Beiträge

8. &.9.11.2024 | Pflegewissenschaften handlungsorientiert unterrichten – Lernsituationen „best practice“

Unser Workshop „Pflegewissenschaften handlungsorientiert unterrichten“ ist speziell für Lehrerinnen und Lehrer konzipiert, die den Pflegeunterricht lebendiger und praxisnaher gestalten möchten. Tauchen Sie ein in die spannende Didaktik der Pflegewissenschaften und integrieren Sie die Handlungsorientierung noch lernwirksamer, pragmatischer und konsequenter in Ihren Unterricht.

In diesem Workshop werden Sie erfahren, wie Sie Pflegewissenschaften auf eine Weise unterrichten können, die Schülerinnen und Schülern nicht nur theoretisches Wissen vermittelt, sondern auch ihre Handlungskompetenzen ganz konkret fördert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Unterricht exemplarisch gestalten, dass er die Herausforderungen der modernen Pflegewelt widerspiegelt.

Wir stellen Ihnen praxiserprobte Lernsituationen vor, mit denen Sie Schülerinnen und Schülern ermöglichen, pflegewissenschaftliche Konzepte durch eigenes Handeln zu erfassen. Diskutieren Sie mit uns die Stärken und Stolpersteine der vorgestellten „best-practice-Lernsituationen“.

Simulieren Sie mit uns den Unterricht auf der Grundlage typischer Handlungssituationen aus der Pflegepraxis. Reflektieren Sie mit uns, wie Ihre Lernenden auf dem Weg zu berufstypischen Handlungsergebnissen ihre Pflegekompetenzen entwickeln und vertiefen können.

Der Workshop bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihren Unterricht mit Blick auf die generalistische Ausbildung in den Pflegeberufen zu aktualisieren und an die Anforderungen der heutigen Gesundheitsversorgung anzupassen.

Der zweitägige Workshop eignet sich für alle Lehrkräfte – egal ob Berufsanfänger oder „alte Hasen“.

Veranstaltungsort:
H4 Hotel Hannover Messe
Würzburger Str. 21
30880 Laatzen

Gebühren
VDP-Mitglieder 469,00 Euro
Nichtmitglieder 569,00 Euro
Im Preis sind keine Reise- und Übernachtungskosten enthalten.

Die Anmeldung können Sie über dieses Formular vornehmen. Anmeldeschluss: 27.09.2024

Für Fragen hierzu steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

PM | Verband Deutscher Privatschulen fordert Besonnenheit: Ruhe und Zeit für individuelle Pflegausbildung statt einheitlichem Lehrplan

Hannover, 05.02.2024 – In ihrem Gesetzentwurf spricht sich die CDU-Fraktion für die Einführung eines einheitlichen Rahmenlehrplans in der Pflegeausbildung aus und kritisiert zudem die Verpflichtung allgemeinbildenden Unterricht anzubieten. Der VDP lehnt die Ideen in dem Gesetzentwurf entschieden ab und führt dafür verschiedene Gründe an.

Entgegen der Position der CDU-Fraktion betont der VDP ausdrücklich, dass ein einheitlicher Landesrahmenlehrplan für die generalistische Pflegeausbildung nicht im Interesse der Schulen liegt. „Alle Schulen haben bereits in vielen Arbeitsstunden im Vorfeld der generalistischen Pflegeausbildung schulinterne Curricula erstellt, die die individuellen Bedürfnisse vor Ort abbilden. Den Schulen nun einen einheitlichen Landesrahmenlehrplan vorzugeben, wäre aus vielen Gründen ein falsches Signal“, sagt Sandra Marschall, Vorstandsmitglied des Verbandes.

Der Verband sieht in der individuellen Gestaltung durch die Schulen einen Mehrwert, der den unterschiedlichen Anforderungen vor Ort gerecht wird. Die Erstellung schulinterner Curricula erlaubt den Bildungseinrichtungen, ihre Ausbildung praxisnah und zielgerichtet zu gestalten. Der VDP plädiert dafür, diese Freiheit und Flexibilität zu bewahren.

Hinsichtlich der Kritik an den allgemeinbildenden Fächern in der Pflegeausbildung betont der VDP, dass diese einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Pflegekräfte leisten. „Die Vermittlung von Fachwissen allein reicht nicht aus. Eine breit angelegte Bildung, die auch allgemeine Fächer einschließt, fördert das Verständnis, die Kommunikationsfähigkeit und die ethische Reflexion der Pflegekräfte“, erklärt Sandra Marschall. Denn gerade darin liegt ein Mehrwert für die Schulen findet der Verband. „Niedersachsen hat den Schulen die Möglichkeit an die Hand gegeben, losgelöst von der Fachsystematik bestimmte pflegerische Szenarien zu vertiefen oder aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Zudem gibt es auch in Baden-Württemberg allgemeinbildende Fächer. Niedersachsen ist also nicht allein mit einem ganzheitlichen Gedanken“, ergänzt die Geschäftsführerin des Verbandes Martina Kristof.

Darüber hinaus weist der Verband auf den bürokratischen Aufwand hin, der mit den Vorgaben für die Abschlussprüfung aus dem Pflegeberufegesetz (PflBG) einhergehen. Dieser betrifft nicht nur die Schulen, sondern auch die Aufsichtsbehörden, was nur mit enormen Kraftanstrengungen auf beiden Seiten zu bewältigen ist. Insofern mahnt der VDP, jetzt nicht in Aktionismus zu verfallen oder sich treiben zu lassen, sondern den Schulen Zeit und Raum zu geben, um eine reibungslose und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung zu gewährleisten.

Download Pressemitteilung

____________________________

Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Heizkosten und Kosten für Mittagsverpflegung gegenüber Trägern von Schulen in freier Trägerschaft […]

Der Verband bedankt uns, für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf der genannten Richtlinie.

Der Verband begrüßt die vorliegende Richtlinie im Kern und den damit verbundenen pragmatischen Ansatz. Es wird deutlich, dass ein schlankes und unbürokratisches Verfahren angestrebt wird, was der Verband in der Sache auch für hilfreich und zielführend hält. Auch das alle Schulen/Bildungsträger in freier Trägerschaft bedacht werden ist positiv hervorzuheben und zeigt, dass der kontinuierliche Austausch hilfreich und zugleich befruchtend ist. Dennoch möchten wir hiermit auch unsere Bedenken hinsichtlich der Richtlinie vortragen.

Der Verband hegt Bedenken hinsichtlich der Belegbarkeit der Mehraufwendungen, da kein genauer Zeitraum definiert wurde. Sicherlich kann von der aktuelle Heizperiode ausgegangen werden. Allerdings ist damit nicht klar, wie die Mehraufwendungen zu verstehen sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Verträge noch nicht bei allen Schulträgern aufgrund von festen Laufzeiten angepasst worden sind und daher die Mehraufwendungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu belegen sein dürften.
Daher regt der Verband eine Verlängerung der Antragsfrist an. Dies gebietet sich auch schon deswegen, da zum einen auf Seiten der Schulen die Weihnachtsferien und Zeugnisse vor der Tür stehen und zum anderen bei den zuständigen RLSB möglicherweise das kurze Zeitfenster für die Anträge/Auszahlungsanweisungen mit Urlaubszeiten kollidieren und es unnötigerweise zu einer zusätzlichen Belastung käme. Darüber hinaus sollte auch eine etwaige Grippe-/Krankheitswelle bedacht werden, die erfahrungsgemäß im Winter durchs Land rollt. Insofern würde ein verlängerter Antragszeitraum dem Ansinnen des Kultusministeriums und der Landesregierung nicht im Wege stehen, sondern vielmehr die Verwaltungsebene auf beide Seiten entlasten.

Auch ist anhand der Anlage 1a zu erkennen, dass es sich bei der zugrunde gelegten Schülerzahl um das Schuljahr 2021/2022 handelt. Nach Rückmeldung der Schulträger ist das ableitbar. Dies hätten jedoch auch bereits in der Richtlinie formuliert sein können, um mehr Transparenz herzustellen.
Im Weiteren wurde uns von den BFS Pflege rückgemeldet, dass die Schülerinnen und Schüler der generalistischen Pflegeausbildung scheinbar nicht berücksichtigt worden sind, obwohl es Nummer 3.4 ausdrücklich vorsieht. Dies ist möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass diese Schülerzahlen nicht mehr für die Schulstatistik gemeldet werden, sondern nur noch dem PABF zu melden sind. Hier bitten wir um eine Kontrolle und ggf. um die entsprechenden Korrekturen. Hierzu hatten wir bereits im Vorfeld der Stellungnahme einzelne Schulnummern benannt. Wir haben diese vorsorglich als Anlage beigefügt.

Abschließend möchten wir noch unsere Bedenken zum Punkt 4.4 Satz vortragen. Uns ist bewusst, dass mit diesem Satz eine Überkompensation der Schulen im Gesundheitswesen vermieden werden soll. Es wird formuliert, dass die Mittel aus dem NGesFBG anzurechnen sind. Im Weiteren bleibt diese Ausführung unbestimmt und führt damit zu Unklarheit und Unsicherheit. Denn es ist nicht klar, wer muss wann und mit welchem Anteil etwas anrechnen oder in Abzug bringen. Die jetzige Formulierung ist dem Sinn nach klar, aber steht den Bestrebungen eines unbürokratischen Verfahrens zuwider und bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Insofern muss deutlich gemacht werden, dass die Anrechnung durch die ausführende Stelle zum NGesFBG erfolgt und nicht durch die Schulen zu erfolgen hat.
Fraglich ist zudem, wie hoch der monetäre Anteil der Überkompensation tatsächlich ist und ob hieraus von einer konkreten Bereicherung ausgegangen werden könnte. Im Weiteren stellt der Verband in Frage, ob die entstehenden Verwaltungskosten den vermutlich geringen Anteil der Überkompensation rechtfertigen. Insofern ist eine Formulierung/Lösung zu finden und umzusetzen, die alle Beteiligten befriedet, und zwar so, dass Klarheit in der Sache erkennbar ist und kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand seitens der Schulen betrieben werden muss. Ein Ausschluss dieser Schulen als möglicher Lösungsansatz ist aus Sicht des Verbandes nicht hinnehmbar und wird kategorischen abgelehnt.

Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen. Für Fragen hierzu, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stellungnahme | Erlassentwurf Ergänzende Bestimmungen zur praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorliegenden Erlassentwurf.

Zu I.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen die Notwendigkeit erkannt hat, für die Durchführung der praktischen Ausbildung konkrete Hilfestellung und Hinweise zu den geeigneten Einrichtungen zu geben. Damit wird eine Lücke geschlossen, auf die der Gesetzgeber auf Bundesebene verzichtet hat. Gleichwohl möchten wir anmerken, dass einige Begrifflichkeiten bereits jetzt schon zur unklaren Einordnung in die aufgeführten Punkte des Erlassentwurfs führen. So ist nicht eindeutig erkennbar, wo bspw. die teilstationäre Tagespflege nach SGB XI einzuordnen ist. Hier bedarf es aus unserer Sicht Nachbesserung der Begrifflichkeiten, um den tatsächlichen Gegebenheiten in der praktischen Ausbildung gerecht zu werden sowie die von Ihnen angestrebte Rechtssicherheit zu schaffen.

Zu II.
Die Konkretisierung durch den vorliegenden Erlassentwurf trägt dem PflBG Rechnung und bietet den praktischen Trägern der Ausbildung sowie den ausbildenden Bildungsstätten eine gute Orientierung, welche Aufgaben die Praxisanleitung künftig zu leisten hat. Daneben werden mit der Empfehlung für Maßnahmen einer berufspädagogischen Qualifikation zur Praxisanleitung gleichzeitig Hilfestellung für die jährliche Fortbildung von 24 Stunden an die Hand gegeben.

Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

PM | Stärkung der Ausbildung von Pflegekräften in Niedersachsen

Hannover. Die in der Pflegeausbildung aktiven Einrichtungen haben die Ausbildungsallianz Niedersachsen gegründet. Im Beisein von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann bekundeten sie zum Auftakt, die Ausbildung der Pflegekräfte in Niedersachsen systematisch weiterentwickeln und stärken zu wollen. Dazu beschlossen die Beteiligten eine enge Zusammenarbeit.

Die Ausbildung der Pflegekräfte solle nun übergreifend, verlässlich und gemeinschaftlich gestaltet werden, so Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Den Auszubildenden werde gemeinsam eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung angeboten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie im Gesundheitswesen Rechnung trage. „Denn Pflegekräfte werden händeringend gesucht, sei es in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder aber in den Krankenhäusern“, sagte er: Um dieses Problem langfristig zu lösen sei es dringend notwendig, die Ausbildung der Pflegekräfte weiterzuentwickeln. „Dies wird jetzt aktiv durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen begleitet.“

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Reimann begrüßt die Initiative der Ausbildungsanbieter und Pflegeschulen: „Ich freue mich, dass sich die Träger der praktischen und theoretischen Ausbildung zu ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen bekennen. Die Ausbildungsallianz Niedersachsen greift die mit dem Pflegeberufegesetz eingeleitete Aufwertung der Pflegeberufe auf und flankiert die entsprechenden Bestrebungen auf Bundesebene.“ Sie sei zuversichtlich, dass es auf Basis der gemeinsamen Vereinbarung gelingen wird, über Verbands- und Sektorengrenzen hinweg die Rahmenbedingungen für eine attraktive und zukunftsfähige Pflegeausbildung in Niedersachsen zu schaffen, so Dr. Carola Reimann.

„Die Grundlage einer jeden fundierten Ausbildung bildet ein breites theoretisches Wissen. Die Pflegefachschulen in Niedersachsen vermitteln dies den Auszubildenden“, erläutert Ulrike Bäßler, Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen. Auf Grundlage der neuen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wird gemeinsam die kontinuierliche Verbesserung der Pflegeausbildung in Niedersachsen anvisiert. „Gute Pflege beginnt mit einer guten Ausbildung“, führt Ulrike Bäßler weiter aus.

Damit die Pflegeausbildung kontinuierlich weiterentwickelt wird, stehen die Akteure miteinander im engen Austausch. „Unser Ziel ist es, gemeinsam im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen eine Ausbildung zu bieten, die den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ebenso gerecht wird, wie den speziellen Bedarfen der Pflegebedürftigen. Dazu brauchen die Pflegeeinrichtungen und Schulen die Unterstützung des Landesgesetzgebers und faire Vereinbarungen mit den Pflegekassen. Wir als Träger der praktischen Ausbildung werden unseren Teil für eine gute und attraktive Ausbildung beitragen“, sagt Henning Steinhoff als Vertreter der Privaten Altenpflegeeinrichtungen in Niedersachsen.

„Die Verantwortung für eine verlässliche und übergreifende Pflegeausbildung liegt bei den hier vertretenen Organisationen. Wir stehen gemeinsam für faire Rahmenbedingungen“, führt Dr. Jan Arning, als Sprecher für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, aus. „Dazu gehört auch einen möglichen Konkurrenzkampf um die Auszubildenden von Morgen zu vermeiden.“

Die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Pflegeausbildung erfordert die Unterstützung aller. „Wir freuen uns, dass nicht nur wir als Anbieter der Ausbildung, sondern auch die Politik sich hier heute bereit erklärt, die kontinuierliche Weiterentwicklung voranzutreiben. Dazu gehört aber auch, dass die Kostenträger, den erforderlichen Aufwand finanzieren“, stellt Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, heraus. Die Krankenkassen und anderen Kostenträger sind aufgefordert, das Ihrige dazu beizutragen, dass die gewünschten Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung und damit eine gute Pflege geschaffen werden können.

Die Ausbildungsallianz Niedersachsen schafft es erstmalig, alle Verbände der betroffenen Einrichtungen, die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu vereinen. „Unser gemeinsames Ziel, eine übergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung anzubieten, die kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird durch die Ausbildungsallianz Niedersachsen erreichbar“, fasst Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, noch einmal die Ziele der Allianz zusammen. „Wir als Anbieter unternehmen damit aktiv etwas, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken. Die Steigerung der Ausbildungsattraktivität gelingt aber nur, wenn die Kostenträger auch bereit sind den notwendigen Aufwand zu finanzieren.“

Weitere Informationen:

– Helge Engelke, Verbandsdirektor Niedersächsichen Krankenhausgesellschaft, (0511 – 30 76 3 – 0)
– Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag , (0511 – 36 89 4-16)
– Ulrike Bäßler, Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Altenpflege und Pflegeassistenz in Niedersachsen,
(05151 – 92 357 – 0)
– Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
(0511 – 85 20 99)
– Henning Steinhoff, Leiter Landesgeschäftsstelle bpa Niedersachsen, (0511 – 12 35 13 – 40)

Erklärung Ausbildungsallianz Niedersachsen