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PM | Niedersachsen stärkt Pflegeausbildung mit neuer Qualifikationsmöglichkeit – Pionierregelung mit Signalwirkung

Hannover, 5. Juni 2025 – Verband begrüßt bundesweit erste Regelung zur Anerkennung der Pflegeassistenz nach zwei Ausbildungsjahren – ein wichtiger Schritt gegen Fachkräftemangel und Ausbildungsabbrüche.

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) begrüßt ausdrücklich die Veröffentlichung der geänderten Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34 vom 27. Mai 2025. Besonders positiv bewertet der Verband die in Anlage 10 zu § 33 verankerte Möglichkeit, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte:r Pflegeassistent:in“ zu führen.

Diese Neuregelung ermöglicht es Auszubildenden, die nach zwei Ausbildungsjahren ausreichende Leistungen im berufsbezogenen Lernbereich erbracht und die Zwischenprüfung absolviert haben, bei positiver Prognose eine anerkannte Qualifikation zu erhalten. Auch für Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht erfolgreich ablegen konnten oder die Ausbildung vorzeitig beenden, entsteht damit eine klare berufliche Perspektive. Ein entscheidender Schritt, um Ausbildungsabbrüche abzufedern und Fachkräftepotenzial zu sichern.

„Niedersachsen nimmt mit dieser Maßnahme eine Vorreiterrolle im Vergleich der Bundesländer ein und setzt ein weiteres sinnvolles Instrument ein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dabei ist positiv hervorzuheben, dass gleichzeitig eine Lösung für die Auszubildenden geschaffen wird, die bereits zum 1. August 2024 die Voraussetzungen erfüllen“, betont die Vorsitzende Sandra Marschall.

Der Verband sieht in dieser Regelung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe und zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen. Gleichzeitig ermutigt der Verband das Land Niedersachsen, sich auf Bundesebene weiterhin aktiv für die Beibehaltung dieser Möglichkeit einzusetzen – mit dem Ziel, dass diese richtungsweisende Regelung nicht nur als Übergangslösung verstanden wird, sondern langfristig etabliert und idealerweise auch von anderen Bundesländern übernommen wird. Denn mit Blick auf den Referentenentwurf zum Pflegeassistenz-Einführungsgesetz (PflAssEinfG) sollte im Pflegeberufegesetz (PflBG) die Möglichkeit verankert werden, dass nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung der generalistischen Pflegeausbildung der Abschluss als „Pflegefachassistent:in“ erworben werden kann. Denn die Pflegebranche ist eine Wachstumsbranche mit steigendem Bedarf an qualifizierten, motivierten und langjährig in der Branche tätigen Fachkräften.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme | Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und zum Entwurf zur Änderung der Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) zum 01.08.2024Stellungnahme |

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf. Im Folgenden nimmt der Verband nur zu dem neu aufgenommenen Passus in der Anlage 10 zu § 33 Pflegeschulen in der BBS-VO Stellung.

BbS-VO | Anlage 10 zu § 33, hier: § 3 Zwischenprüfung

Der Verband begrüßt ausdrücklich die Möglichkeit, dass Auszubildende in der Pflegeschule nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung und mit ausreichenden Leistungen im berufsbezogenen Lernbereich der ersten zwei Ausbildungsjahre nunmehr die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte:r Pflegeassistent:in“ führen dürfen. Niedersachsen nimmt damit eine Vorreiterrolle im Ländervergleich ein und bringt damit ein weiteres gutes Instrument auf den Weg, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Positiv ist ebenfalls hervorzuheben, dass gleichzeitig eine Lösung für diejenigen Auszubildenden geschaffen wird, die bereits zum 01.08.2024 die Voraussetzungen erfüllen.

Zugleich wird durch die Einführung dieser Regelung die horizontale Durchlässigkeit innerhalb der Pflegeausbildung erheblich gestärkt. Denn auch Auszubildende, die den Bildungsgang nicht mit der staatlichen Abschlussprüfung beenden, erhalten somit eine Perspektive, weiterhin in der Pflege tätig zu sein. Daneben standen Auszubildende, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben, bisher ohne jeglichen Berufsabschluss da. Auch diese erhalten durch die die Einführung, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte:r Pflegeassistent:in“ zu führen, eine berufliche Perspektive. Dies entspricht nach Auffassung des Verbandes umfänglich dem damaligen Gedanken im Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufegesetz auf Bundesebene (siehe Gesetzesbegründung PflBG, BT-Drs. 18/12847, S. 102).

Demgegenüber steht allerdings der Referentenentwurf zum PflAssEinfG und ist insofern misslich, als dass im Referentenentwurf zur PflAssEinfG dieser wichtigen und guten Möglichkeit eine Absage erteilt wird, da es sich künftig um eine staatliche Prüfung handelt. Insofern geht der Verband davon aus, dass sich Niedersachsen gegenüber dem BMG und BMFSFJ nachhaltig für die Beibehaltung dieser Option einsetzen wird und eine entsprechende Änderung im PflAssEinfG erwirken wird. Anderenfalls ist auf Landesebene zu überlegen, wie diese Neuerung auch über die Einführung des PflAssEinfG bestand hat. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Einführung der neuen Absätze zwei und drei auch nachhaltig bestand haben und so dem Fachkräftemangel in der Pflege entschieden entgegengewirkt wird. In Summe ist diese Regelung ein wichtiger und zugleich notwendiger Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. Wir sehen daher das Ministerium gefordert, sich nachdrücklich für diese sinnvolle Maßnahme gegenüber der Bundesebene einzusetzen.