiger kalkuliert werden können.

Zu 2. | Wir unterstützen die Stärkung von Initiativen und Projekten zur Stärkung der Grundbildung. Wir möchten Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass dies eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, welche wir nur gemeinsam bewältigen können. Insofern bitten wir Sie, auch freie Träger, die in diesen Bildungsbereichen tätig sind zu stärken.

Zu den Nummer 3 bis einschl. 6 | Wir unterstützen die Förderung der Entwicklung neuer Materialen, den Ausbau digitaler Angebote inkl. Lern-Apps und einen möglichst niederschwelligen Zugang dazu und halten sie für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 10. | Wir begrüßen ausdrücklich, fehlende Grundbildungskenntnisse in den Zusatzangeboten des Landes zu berücksichtigen. Insofern ist bei Sprachförderangeboten für Geflüchtete ist eine Verzahnung von Bundes- und Landesangeboten anzustreben. Sprachförderangebote des Landes Niedersachsen machen aus Sicht des VDP nur dann Sinn, wenn sie Zusatzangebote oder ergänzende Angebote zu den vom Bund, insbesondere vom BAMF geförderten Sprachkursangeboten sind und allen in diesem Bereich tätigen Trägern in Niedersachsen offenstehen.

Zu 11. | Wir halten die Weiterentwicklung von Qualifizierung und Fortbildung der Lehrenden in der Grundbildung für zielführend im Sinne des Antrages. Hier ist darauf zu achten, ein breites Angebot für alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen zu entwickeln und anzubieten und eine Verzahnung von Qualifizierungen auf Landes- und Bundesebenen zu erreichen.

Zu 12. | Die Integration der Erfahrungen aus der Erwachsenenbildung setzt aus Sicht des VDP, wie bereits dargelegt, eine offene Begriffsinterpretation und daraus resultierende gleichberechtigte Teilhabe und Transparenz voraus. Das betrifft insbesondere auch die Evaluation und Beratung politischer Entscheidungsgremien sowie die daraus resultierende Empfehlung für Förderinhalte und -mittel und deren Verteilung innerhalb der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.

Zu 13. | Eine Netzwerkarbeit von allen relevanten Akteuren kann nur erreicht werden, wenn auch alle relevanten Akteure wahrgenommen und entsprechend gefördert werden. Das spricht aus Sicht des VDP dafür, den Begriff „Erwachsenenbildung“, wie er derzeit von der Politik benutzt wird, zu hinterfragen und alle Bildungsträger unter diesem Begriff zu subsumieren und damit die Wahrnehmung von Erwachsenbildung und ihren Akteuren in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken.

Zu 14. | Wir halten einen stärkeren Fokus der Bildungsforschung auf die Themen des funktionalen Analphabetismus für zielführend im Sinne des Antrages.

Zu 15. | Wie halten wir es für sinnvoll, zu prüfen, wie in bestehenden Förderstrukturen und Forschungsprogrammen die Aspekte Grundbildung und Alphabetisierung stärker berücksichtigt werden können. Gleichzeitig erachten wir es ebenfalls für sinnvoll, zu prüfen, wie die vorhandenen Förderstrukturen und Forschungsprogramme für weitere Bildungsträger geöffnet werden können sowie für zukünftige Programme eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bildungsträger in Niedersachsen anzustreben und zu realisieren ist.

Zu 16. | Die Didaktik und Methodik der Grundbildung regelmäßig wissenschaftlich zu begleiten und Erkenntnisse in die Bildungspraxis zu überführen, ist aus Sicht des VDP für eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit obligatorisch. Genauso wichtig ist es in diesem Zusammenhang, alle Träger der Erwachsenenbildung in Niedersachsen an diesem Prozess zu beteiligen.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu während der mündlichen Anhörung gerne zur Verfügung.

PM | Teilnehmer bleiben aus

Berlin, 17. August 2020. Gegenwärtig finden die ersten Lockerungen und Öffnungen für Präsenzmaßnahmen und -kurse für die Weiterbildungsbranche statt. Bildungs- und Beschäftigungsträger verzeichnen allerdings deutlich weniger Teilnehmer. Eine Kurzumfrage der Verbände ergab, dass die Teilnehmerzahl in den einzelnen Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 30 Prozent sank.

Durch die ebenfalls von der Corona-Pandemie betroffenen zuweisenden Stellen der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden immer weniger Leistungsempfängern Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Sprachförderungsperspektiven erreicht. Die Arbeitsagenturen mussten ihre Bildungsberatung fast vollständig während der Corona-Krise einstellen. Dies führt dazu, dass sich die Maßnahmen reduzieren und vorgegebene Gruppengrößen nicht erreicht werden können. „Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie müssen Programme zur Weiterbildung aufrecht erhalten bleiben. Der gerade jetzt steigende Bildungs- und Qualifizierungsbedarf lässt sich nur über Maßnahmen in der Weiterbildung und Qualifizierung lösen. Jeder Einzelne braucht jetzt die Chance, an diesen Kursen teilzunehmen, um schnellstmöglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen“, so der Sprecher des Bündnisses Dietmar Schlömp. Er verweist weiter darauf, dass Maßnahmen vielen Menschen helfen, eine sinnvolle Aufgabe wahrzunehmen, eine Tagesstruktur zu entwickeln und hierdurch eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. 

Pressekontakt:
Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, bag arbeit und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration haben zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um ein Zusammenbrechen der Weiterbildungsbranche zu verhindern.


PM | Digitalpakt Weiterbildung notwendig

Berlin, 28. Juli 2020. Bildungs- und Beschäftigungsunternehmen nach dem SGB II und SGB III sowie Sprachschulen befinden sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. Etwa 75 Prozent der Bildungseinrichtungen haben Hilfsmittel aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beantragt. Der Leistungsumfang beträgt bei jeder fünften Bildungseinrichtung mehr als 50 Prozent des jeweiligen Umsatzes.

Die Umstellung der Bildungs- und Beschäftigungsbranche sowie der Sprachenschulen auf Unterricht und Coaching mit digitalen Medien erfordert trotz Mindereinnahmen einen enormen finanziellen Mehraufwand. Hierfür sind bislang keine Fördermittel bereitgestellt worden und es erfolgt keine Kompensation der entstandenen Mehrkosten. Alle Maßnahmen beruhen bislang auf Eigeninitiative der Bildungs- und Beschäftigungsträger. Das Bündnis fordert in diesem Zusammenhang schnellstmöglich einen Digitalpakt Weiterbildung. „Die Corona-Pandemie beeinflusst massiv und nachhaltig die Methodik und Didaktik der Bildungsbranche. Die gewonnenen Erfahrungen und bereits getätigten Investitionen müssen mit einem Digitalpakt Weiterbildung unterstützt und ausgebaut werden“, fordert Bündnis-Sprecher Dietmar Schlömp. Bei der Ausgestaltung des Digitalpakts müssen Staat, Unternehmen, Bildungs- und Beschäftigungsträger, Sprachschulen und Teilnehmer einbezogen werden.

Pressekontakt:
Beate Bahr
; Tel.: 030 / 28 44 50 88-0

Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, bag arbeit und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration haben zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um ein Zusammenbrechen der Weiterbildungsbranche zu verhindern.

PM | Digitale Bildung an Schulen – Der DigitalPaktSchule muss zügig final verhandelt werden

Berlin, 10.07.2018 – Seit knapp zwölf Monaten ist der Entwurf der Eckpunkte zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPaktSchule“ der Öffentlichkeit bekannt. Bundestagswahlen und Regierungsbildung verhinderten eine schnelle Umsetzung. Der VDP begrüßt, dass die neue Bundesregierung und die Bundesländer weiterhin hinter dem Vorhaben stehen, die digitale Bildung und digitale Infrastruktur an allen Schulen mit zusätzlichen Finanzmitteln voranzubringen. Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft stehen in den Startlöchern. Der VDP fordert daher den zügigen Abschluss der Verhandlungen, begrüßt den vorgelegten Entwurf einer Vereinbarung und versteht den DigitalPaktSchule als wichtigen Startschuss.

Für die Qualität der Bildung in Deutschland, sowohl in der Allgemeinbildung, Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung, sind die Vermittlung von Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Geräte als Lernwerkzeuge von zentraler Bedeutung. Deutschland hat hier erkannbaren Nachholbedarf. Daher begrüßt der VDP das Vorhaben des Bundes und der Länder sowohl die digitale Infrastruktur an den Schulen auszubauen, medienpädagogische Konzepte an allen Schulen zu verankern und die Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Bereich der Vermittlung digitaler Kompetenzen zu verbessern. „In unserer Gesellschaft und Arbeitswelt sind Digitalkompetenzen von zentraler Bedeutung. Schule und Berufsbildung kommt hierbei eine zentrale Funktion zu. Auf diese müssen wir alle Schulen in Deutschland, unabhängig vom Bildungsbereich und ihrer Trägerschaft, vorbereiten“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Schulen in freier Trägerschaft sehen sich hier als Innovationsmotor und Impulsgeber. Mit positiven Effekten für das gesamte Bildungssystem“, so Vogt weiter.

Dabei ist es für den VDP und seine Mitgliedsschulen wichtig zu betonen, dass nicht allein die Bereitstellung der Infrastruktur und Geräte ausreicht. Fundierte Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer sind der wesentliche Baustein bei der Vermittlung von digitalen Medienkompetenzen. Daneben muss auch die Pflege der Technik vor Ort gewährleistet werden. Auch dafür müssen finanzielle Ressourcen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden, betont Klaus Vogt weiter.

„Um allen Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern, müssen Schulen in freier Trägerschaft gleichberechtigt an den zusätzlichen Finanzmitteln beteiligt werden. Nur so kann digitale Medienkompetenz in allen Bildungsbereichen vermittelt werden“, so die Position des VDP. Daher begrüßt der VDP den vorliegenden Entwurf der Bund-Länder-Vereinbarung und die angestrebte Änderung des Art. 104c GG. Hiermit wird die Möglichkeit freier Schulträger zur Antragsstellung und Beteiligung am Bundesprogramm geschaffen. „Jetzt muss ein zügiges Unterschreiben der Vereinbarung durch Bund und Länder den Startschuss für mehr digitale Bildung an allen Schulen geben“, so Klaus Vogt

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de