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PM | Freie Schulen im Fokus: Petition für gerechtere Finanzierung erreicht erforderliches Quorum

Hannover, 28. Mai 2024 – Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen in Niedersachsen freut sich, dass die Petition „Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (Petitionsnummer 00677/89/19) das erforderliche Quorum von 5.000 Unterstützer:innen erreicht hat. Diese überwältigende Unterstützung ist ein starkes Signal und zeigt die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Unterstützung.

„Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen in Niedersachsen. Das Erreichen des Quorums zeigt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine gerechte Behandlung aller Schulen ist, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Es unterstreicht, dass die Menschen in Niedersachsen die Bedeutung von Vielfalt und Qualität im Bildungssystem erkennen und fördern möchten“, sagt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes. „Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Dies zeigt die breite Zustimmung und das große Engagement für eine gerechtere Finanzierung freier Schulen.“

Freie Schulen sind eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen und nehmen den hoheitlichen Bildungsauftrag in Niedersachsen war. Sie stehen vor denselben Herausforderungen wie öffentliche Schulen: Digitalisierung, Inklusion, Lehrkräftemangel und zunehmende psychologische Belastungen. „Die Schulen leisten tagtäglich Großartiges und verdienen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung. Hierbei geht es auch darum, die individuellen Lern- und Lebenswege von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern“, fügt Martina Kristof an, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Besonders der jüngste Tarifabschluss der Länder, der die Gehaltskosten erheblich steigert, hat die finanzielle Lage vieler freier Schulen weiter verschärft. Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzhilfe droht eine Beeinträchtigung der Bildungsqualität. Diese Petition fordert eine faire und bessere Unterstützung, um dies zu verhindern“, betont Pook. „Nelson Mandela sagte einst Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese mächtige Waffe allen Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gleichermaßen zur Verfügung steht, und zwar unabhängig davon, welche Schule sie besuchen“, fügt Hannes Pook hinzu.

Mit dem Erreichen des Quorums wird sich nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und das Kultusministerium dieses wichtigen Themas annehmen. Der Verband wird die Entwicklungen sehr genau verfolgen und blick behalten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Petition zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – Vielfältige Bildung Fördern!

Das Niedersächsische Bildungswesen blickt großen Herausforderungen entgegen:

  • Digitalisierung: Die Integration digitaler Technologien in den Bildungsprozess erfordert Investitionen in Infrastruktur, Lehrerausbildung und pädagogische Konzepte, um eine effektive Nutzung sicherzustellen und digitale Kompetenzen zu fördern.
  • Familiäre Lebenssituation: Die familiäre Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler kann sich auf ihre Lernmotivation, -fähigkeiten und -erfolge auswirken. Herausforderungen wie Armut, Migrationserfahrungen oder familiäre Konflikte erfordern eine ganzheitliche Unterstützung durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Flexibilisierung des Bildungssystems: Die Bedürfnisse einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern flexible Bildungsstrukturen, die individuelle Lernwege ermöglichen und lebenslanges Lernen unterstützen.
  • Inklusion: Die Umsetzung inklusiver Bildung erfordert Unterstützungssysteme für Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen und eine inklusive Schulinfrastruktur, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Daneben braucht es Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine Anpassung der Lehrerausbildung.
  • Lehrkräftemangel: Der Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern und Regionen erfordert Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Lehrpersonal.
  • Unterschiedliche Lern- und Leistungsniveaus: In der Berufsausbildung stehen Lehrkräfte oft vor der Herausforderung, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten der Schüler:innen/Auszubildenden einzugehen. Individuelle Förderung und differenzierte Lernangebote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen/Auszubildenden erfolgreich sind und ihre Potenziale entfalten können.
  • Zunehmende psychische Belastungen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch Leistungsdruck, soziale Probleme oder persönliche Herausforderungen. Schulen müssen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern und angemessen auf Belastungssituationen zu reagieren.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Politik, Familien und anderen relevanten Akteuren, um eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören differenzierte Lernangebote, gezielte Unterstützungssysteme für Schüler mit besonderen Bedürfnissen und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. Freie Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle als Bildungsangebote, die innovative pädagogische Konzepte entwickeln können, um auf die Vielfalt der Lernenden einzugehen. Durch ihre Flexibilität und Autonomie können sie dazu beitragen, Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu fördern und innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen im Bildungswesen zu entwickeln. Sie sind staatlich anerkannt und vermitteln dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Ihre Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn auch ihre Finanzierung sich an den Kosten öffentlicher Schulen orientiert. Das ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die Petition setzt sich daher für eine gerechtere Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ein.

Wir bitten Sie daher um Unterstützung dieser Petition. Mitzeichnungsfrist endete am 28.05.2024. Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Zur Petition gelangen Sie hier oder durch anklicken des Bildes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Petition können Sie hier downloaden.

Stellungnahme zum Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorgelegten Richtlinienentwurf.

Grundsätzlich begrüßt der Verband den vorgelegten Richtlinienentwurf und versteht diesen als Fortschreibung der zwei bisherigen Förderrichtlinien. Gleichwohl stellt sich vor dem Hintergrund des Windhundprinzips die Frage, ob auch tatsächlich die vorhandenen Mittel ausreichen, welche nicht näher benannt werden in der Richtlinie. Insbesondere, vor dem Hintergrund, da bisher einige Zuwendungsempfänger nicht benannt waren. Zudem gibt der Verband zu bedenken, dass gerade kleinere Zuwendungsempfänger/Träger nicht immer über die notwendigen personellen Ressourcen verfügen, um eine notwendige Prüfung der Situation vor Ort zügig vorzunehmen. Insofern bilden das Windhundprinzip und die kurze Antragsfrist, mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien, ein ungünstigstes Zusammenspiel.

Im Folgenden geht der Verband auf die einzelnen Punkte näher ein.

Zu 2.4.2 | Der Verband stellt fest, dass anders als in den zwei Förderrichtlinien zuvor präzisere Maßstäbe formuliert wurden und zudem nunmehr solche Räume förderfähig sind, die nur eingeschränkt über kippbare Fenster zu lüften sind. Gleichwohl ist fraglich, ob insbesondere die technischen Regeln für Arbeitsstätten – Lüftung, ASR A3.6, von den Zuwendungsempfängern tatsächlich zu Grunde gelegt werden können bzw. ob diese bei der Prüfung des Antrages wirklich nachvollzogen werden können. Um den Aufwand in diesem Punkt für alle Beteiligten auf das notwendigste zu beschränken, geht der Verband davon aus, dass die Zuwendungsempfänger keine Berechnungen der Mindestöffnungsflächen nachzuweisen haben.

Zu 3 | Wir begrüßen ausdrücklich die hier gewählte Formulierung. Insbesondere die Aufnahme der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen erachten wir als sinnvoll, da diese bisher weder in der einen noch in der anderen Förderrichtlinie benannt waren. Auch wird mit dieser präzisen Formulierung etwaigen Missverständnissen vorgebeugt.

Zu 7.3 | Wie auch bei den vorausgegangenen Förderrichtlinien ist festzustellen, dass es bisher noch keine digitale Lösung für die Antragsstellung gibt. Dies ist im Zeitalter von Digitalisierung und dem digitalen Fortschritt an Schulen nicht nachvollziehbar. Der Verband bittet daher zu prüfen, inwieweit für künftige Förderrichtlinien ein digitales Antragsverfahren möglich ist. Als Beispiel hierfür ist der DigitalPakt Schule. Es erscheint daher schwer vorstellbar, dass sich dieses Verfahren nicht auch auf andere Förderrichtlinie umsetzen ließe.

Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen und bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben.

PM | Privatschulen lehren fast ausschließlich online | Fehlender Breitbandausbau lahmt digitale Bildung

Berlin, 24. April 2020. Digitale Klassenzimmer, Chats und Lernfilme bilden die Lernwelt für Schülerinnen und Schüler an Privatschulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Fast die Gesamtheit dieser Schulen (91%) nutzt mindestens eine dieser digitalen Möglichkeiten, um während der Coronakrise Wissen zu vermitteln und Unterricht zu gestalten. Das geht aus einer Kurzumfrage des Verbands Deutscher Privatschulverbände, an der sich 137 Schul- und Bildungsträger mit zahlreichen Schulformen beteiligt haben, hervor. „Die digitale Bildung nimmt an unseren Schulen einen hohen Stellenwert ein. Ortsunabhängig kann vor allem gegenwärtig durch die verschiedensten Medien differenziertes Lernen erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in diesem Zusammenhang zusätzliche Medienkompetenzen und können auch ohne Präsenzunterricht mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung für ihr Lernen übernehmen“, erklärt Klaus VogtPräsident des VDP.  

Während die digitalen Medien vor der Coronakrise bei 81 Prozent der Schulen einen Unterrichtsanteil von bis zu 20 Prozent einnahmen, hat sich der Wochenumfang aktuell deutlich erhöht. Alle Schulen nutzen die Form des digitalen Unterrichts. Zwei Drittel der Schulen (63%) unterrichten mehr als 80 Prozent digital. Zusätzlich werden digitale Medien zur Kontaktpflege mit den Schülern (84%) und Eltern (41%) sowie für kreative, sportliche und sozialpädagogische Angebote wie Wahl- und Neigungsfächer und Sorgentelefone genutzt. Zudem spielen die digitalen Medien auch im Austausch der Lehrer untereinander eine große Rolle. 75 Prozent der Schulen nutzen beispielsweise Videokonferenzen für Lehrerberatungen oder Schulleitermeetings. „Diese Fülle von digitalen Nutzungsmöglichkeiten spiegelt sehr gut die Anpassungsfähigkeit der Privatschulen“, so Vogt. „Auch unter veränderten Bedingungen können Schulen in freier Trägerschaft ihren Bildungsauftrag erfüllen und zusätzlich ihr Angebot ergänzen.“

97 Prozent Schulen gehen davon, dass sich der verstärkte Einsatz digitaler Medien fortsetzen wird. Daher ist es umso wichtiger, die digitale Infrastruktur in Deutschland auszubauen. Der fehlende Breitbandausbau wird von knapp 40 Prozent der Schulen als hinderlich gesehen. Die Schulen wünschen sich für ein flüssiges Arbeiten schnelles Internet. Ein Drittel der Befragten gab zudem an, dass der Datenschutz die digitale Bildung erschwert. Der VDP spricht sich in diesem Zusammenhang für schulische Datenschutzregelungen aus, die pragmatisch und transparent sind.

Pressekontakt:
Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Positionspapier des VDP Nds.-Bremen zu den Koalitionsverhandlungen

Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.Der Verband Deutscher Privatschulen fordert zur zukünftigen Bildungspolitik in Niedersachsen, die Schulen in freier Trägerschaft als gleichwertigen Partner auf Augenhöhe zur Wahrnehmung der staatlichen Aufgabe „Bildung“ anzuerkennen und zu behandeln.

Vorbemerkung

Als anerkannter und anhörungsberechtigter Berufsverband vertritt der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sowohl im frühkindlichen, allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich und im Bereich der Erwachsenenbildung.
Schulen in freier Trägerschaft sind ein wertvoller Bestandteil der Niedersächsischen Bildungslandschaft und werden als solche durch die etablierten Parteien in Niedersachsen auch so wahrgenommen. Infolgedessen hat die zukünftige Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Schulen in freier Trägerschaft zum einen ausreichend finanziert werden und zum anderen an den schulischen Projekten des Landes partizipieren können.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Schulen in freier Trägerschaft an den verschiedenen Projekten des Landes zur Weiterentwicklung Schule, beispielsweise SPRINT oder „Höhere Handelsschule dual plus“, nicht zugelassen werden und somit keinen Beitrag zur Weiterentwicklung Schule leisten dürfen. Schulen in freier Trägerschaft nehmen ihren Bildungsauftrag genauso ernst wie staatliche Schule! Die Ernsthaftigkeit wird ihnen jedoch durch den Ausschluss an solchen Projekten aus Sicht des VDP abgesprochen.

I. Neuordnung des Finanzhilfe-Systems | Schülerkostenvergleichsbericht als sinnvolle Lösung
Die zurzeit geltende Festsetzung und Berechnung der Finanzhilfe nach § 150 NSchG in der Fassung vom 7. August 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2011 basiert auf einem sogenannten „Referenzschulmodell“.
Die Beteiligten des Arbeitskreises Finanzhilfe unter Leitung des zuständigen Fachministeriums kamen im Jahr 2014 überein, dass dieses Modell nicht mehr die Wirklichkeit der Schullandschaft von staatlichen und freien Schulen in Niedersachsen abbildet. Eine Überarbeitung des § 150 NSchG wurde von allen Seiten als notwendige Tatsache festgehalten.
Bereits in 2006 wurde über die Möglichkeit eines Modells auf Ist-Basis der Berechnung der Finanzhilfe erörtert. Seinerzeit wurde deutlich, dass ein schulgliederungsspezifischer durchschnittlicher Betrag abzubilden sei, jedoch nicht in allen Einzelheiten. Insofern entschied man sich seiner Zeit für das Referenzschulmodell. Auch im Jahr 2017 wurde seitens des Fachministeriums festgestellt, dass eine schulformscharfe Darstellung von „Schüler-Kopf-Beträgen“ nur unzureichend möglich sei. Dies ist nicht nur für den VDP nicht nachvollziehbar, sondern wird auch von dem Landesrechnungshof (LRH) kritisiert: „Bei der Ausgestaltung der Fördermodalitäten erfasste das Land zu keinem Zeitpunkt systematisch die Sachausgaben im öffentlichen Schulwesen als Vergleichswert […]“.
Der LRH kam in seinem diesjährigen Bericht zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft zu dem Fazit, dass „eine grundsätzliche Überprüfung der Bemessungsgrundlagen für Sachkostenzuschüsse“ geboten ist. Vor dem Hintergrund, dass auch der LRH eine Überarbeitung und die fehlenden Vergleichswerte anmerkt, fordert der VDP ein Berechnungsmodell auf tatsächlichen, echten Zahlen.
Orientierungshilfe kann hier das Schulgesetz Sachsen-Anhalt bieten. In § 18g Berichtspflicht der Landesregierung heißt es „Dem Landtag ist einmal je Wahlperiode durch die Landesregierung ein Bericht vorzulegen, in dem – differenziert nach den einzelnen Schulformen – die im öffentlichen Schulwesen tatsächlich entstehenden Kosten den aufgrund der Regelungen dieses Gesetzes jeweils entsprechenden Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft gegenübergestellt sind.“
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, Mut zu beweisen und sich für einen Schülerkostenvergleichsbericht einer schulformscharfen Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ einzusetzen. Nur so ist langfristig eine zufriedenstellende und gerechte Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sicher zu stellen.

II. Schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen | Nachbesserung in der Niedersächsische Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO) zwingend notwendig
Bereits im Sommer dieses Jahres gab es ein Anhörungsverfahren für den Entwurf einer Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung. Bisher ist diese noch nicht verabschiedet worden!
Der VDP hat sich in seiner Stellungnahme kritisch dazu geäußert, dass bei dieser Verordnung die Finanzierung der Gesundheitsfachberufe gänzlich außen vor gelassen wurde. Vielmehr wurde in der Begründung des Ministeriums argumentiert, dass die Schulen „wie bisher, überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz oder durch Schulgeld finanziert“ würden. Die Tatsache, dass überwiegend nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz finanziert würde, ist nicht nachgewiesen.
Exemplarisch für die Situation der Finanzierung kann der VDP sagen, dass in dem Gesundheitsfachberuf „Physiotherapie“ nahezu alle Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft Schulgeld erheben müssen! Dem VDP ist lediglich eine gelistete Schule bekannt, die ohne Schulgeld in diesem Beruf ausbilden kann.
Vor dem Hintergrund das sich alle etablierten Parteien „Schulgeldfreie Bildung“ im Landtagswahlkampf 2017 auf die Fahne geschrieben haben, fordert der VDP: Lassen Sie Ihren Aussagen Taten folgen und bessern Sie diese Verordnung noch vor Verabschiedung nach! Es darf nicht sein, dass jungen Menschen der Zugang zu bestmöglicher Ausbildung verwehrt wird aufgrund finanzieller Hürden! Setzen Sie sich für eine Schulgeldfreie Finanzierung der Gesundheitsfachberufe ein und sichern Sie somit auch den wachsenden Fachkräftebedarf in Niedersachsen.

III. Digitale Lehre | Auch berufsbildende Schulen in den Fokus nehmen
Im Juli 2016 hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ beschlossen. Das Konzept fasst alle Maßnahmen und Ziele zusammen, die sich das Land mit Blick auf das Thema Medienbildung beziehungsweise Bildung in der digitalen Welt gegeben hat.
Freie Schulen müssen ebenso wie staatliche Schulen einen Zugang zu den Projekten erhalten und daran beteiligt werden. Nur so ist eine flächendeckende und gleichberechtigte Digitalisierung aller Schulen in Niedersachsen gegeben.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass Niedersachsen die Digitalisierung im Visier hat. Dennoch ist es aus Sicht des VDP nicht damit getan, nur die frühkindliche Bildung oder die allgemeinbildenden Schulen in das Blickfeld zu nehmen. Betrachtungsgegenstand der Digitalisierung darf nicht allein der Umgang mit neuen Medien sein und bedeutet schlussendlich auch nicht, Schulklassen mit Tablets oder interaktiven Tafeln auszustatten. Hier müssen die curricularen Vorgaben und Rahmenrichtlinien für allgemein- und berufsbildende Schulen so angepasst werden, dass sie den Anforderungen einer modernen und zeitgemäßen Schule/Ausbildung gerecht werden.
Gerade im berufsbildenden Bereich ist eine Veränderung dringend geboten, um die Fachkräfte auf die zum Teil digitalisierte Arbeitswelt zielgerichtet vorzubereiten. In vielen Rahmenrichtlinien finden sich zurzeit keine Vorgaben für ein Lernfeld oder Lerninhalte, die auf eine digitale Lehre schließen lassen. Beispielsweise ist in der Ausbildung Ergotherapie in keinem Lernfeld ein Bezug zur Digitalisierung erkennbar und das, obwohl es das Lernfeld „Ergotherapeutische Maßnahmen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren“ hergeben würde. Zumeist unterrichten die Schulen digitale Inhalte freiwillig. Eine Überprüfung beziehungsweise Überarbeitung der Rahmenrichtlinien der einzelnen Berufsbilder und/oder Bildungsgänge ist nach Auffassung des VDP dringend geboten.
Der VDP fordert aus diesen Gründen die etablierten Parteien auf, sich bei der Digitalisierung nicht allein auf den frühkindlichen und allgemeinbildenden Bereich zu konzentrieren. Wichtig sei auch, die berufliche Bildung in den Fokus zu rücken und die Fachkräfte von Morgen adäquat und zeitgemäß auszubilden und vorzubereiten.

IV. Keine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung | Keine Rolle rückwärts
Seit Jahren ist der wachsende Lehrkräftemangel an staatlichen und freien allgemein- und berufsbildenden Schulen eines der größten Schulpolitischen Probleme in Niedersachsen.
In der letzten Legislaturperiode wurde vom zuständigen Fachministerium ein 17-Punkte-Aktionsplan zur Lehrkräftegewinnung auf den Weg gebracht, der unter anderem den Quereinstieg an staatlichen Grundschulen lockerte. Die Lockerung für einen Quereinstieg an staatlichen Grundschulen muss auch für Schulen in freier Trägerschaft gelten und darf sowohl an staatlichen als auch freien Schulen nicht mit Qualitätsverlust einhergehen.
Mit Blick auf die Schulaufsicht und die zurzeit geltenden Maßstäbe, darf an dieser Stelle nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auch den Schulen in freier Trägerschaft muss die Möglichkeit für Quereinsteiger grundsätzlich erhalten bleiben, daher spricht sich der VDP gegen eine Wiedereinführung der Genehmigung der Lehrbefähigung aus. Vielmehr muss hier die Bildungsqualität im Vordergrund sowohl für das staatliche als auch das freie Bildungswesen stehen. Gleichwohl regelt das NSchG die Anforderungen an Lehrkräfte für Schulen in freier Trägerschaft in § 144 Absatz 3.
Der VDP fordert daher die etablierten Parteien auf, sich für die Vorreiterrolle Niedersachsens einzusetzen und den Status Quo zu erhalten! Geben Sie den Schulen in freier Trägerschaft ein Signal des Vertrauens! Vertrauen in den eigenen Qualitätsanspruch und die gewissenhafte Durchführung der staatlichen Aufgabe „Bildung“!

V. Schlussbemerkung
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. hat zur Landtagswahl 2017 allen etablierten Parteien Wahlprüfsteine zukommen lassen. Unter anderem wurde auch die Frage gestellt, ob die Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung sich dafür einsetzen würde, die Themen der freien Schulen in den Koalitionsvertrag aufzunehmen. Alle Parteien haben dieses bejaht und deutlich gemacht, dass Schulen in freier Trägerschaft genauso wichtig wie staatliche Schulen sind und sie ihren Teil zu staatlichen Aufgabe „Bildung“ beitragen.
Das vorliegende Positionspapier des Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. beschreibt die dringenden Anliegen der Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft in Niedersachsen.
Zu allen genannten Themen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung sowie einen konstruktiven Austausch in einem persönlichen Gespräch an.