Stellungnahme | Erlassentwurf Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)
Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Erlassentwurf.
Zu I.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen die Notwendigkeit erkannt hat, für die Durchführung der praktischen Ausbildung konkrete Hilfestellung und Hinweise zu den geeigneten Einrichtungen zu geben. Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der Gesetzgeber auf Bundesebene verzichtet hat. Gleichwohl möchten wir anmerken, dass einige Begrifflichkeiten bereits jetzt schon zur unklaren Einordnung in die aufgeführten Punkte des Erlassentwurfs führen. So ist nicht eindeutig erkennbar, wo bspw. die teilstationäre Tagespflege nach SGB XI einzuordnen ist. Hier bedarf es aus unserer Sicht Nachbesserung der Begrifflichkeiten, um den tatsächlichen Gegebenheiten in der praktischen Ausbildung gerecht zu werden sowie die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.
Zu II.
Die Konkretisierung durch den vorliegenden Erlassentwurf trägt dem PflBG Rechnung und bietet den praktischen Trägern der Ausbildung sowie den ausbildenden Bildungsstätten eine gute Orientierung, welche Aufgaben die Praxisanleitung künftig zu leisten hat. Daneben werden mit der Empfehlung für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gleichzeitig Hilfestellung für die jährliche Fortbildung von 24 Stunden an die Hand gegeben.
Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.