Stellungnahme | Entwurf einer Zuwendungsrichtlinie für sozialpädagogische Bildungsgänge

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Der Verband begrüßt die politische Zielsetzung, eine Schulgeldfreiheit in den sozialpädagogischen Bildungsgängen einzuführen. Damit wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und gleichzeitig die Attraktivität dieser Ausbildungen gesteigert.

Gleichwohl müssen wir anmerken, dass sich in dem uns vorlegten Entwurf ein Widerspruch zwischen dem Gegenstand der Förderung und der Höhe der Zuwendung befindet, der zu einer allgemeinen Verunsicherung führt. Wir halten es daher für zwingend erforderlich, zeitnah eine verbindliche und eindeutige Förderregelung zu formulieren, die den Schulen Klarheit verschafft.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.1 | Gemäß dem Hinweis im dem Verbändeanschreiben zu diesem Anhörungsverfahren auf die Koalitionsvereinbarung, möchten wir anmerken, dass es konsequent gewesen wäre, die Fachschulen Heilerziehungspflege sowie Heilpädagogik mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Denn auch hier fehlt es an Fachkräften und junge Menschen die sich für diesen Beruf entscheiden. Es ist aus unserer Sicht außerordentlich bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass diese Bildungsgänge bei der Förderrichtlinie unberücksichtigt wurden. Insofern gehen wir davon aus, dass die Richtlinie in diesem Punkt um die benannten Fachschulen erweitert wird.

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir die Forderung nach einer vollumfänglichen Verzichtserklärung für die Erhebung von Schulgeld als Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung. Dies ist insofern problematisch, da ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Daher kann auf die Erhebung von Schulgeld nur dann verzichtet werden, wenn die Träger tatsächlich Zuwendungen erhalten. Zumal sich innerhalb der Förderrichtlinie ein Widerspruch befindet, der es den Schulen erschwert, eine vorausschauende und wirtschaftlichen Finanzplanung zu realisieren.

Zu 2 | Satz 2 steht im Widerspruch zu Punkt 5.2 und führt zur allgemeinen Irritation. Hiermit wird suggeriert, dass eben nur die erhobenen Schulgelder ersetzt werden. Gleichwohl heißt es in 5.2 „Die Höhe der Zuwendung beträgt…“. Bei den vorausgegangenen Gesprächen mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände war dieser Satz zu keiner Zeit diskutiert worden. Infolgedessen gehen wir davon aus, dass dieser Satz in der endgültigen Version gestrichen wird.

Zu 4.2 | Diesen Punkt finden wir insofern unglücklich, als das für die Neugründungen nicht eindeutig hervorgeht, welche Kriterien für die Gewährung zugrunde liegen müssen. Günstig wäre hier das Kriterium „Genehmigung“, da anderenfalls eine Schulgründung in Wartefrist auf Schulgeld angewiesen wäre. Dies wiederum würde dem Ansinnen der Koalitionsvereinbarung und dieser Förderrichtlinie entgegenstehen.

Zu 4.4 | Hieraus wird nicht eindeutig klar, ob das Kopier- und Materialgeld jährlich oder eventuell monatlich erhoben werden dürfte. Hier bitten wir, den Satz 2 um eine zeitliche Angabe zu erweitern.

Zu 5.2 | Dieser Passus steht im Widerspruch zu Nr. 2 Satz 2. Wir gehen davon aus, dass die Auflösung dieses Widerspruchs zugunsten der freien Träger erfolgt und wie mündlich mit allen Beteiligten vereinbart, diese vereinbarte Staffelung erhalten bleibt.

Zu 6.4 | Hier möchten wir grundsätzlich anmerken, dass die Schulen in diesem Jahr die Antragsfrist von 2 Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres nicht einhalten können. Beispiel: Ausbildungsbeginn 01.08.2019; demnach müsste der Antrag auf Förderung spätestens am 01.06.2019 vorliegen. Das setzt allerdings voraus, dass die Förderrichtlinie vorher in Kraft getreten wäre.

Insofern gehen wir davon aus, dass dies den Tatbestand der „besonderen Begründung“ darstellt und die Schulen von einer verkürzten Antragsfrist Gebrauch machen können.

Schlussbemerkung

Was als guter Einstieg gedacht war, um sowohl dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken als auch die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, stellt sich bei näherer Betrachtung als widersprüchlich und so nicht vereinbart dar. Diese Förderrichtlinie hätte ein erster Schritt sein können und wurde zuvor über mehrere Monate mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände erörtert. Durch den nun vorgelegten Entwurf schwebt über jeder freien Schule das Damoklesschwert der bevorstehenden Unterfinanzierung.

Vor dem Hintergrund, dass gut ausgebildete Fachkräfte in den sozialen Einrichtungen fehlen, dass sich junge Menschen von einer Schulgeldzahlung abschrecken lassen und das die politische Zielsetzung klar in der Koalitionsvereinbarung formuliert wurde, bitten wir um eine auskömmliche Finanzierung der sozialpädagogischen Ausbildungsgänge durch das Land. Anderenfalls können die freien Schulträger das Angebot der Förderrichtlinie möglicherweise nicht annehmen.

Nach wie vor sind wir an einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten interessiert und sichern Ihnen unsere Expertise zu.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.