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Stellungnahme | Entwurf der Nds. Förderrichtlinie zu § 54 Pflegeberufegesetz

Der Verband begrüßt die vorliegenden Förderrichtlinie im Kern, da damit der Auf- und Ausbau von Kooperationsbeziehungen finanziell unterstützt wird. Allerdings wäre diese Unterstützung auch zu Beginn der neuen Pflegeausbildung für die vielen Schulen im Land wünschenswert gewesen. Gerade die Anfänge und das Gründen von Ausbildungsverbünden gestaltete sich oft sehr zeitintensiv. Das wurde zwar gewollt und befürwortet, jedoch zu keiner Zeit finanziell unterstützt (Stichwort Anschubfinanzierung). Insofern ist es jetzt umso erfreulicher, dass die finanziellen Mittel nunmehr vorhanden sind. Im Weiteren gehen wir auf einzelne Punkte der Förderrichtlinie gesondert ein.

Zu Nummer 1 | Im Sinne der Transparenz, wäre hier ein Hinweis auf das Gesamtfördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro wünschenswert, um allen Antragsberechtigten gegenüber auch darzustellen, dass nicht unendlich finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Zu Nummer 2.2 und 2.3 | Der Verband versteht die Aufzählung der einzelnen Maßnahmen nicht als abschließende Liste, da in diesem Zusammenhang das Wort „insbesondere“ genutzt wird. Insofern stellt sich die Frage, ob Maßnahmen, die hier nicht aufgeführt sind, jedoch im direkten Zusammenhang mit einer Kooperation und der Pflegeausbildung stehen, dennoch förderungsfähig sind. Eine Erläuterung (z. B. in Form von FAQ) kann daher für die Pflegeschulen hilfreich sein.

Zu Nummer 2.4 | Hier wird auf das Budget der Pflegeschulen gemäß § 30 PflBG verwiesen. Fraglich ist jedoch, wie sich die Förderung auf die der Schule übertragenen Aufgaben gemäß § 8 Abs. 4 PflBG auswirkt. Hier wäre eine Klarstellung für die Pflegeschulen zielführend (ggf. auch in FAQ).

Zu Nummer 4.3 | Das Maßnahmen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2023 gefördert werden können, erachtet der Verband durchaus als schwierig. Zwar ist das Vorgehen nachvollziehbar, jedoch möchten wir anmerken, dass Beziehungsarbeit und der Aufbau von Kooperationen Zeit benötigt. Ohne die in Nummer 2.2 und 2.3 beschriebenen Maßnahmen wären Koopartionsverbünde und damit die Ausbildung nicht abbildbar. Insofern wäre zu überlegen, ob gegebenenfalls auch durch Einzelfallentscheidungen eine Verlängerung in Betracht käme oder der Förderzeitraum generell verlängert werden könnte.

Im Weiteren lässt dieser Passus offen, ob nur neue Maßnahmen gefördert werden oder auch bereits begonnene Maßnahmen förderfähig sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine klarstellende Formulierung in diesem Passus zielführend.

Zu Nummer 4.4 | Hierzu möchten wir anmerken, dass eine grundsätzliche Antragsfrist fehlt. Insofern ist es dem Verband unklar, wie bereits ab dem 30.09.2023 Restmittel auf Maßnahmen verteilt werden sollen, wenn den Pflegeschulen nicht bekannt ist, bis wann die Anträge zu stellen sind. Im Worstcase-Fall könnten Pflegeschulen nach der derzeitigen Formulierung auch noch am 23.12.2023 Anträge stellen. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass wer bis zum 30.09.2023 keinen Antrag gestellt hat, auch keinen Antrag mehr stellen wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Zeit vom 01.08. bis 01.10. regelhaft die Ausbildung beginnt.

Im Weiteren stellt sich dann auch die Frage, wie die Pflegeschulen im Sinne der Transparenz über etwaige Restmittel informiert werden. Insofern regt der Verband an, eine Antragsfrist aufzunehmen (z. B. 30.09.2023), um der Regelung zur Verteilung der Restmittel gerecht zu werden.

Zu Nummer 5.3 | In Nummer 2.1 wird auf die Maßnahmen zum Auf- und Ausbau regionaler Ausbildungsverbünde hingewiesen. Unklar hierbei bleibt mit Blick in Nr. 5.3, ob bei bestehenden Ausbildungsverbünden, die einen Ausbau anstreben, nur ein Antrag von den beteiligten Pflegeschulen zu stellen ist oder jede Schule einzeln einen Antrag stellen müsste. Sollte hier eine Verbundlösung möglich sein, wäre der Höchstbetrag gemäß diesem Passus mit der Anzahl beteiligter Schulen zu multiplizieren (z. B. 3 Pflegeschulen sind im Verbund = max. 300.000 Euro). Der Verband würde diese Lösung als zielführend erachten.

Zu Nummer 6.3 | Der Verband erachtet das gewählte Antragsverfahren in schriftlicher Form nicht mehr als zeitgemäß. Nicht zuletzt der DigitalPakt Schule und die Corona-Krise haben dazu geführt, dass Schulen sich mit digitalen Prozessen auseinandergesetzt haben. Daher regt der Verband an, sich künftig auch um digitale Antragsverfahren zu bemühen und entsprechende Strukturen innerhalb der Behörde zu schaffen, um die Prozesse zu verschlanken und hohes Papieraufkommen zu vermeiden.

Zu Nummer 6.5 | Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass die Auszahlung der beantragten Zuwendungen mit Erlass des Bewilligungsbescheides erfolgen soll. Gleichwohl wird damit auf das sogenannte Windhundprinzip abgestellt und möglicherweise wird nicht jede Pflegeschule anhand dieses Verfahrens an dieser Förderrichtlinie partizipieren. Das erachten wir auf verschiedenen Gründen für schwierig. Dennoch können wir die Motivation dieser Förderrichtlinie nachvollziehen und verstehen, dass eine Budgetierung sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen.

Ausbildungsgipfel Physiotherapie trifft Politik

In der Physiotherapie herrscht ein gravierender Fachkräftemangel. Tausende Stellen bleiben unbesetzt und Engpässe gefährden zunehmend die zeitnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten. Praxen der Physiotherapie, Physiotherapieschulen und angehende Therapeutinnen und Therapeuten drängen schon lange auf eine längst überfällige Reform der Ausbildung, um mit attraktiveren Ausbildungsbedingungen mehr junge Menschen für den Beruf zu begeistern und nachhaltig im Berufsfeld zu halten.

Hier ist die Bundespolitik gefordert, jetzt die richtigen Weichen für eine starke berufsfachschulische Ausbildung zu stellen! Eine bundesweite Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden sowie das regelhafte Angebot eines Hochschulstudiums – ausbildungs- oder berufsbegleitend im Rahmen einer Teilakademisierung – sind das Gebot der Stunde.

Wie das genau aussehen kann und mit welchen Herausforderungen Physiopraxen, Schulträger und die Schülerinnen und Schüler aktuell kämpfen, diskutieren die Verbände VDP, VDB und DBSV mit VertreterInnen der Bundespolitik. Wir laden Sie herzlich ein bei der Veranstaltung Physiotherapie trifft Politik // Gesundheitsversorgung sichern und Zukunft der Ausbildung stärken am 13. März 2023, von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Berlin dabei zu sein. Veranstaltungsort ist das Marriott Hotel, Inge-Beisheim-Platz 1, 10785 Berlin.

Im Rahmen der Veranstaltung ist eine Rede des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB, ein kritischer Vortrag von Prof. Dr. Thomas Bals sowie eine Podiumsdiskussion mit den Abgeordneten Deutschen Bundestag Bettina Müller (SPD) und Emmi Zeulner (CDU/CSU) sowie Expertinnen und Experten der veranstaltenden Verbände vorgesehen. Diese sind für den VDP Petra Witt, für den VDB Physiotherapieverband Wolfgang Oster, für den DBSV Christiane Möller und Prof. Dr. Christoph Egner für die DIPLOMA Hochschule. Die Gesamtmoderation übernimmt Matthias Killing.

Hier finden Sie die Einladung sowie den Link oder QR-Code zur Anmeldung. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob wir Sie vor Ort in Berlin begrüßen dürfen oder Sie sich für eine virtuelle Teilnahme entscheiden. 

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorgelegten Verordnungsentwurf.

Es ist begrüßenswert, dass künftig 30 Schülerinnen und Schüler nunmehr in einer Klasse unterrichtet werden können. Daher liest sich der veränderte § 2 Absatz 2 der NSchGesVO in Verbindung mit der Begründung im ersten Moment logisch und nachvollziehbar. Dennoch kommen bei näherer Betrachtung allerdings erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit, der Folgenabschätzung sowie der fehlenden Konsequenz in der Finanzierung.

  1. Die Formulierung „ab 25 SuS ist die Klasse zu teilen“ kann zu unterschiedlichen Interpretationen führen. Fraglich ist, welcher Schüler die Klasse schlussendlich teilt: der 25. oder der 26.?
    Davon ausgehend das der 26. Schüler die Gruppe teilt, wäre dies handwerklich schwierig, da im Regelfall Paare im praktischen Unterricht gebildet werden. Insofern wäre eine eindeutigere Formulierung günstiger, die eben auch die „Paarbildung“ berücksichtigt.
  2. Geteilter Unterricht bedeutet in jedem Fall, es entstehen zwei Gruppen die unterrichtet werden müssten. Das führt in logischer Konsequenz dazu, dass die Schulen entweder entsprechend zwei Räume sowie ggf. zwei Lehrkräfte für den praktischen Unterricht vorhalten müssten oder, sofern dies die Schulorganisation zu ließe, eine Gruppe am Vormittag und eine am Nachmittag praktisch beschulen würden. Fraglich ist im letzteren Modell, was mit den Schülerinnen und Schüler der „Nachmittags-Gruppe“ am Vormittag passiert?
    Egal für welches Modell sich die Schulen entscheiden, in jedem Fall führt die Teilung zu einem erhöhten Personalbedarf und in der Folge zu steigenden Kosten. Neben den steigenden Kosten wird zudem der Fachkräftemangel in den therapeutischen Berufen weiter verstärkt, da nur im praktischen Unterricht eingesetzt werden kann, der die Berufsbezeichnung führen darf.
  3. Ein erhebliches Risiko stellt nach Ansicht des Verbandes die derzeitige Refinanzierung dar, da diese nur anhand von Schülerzahlen erfolgt. Eine Anpassung der aktuellen Regelungen der Schulgeldfreiheit ist dem vorliegenden Entwurf nicht zu entnehmen. Die zusätzlichen Kosten haben wir Ihnen beispielhaft dargestellt:

    1.700 Stunden fachpraktischer Unterricht * 35 Euro / Stunde (AG-Brutto)
    = 59.500 Euro zusätzlicher Finanzierungsaufwand in drei Jahren

    Diese Mehrkosten werden durch die aktuelle Schulgeldfreiheit nicht gegenfinanziert. In vielen Fällen deckt die aktuelle Schulgeldfreiheit nicht die laufenden Kosten in Folge der Stichtagsregelung (31.12.2017). Vor dem Hintergrund, dass in den seltensten Fällen eine Klasse mit der Anzahl der gestarteten Schülerinnen und Schüler zu Ende geht, wird die Refinanzierung zusätzlich belastet.
  4. Weiterhin ist aus dem vorliegenden Entwurf nicht ersichtlich, ob die geplanten Regelungen ab dem 01.01.2022 für bereits bestehenden Klassen gelten soll oder nur für neue Klassen. Eine Umsetzung für bestehende Klassen in der laufenden Ausbildung erscheint insofern mehr als schwierig, wenn nicht sogar ausgeschlossen, da weder personelle noch räumliche Ressourcen in so kurzer Zeit aktiviert werden können. Zudem müssten diese dann auch den formalen Anforderungen gerecht und behördlich genehmigt werden.

Nach Abwägung der verschiedenen Ansätze und der vorbenannten Argumente kommt der Verband zu dem Schluss, dass die vorlegte Regelung schlussendlich zu einer Reduzierung der Schülerzahl pro Klasse führen würde, wenn nicht sogar zur Aufgabe einzelner Schulen. Insofern sehen wir hier weiterhin einen grundständigen Gesprächsbedarf, insbesondere zur Anpassung der bestehenden Schulgeldfreiheit.

Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen und bedanken uns, für die Aufmerksamkeit die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben. Für Fragen hierzu, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PM | Startschuss der Kampagne „Wir stärken Euch den Rücken. Und Ihr?“ – Allianz für Gesundheitsschulen fordert attraktive Ausbildung für Therapeuten

Berlin, 9. Juni 2021 Die Allianz für Gesundheitsschulen aus Berufsverbänden, Berufsfachschulen
und Therapiepraxen fordert in ihrer heute gestarteten Kampagne schnelle Reformen
und Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler in den Therapieberufen. Gemeint
sind Auszubildende in der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie Diatassistenten,
Masseure und medizinische Bademeister, Orthoptisten und Podologen. Dies sind
Berufsausbildungen, für die Deutschland in ganz Europa aufgrund der praktischen und theoretischen
Qualität Anerkennung erhalten.

„Die Berufe eint, dass sie allesamt unverzichtbar sind, damit die Menschen in Deutschland
dauerhaft gesund bleiben können.“, sagt der Sprecher der Allianz Bernd Dietrich. „Doch wir
bilden schon heute weniger Therapie-Profis aus, als wir für die Versorgung benötigen“, so
Dietrich weiter. Anlässlich politischer Reformpläne und der bevorstehenden Bundestagswahl
benennt die Allianz die nötigen Schritte:

  • Zügige Modernisierung und Attraktivitätssteigerung des erfolgreichen Modells der Therapie-Ausbildung an Berufsfachschulen
  • Bundesweite Schulgeldfreiheit und Zahlung einer Ausbildungsvergütung für alle
    Auszubildende
  • Ausbau der Teilakademisierung, damit auf der berufsfachschulischen Ausbildung
    aufbauend fachhochschulische Studiengänge absolviert werden können.

Insbesondere die letzte Forderung stößt auf keine Gegenliebe bei Befürworter einer Vollakademisierung.
Doch wer fordert, dass alle Therapeuten ausnahmslos ein Studium direkt
nach der Schule absolvieren, hat den Beweis zu erbringen, dass dies die Versorgung mit
Therapie-Profis nicht gefährdet. Fest steht, dass der Trend zur Akademisierung immer alle
motivierten und geeigneten Bewerber ausschließt, die einen mittleren oder einfachen
Schulabschluss haben. Und das, wo rund 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Gesundheitsfachberufen
mit mittlerer Reife in die Berufsfachschulen eintreten. „Diese jungen
Menschen würden durch die Vollakademisierung nicht nur berufliche Perspektiven verlieren,
sondern dem Gesundheitssystem auch als zukünftige Therapie-Profis fehlen.“, so Dietrich.
Die Allianz sieht daher die berufsfachschulische Ausbildung als ein bewährtes Modell,
das sich erfolgreich den neuen Anforderungen an Ausbildungsinhalte, Finanzierung und
Struktur stellen wird. Gesundheitsschulen sind unverzichtbar für die Deckung des Fachkräftebedarfs
in der medizinischen Versorgung, denn sie bilden mit derzeit 80 Prozent den weitaus
größten Teil zukünftiger Therapie-Profis aus.

Im Rahmen der Kampagne positionieren sich die Initiatoren zu notwendigen Reformen der
berufsfachschulischen Ausbildung, Auszubildende kommen mit ihren Ideen und Forderungen
zu Wort und Vor-Ort Gespräche in den Schulen mit Bundestagsabgeordneten ergänzen
die politische Arbeit der Allianz. Weitere Informationen zur Allianz erhalten Sie unter
www.wirstaerkeneuchdenruecken.de.

Pressekontakt:
Allianz für Gesundheitsschulen
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Markgrafenstraße 56
10117 Berlin
030 / 28 44 50 88 0
Ansprechpartnerin: Ellen Jacob, Leiterin Public Affairs //

PM | Erfolgreicher Start der reformierten Pflegeausbildung – Ausbildungsallianz zieht positive Bilanz

Hannover. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege ist die Nachwuchsgewinnung von zentraler Bedeutung. Ein Jahr nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen heute gemeinsam mit Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz gezogen: Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung, in der die zuvor getrennten Ausbildungen der Kinderkrankenpflege sowie der Alten- und Krankenpflege zusammengeführt wurden.
Der Start der neuen Pflegeausbildung im April 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch bedingten Schulschließungen unter schwierigen Voraussetzungen statt. Auch der Wegfall eines Abiturientenjahrgangs (G9) im vergangenen Jahr stellte eine Herausforderung dar. Dennoch ist es zum Auftakt gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

„Dass trotz erschwerter Rahmenbedingungen die Ausbildungszahlen so hoch sind, ist ein großer Erfolg und ein positives Signal für den Pflegeberuf – gerade in der aktuellen Zeit“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Die gemeinsamen Anstrengungen der an der Ausbildungsallianz beteiligten Partner und der Politik zahlten sich aus und sorgten für mehr Nachwuchs in der Pflegebranche. „Bei den niedersächsischen Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern handelt es sich um exzellente Ausbildungsanbieter. Von daher blicken wir voller Zuversicht auf das Jahr 2021, in dem wir ebenfalls positive Ausbildungszahlen erwarten. Wir stehen bereit und freuen uns auf die Pflegekräfte von morgen“, so Dr. Aldag weiter.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens betont: „Die Ausbildungsallianz trägt dazu bei, die Attraktivität des Pflegeberufes – auch und gerade in der Ausbildung – hervorzuheben und zu steigern. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest zu gestalten und so auch die Qualität in der Pflege stetig weiter zu verbessern. Die Einführung der generalistischen Ausbildung im April 2020 im Zuge der Pflegeberufereform war und ist hierfür ein wichtiger Schritt.”

„Unser Ziel ist es, allen Auszubildenden eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trägt“, sagt Hans-Joachim Lenke, Vorstandsvorsitzender der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege. „Mit der Reform sind wir diesem Ziel einen entscheidenden Schritt nähergekommen. In der Ausbildungsallianz werden wir uns weiter kontinuierlich dafür einsetzen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen“.

„In einem Flächenland wie Niedersachsen sind für eine qualitativ gute Pflegeausbildung regionale Netzwerke von besonderer Bedeutung. Hier freuen wir uns, das von der
Ausbildungsallianz und Politik diese Entwicklungen positiv begleitet werden und eine positive Wirkung entfalten. Wir haben die ersten Schritte gemacht und haben noch einen langen Weg vor uns, den wir mit Zuversicht beschreiten“, unterstreicht Ulrich Kruthaup vom bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgruppe Niedersachsen.
„Pflege ist ein Zukunftsthema und gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung. Im Rahmen der gemeinschaftlichen Ausbildung leisten die Pflegeschulen hierzu einen wesentlichen Beitrag. Gerade zu Beginn der Ausbildung im Frühjahr 2020 haben sich alle beteiligten Akteure aufgrund der erschwerten Bedingungen schnell umstellen müssen, um auch während der Krise einen guten Ausbildungsstart zu ermöglichen“, betont Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbands Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V.

„Die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner stehen für eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Ausbildung“, sagt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. „Die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen verursacht Mehrkosten. Diese Mittel sind aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern“, ergänzt Prof. Meyer.

Derzeit laufen die Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023. „Damit sich der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt, ist eine auskömmliche Finanzierung erforderlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage kann es gelingen, dem Fachkräftemangel in der Pflege erfolgreich zu begegnen“, unterstreicht Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. „Nach den ersten sichtbaren Erfolgen sind die Kranken- und Pflegekassen jetzt aufgefordert, weiterhin ihren Teil dazu beizutragen, Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege zu gewährleisten“.

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege ab dem 1. Januar 2020 zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Mit der Reform der Pflegeberufe hat der Gesetzgeber die Pflegeausbildung an die veränderten Strukturen und gestiegenen Anforderungen in der Pflege angepasst. Dabei handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den vergangenen fünfzehn Jahren.

Die Pressemitteilung zum download

Ausbildungsallianz Niedersachsen
Die Ausbildungsallianz Niedersachsen ist ein Zusammenschluss von 20 Verbänden und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung in Niedersachsen tragen. Ziel der Ausbildungsallianz ist es, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten. Das Bündnis aus Kommunen und Verbänden hatte sich 2018 zusammengeschlossen, um den Bedarf an Nachwuchskräften in den Pflegeberufen zu sichern.
Weitere Informationen: www.nkgev.info/ausbildungsallianz.html
Ausbildungsplatzangebote bietet die trägerübergreifende Website: www.pflege-helden.info

PM | Geplante Reform der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen – Attraktivität steigern durch Sicherung der Ausbildungsplätze und Finanzierung

Berlin, 08. Juli 2020. Die Große Koalition hat in dieser Legislaturperiode noch einen gewichtigen Punkt auf der Agenda: Gemeinsam mit den Ländern die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen neu zu ordnen und zu stärken. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Neben der Modernisierung der Berufsgesetze stehen hier die Themen Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung sowie die Finanzierung der Ausbildung im Fokus.

Um diesen Prozess konstruktiv zu begleiten, gründete sich jüngst auf Bundesebene die Allianz für Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Initiatoren sind der Verband Deutscher Privat- schulverbände, der Physiotherapieverband sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehinderten- verband. Damit sind die wesentlichen Akteure der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in der Allianz vertreten: Die Berufsfachschulen, die Selbständigen in der ambulanten Versor- gung und die Auszubildenden.

Die Allianz geht nun mit klaren politischen Forderungen an die Öffentlichkeit:

  • Eine Neuordnung der Ausbildungsfinanzierung ist ausdrücklich erforderlich. Dafür sind Anstrengungen aller Beteiligten, insbesondere von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern erforderlich.
  • Das Ausbildungsangebot in den allermeisten Gesundheitsfachberufen wird durch Schulen in freier Trägerschaft gesichert, die gesellschaftsrechtlich nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind. Diese organisatorische Eigenständigkeit gilt es zu bewahren. Sie ist ein Garant für ein breites Ausbildungsangebot und vielfältige Ausbildungsorte.
  • Allerdings stehen Gesundheitsschulen in freier Trägerschaft derzeit in der überwiegenden Zahl der Bundesländer ohne kostendeckende Finanzierung ihres Ausbildungsangebotes dar. Sie müssen Schulgelder erheben, um die Finanzierungslücke der öffentlichen Hand zu decken.Die Allianz unterstützt nachdrücklich die politische Zielsetzung, Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zu erreichen. Dabei fordert sie eine Regelung, die allen Schulen unabhängig ihrer Trägerschaft durch eine auskömmliche Refinanzierung den Verzicht auf Schulgeld ermöglicht.
  • Eine Ausbildungsvergütung muss für alle Auszubildenden erreicht und vollumfänglich refinanziert werden.

„Alle Auszubildenden und alle Bildungsträger brauchen einheitliche Rahmenbedingungen. Ziel der Reform muss es sein, durch eine auskömmliche Finanzierung den Verzicht auf Schulgeld und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung zu ermöglichen“, sagt Klaus Vogt, Präsident des VDP. „In einem Ausbildungsberuf mit enormen Fachkräftemangel können wir uns nicht weiter einen asymmetrischen Wettbewerb leisten. Am Ende wird es darauf ankommen, die Vielfalt der Ausbildungsorte zu sichern und die berufliche Ausbildung attraktiv zu gestalten.“

Pressekontakt: Beate Bahr, Pressesprecherin VDP , Tel.: 030 / 28 44 50 88-0

ALLIANZ DER AUSBILDUNG IN DEN GESUNDHEITSFACHBERUFEN

Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Physiotherapieverband sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband haben sich zu einer Allianz zusammengeschlossen und vertreten in Bund und Ländern wesentliche Akteure der Ausbildung in den Gesundheitsfach- berufen: Die Berufsfachschulen, die Selbständigen in der ambulanten Versorgung und die Auszubildenden. Die Zusammenarbeit der Verbände zur Begleitung der gesetzlichen Neuord- nung der Ausbildung ermöglicht daher die Betrachtung der Auswirkungen einer Reform auf alle wesentlichen Bereiche.

Pressemitteilung als PDF

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Erlassentwurf Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Erlassentwurf.

Zu I.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen die Notwendigkeit erkannt hat, für die Durchführung der praktischen Ausbildung konkrete Hilfestellung und Hinweise zu den geeigneten Einrichtungen zu geben. Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der Gesetzgeber auf Bundesebene verzichtet hat. Gleichwohl möchten wir anmerken, dass einige Begrifflichkeiten bereits jetzt schon zur unklaren Einordnung in die aufgeführten Punkte des Erlassentwurfs führen. So ist nicht eindeutig erkennbar, wo bspw. die teilstationäre Tagespflege nach SGB XI einzuordnen ist. Hier bedarf es aus unserer Sicht Nachbesserung der Begrifflichkeiten, um den tatsächlichen Gegebenheiten in der praktischen Ausbildung gerecht zu werden sowie die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu II.
Die Konkretisierung durch den vorliegenden Erlassentwurf trägt dem PflBG Rechnung und bietet den praktischen Trägern der Ausbildung sowie den ausbildenden Bildungsstätten eine gute Orientierung, welche Aufgaben die Praxisanleitung künftig zu leisten hat. Daneben werden mit der Empfehlung für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gleichzeitig Hilfestellung für die jährliche Fortbildung von 24 Stunden an die Hand gegeben.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | PTA-Ausbildung: No-Go zur dreijährigen Ausbildung

Berlin, 11. November 2019. „Die Attraktivität der PTA-Ausbildung steigt nicht mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre“, teilt Dietmar Schlömp vom Verband der Deutschen Privatschulverbände mit. Vielmehr sieht der Bundesgeschäftsführer in der Diskussion um die ausgedehnte PTA-Ausbildung ein weiteres Wegbrechen der Plätze an den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Grund hierfür ist die Kostensteigerung sowohl für die Schulträger als auch für die Auszubildenden. Auf Basis der bisherigen Finanzierungsregelung würde eine Verlängerung der Ausbildung mindestens 20 Prozent an Mehrkosten mit sich bringen.

Um den Beruf des PTA attraktiver zu gestalten und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu beheben, muss das Finanzierungssystem der Ausbildung neu gestaltet werden. Zwei Drittel aller PTA-Schulen in Deutschland sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden nur unzureichend durch die öffentliche Hand bedacht und müssen Schulgeld nehmen. „Die Finanzierung der PTA-Ausbildung gleicht einem Flickenteppich, der nur durch eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit behoben werden kann“, erklärt Dietmar Schlömp. Die durch den Wegfall des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel müssten in entsprechender Höhe durch die Länder kompensiert werden.

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | zu den Anträgen Berufliche Bildung stärken

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen (Drs. 18/2564 | Drs. 18/3662 | Drs. 18/3930).

Zu den Anträgen allgemein

Festzustellen ist, dass die berufliche Bildung in all seinen Facetten eine tragende Säule für die niedersächsische Bildungslandschaft darstellt. Allerdings gehen die Anträge dabei ausschließlich auf die klassischen Berufsbildenden Schulen ein und fokussieren sich somit nur auf die Erstausbildung. Sicherlich ist es wichtig, die berufsbildenden Schulen zu stärken und dazu ist zweifelsohne eine gute Unterrichtsversorgung notwendig. Hierfür braucht es hinreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte, und zwar nicht ausschließlich für die klassischen berufsbildenden Schulen, sondern vor allem auch für die Berufseinstiegsschule, die Berufsfachschulen, die Berufsoberschule, das berufliche Gymnasium, die Fachschulen, die Fachoberschulen, die Schulen im Gesundheitswesen sowie die Bildungsträger. Sie alle tragen zu einem guten Gelingen der beruflichen Bildung bei.

Insbesondere die Bildungsträger werden zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der beruflichen Bildung, obgleich sie in der Gesellschaft und im politischen Raum noch nicht in Gänze auf Akzeptanz treffen. Bildungsträger unterstützen Jugendliche beim Übergang von Schule in Beruf, begleiten sie und qualifizieren sie mitunter bis zu einem Berufsabschluss. Dabei stellen sie die Jugendlichen in den Mittelpunkt und fördern so die Integration in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hierfür braucht es allerdings auch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte, die zurzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Daneben besteht Einigkeit in den Anträgen, dass es ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung braucht sowie den Ausbau der Studienkapazitäten. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich, da die freien Schulen auf einen asymmetrischen Wettbewerb im Bereich der Lehrerbildung treffen. Nach wie vor obliegt ausschließlich dem Staat die Lehrkräfteausbildung. Infolgedessen kann hier von einem Ausbildungsmonopol gesprochen werden, der dazu führt, dass der Staat für eine ausreichende, qualifizierte Anzahl an Lehrkräften Sorge zu tragen hat. Insofern besteht ein eindeutiger Handlungsbedarf seitens des Landes Niedersachsen, und zwar nicht nur, um die Studienkapazitäten für die klassische berufsbildende Schulen auszubauen, vielmehr muss das berufliche Bildungswesen insgesamt dabei in Augenschein genommen werden.[1]

Fraktion der FDP – Drs. 18/2564

Zu Punkt 6 | Wir begrüßen die Forderung nach einem qualifiziertem Weiterbildungsangebot. Dabei müssen diese Weiterbildungsangebote in gleichem Umfang auch allen Lehrkräften zur Verfügung stehen, die an einer der oben genannten freien berufsbildenden Schule tätig sind.

Zu Punkt 7 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Mobilität der Auszubildenden gestärkt und die Kosten der Schülerbeförderung im Sekundarbereich II übernommen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass dies unabhängig der Trägerschaft einer Schule passiert und daneben insbesondere auch für Auszubildende/Schüler in Bildungseinrichtungen einschließt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/3662

Zu Punkt 10 | Es erscheint zielführend die Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Allerdings darf es hierbei nicht zu einer einseitigen Beratung kommen. Der Satz „Niemand soll verloren gehen[2] muss dabei Programm sein und somit verstehen wir die Beratung in all seinen Möglichkeiten und Facetten. Kaum ein anderes Bildungssystem ist so durchlässig und bietet so viele Möglichkeiten an sein Ziel zu gelangen wie unseres. Insofern ist es unabdingbar und zwingend geboten, dass die Jugendberufsagenturen neutral beraten und das gesamte Spektrum der beruflichen Bildung aufzeigen, und zwar unabhängig, ob es sich um eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung handelt.

Fraktion der SPD und Fraktion der CDU – Drs. 18/3930

Zu Punkt 6 | Hier möchten wir anmerken, dass mittlerweile auch Lehrkräfte mit einem Migrationshintergrund in Niedersachsen leben und oftmals nicht in ihrem Beruf als Lehrkraft arbeiten. Dies ist u. a. auch auf die nach wie vor langen Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen zurückzuführen. Dieses Potential gilt es jedoch auch entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Daher regen wir an, das Anerkennungsverfahren von ausländischen Lehrkräften ebenfalls zu evaluieren.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen bei den Beratungen der Anträge und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Siehe auch die Anlage zur Stellungnahme: Staatliche Infrastrukturverantwortung für das Lehrpersonal Freier Schulen, Univ.-Prof. Dr. jur. Dr. sc. Pol. Udo Die Fabio, Juni 2018

[2] Quelle: Portal der Jugendberufsagenturen in Niedersachsen, Über uns,
https://jba-niedersachsen.de/ueber-uns/, abgerufen am 30.10.2019

Stellungnahme | zum Artikel 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2020

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) hat in den vergangenen Tagen Kenntnis über den Artikel 8 „Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes“ des Haushaltsbegleitgesetz 2020  erhalten. Dieser soll die Grundlage für eine Verordnung zur Förderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in Niedersachsen bilden.

Wir begrüßen den Weg, den die Landesregierung mit dem Bekenntnis der Schulgeldfreiheit eingeschlagen hat. Gleichwohl entsteht mit der Fassung des in § 8 des Artikels 8 des Haushaltsbegleitgesetzes in der uns vorliegenden Version der Eindruck, dass eine echte Erhöhung der Schülerzahlen nicht gewollt ist. Anders können wir uns die sehr restriktive Herangehensweise des § 8 Absatz 3 Satz 2 nicht erklären. Darin heißt es „Träger von Schulen, die den Schulbetrieb später (als den 1.1.2019) aufgenommen haben oder aufnehmen, haben den Anspruch erst nach Ablauf von drei Jahren nach Anzeige der Aufnahme des Schulbetriebes beim Fachministerium.“ Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, ob dies auch für bestehende Träger in gleichem Umfang gilt, sofern sie einen neuen Schulstandort eröffnen möchten.

Diese Regelung schafft faktisch die Möglichkeit für Schulgründungen. Allerdings ist die neue Schule von der Schulgeldfreiheit ausgenommen und erhält erst nach Ablauf von drei Jahren die Möglichkeit des Anspruches. Diese Systematik folgt der Logik der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Wir halten dies jedoch für den falsch Weg, um die Schülerzahlen zu halten bzw. im Weitern zu erhöhen. Eine Schule kann ohne das Erheben von Schulgeld und ohne den Anspruch der Förderung wohl kaum existieren. Denn das Erheben von Schulgeld steht der Förderung entgegen.

Ein gutes Beispiel wie eine gelungene Formulierung aussehen kann, finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen. Unter Punkt 4.2 in dieser Richtlinie heißt es „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.

Wir schlagen daher vor, den Satz 2 des Abs. 3 wie folgt zu formulieren: „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde gemeinsam mit der Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.“

Diese Regelung würde den echten Willen zur Steigerung der Schüler- und Absolventenzahlen erkennen lassen. Denn

  1. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob alle formalen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind,
  2. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob es sich bei der Schulgründung um einen neuen oder am Markt etablierten Träger handelt und
  3. kann die Bewilligungsbehörde prüfen, ob überhaupt die finanziellen Spielräume zur Förderung für zusätzliche Ausbildungsplätze gemäß Verordnung vorhanden sind.

Der Sinn und das Bestreben werden durch die vorgeschlagene Formulierung nicht geändert. Vielmehr würde die Landesregierung ihr Bekenntnis weiter festigen und Niedersachsen zukunftssicher aufstellen.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.