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PM | Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen

Berlin, 30. November 2017 – Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Privatschulen erneut gestiegen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen und für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Durch ihr vielfältiges Bildungsangebot sind sie eine wesentliche Säule des deutschen Bildungssystems. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert deshalb freie Bildungseinrichtungen bei allen Bildungsinvestitionen zu berücksichtigen. 

Laut Statistik gab es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen – ein Zuwachs von über drei Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Die so genannten privaten Ersatzschulen unterteilen sich in 3.622 allgemeinbildende und 2.214 berufsbildende Schulen. Das entspricht 11 Prozent aller allgemeinbildenden sowie 25 Prozent aller berufsbildenden Schulen in Deutschland. Im vergangenen Schuljahr besuchten 990.402 Schüler eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 11 Millionen Schülern in Deutschland ist das jeder Elfte.„Der kontinuierliche Zuwachs verdeutlicht, dass viele Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schule immer häufiger bei privaten Schulen fündig werden. Sie stehen für eine individuelle Förderung und bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Obwohl die Zahl aller Schulen wegen der niedrigeren Geburtenrate Ende der 90er Jahre sank, ist die Zahl der Privatschulen weiter gestiegen. Im Zeitraum von 2000 bis 2016 stieg sie um 43 Prozent, während die Gesamtzahl aller Schulen um 18 Prozent sank. „Diese Entwicklung zeigt, dass Privatschulen einen zentralen Stellenwert eingenommen haben. Vor allem in ländlichen Regionen – wo staatliche Schulen vermehrt schließen – garantieren sie ein flächendeckendes Bildungsangebot“, so Klaus Vogt weiter.

Die positive Entwicklung des freien Schulwesens belegt die Vielfältigkeit und das individuelle Angebot von freien Schulen. In der bildungsökonomischen Forschung ist es unumstritten, dass der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Schulen die Qualität des Schulsystems verbessert. Allerdings sind Privatschulen in Deutschland stark unterfinanziert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. „Um einen fairen Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sicherzustellen, muss diese Deckungslücke ausgeglichen werden. Freie Bildungseinrichtungen müssen außerdem bei allen zukünftigen Investitionsprogrammen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Übersicht aktuelle Zahlen
Grafiken aktuelle Zahlen 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) weist darauf hin, dass die jetzigen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz zur Berechnung der Finanzhilfe nicht alle Ersatzschulen umfasst und somit verfassungswidrig sind. Zu diesem Ergebnis kommt auch die renommierte Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersorf in ihrem Artikel „Finanzhilfe für private Ersatzschulen“1

Der VDP Niedersachsen-Bremen fordert die Landesregierung auf, der Niedersächsischen Verfassung gerecht zu werden und sich in dieser Legislaturperiode für ein neues Finanzhilfe-System einzusetzen, das sowohl die genehmigten als auch die anerkannten Ersatzschulen berücksichtigt. Der Artikel 7 Absatz 4 GG beinhaltet neben dem Recht zur Errichtung von privaten Schulen „auch ein an die Länder adressiertes Gebot, Ersatzschulen i. S. d. Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG zu fördern“. Dieser Aufgabe hat das Land Niedersachsen nachzukommen, und zwar uneingeschränkt.

Der Wahlkampf der etablierten Parteien machte den ausdrücklichen Wunsch zur schulgeldfreien Ausbildung deutlich. Ausbildung darf sich an dieser Stelle jedoch nicht allein auf die berufliche Ausbildung beziehen und hier nicht ausschließlich auf soziale Berufe, sondern muss vielmehr für alle Ausbildungen gelten und darüber hinaus auch die allgemein bildenden Schulen mit einbeziehen (siehe Anlage – Link unten).

Ein erster Schritt für die Feststellung einer realistischen und auskömmlichen Finanzierung durch das Land wäre aus Sicht des VDP, einen externen und unabhängigen Gutachter mit der Erstellung eines Schülerkostenvergleichs zu beauftragen, und zwar einmal pro Legislaturperiode. Dieser Schülerkostenvergleich muss eine schulformscharfe und transparente Darstellung der „Schüler-Kopf-Beträge“ beinhalten und die Basis für eine finanzielle Unterstützung aller Schulen in freier Trägerschaft bilden, welche es im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern gilt.

Sollte eine Novellierung des Finanzhilfe-Systems in Niedersachsen nicht stattfinden, muss die Politik damit rechnen, dass freie nur genehmigte Schulträger ihre Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend machen.

[1] Brosius-Gersdorf, Dr. Frauke: Finanzhilfe für private Ersatzschulen II Abs. 1a, DÖV 70. Jahrgang Heft 21 November 2017

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Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) wurde 2002 in Hannover gegründet und vertritt als anerkannter Berufsverband die Interessen von Bildungseinrichtungen und Schulen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden, berufsbildenden sowie in der Erwachsenenbildung. Der Verband bindet seine Mitglieder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | WZB-Discussion Paper: Weder Eltern, Schülerinnen und Schüler noch Privatschulen im Vorfeld beteiligt – Der Weg zurück zur Einheitsschule?

Berlin, 13.07.2017 – Im Pressegespräch am 13. Juli 2017 stellt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ein Discussion Paper unter dem Titel „Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG“ vor. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP) bedauert, dass weder Schülerinnen und Schüler noch Eltern an Privatschulen oder Eltern, die sich für Privatschulen interessieren, einbezogen wurden. Dies führt zu realitätsfernen Ergebnissen, die nur theoretischer Natur sein können.

So ist aus dem Discussion Paper zu entnehmen, dass die Privatschulen ein vermeintlich zu hohes Schulgeld erheben und damit gegen das Sonderungsverbot verstoßen. Begründet wird dies unter anderem mit telefonischen Nachfragen bei Privatschulen durch die Autoren. Der VDP weist darauf hin, dass eine höchstrichterliche Festlegung des Schulgeldes nicht vorgesehen ist.

Richtig ist die Feststellung, dass private Schulen stark unterfinanziert sind. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden immer wieder die Kosten für Schulbau und Unterhalt vergessen oder gering gerechnet, Schulgründungen verhindert oder in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was Staat und Kommunen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wenden diese für Schülerinnen und Schüler an Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart der Staat und somit auch alle Steuerzahler – jedes Jahr viele Milliarden Euro. Eltern mit Kindern an privaten Schulen finanzieren durch ihre Steuergelder die Schulkosten aller Schülerinnen und Schüler und mit ihren Elternbeiträgen zusätzlich die bei ihrer Privatschule bestehende Deckungslücke.

Neben dem Regelunterricht erbringen Privatschulen besondere Profilleistungen und sind in Bereichen tätig, welche für berufstätige Eltern existenziell notwendig sind. Hätten diese Eltern z. B. keinen gesicherten qualitativ guten Betreuungsplatz, könnten sie nicht erwerbstätig sein. In der Haushaltskasse ist somit trotz Schulgeld ein Plus. Bezuschusst wird dieses Angebot meist nicht. Auch diese Deckungslücke muss über das Schulgeld kompensiert werden. „Durch eine ausreichende staatliche Finanzierung privater Schulen, könnte auf die Erhebung von Schulgeld weitgehend verzichtet werden“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die hinter dem Discussion Paper als Ziel zu vermutende Forderung, der Entmündigung von Eltern, hin zu einer staatlichen Einheitsschule, kann in einer modernen pluralen Gesellschaft nicht Ziel sein. Fairer Wettbewerb, der den Eltern ein Wahlrecht garantiert, die beste Schule für ihr Kind zu finden, ist ein wesentlicher Standortfaktor in Deutschland.

Andreas Wegener, Vorsitzender des VDP Landesverbandes Berlin/Brandenburg betont: „Wer den Dialog über ein gerechtes Schulgeld aufnehmen möchte, der wird bei freien Schulträgern, deren Eltern, Lehrern und Schülern auf offene Ohren stoßen“.

Private Schulen sind mit ihren innovativen Ansätzen und reformpädagogischen Konzepten eine wichtige Säule des pluralen Bildungssystems in Deutschland. Sie bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept und sind in vielen Bereichen – z. B. bei der Ganztagsbetreuung oder im Bereich der digitalen Bildung – Vorreiter. „Wir werden das Discussion Paper jetzt sorgfältig in Hinblick auf Inhalt, Datenbasis und Methodik prüfen und anschließend ausführlich Stellung nehmen“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.