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PM | In der Coronakrise leisten Privatschulen 100% Schule – Verband fordert schnelle Auszahlung der Digitalpaktmittel

Berlin, 26. März 2020. Schulen und Bildungseinrichtungen sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besondert gefordert. Eines ist in den vergangenen Tagen deutlich geworden: Schulen in freier Trägerschaft sind anpassungsfähig und sind derzeit dabei in Erfüllung ihres grundgesetzlichen Auftrages den Schulalltag auch in der Krise zu ergänzen und zu bereichern. Über verschiedene Wege, (reform-) pädagogische Methoden und unter großem Einsatz der Lehrkräfte und Mitarbeiter wird der Unterrichtsbetrieb qualitativ hochwertig aufrechterhalten. Dies geschieht überwiegend durch digitale Medien und in einer anderen Form als bisher. Sie erfüllen – wenn auch unter erschwerten Bedingungen – ihren Bildungsauftrag.

Es ist aktuell noch nicht absehbar, wie lange dieser Ausnahmezustand andauert und wie er Wirtschaft und Arbeitsmarkt verändern wird. Es ist daher umso wichtiger, die finanzielle Gesamtsituation der gemeinnützigen Bildungsträger im Blick zu haben“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V.

Es steht für uns außer Frage, dass die Privatschulen weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch auf staatliche Förderung und auch auf Schulgeld haben. Schule ist mehr als Unterricht. Sie gestaltet das soziale Umfeld und Leben der jungen Menschen. Gerade die Coronakrise zeigt dies deutlich. „Die Schülerinnen und Schüler können es zum Teil kaum erwarten bis die Schule ihre Pforten wieder öffnen. Unsere Schulen bieten weiterhin wie gewohnt die Aufnahmegespräche und Beratungen für das kommende Schuljahr an“, so Vogt weiter.

Im vergangenen Jahr hat sich die Politik auf 5,5 Mrd. Euro für den Digitalpakt verständigt. Aktuell verläuft die Umsetzung aufgrund der hohen Anforderungen der Länder, wie z. B. die Anforderungen an die digitalen Umsetzungskonzepte, mit Hindernissen und es sind bislang nur vereinzelt Gelder bei den Schulträgern angekommen. Der Verband appelliert daher an die Politik, die Mittel aus dem Digitalpakt schnell und unbürokratisch freizugeben. „Wir brauchen jetzt die Infrastruktur für bewährte Konzepte. Jetzt haben wir die Chance, digitale Bildung an Schulen weiter voranzubringen. Die Coronoakrise und der Verzicht auf aufwändige digitale Medienkonzepte können in Schulen einen Schub für die Digitalisierung bewirken“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V..

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Entwurf einer Zuwendungsrichtlinie für sozialpädagogische Bildungsgänge

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Der Verband begrüßt die politische Zielsetzung, eine Schulgeldfreiheit in den sozialpädagogischen Bildungsgängen einzuführen. Damit wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und gleichzeitig die Attraktivität dieser Ausbildungen gesteigert.

Gleichwohl müssen wir anmerken, dass sich in dem uns vorlegten Entwurf ein Widerspruch zwischen dem Gegenstand der Förderung und der Höhe der Zuwendung befindet, der zu einer allgemeinen Verunsicherung führt. Wir halten es daher für zwingend erforderlich, zeitnah eine verbindliche und eindeutige Förderregelung zu formulieren, die den Schulen Klarheit verschafft.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.1 | Gemäß dem Hinweis im dem Verbändeanschreiben zu diesem Anhörungsverfahren auf die Koalitionsvereinbarung, möchten wir anmerken, dass es konsequent gewesen wäre, die Fachschulen Heilerziehungspflege sowie Heilpädagogik mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Denn auch hier fehlt es an Fachkräften und junge Menschen die sich für diesen Beruf entscheiden. Es ist aus unserer Sicht außerordentlich bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass diese Bildungsgänge bei der Förderrichtlinie unberücksichtigt wurden. Insofern gehen wir davon aus, dass die Richtlinie in diesem Punkt um die benannten Fachschulen erweitert wird.

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir die Forderung nach einer vollumfänglichen Verzichtserklärung für die Erhebung von Schulgeld als Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung. Dies ist insofern problematisch, da ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Daher kann auf die Erhebung von Schulgeld nur dann verzichtet werden, wenn die Träger tatsächlich Zuwendungen erhalten. Zumal sich innerhalb der Förderrichtlinie ein Widerspruch befindet, der es den Schulen erschwert, eine vorausschauende und wirtschaftlichen Finanzplanung zu realisieren.

Zu 2 | Satz 2 steht im Widerspruch zu Punkt 5.2 und führt zur allgemeinen Irritation. Hiermit wird suggeriert, dass eben nur die erhobenen Schulgelder ersetzt werden. Gleichwohl heißt es in 5.2 „Die Höhe der Zuwendung beträgt…“. Bei den vorausgegangenen Gesprächen mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände war dieser Satz zu keiner Zeit diskutiert worden. Infolgedessen gehen wir davon aus, dass dieser Satz in der endgültigen Version gestrichen wird.

Zu 4.2 | Diesen Punkt finden wir insofern unglücklich, als das für die Neugründungen nicht eindeutig hervorgeht, welche Kriterien für die Gewährung zugrunde liegen müssen. Günstig wäre hier das Kriterium „Genehmigung“, da anderenfalls eine Schulgründung in Wartefrist auf Schulgeld angewiesen wäre. Dies wiederum würde dem Ansinnen der Koalitionsvereinbarung und dieser Förderrichtlinie entgegenstehen.

Zu 4.4 | Hieraus wird nicht eindeutig klar, ob das Kopier- und Materialgeld jährlich oder eventuell monatlich erhoben werden dürfte. Hier bitten wir, den Satz 2 um eine zeitliche Angabe zu erweitern.

Zu 5.2 | Dieser Passus steht im Widerspruch zu Nr. 2 Satz 2. Wir gehen davon aus, dass die Auflösung dieses Widerspruchs zugunsten der freien Träger erfolgt und wie mündlich mit allen Beteiligten vereinbart, diese vereinbarte Staffelung erhalten bleibt.

Zu 6.4 | Hier möchten wir grundsätzlich anmerken, dass die Schulen in diesem Jahr die Antragsfrist von 2 Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres nicht einhalten können. Beispiel: Ausbildungsbeginn 01.08.2019; demnach müsste der Antrag auf Förderung spätestens am 01.06.2019 vorliegen. Das setzt allerdings voraus, dass die Förderrichtlinie vorher in Kraft getreten wäre.

Insofern gehen wir davon aus, dass dies den Tatbestand der „besonderen Begründung“ darstellt und die Schulen von einer verkürzten Antragsfrist Gebrauch machen können.

Schlussbemerkung

Was als guter Einstieg gedacht war, um sowohl dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken als auch die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, stellt sich bei näherer Betrachtung als widersprüchlich und so nicht vereinbart dar. Diese Förderrichtlinie hätte ein erster Schritt sein können und wurde zuvor über mehrere Monate mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände erörtert. Durch den nun vorgelegten Entwurf schwebt über jeder freien Schule das Damoklesschwert der bevorstehenden Unterfinanzierung.

Vor dem Hintergrund, dass gut ausgebildete Fachkräfte in den sozialen Einrichtungen fehlen, dass sich junge Menschen von einer Schulgeldzahlung abschrecken lassen und das die politische Zielsetzung klar in der Koalitionsvereinbarung formuliert wurde, bitten wir um eine auskömmliche Finanzierung der sozialpädagogischen Ausbildungsgänge durch das Land. Anderenfalls können die freien Schulträger das Angebot der Förderrichtlinie möglicherweise nicht annehmen.

Nach wie vor sind wir an einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten interessiert und sichern Ihnen unsere Expertise zu.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Stellungnahme | Entwurf einer Richtlinie zur Zuwendung DigitalPakt Schule

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass wir uns mit dem jetzigen Bildungssystem inmitten einer Umbruchphase befinden, die das Lernen und Schule grundlegend verändern wird. Jedoch dürfen wir dabei den Blick nicht nur auf die technische Ausstattung richten, sondern müssen auch den pädagogischen Nutzen für das Lernen an sich beantworten. „In diesem Sinne spricht die Kultusministerkonferenz in ihrer „Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ richtigerweise vom „Primat des Pädagogischen“. Das bedeutet, dass wir nicht jede technische Neuerung unmittelbar in den Schulen ausprobieren und einführen müssen.“[1]

Die Entscheidung die Schulen in die digitale Welt zu überführen, ist keine umkehrbare Entscheidung, sondern vielmehr ein neuer Weg der dauerhaft beschritten wird und werden muss. Dies verstehen wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Insofern sind die Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen ein erster Schritt. Es bedarf jedoch auch darüber hinaus dauerhafte Veränderungen im Bereich des Bildungssystem. Dazu zählt auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte, die „Entwicklung altersspezifischer und wissenschaftlich unterlegter medienpädagogischer Konzepte“ [2] sowie alle Beteiligten in die Lage zu versetzen, Informationen richtig gewichten und bewerten zur können.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir, dass ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Dies erachten wir als sofern problematisch, als dass die Schulen sich auf die Veränderungen vorbereiten und auf den Weg in das digitale Zeitalter machen, jedoch bis zur Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde unklar ist, ob das Geld grundsätzlich bewilligt wird. Daher kann die Digitalisierung in der niedersächsischen Schullandschaft nur dann vorangebracht werden, sofern die Träger auch tatsächlich die finanziellen Mitteln aus dem DigitalPakt Schule erhalten.

Zu 2.5 | Wir bitten Sie, die Formulierung „digitale Arbeitsgeräte“ näher zu fassen. Das einfügen einer Klammer mit Beispielen (wie unter Punkt 2.4) würde an dieser Stelle hilfreich sein, um Missverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen vorzubeugen. Ist beispielsweise eine VR-Brille oder eine Dokumentenkamera ein digitales Arbeitsgerät oder ein digitales Endgerät?

Zu 3.2 |Der VDP begrüßt es, dass alle finanzhilfeberechtigten Träger allgemein bildender sowie berufsbildender Schulen in freier Trägerschaft in der vorliegenden Richtlinie bedacht werden. Gleichwohl stellen wir fest, dass dies in der Verwaltungsvereinbarung anders zu lesen ist „Die Finanzhilfen dienen der Förderung von Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft sowie in die Infrastruktur ihnen nach dem Recht der Länder gleichwertiger Schulen in freier Trägerschaft.“[3] Damit wird deutlich, dass die Verwaltungsvereinbarung alle Schulträger mit einbezieht, und zwar unabhängig davon, ob sich der Schulträger noch in der „Finanzhilfe-„ Wartefrist befindet oder nicht. Wir gehen daher davon aus, dass auch Schulträger, die sich derzeit noch in einem Gründungsverfahren befinden und noch bis zum 30.06.2023 genehmigt bzw. anerkannt werden, ebenfalls berücksichtigt werden. Anderenfalls bitten wir um Prüfung, wie auch diese Schulträger berücksichtigt werden können.

Kritisch betrachten wir indes, dass die Schulen im Gesundheitswesen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht berücksichtigt wurden. Auch diese Schulen tragen im Wesentlichen zur beruflichen Bildung bei und müssen sich auf die Digitalisierung vorbereiten. Die zumeist vollzeitschulischen Berufsausbildungen werden durch Schulgeld finanziert und somit würden die Kosten der Digitalisierung auf das Schulgeld aufgeschlagen werden müssen. Dies kann nicht in unser aller Interesse sein. In der Verwaltungsvereinbarung heißt es „Bund und Länder wollen die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Bildungssystem in Zeiten des digitalen Wandelns Teilhabe und Mündigkeit für alle Heranwachsenden sowie Chancengerechtigkeit für jedes einzelne Kind ermöglicht.“[4] Weiter heißt es „Bildung in der digitalen Welt bedeutet, allen Schülerinnen und Schülern die Entwicklung der Kompetenzen zu ermöglichen, die für einen fachkundigen, verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Medien in der digitalen Welt erforderlich sind.“[5]

Vor diesem Hintergrund bitten wir zu prüfen, ob zumindest die Einbeziehung derjenigen Schulträger möglich ist, die in den Therapeutenberufe ausbilden, welche ab dem 01.08.2019 schulgeldfrei gestellt werden sollen und in der Entwurfsfassung „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in Niedersachsen“ unter Punkt 1.1 genannt sind.

Zu 4.3 | Wir bitten Sie, die Formulierung „bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte“ näher zu fassen, da diese Formulierung nur vage für die Schulträger zu fassen ist. Auch ist nicht klar in welcher Form die Fortbildungsplanung festzustellen bzw. festzuhalten ist.

Zu 6.4 | Hier bitten wir um eine nähere Fassung der externen Beratungsleistungen. Sind damit auch Beratungsleistungen für das technisch-pädagogische Konzept gemeint? Hier besteht aus unserer Sicht die Gefahr von Missverständnissen, weswegen es einer eindeutigeren Formulierung braucht was schlussendlich gemeint ist.

Schlussbemerkung

Wir begrüßen, dass das Land Niedersachsen den Eigenanteil für alle Schulträger unabhängig ihrer Trägerschaft übernimmt. Diese Zuwendungsrichtlinie ist ein erster Schritt, die Schulen und das gesamte Bildungssystem in ein neues Zeitalter zu bewegen. Jedoch müssen auch die Fragen hinsichtlich von Anrechnungsstunden für medienbezogene Aufgaben vor Ort für einen „Kümmerer“/IT-Koordinator beantwortet werden oder auch, dass die Vergleichbarkeit von Bildungszielen/-erfolgen gewährleistet wird. Wie wird zum Beispiel dafür Sorge getragen, dass alle von der digitalen Bildung profitieren, und zwar unabhängig von geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, vom Geldbeutel des Schulträgeres, der Sprache oder der Eltern? Wir sichern Ihnen unsere Expertise zu und möchten gemeinsam mit Ihnen gemeinsam an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arbeiten.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[2] Quelle: Lernen in der digitalen Welt, Plädoyer Katja Dörner vom 19.06.2017, Heinrich Böll Stiftung
[3] Quelle:Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, § 2 Satz 2
[4] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 1 Satz 1
[5] Quelle: Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024, Präambel Nr. 2 Satz 1

PM | Schulwahl 2018: Freie Schulen bieten vielfältige Angebote

Berlin, 17. Januar 2018 – Die Schulsuche stellt für viele Eltern jedes Jahr eine große Herausforderung dar. Neben dem passenden pädagogischen Konzept spielen Kriterien wie ein engagiertes Lehrerkollegium, effektive Unterstützung bei Lernproblemen und eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule eine entscheidende Rolle. Freie Bildungseinrichtungen erfüllen diese Kriterien und bieten eine Fülle an pädagogischen Ausrichtungen, die auf unterschiedliche Förderbedürfnisse eingehen. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) weist auf die Vielfalt freier Schulen hin und unterstützt Schüler und Eltern bei der Schulwahl 2018.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern für ihre Kinder individuelle Bildungsangebote wünschen. Im vergangenen Schuljahr gab es 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Das ist ein Zuwachs von knapp drei Prozent innerhalb der letzten vier Jahre. Von den rund 10 Millionen Schülerinnen und Schülern in Deutschland besucht mittlerweile jeder Elfte eine freie Schule. Ein Hauptgrund dafür sind die vielfältigen Angebote an pädagogischen Konzepten. „Freie Schulen gewährleisten, dass Schüler bedarfsgerecht ausgebildet werden. Deshalb machen immer mehr Eltern von ihrem Recht auf Schulwahl Gebrauch“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Die Bandbreite reicht von Schulen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt über musikalische Begabtenförderung bis hin zu speziellen Sprachförderschulen. Auch Ganztagsbetreuung wird an freien Schulen groß geschrieben. Neben der Wissensvermittlung stehen auch die Persönlichkeitsentwicklung sowie die Förderung von Sozial- und Handlungskompetenzen im Zentrum. Durch ihre Flexibilität können freien Schulen schnell auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren und sind bei Zukunftsthemen wie Inklusion oder der digitalen Bildung Vorreiter. „Bei der Wahl der richtigen Schule muss das individuelle Bildungsbedürfnis des Kindes im Mittelpunkt stehen“, so Klaus Vogt weiter.

Die passende Schule finden Eltern dann, wenn sie wissen, welche Anlagen und Interessen bei ihrem Kind vorhanden sind. Schulwahl-Checks sowie professionelle pädagogische Beratungen können helfen, die Neigungen und Förderbedürfnisse eines Kindes richtig einzuschätzen. Bis ins Frühjahr hinein veranstalten viele freie Schulen Tage der offenen Tür, bei denen sich Eltern über die Angebote in ihrer Region informieren können. Über die VDP-Schulsuche auf der Homepage des VDP (www.privatschulen.de) können sich interessierte Eltern einen Überblick über die Bildungsangebote von VDP-Mitgliedsschulen verschaffen. Die VDP-Landesverbände informieren außerdem über die Schwerpunkte ihrer Mitgliedsschulen in den jeweiligen Bundesländern (www.privatschulen.de, Rubrik: Mitglieder/Landesverbände).

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen

Berlin, 30. November 2017 – Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Privatschulen erneut gestiegen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen und für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Durch ihr vielfältiges Bildungsangebot sind sie eine wesentliche Säule des deutschen Bildungssystems. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert deshalb freie Bildungseinrichtungen bei allen Bildungsinvestitionen zu berücksichtigen. 

Laut Statistik gab es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen – ein Zuwachs von über drei Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Die so genannten privaten Ersatzschulen unterteilen sich in 3.622 allgemeinbildende und 2.214 berufsbildende Schulen. Das entspricht 11 Prozent aller allgemeinbildenden sowie 25 Prozent aller berufsbildenden Schulen in Deutschland. Im vergangenen Schuljahr besuchten 990.402 Schüler eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 11 Millionen Schülern in Deutschland ist das jeder Elfte.„Der kontinuierliche Zuwachs verdeutlicht, dass viele Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schule immer häufiger bei privaten Schulen fündig werden. Sie stehen für eine individuelle Förderung und bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Obwohl die Zahl aller Schulen wegen der niedrigeren Geburtenrate Ende der 90er Jahre sank, ist die Zahl der Privatschulen weiter gestiegen. Im Zeitraum von 2000 bis 2016 stieg sie um 43 Prozent, während die Gesamtzahl aller Schulen um 18 Prozent sank. „Diese Entwicklung zeigt, dass Privatschulen einen zentralen Stellenwert eingenommen haben. Vor allem in ländlichen Regionen – wo staatliche Schulen vermehrt schließen – garantieren sie ein flächendeckendes Bildungsangebot“, so Klaus Vogt weiter.

Die positive Entwicklung des freien Schulwesens belegt die Vielfältigkeit und das individuelle Angebot von freien Schulen. In der bildungsökonomischen Forschung ist es unumstritten, dass der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Schulen die Qualität des Schulsystems verbessert. Allerdings sind Privatschulen in Deutschland stark unterfinanziert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. „Um einen fairen Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sicherzustellen, muss diese Deckungslücke ausgeglichen werden. Freie Bildungseinrichtungen müssen außerdem bei allen zukünftigen Investitionsprogrammen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Übersicht aktuelle Zahlen
Grafiken aktuelle Zahlen 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de