Stellungnahme | Änderung der Verordnung über die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (FinHVO) – Gemeinsame Stellungnahme der Verbände VDP und AGFS
Wir danken Ihnen für die Möglichkeit, zu dem o. g. Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Der VDP
und die AGFS haben eine gemeinsame Stellungnahme verfasst und wir tragen unsere Anmerkungen
nachfolgend vor:
In § 1, § 2 und § 3 vollzieht der Entwurf Änderungen nach, die sich aus der Änderung von § 150 NSchG ergeben, die voraussichtlich im Juni 2025 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen wird. Wir verweisen dazu auf die grundsätzliche Kritik an dieser Gesetzesnovellierung, die beide Verbände in der Anhörung vor dem Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages am 14. März 2025 vorgebracht haben. Im Folgenden gehen wir deshalb nur auf Schüler-Lehrer-Relationen bzw. auf die Schülerstunden
ein.
Gesamtschulen
Durch die Neuaufnahme der Gesamtschulen (IGS, KGS), die bisher wie Gymnasien behandelt wurden, ist ein Widerspruch entstanden. Für Gesamtschulen erfordert deren pädagogisches Konzept deutlich mehr Lehrerstunden pro Schüler/-in als für Gymnasien. Dies zeigt auch die niedersächsische Schulstatistik. Die Schüler-Lehrer-Relationen für die Schulen nach § 155 Abs. 1 NschG bilden diese Realität richtig ab. Für Schulen nach § 150 NSchG dagegen sollen für Gesamtschulen die gleichen Schülerstunden gelten wie für Gymnasien.

Die für die Gesamtschulen nach § 150 vorgesehenen Schülerstunden betragen damit nur 61 % der für die Schulen nach § 155 NSchG vorgesehenen Schülerstunden. Diese systematische Ungleichbehandlung muss korrigiert werden, der Stundensatz für Gesamtschulen nach § 150 NSchG muss deutlich angehoben werden.
Die Finanzhilfe für Gesamtschulen nach § 150 NSchG verschlechtert sich zusätzlich durch die neue Berechnungsformel für die Stundensätze. Bisher waren diese mit denen für Gymnasien identisch, nach der neuen Formel sind sie geringer als die Stundensätze für Gymnasien. Wir fordern, dass diese Schlechterstellung, die den Vereinbarungen im Letter of Intent widerspricht, durch eine an der Realität orientierte Festlegung der Schülerstunden vermieden wird.
Berufsbildende Schulen
Die Anpassung der Schülerstunden an die Schüleranteilswerte der Faktorentabellen stellt eine grund-legende strukturelle Veränderung dar, die aus Sicht der berufsbildenden Schulen nachvollziehbar ist.
Jedoch werden für zwei Schulformen Werte angegeben, die eine deutliche Verschlechterung gegen-über den bisher gültigen Schülerstunden darstellen, ohne dass Veränderungen der Stundentafeln dies nach unserer Kenntnis rechtfertigen. Dazu gilt im Einzelnen:

*Anm: Für die Berufsfachschule Ergotherapie verweisen wir auf die Ausführung der Stellungnahmen LAG Ergotherapie und für Fachschule Heilerziehungspflege fehlt für eine valide Einordnung die noch ausstehende VO: SPBerSchGFVO,NI – Sozialpädagogische Berufe-Schulgeldfreiheitsverordnung Niedersächsische Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen der Bildungsgänge Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -, Fachschule – Sozialpädagogik -, Berufsfachschule – Pflegeassistenz -, Fachschule – Heilerziehungspflege – und Fach-schule – Heilpädagogik –
Diese nun festgestellten Werte für die Schulformen unter Pkt 5.1 und 5.10 in der Tabelle stellen in ihren Auswirkungen eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zur bisherigen Finanzierung dar.
Insofern erscheint diese Absenkung aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, da uns keine Änderungen der Stundentafeln bekannt sind, die eine derartige Reduktion begründen würden. Im Gegenteil: Die Schülerstunden für die Berufsfachschule für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen wurden erst im Jahr 2022 angepasst, was den aktuellen Schritt der Kürzung noch unverständlicher erscheinen lässt.
Besonders kritisch ist diese Maßnahme vor dem Hintergrund der seit Frühjahr 2019 geltenden Schulgeldfreiheit für diese Ausbildung. Aufgrund der bestehenden Verordnung darf kein Schulgeld erhoben werden. Die entstehende Finanzierungslücke, die sich durch die Absenkung der Finanzhilfe ergibt, kann somit nicht durch alternative Einnahmequellen gedeckt werden. Diese Lücke bewegt sich in einer sechsstelligen Größenordnung pro Jahr und gefährdet unmittelbar die wirtschaftliche Tragfähigkeit
der Schulträger.
Die Ausbildung von Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-innen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Versorgung – insbesondere im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Viele der Absolvent/-innen arbeiten mit jungen Menschen, die unter Sprachentwicklungsstörungen, Sprech- oder Stimmproblemen leiden – sei es infolge von Entwicklungsverzögerungen, neurologischen Erkrankungen oder psychosozialen Belastungen. Eine frühzeitige und qualifizierte Therapie ist in diesen Fällen entscheidend für die Bildungs- und Teilhabechancen der Betroffenen. In Zeiten zunehmender sprachlicher Auffälligkeiten im Kindesalter und wachsender Anforderungen an die Inklusion darf die Ausbildung entsprechender Fachkräfte keinesfalls strukturell gefährdet werden.
Wir appellieren daher nachdrücklich an das zuständige Ministerium, die Auswirkungen der Finanzhilfeänderung im Hinblick auf die Berufsfachschule für Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/-innen erneut zu prüfen. Es bedarf einer Lösung, die sicherstellt, dass diese qualifizierte Ausbildung auch unter den neuen Finanzierungsbedingungen tragfähig bleibt – und zwar mit Wirkung zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung.
Ein möglicher und sachgerechter Weg wäre die entsprechende Anhebung des Schulgeldersatzes für
diese Schulform. Dies würde den durch die abgesenkte Finanzhilfe entstehenden Fehlbetrag gezielt
ausgleichen, ohne die Schulgeldfreiheit in Frage zu stellen. Auf diese Weise könnte die Ausbildung zukunftssicher gestaltet und ein drohender Abbau dringend benötigter Ausbildungskapazitäten verhindert werden.
Wir bitten um Überprüfung der Schülerstunden dieser Schulformen und Übermittlung der Berechnungsgrundlagen.
Abschließend danken wir nochmals für die Möglichkeit zur Abgabe dieser Stellungnahme und bitten
um Berücksichtigung unserer Anmerkungen in diesem Anhörungsverfahren, selbstverständlich stehen
wir für Rückfragen und konstruktiven Austausch zur Verfügung.