Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Heizkosten und Kosten für Mittagsverpflegung gegenüber Trägern von Schulen in freier Trägerschaft […]

Der Verband bedankt uns, für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf der genannten Richtlinie.

Der Verband begrüßt die vorliegende Richtlinie im Kern und den damit verbundenen pragmatischen Ansatz. Es wird deutlich, dass ein schlankes und unbürokratisches Verfahren angestrebt wird, was der Verband in der Sache auch für hilfreich und zielführend hält. Auch das alle Schulen/Bildungsträger in freier Trägerschaft bedacht werden ist positiv hervorzuheben und zeigt, dass der kontinuierliche Austausch hilfreich und zugleich befruchtend ist. Dennoch möchten wir hiermit auch unsere Bedenken hinsichtlich der Richtlinie vortragen.

Der Verband hegt Bedenken hinsichtlich der Belegbarkeit der Mehraufwendungen, da kein genauer Zeitraum definiert wurde. Sicherlich kann von der aktuelle Heizperiode ausgegangen werden. Allerdings ist damit nicht klar, wie die Mehraufwendungen zu verstehen sind. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Verträge noch nicht bei allen Schulträgern aufgrund von festen Laufzeiten angepasst worden sind und daher die Mehraufwendungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu belegen sein dürften.
Daher regt der Verband eine Verlängerung der Antragsfrist an. Dies gebietet sich auch schon deswegen, da zum einen auf Seiten der Schulen die Weihnachtsferien und Zeugnisse vor der Tür stehen und zum anderen bei den zuständigen RLSB möglicherweise das kurze Zeitfenster für die Anträge/Auszahlungsanweisungen mit Urlaubszeiten kollidieren und es unnötigerweise zu einer zusätzlichen Belastung käme. Darüber hinaus sollte auch eine etwaige Grippe-/Krankheitswelle bedacht werden, die erfahrungsgemäß im Winter durchs Land rollt. Insofern würde ein verlängerter Antragszeitraum dem Ansinnen des Kultusministeriums und der Landesregierung nicht im Wege stehen, sondern vielmehr die Verwaltungsebene auf beide Seiten entlasten.

Auch ist anhand der Anlage 1a zu erkennen, dass es sich bei der zugrunde gelegten Schülerzahl um das Schuljahr 2021/2022 handelt. Nach Rückmeldung der Schulträger ist das ableitbar. Dies hätten jedoch auch bereits in der Richtlinie formuliert sein können, um mehr Transparenz herzustellen.
Im Weiteren wurde uns von den BFS Pflege rückgemeldet, dass die Schülerinnen und Schüler der generalistischen Pflegeausbildung scheinbar nicht berücksichtigt worden sind, obwohl es Nummer 3.4 ausdrücklich vorsieht. Dies ist möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass diese Schülerzahlen nicht mehr für die Schulstatistik gemeldet werden, sondern nur noch dem PABF zu melden sind. Hier bitten wir um eine Kontrolle und ggf. um die entsprechenden Korrekturen. Hierzu hatten wir bereits im Vorfeld der Stellungnahme einzelne Schulnummern benannt. Wir haben diese vorsorglich als Anlage beigefügt.

Abschließend möchten wir noch unsere Bedenken zum Punkt 4.4 Satz vortragen. Uns ist bewusst, dass mit diesem Satz eine Überkompensation der Schulen im Gesundheitswesen vermieden werden soll. Es wird formuliert, dass die Mittel aus dem NGesFBG anzurechnen sind. Im Weiteren bleibt diese Ausführung unbestimmt und führt damit zu Unklarheit und Unsicherheit. Denn es ist nicht klar, wer muss wann und mit welchem Anteil etwas anrechnen oder in Abzug bringen. Die jetzige Formulierung ist dem Sinn nach klar, aber steht den Bestrebungen eines unbürokratischen Verfahrens zuwider und bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Insofern muss deutlich gemacht werden, dass die Anrechnung durch die ausführende Stelle zum NGesFBG erfolgt und nicht durch die Schulen zu erfolgen hat.
Fraglich ist zudem, wie hoch der monetäre Anteil der Überkompensation tatsächlich ist und ob hieraus von einer konkreten Bereicherung ausgegangen werden könnte. Im Weiteren stellt der Verband in Frage, ob die entstehenden Verwaltungskosten den vermutlich geringen Anteil der Überkompensation rechtfertigen. Insofern ist eine Formulierung/Lösung zu finden und umzusetzen, die alle Beteiligten befriedet, und zwar so, dass Klarheit in der Sache erkennbar ist und kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand seitens der Schulen betrieben werden muss. Ein Ausschluss dieser Schulen als möglicher Lösungsansatz ist aus Sicht des Verbandes nicht hinnehmbar und wird kategorischen abgelehnt.

Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen. Für Fragen hierzu, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.