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Stellungnahme | Erlassentwurf Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Erlassentwurf.

Zu I.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen die Notwendigkeit erkannt hat, für die Durchführung der praktischen Ausbildung konkrete Hilfestellung und Hinweise zu den geeigneten Einrichtungen zu geben. Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der Gesetzgeber auf Bundesebene verzichtet hat. Gleichwohl möchten wir anmerken, dass einige Begrifflichkeiten bereits jetzt schon zur unklaren Einordnung in die aufgeführten Punkte des Erlassentwurfs führen. So ist nicht eindeutig erkennbar, wo bspw. die teilstationäre Tagespflege nach SGB XI einzuordnen ist. Hier bedarf es aus unserer Sicht Nachbesserung der Begrifflichkeiten, um den tatsächlichen Gegebenheiten in der praktischen Ausbildung gerecht zu werden sowie die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu II.
Die Konkretisierung durch den vorliegenden Erlassentwurf trägt dem PflBG Rechnung und bietet den praktischen Trägern der Ausbildung sowie den ausbildenden Bildungsstätten eine gute Orientierung, welche Aufgaben die Praxisanleitung künftig zu leisten hat. Daneben werden mit der Empfehlung für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gleichzeitig Hilfestellung für die jährliche Fortbildung von 24 Stunden an die Hand gegeben.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | PTA-Ausbildung: No-Go zur dreijährigen Ausbildung

Berlin, 11. November 2019. „Die Attraktivität der PTA-Ausbildung steigt nicht mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre“, teilt Dietmar Schlömp vom Verband der Deutschen Privatschulverbände mit. Vielmehr sieht der Bundesgeschäftsführer in der Diskussion um die ausgedehnte PTA-Ausbildung ein weiteres Wegbrechen der Plätze an den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Grund hierfür ist die Kostensteigerung sowohl für die Schulträger als auch für die Auszubildenden. Auf Basis der bisherigen Finanzierungsregelung würde eine Verlängerung der Ausbildung mindestens 20 Prozent an Mehrkosten mit sich bringen.

Um den Beruf des PTA attraktiver zu gestalten und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu beheben, muss das Finanzierungssystem der Ausbildung neu gestaltet werden. Zwei Drittel aller PTA-Schulen in Deutschland sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden nur unzureichend durch die öffentliche Hand bedacht und müssen Schulgeld nehmen. „Die Finanzierung der PTA-Ausbildung gleicht einem Flickenteppich, der nur durch eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit behoben werden kann“, erklärt Dietmar Schlömp. Die durch den Wegfall des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel müssten in entsprechender Höhe durch die Länder kompensiert werden.

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | zu den Anträgen Berufliche Bildung stärken

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen (Drs. 18/2564 | Drs. 18/3662 | Drs. 18/3930).

Zu den Anträgen allgemein

Festzustellen ist, dass die berufliche Bildung in all seinen Facetten eine tragende Säule für die niedersächsische Bildungslandschaft darstellt. Allerdings gehen die Anträge dabei ausschließlich auf die klassischen Berufsbildenden Schulen ein und fokussieren sich somit nur auf die Erstausbildung. Sicherlich ist es wichtig, die berufsbildenden Schulen zu stärken und dazu ist zweifelsohne eine gute Unterrichtsversorgung notwendig. Hierfür braucht es hinreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte, und zwar nicht ausschließlich für die klassischen berufsbildenden Schulen, sondern vor allem auch für die Berufseinstiegsschule, die Berufsfachschulen, die Berufsoberschule, das berufliche Gymnasium, die Fachschulen, die Fachoberschulen, die Schulen im Gesundheitswesen sowie die Bildungsträger. Sie alle tragen zu einem guten Gelingen der beruflichen Bildung bei.

Insbesondere die Bildungsträger werden zunehmend zu einem wichtigen Bestandteil der beruflichen Bildung, obgleich sie in der Gesellschaft und im politischen Raum noch nicht in Gänze auf Akzeptanz treffen. Bildungsträger unterstützen Jugendliche beim Übergang von Schule in Beruf, begleiten sie und qualifizieren sie mitunter bis zu einem Berufsabschluss. Dabei stellen sie die Jugendlichen in den Mittelpunkt und fördern so die Integration in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hierfür braucht es allerdings auch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte, die zurzeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Daneben besteht Einigkeit in den Anträgen, dass es ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung braucht sowie den Ausbau der Studienkapazitäten. Diese Forderung unterstützen wir ausdrücklich, da die freien Schulen auf einen asymmetrischen Wettbewerb im Bereich der Lehrerbildung treffen. Nach wie vor obliegt ausschließlich dem Staat die Lehrkräfteausbildung. Infolgedessen kann hier von einem Ausbildungsmonopol gesprochen werden, der dazu führt, dass der Staat für eine ausreichende, qualifizierte Anzahl an Lehrkräften Sorge zu tragen hat. Insofern besteht ein eindeutiger Handlungsbedarf seitens des Landes Niedersachsen, und zwar nicht nur, um die Studienkapazitäten für die klassische berufsbildende Schulen auszubauen, vielmehr muss das berufliche Bildungswesen insgesamt dabei in Augenschein genommen werden.[1]

Fraktion der FDP – Drs. 18/2564

Zu Punkt 6 | Wir begrüßen die Forderung nach einem qualifiziertem Weiterbildungsangebot. Dabei müssen diese Weiterbildungsangebote in gleichem Umfang auch allen Lehrkräften zur Verfügung stehen, die an einer der oben genannten freien berufsbildenden Schule tätig sind.

Zu Punkt 7 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Mobilität der Auszubildenden gestärkt und die Kosten der Schülerbeförderung im Sekundarbereich II übernommen werden sollen. Wir gehen davon aus, dass dies unabhängig der Trägerschaft einer Schule passiert und daneben insbesondere auch für Auszubildende/Schüler in Bildungseinrichtungen einschließt.

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 18/3662

Zu Punkt 10 | Es erscheint zielführend die Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Allerdings darf es hierbei nicht zu einer einseitigen Beratung kommen. Der Satz „Niemand soll verloren gehen[2] muss dabei Programm sein und somit verstehen wir die Beratung in all seinen Möglichkeiten und Facetten. Kaum ein anderes Bildungssystem ist so durchlässig und bietet so viele Möglichkeiten an sein Ziel zu gelangen wie unseres. Insofern ist es unabdingbar und zwingend geboten, dass die Jugendberufsagenturen neutral beraten und das gesamte Spektrum der beruflichen Bildung aufzeigen, und zwar unabhängig, ob es sich um eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung handelt.

Fraktion der SPD und Fraktion der CDU – Drs. 18/3930

Zu Punkt 6 | Hier möchten wir anmerken, dass mittlerweile auch Lehrkräfte mit einem Migrationshintergrund in Niedersachsen leben und oftmals nicht in ihrem Beruf als Lehrkraft arbeiten. Dies ist u. a. auch auf die nach wie vor langen Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen zurückzuführen. Dieses Potential gilt es jedoch auch entsprechend ihrer Fähigkeiten einzusetzen. Daher regen wir an, das Anerkennungsverfahren von ausländischen Lehrkräften ebenfalls zu evaluieren.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen bei den Beratungen der Anträge und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Siehe auch die Anlage zur Stellungnahme: Staatliche Infrastrukturverantwortung für das Lehrpersonal Freier Schulen, Univ.-Prof. Dr. jur. Dr. sc. Pol. Udo Die Fabio, Juni 2018

[2] Quelle: Portal der Jugendberufsagenturen in Niedersachsen, Über uns,
https://jba-niedersachsen.de/ueber-uns/, abgerufen am 30.10.2019

Stellungnahme | zum Artikel 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2020

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) hat in den vergangenen Tagen Kenntnis über den Artikel 8 „Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes“ des Haushaltsbegleitgesetz 2020  erhalten. Dieser soll die Grundlage für eine Verordnung zur Förderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in Niedersachsen bilden.

Wir begrüßen den Weg, den die Landesregierung mit dem Bekenntnis der Schulgeldfreiheit eingeschlagen hat. Gleichwohl entsteht mit der Fassung des in § 8 des Artikels 8 des Haushaltsbegleitgesetzes in der uns vorliegenden Version der Eindruck, dass eine echte Erhöhung der Schülerzahlen nicht gewollt ist. Anders können wir uns die sehr restriktive Herangehensweise des § 8 Absatz 3 Satz 2 nicht erklären. Darin heißt es „Träger von Schulen, die den Schulbetrieb später (als den 1.1.2019) aufgenommen haben oder aufnehmen, haben den Anspruch erst nach Ablauf von drei Jahren nach Anzeige der Aufnahme des Schulbetriebes beim Fachministerium.“ Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, ob dies auch für bestehende Träger in gleichem Umfang gilt, sofern sie einen neuen Schulstandort eröffnen möchten.

Diese Regelung schafft faktisch die Möglichkeit für Schulgründungen. Allerdings ist die neue Schule von der Schulgeldfreiheit ausgenommen und erhält erst nach Ablauf von drei Jahren die Möglichkeit des Anspruches. Diese Systematik folgt der Logik der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Wir halten dies jedoch für den falsch Weg, um die Schülerzahlen zu halten bzw. im Weitern zu erhöhen. Eine Schule kann ohne das Erheben von Schulgeld und ohne den Anspruch der Förderung wohl kaum existieren. Denn das Erheben von Schulgeld steht der Förderung entgegen.

Ein gutes Beispiel wie eine gelungene Formulierung aussehen kann, finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen. Unter Punkt 4.2 in dieser Richtlinie heißt es „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.

Wir schlagen daher vor, den Satz 2 des Abs. 3 wie folgt zu formulieren: „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde gemeinsam mit der Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.“

Diese Regelung würde den echten Willen zur Steigerung der Schüler- und Absolventenzahlen erkennen lassen. Denn

  1. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob alle formalen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind,
  2. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob es sich bei der Schulgründung um einen neuen oder am Markt etablierten Träger handelt und
  3. kann die Bewilligungsbehörde prüfen, ob überhaupt die finanziellen Spielräume zur Förderung für zusätzliche Ausbildungsplätze gemäß Verordnung vorhanden sind.

Der Sinn und das Bestreben werden durch die vorgeschlagene Formulierung nicht geändert. Vielmehr würde die Landesregierung ihr Bekenntnis weiter festigen und Niedersachsen zukunftssicher aufstellen.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Stellungnahme | Entwurf einer Zuwendungsrichtlinie für sozialpädagogische Bildungsgänge

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf.

Vorbemerkungen

Der Verband begrüßt die politische Zielsetzung, eine Schulgeldfreiheit in den sozialpädagogischen Bildungsgängen einzuführen. Damit wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und gleichzeitig die Attraktivität dieser Ausbildungen gesteigert.

Gleichwohl müssen wir anmerken, dass sich in dem uns vorlegten Entwurf ein Widerspruch zwischen dem Gegenstand der Förderung und der Höhe der Zuwendung befindet, der zu einer allgemeinen Verunsicherung führt. Wir halten es daher für zwingend erforderlich, zeitnah eine verbindliche und eindeutige Förderregelung zu formulieren, die den Schulen Klarheit verschafft.

Zu den einzelnen Punkten

Zu 1.1 | Gemäß dem Hinweis im dem Verbändeanschreiben zu diesem Anhörungsverfahren auf die Koalitionsvereinbarung, möchten wir anmerken, dass es konsequent gewesen wäre, die Fachschulen Heilerziehungspflege sowie Heilpädagogik mit in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Denn auch hier fehlt es an Fachkräften und junge Menschen die sich für diesen Beruf entscheiden. Es ist aus unserer Sicht außerordentlich bedauerlich und nicht nachvollziehbar, dass diese Bildungsgänge bei der Förderrichtlinie unberücksichtigt wurden. Insofern gehen wir davon aus, dass die Richtlinie in diesem Punkt um die benannten Fachschulen erweitert wird.

Zu 1.2 | Kritisch betrachten wir die Forderung nach einer vollumfänglichen Verzichtserklärung für die Erhebung von Schulgeld als Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung. Dies ist insofern problematisch, da ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung nicht besteht und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird. Daher kann auf die Erhebung von Schulgeld nur dann verzichtet werden, wenn die Träger tatsächlich Zuwendungen erhalten. Zumal sich innerhalb der Förderrichtlinie ein Widerspruch befindet, der es den Schulen erschwert, eine vorausschauende und wirtschaftlichen Finanzplanung zu realisieren.

Zu 2 | Satz 2 steht im Widerspruch zu Punkt 5.2 und führt zur allgemeinen Irritation. Hiermit wird suggeriert, dass eben nur die erhobenen Schulgelder ersetzt werden. Gleichwohl heißt es in 5.2 „Die Höhe der Zuwendung beträgt…“. Bei den vorausgegangenen Gesprächen mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände war dieser Satz zu keiner Zeit diskutiert worden. Infolgedessen gehen wir davon aus, dass dieser Satz in der endgültigen Version gestrichen wird.

Zu 4.2 | Diesen Punkt finden wir insofern unglücklich, als das für die Neugründungen nicht eindeutig hervorgeht, welche Kriterien für die Gewährung zugrunde liegen müssen. Günstig wäre hier das Kriterium „Genehmigung“, da anderenfalls eine Schulgründung in Wartefrist auf Schulgeld angewiesen wäre. Dies wiederum würde dem Ansinnen der Koalitionsvereinbarung und dieser Förderrichtlinie entgegenstehen.

Zu 4.4 | Hieraus wird nicht eindeutig klar, ob das Kopier- und Materialgeld jährlich oder eventuell monatlich erhoben werden dürfte. Hier bitten wir, den Satz 2 um eine zeitliche Angabe zu erweitern.

Zu 5.2 | Dieser Passus steht im Widerspruch zu Nr. 2 Satz 2. Wir gehen davon aus, dass die Auflösung dieses Widerspruchs zugunsten der freien Träger erfolgt und wie mündlich mit allen Beteiligten vereinbart, diese vereinbarte Staffelung erhalten bleibt.

Zu 6.4 | Hier möchten wir grundsätzlich anmerken, dass die Schulen in diesem Jahr die Antragsfrist von 2 Monate vor Beginn des Ausbildungsjahres nicht einhalten können. Beispiel: Ausbildungsbeginn 01.08.2019; demnach müsste der Antrag auf Förderung spätestens am 01.06.2019 vorliegen. Das setzt allerdings voraus, dass die Förderrichtlinie vorher in Kraft getreten wäre.

Insofern gehen wir davon aus, dass dies den Tatbestand der „besonderen Begründung“ darstellt und die Schulen von einer verkürzten Antragsfrist Gebrauch machen können.

Schlussbemerkung

Was als guter Einstieg gedacht war, um sowohl dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken als auch die Koalitionsvereinbarung umzusetzen, stellt sich bei näherer Betrachtung als widersprüchlich und so nicht vereinbart dar. Diese Förderrichtlinie hätte ein erster Schritt sein können und wurde zuvor über mehrere Monate mit den Vertretern des Ministeriums und der Verbände erörtert. Durch den nun vorgelegten Entwurf schwebt über jeder freien Schule das Damoklesschwert der bevorstehenden Unterfinanzierung.

Vor dem Hintergrund, dass gut ausgebildete Fachkräfte in den sozialen Einrichtungen fehlen, dass sich junge Menschen von einer Schulgeldzahlung abschrecken lassen und das die politische Zielsetzung klar in der Koalitionsvereinbarung formuliert wurde, bitten wir um eine auskömmliche Finanzierung der sozialpädagogischen Ausbildungsgänge durch das Land. Anderenfalls können die freien Schulträger das Angebot der Förderrichtlinie möglicherweise nicht annehmen.

Nach wie vor sind wir an einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten interessiert und sichern Ihnen unsere Expertise zu.

Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | Mietkostenübernahme für Zukunft der Pflegeausbildung entscheidend

Berlin, 19. September 2018. – Die Diskussion von Bund, Ländern und Pflegeschulen über die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung muss mit Weitsicht geführt werden. „Um den Fachkräftemangel zu beheben und den Beruf attraktiver zu machen, müssen die kompletten Ausbildungskosten der Schulen berücksichtigt werden“, sagt Dietmar SchlömpBundesgeschäftsführer des VDP. Bislang fehle eine Regelung zur Refinanzierung der Mietkosten. Um eine Unterfinanzierung zu vermeiden, müsse eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.

Für die freien Bildungsträger stellen Mietkosten nach den Personalkosten die zweitgrößte Haushaltsposition dar. Sie sind elementar für die Ausbildung der Pflegeberufe. „Können Mietkosten künftig nicht widergespiegelt werden, werden Schulen in freier Trägerschaft, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind, deutlich benachteiligt. Das führt zur Wettbewerbsverzerrung und kann nicht Ziel der Pflegeberufereform sein“, bekräftigt Dietmar Schlömp die Forderung des VDP.

Damit ein Großteil der Ausbildungsplätze in der Altenpflege ab 2020 nicht wegfällt, müssen die Mietkosten aus den Pflegefonds finanziert werden.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Stärkung der Ausbildung von Pflegekräften in Niedersachsen

Hannover. Die in der Pflegeausbildung aktiven Einrichtungen haben die Ausbildungsallianz Niedersachsen gegründet. Im Beisein von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann bekundeten sie zum Auftakt, die Ausbildung der Pflegekräfte in Niedersachsen systematisch weiterentwickeln und stärken zu wollen. Dazu beschlossen die Beteiligten eine enge Zusammenarbeit.

Die Ausbildung der Pflegekräfte solle nun übergreifend, verlässlich und gemeinschaftlich gestaltet werden, so Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Den Auszubildenden werde gemeinsam eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung angeboten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trage. „Denn Pflegekräfte werden händeringend gesucht, sei es in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder aber in den Krankenhäusern“, sagte er: Um dieses Problem langfristig zu lösen sei es dringend notwendig, die Ausbildung der Pflegekräfte weiterzuentwickeln. „Dies wird jetzt aktiv durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen begleitet.“

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Reimann begrüßt die Initiative der Ausbildungsanbieter und Pflegeschulen: „Ich freue mich, dass sich die Träger der praktischen und theoretischen Ausbildung zu ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen bekennen. Die Ausbildungsallianz Niedersachsen greift die mit dem Pflegeberufegesetz eingeleitete Aufwertung der Pflegeberufe auf und flankiert die entsprechenden Bestrebungen auf Bundesebene.“ Sie sei zuversichtlich, dass es auf Basis der gemeinsamen Vereinbarung gelingen wird, über Verbands- und Sektorengrenzen hinweg die Rahmenbedingungen für eine attraktive und zukunftsfähige Pflegeausbildung in Niedersachsen zu schaffen, so Dr. Carola Reimann.

„Die Grundlage einer jeden fundierten Ausbildung bildet ein breites theoretisches Wissen. Die Pflegefachschulen in Niedersachsen vermitteln dies den Auszubildenden“, erläutert Ulrike Bäßler, Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wird gemeinsam die kontinuierliche Verbesserung der Pflegeausbildung in Niedersachsen anvisiert. „Gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung“, führt Ulrike Bäßler weiter aus.

Damit die Pflegeausbildung kontinuierlich weiterentwickelt wird, stehen die Akteure miteinander im engen Austausch. „Unser Ziel ist es, gemeinsam im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen eine Ausbildung zu bieten, die den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ebenso gerecht wird, wie den speziellen Bedarfen der Pflegebedürftigen. Dazu brauchen die Pflegeeinrichtungen und Schulen die Unterstützung des Landesgesetzgebers und faire Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Wir als Träger der praktischen Ausbildung werden unseren Teil für eine gute und attraktive Ausbildung beitragen“, sagt Henning Steinhoff als Vertreter der Privaten Altenpflegeeinrichtungen in Niedersachsen.

„Die Verantwortung für eine verlässliche und übergreifende Pflegeausbildung liegt bei den hier vertretenen Organisationen. Wir stehen gemeinsam für faire Rahmenbedingungen“, führt Dr. Jan Arning, als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, aus. „Dazu gehört auch einen möglichen Konkurrenzkampf um die Auszubildenden von Morgen zu vermeiden.“

Die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Pflegeausbildung erfordert die Unterstützung aller. „Wir freuen uns, dass nicht nur wir als Anbieter der Ausbildung, sondern auch die Politik sich hier heute bereit erklärt, die kontinuierliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Dazu gehört aber auch, dass die Kostenträger, den erforderlichen Aufwand finanzieren“, stellt Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, heraus. Die Krankenkassen und anderen Kostenträger sind aufgefordert, das Ihrige dazu beizutragen, dass die gewünschten Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege geschaffen werden können.

Die Ausbildungsallianz Niedersachsen schafft es erstmalig, alle Verbände der betroffenen Einrichtungen, die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu vereinen. „Unser gemeinsames Ziel, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten, die kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen erreichbar“, fasst Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, noch einmal die Ziele der Allianz zusammen. „Wir als Anbieter unternehmen damit aktiv etwas, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Steigerung der Ausbildungsattraktivität gelingt aber nur, wenn die Kostenträger auch bereit sind den notwendigen Aufwand zu finanzieren.“

Weitere Informationen:

– Helge Engelke, Verbandsdirektor Niedersächsichen Krankenhausgesellschaft, (0511 – 30 76 3 – 0)
– Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag , (0511 – 36 89 4-16)
– Ulrike Bäßler, Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen,
(05151 – 92 357 – 0)
– Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
(0511 – 85 20 99)
– Henning Steinhoff, Leiter Landesgeschäftsstelle bpa Niedersachsen, (0511 – 12 35 13 – 40)

Erklärung Ausbildungsallianz Niedersachsen

PM | Staat muss Infrastrukturverantwortung übernehmen

Berlin, 22. August 2018. – Zum Schuljahresbeginn ist der Lehrkräftemangel in allen Bundesländern und Bildungsbereichen offensichtlich. Schulen in freier Trägerschaft gelingt es momentan noch, ihre Bedarfe an Lehrkräften zu decken. „Privatschulen haben es in der Vergangenheit verstanden, sich beispielsweise durch ihre Lehrmethoden, ihre Arbeitsatmosphäre und ihrem Angebot als attraktive Arbeitgeber zu positionieren“, so Klaus Vogt. Der Präsident des VDP sieht jedoch mit Sorge, dass öffentliche Schulen mehr und mehr Lehrer von Privatschulen abwerben, indem sie mit Verbeamtung und stetig steigenden Gehältern locken. „Das Abwerben löst nicht den Personalmangel an Schulen. Der Staat muss sich vielmehr seiner Infrastrukturverantwortung bewusst werden und in die Lehrerausbildung investieren. Dies gilt auch für den Fachkräftebedarf der Schulen in freier Trägerschaft“, sagte Vogt.

Der Bedarf an Lehrkräften ergibt sich bislang aus einer Prognose der Länder vorrangig für die öffentlichen Schulen. Schulen in freier Trägerschaft, für die der Staat dem  Grundgesetz nach ebenfalls verantwortlich ist und die Ausbildung übernimmt, müssen flächendeckend in diese Kalkulation mit einbezogen werden. Der VDP fordert daher ein Umdenken. Um den Lehrermangel zu decken, müssen auf lange Sicht mehr Lehrer ausgebildet werden.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Beate Bahr, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Expertengespräch zur „dualisierten Erzieherausbildung“

Hannover, 11.04.2018 – Am 10. April lud die CDU-Landtagsfraktion Vertreter der Kommunalen Spitzenverbänden, des Kultusministeriums, der LAG der Fachschulen für Sozialpädagogik sowie den Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) zu einem Expertengespräch zur „Dualisierten Erzieherausbildung – Perspektiven für Niedersachsen“ ein.

Der VDP machte in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass man zunächst einmal die Definition „Duale Ausbildung“ klären müsse. Diese Begrifflichkeit sei gesellschaftlich bereits belegt und wecke gewisse Erwartungen. Zumal die Berufsfach- und Fachschulen aufgrund gesetzlicher Regelungen sowohl einen fachpraktischen als auch einen fachtheoretischen Anteil in der Ausbildung verankert hätten. Insofern sei festzuhalten, dass die Schulen bereits eine Ausbildung an zwei Lernorten durchführten, so der Verband weiter in seiner Stellungnahme.

Der Verband begrüßte ausdrücklich die jüngsten Erleichterungen im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der BbS-VO für den Quereinstieg in die Erzieherausbildung. Damit sei eine weitere Zielgruppe angesprochen, betonte Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. Auch der Niedersachsen-Plan „Mehr Fachkräfte für die Kita!“ hätte gute Ansätze, so Kristof weiter. Beispielsweise sei geplant, dass das Kultusministerium ab 2019 das Schulgeld für die Berufsfach- sowie Fachschule übernehme. Dies sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da sich aufgrund des Schulgeldes immer noch einige Schüler gegen diese Ausbildung entschieden.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme | Entwurf zur Änderung der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) und Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) nimmt gerne schriftlich Stellung zu den geplanten Änderungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) sowie zu den ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).

Der VDP begrüßt es, dass die Änderungen der Verordnung über Berufsbildende Schulen dem gegenwärtig geltenden Recht und gleichzeitig auch geltenden Bundesregelungen angepasst werden sollen.

Zur Anlage 4 zu § 33 BbS-VO – Berufsqualifizierende Berufsfachschule
Der VDP erachtet diese Änderung als konsequenten Schritt, die bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen umzusetzen. Damit wird Klarheit auf allen Ebenen geschaffen.

Zur Anlage 8 zur § 33 BbS-VO – Fachschulen
Der VDP begrüßt es ausdrücklich, dass die Aufnahmevoraussetzungen an den Fachschulen Sozialpädagogik erweitert und somit die Quereinstiegstatbestände begünstigt werden. Diese Maßnahme trägt aus Sicht des VDP dazu bei, einen größerer Personenkreis zu erreichen und dadurch dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Erster Abschnitt – Grundlagen der Ausbildung – 6. Berufsqualifizierende Berufsfachschulen | 6.2, 6.5 sowie 6.12
Der Verband befürwortet, dass die Dopplung der Fehlzeiten der praktischen Ausbildung künftig nur noch in den Bundesregelungen verankert sind. Gleichwohl möchten wir jedoch auf den missverständlichen Begriff “ Wochen“ hinweisen. Unter Juristen besteht Einigkeit darüber, dass eine Woche aus sieben Tagen besteht. In der Vergangenheit kam es gerade in diesem Passus häufiger zu Unklarheiten. Der VDP würde es begrüßen, wenn sich die Landesvertretung für eine unmissverständliche Definition einsetzt und damit für Klarheit in der Sache sorgt.

Vorgriffsregelung zur Anlage 4 zur Synopse der EB-BbS
Der Verband steht der Tatsache in der Vorgriffsregelung zur Anlage 4 zur Synopse der EB-BbS kritisch gegenüber, dass die Schülerinnen und Schüler von 11/2-, 21/2– und 31/2-jährigen Bildungsgängen erst am Ende der Ausbildung ein Zeugnis erhalten sollen, da die letzten eineinhalb Jahren als ein Schuljahr gelten sollen.
Wir gehen davon aus, dass diese Regelungen auf den Bildungsgang Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) keine Anwendung findet, sondern das dieser Bildungsgang, wie in der Vergangenheit auch, davon befreit ist und den Schülerinnen und Schülern am Ende des Schuljahres ein Zeugnis ausgestellt werden kann.
Diese Ausbildung ist grundsätzlich ein 2 1/2-jähriger Bildungsgang mit bundesgesetzlichen Regelungen. Die schulische Ausbildung findet in den ersten zwei Ausbildungsjahren statt, an das sich ein halbjähriges Praktikum gemäß § 1 Absatz 4 PTA-APrV anschließt. Aus unserer Sicht kann daher diese Vorgriffsregelung nicht für Träger des Bildungsgangs PTA gelten, da Bundesrecht Landesrecht bricht. Vor diesem Hintergrund muss in der Vorgriffsregelung eine entsprechende Formulierung, die diesen Sachverhalt korrekt darstellt, getroffen werden.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Gerne können wir die Fragen hierzu auch in einem persönlichen Gespräch erörtern.