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PM | Differenzierte Betrachtung unerlässlich: Verband weist Vorwurf der mangelhaften Lehrerqualität im Jahresbericht 2024 des LRH entschieden zurück

Hannover, 14. Juni 2024 – Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e. V. (VDP) nimmt den aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) mit Interesse zur Kenntnis und begrüßt die intensive Auseinandersetzung mit der Schulaufsicht und der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Der Verband möchten jedoch einige wichtige Punkte klarstellen und betonen, dass eine differenzierte Betrachtung der Schulaufsicht zwingend notwendig ist.

Der VDP plädiert seit langem, dass die Schulaufsicht als eine differenzierte Aufgabe verstanden werden muss, die sowohl Rechtsaufsicht als auch Fach- und Dienstaufsicht umfasst. Der Jahresbericht des LRH verkennt nach Auffassung des Verbandes die notwendige Differenzierung zwischen diesen Aufsichtsbereichen. Jedoch sind diese unterschiedlichen Dimensionen der Aufsicht ausschlaggebend, um die Autonomie der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Dabei ist Artikel 7 des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung, da er das Recht auf Privatschulen und die staatliche Aufsicht über das Schulwesen festlegt. „Eine pauschale Verstärkung der Schulaufsicht, wie sie vom LRH gefordert wird, sieht der VDP äußerst kritisch, da dies zu einer unangemessenen Einmischung in die Fach- und Dienstaufsicht führt. Zugleich würde die pädagogische Freiheit und Eigenverantwortung der freien Schulen mechanisch stark beeinträchtigt und somit die im Grundgesetz verankerte Privatschulfreiheit in Frage gestellt“, kommentiert Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, den Jahresbericht. „Allein der Rechtsaufsicht obliegt die Genehmigung von Schulen und die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllt sind“, kommentiert der Vorsitzende weiter.

Ein zentraler Punkt des Jahresberichtes ist die Ausbildung von Lehrkräften. „Das Ausbildungsmonopol für Lehrkräfte liegt beim Staat und damit trägt das Land auch die Infrastrukturverantwortung für freie Schulen. Es ist unerlässlich, dass bei der Ausbildung von Lehrkräften auch die Bedarfe der freien Schulen berücksichtigt, werden“, führt Hannes Pook aus. „Gemäß § 144,3 NSchG müssen Lehrkräfte an freien Schulen eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Ein zweites Staatsexamen, wie es der LRH verlangt, stellt hingegen eine gleichartige Qualifikation dar“, ergänzt Sandra Marschall, Mitglied des Vorstandes. Nach Auffassung des Verbandes ist demnach ein zweites Staatsexamen nicht zwingend erforderlich für die Lehrtätigkeit an freien Schulen. Die gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation kann durch bspw. einschlägige Masterabschlüsse erreicht und damit die Qualität des Unterrichts an freien Schulen sichergestellt werden. Daneben bietet der VDP eine Weiterbildung an, die die pädagogische Eignung nachweist. Überdies sind die Lehrkräfte an freien Schulen, insbesondere an berufsbildenden Schulen, aufgrund der mitgebrachten Praxiserfahrung eine wertvolle Bereicherung.

Seit Jahren stehen allen beteiligten Akteuren im Dialog, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die einerseits den hohen Bildungsstandards und der notwendigen Autonomie freier Schulen gerecht werden und andererseits, um die Finanzierung freier Schulen langfristig auf ein sicheres Fundament zu stellen, das die künftigen Anforderungen abbildet.

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Auszug Jahresbericht 2024 vom LRH: Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Freie Schulen im Fokus: Petition für gerechtere Finanzierung erreicht erforderliches Quorum

Hannover, 28. Mai 2024 – Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen in Niedersachsen freut sich, dass die Petition „Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft (Petitionsnummer 00677/89/19) das erforderliche Quorum von 5.000 Unterstützer:innen erreicht hat. Diese überwältigende Unterstützung ist ein starkes Signal und zeigt die Notwendigkeit einer besseren finanziellen Unterstützung.

„Heute ist ein guter Tag für die freien Schulen in Niedersachsen. Das Erreichen des Quorums zeigt, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine gerechte Behandlung aller Schulen ist, unabhängig von ihrer Trägerschaft. Es unterstreicht, dass die Menschen in Niedersachsen die Bedeutung von Vielfalt und Qualität im Bildungssystem erkennen und fördern möchten“, sagt Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes. „Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Dies zeigt die breite Zustimmung und das große Engagement für eine gerechtere Finanzierung freier Schulen.“

Freie Schulen sind eine wichtige Säule der Bildungslandschaft in Niedersachsen und nehmen den hoheitlichen Bildungsauftrag in Niedersachsen war. Sie stehen vor denselben Herausforderungen wie öffentliche Schulen: Digitalisierung, Inklusion, Lehrkräftemangel und zunehmende psychologische Belastungen. „Die Schulen leisten tagtäglich Großartiges und verdienen daher eine angemessene finanzielle Unterstützung. Hierbei geht es auch darum, die individuellen Lern- und Lebenswege von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern“, fügt Martina Kristof an, Geschäftsführerin des Verbandes.

„Besonders der jüngste Tarifabschluss der Länder, der die Gehaltskosten erheblich steigert, hat die finanzielle Lage vieler freier Schulen weiter verschärft. Ohne eine entsprechende Anpassung der Finanzhilfe droht eine Beeinträchtigung der Bildungsqualität. Diese Petition fordert eine faire und bessere Unterstützung, um dies zu verhindern“, betont Pook. „Nelson Mandela sagte einst Bildung ist die mächtigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese mächtige Waffe allen Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gleichermaßen zur Verfügung steht, und zwar unabhängig davon, welche Schule sie besuchen“, fügt Hannes Pook hinzu.

Mit dem Erreichen des Quorums wird sich nun der Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags und das Kultusministerium dieses wichtigen Themas annehmen. Der Verband wird die Entwicklungen sehr genau verfolgen und blick behalten.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

Petition zur Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft – Vielfältige Bildung Fördern!

Das Niedersächsische Bildungswesen blickt großen Herausforderungen entgegen:

  • Digitalisierung: Die Integration digitaler Technologien in den Bildungsprozess erfordert Investitionen in Infrastruktur, Lehrerausbildung und pädagogische Konzepte, um eine effektive Nutzung sicherzustellen und digitale Kompetenzen zu fördern.
  • Familiäre Lebenssituation: Die familiäre Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler kann sich auf ihre Lernmotivation, -fähigkeiten und -erfolge auswirken. Herausforderungen wie Armut, Migrationserfahrungen oder familiäre Konflikte erfordern eine ganzheitliche Unterstützung durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
  • Flexibilisierung des Bildungssystems: Die Bedürfnisse einer sich wandelnden Arbeitswelt erfordern flexible Bildungsstrukturen, die individuelle Lernwege ermöglichen und lebenslanges Lernen unterstützen.
  • Inklusion: Die Umsetzung inklusiver Bildung erfordert Unterstützungssysteme für Schüler:innen mit besonderen Bedürfnissen und eine inklusive Schulinfrastruktur, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden. Daneben braucht es Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte sowie eine Anpassung der Lehrerausbildung.
  • Lehrkräftemangel: Der Mangel an Lehrkräften in bestimmten Fächern und Regionen erfordert Maßnahmen zur Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Lehrpersonal.
  • Unterschiedliche Lern- und Leistungsniveaus: In der Berufsausbildung stehen Lehrkräfte oft vor der Herausforderung, auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen und -geschwindigkeiten der Schüler:innen/Auszubildenden einzugehen. Individuelle Förderung und differenzierte Lernangebote sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schüler:innen/Auszubildenden erfolgreich sind und ihre Potenziale entfalten können.
  • Zunehmende psychische Belastungen: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt, sei es durch Leistungsdruck, soziale Probleme oder persönliche Herausforderungen. Schulen müssen Unterstützungsstrukturen schaffen, um die psychische Gesundheit aller Beteiligten zu fördern und angemessen auf Belastungssituationen zu reagieren.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Politik, Familien und anderen relevanten Akteuren, um eine umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Dazu gehören differenzierte Lernangebote, gezielte Unterstützungssysteme für Schüler mit besonderen Bedürfnissen und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden. Freie Schulen spielen dabei eine wichtige Rolle als Bildungsangebote, die innovative pädagogische Konzepte entwickeln können, um auf die Vielfalt der Lernenden einzugehen. Durch ihre Flexibilität und Autonomie können sie dazu beitragen, Bildungsgerechtigkeit und -qualität zu fördern und innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen im Bildungswesen zu entwickeln. Sie sind staatlich anerkannt und vermitteln dieselben Abschlüsse wie öffentliche Schulen. Ihre Aufgabe können sie nur erfüllen, wenn auch ihre Finanzierung sich an den Kosten öffentlicher Schulen orientiert. Das ist seit längerer Zeit nicht mehr der Fall. Die Petition setzt sich daher für eine gerechtere Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft ein.

Wir bitten Sie daher um Unterstützung dieser Petition. Mitzeichnungsfrist endete am 28.05.2024. Am Ende der Petitionsfrist haben 5.374 Unterstützer:innen mitgezeichnet. Zur Petition gelangen Sie hier oder durch anklicken des Bildes.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Petition können Sie hier downloaden.

PM | Privatschulen mit bedacht – Fast eine Million Schüler an freien Schulen profitieren

Verbandspräsident Klaus Vogt:

„Die heute unterzeichnete Bund-Länder-Vereinbarung für den DigitalPakt Schule ist auch für die Schüler an Privatschulen in Deutschland sehr erfreulich. Schulen in freier Trägerschaft werden in der Vereinbarung angemessen berücksichtigt: Privatschulen erhalten die Möglichkeit, gemessen an ihrem landesweiten Anteil der Schüler die Bildungsinvestitionskosten des Bundes zu beantragen. Fast eine Million Privatschüler werden vom DigitalPakt Schule profitieren. Der Staat kommt somit seiner Infrastrukturverantwortung für freie Schulen nach, die sich aus dem Grundgesetz-Artikel 7 ergibt.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Parlamentarischer Abend 2018

Hannover, 20.04.2018 – Am 19. April lud der VDP zu seinem diesjährigen Parlamentarischen Abend ins Alte Rathaus zu Hannover ein. Der Einladung folgten rund 80 Gäste aus Politik sowie Vertretern aus dem Kultusministerium, Bildungsverbänden und Schulen in freier Trägerschaft. Darunter auch Kultusminister Tonne, die Landtagsvizepräsidentin Janssen-Kucz und der CDU Generalsekretär Seefried.

„Wir verstehen Schulen in freier Trägerschaft als wertvolle ergänzende Bereicherung“, stellte der Vorsitzende Hannes Pook in seiner Begrüßung fest und machte damit die Unterschiede des letzten und des jetzigen Koalitionsvertrages deutlich. Er ging in seiner Begrüßung besonders auf die Rolle der freien beruflichen Schulen in Niedersachsen ein, die eine wichtige Säule im Bildungssystem darstellen. Es sei an der Zeit, nicht mehr zwischen öffentlichen und freien Schulen zu unterscheiden, so der Vorsitzende weiter. Dies bestätigte auch Kultusminister Tonne in seinem Grußwort, in dem er den freien Schulen attestierte, eine Lücke in der beruflichen Bildung zu schließen.

Der Impulsvortrag von Mareike Wulf, bildungspolitische Sprecherin CDU, trug zu einem guten Abend bei und bot allerlei Anknüpfungspunkte bei den anschließenden Tischgesprächen. Mareike Wulf stellte in ihrem Impulsvortrag die Idee einer dualisierten Erzieherausbildung vor, welche dann künftig fünf Jahre dauern würde. Abschließend stellte Mareike Wulf fest, „dass Politik die freien Schulen nicht automatisch mitdenkt“. Es müsse ein Umdenkprozess stattfinden, so Wulf in ihrem Vortrag weiter. Es läge an allen Beteiligten Bildung im Ganzen zu denken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Neben der dualisierten Erzieherausbildung wurde auch die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung seitens der Vertreter der freien Schulen thematisiert. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dieses Thema auf der politischen Ebene im Land zum Teil noch nicht angekommen ist. Der Verband hat alle Fraktionen zu ausführlichen Gespräche eingeladen, um dieses drängende Thema näher zu erörtern.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Privatschulen: Unverzichtbar für die deutsche Bildungslandschaft

Hannover, 22. November 2017 – Der Anteil der Schüler an Privatschulen hat sich von 4,5% im Jahr 2000 auf knapp 9% in diesem Jahr verdoppelt. Für jedes Bildungsbedürfnis gibt es ein passendes Lernangebot. Dadurch leisten Privatschulen einen unverzichtbaren Beitrag für das deutsche Bildungssystem. Dennoch werden sie häufig benachteiligt. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert die Parteien der zukünftigen Bundesregierung auf, freie Bildungseinrichtungen im neuen Koalitionsvertrag gleichberechtigt zu berücksichtigen. Dadurch wird ein plurales Bildungssystem sichergestellt. 

Mittlerweile besuchen rund eine Million Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. Für viele Eltern steht bei der Schulwahl die individuelle Förderung mit dem passenden pädagogischen Konzept im Vordergrund. Ein weiterer Grund, der für eine Privatschule spricht, ist die Tatsache, dass sie flexibel und innovativ auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Im Bereich der digitalen Bildung leisten sie einen wichtigen Beitrag. „Privatschulen sind aus dem deutschen Schulsystem nicht mehr wegzudenken. Der Wettbewerb zwischen freien und öffentlichen Schulen verbessert nachweislich die Qualität des Schulsystems. Nicht zuletzt deshalb sind sie grundgesetzlich verankert“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Dennoch standen Privatschulen dieses Jahr stark im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Das Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) machte in mehreren Veröffentlichungen Privatschulen für die soziale Ungleichheit im Bildungssystem mit verantwortlich. Ihr Vorwurf: Privatschulen verstießen gegen das so genannte Sonderungsverbot und suchen sich teilweise ihre Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern aus. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung der renommierten Verfassungsrechtlerin Professor Frauke Brosius-Gersdorf kam zu dem Schluss, dass die WZB-Veröffentlichungen auf einer Fehlinterpretation des Sonderungsverbotes beruhen. Freie Schulen müssen nicht die gleiche Schülerschaft haben, wie öffentliche Schulen. Sie müssen die Auswahl ihrer Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und sicherstellen, dass der Zugang allen offen steht. Freie Schulen wählen ihre Schüler passend zu ihrem pädagogischen Konzept nach Neigungen und Fähigkeiten aus. Im Mittelpunkt steht dabei immer zuerst die Frage, was das Beste für das Kind ist. „Freie Schulen sind allgemein zugänglich. Sie setzen sich seit Jahrzenten dafür ein, gesellschaftliche Hürden abzubauen und Kinder aus sozial schwachen Familien den Schulzugang zu ermöglichen“, so Klaus Vogt weiter.

Was jedoch viele nicht wissen: Privatschulen sind in Deutschland stark unterfinanziert. Im Rahmen der gesetzlichen und vom Verfassungsgeber geforderten Finanzhilfe werden die Kosten für Schulbau und Unterhalt immer wieder vergessen oder klein gerechnet. Es werden Schulgründungen verhindert oder Schulen in der Gründungszeit nicht gefördert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. Die restlichen 30 bis 40 Prozent spart er sich und somit auch allen Steuerzahlern. „Erst wenn diese Deckungslücke ausgeglichen und eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist, könnte auf Schulgeld verzichtet werden“, so Klaus Vogt.
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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Nähere Informationen erhalten Sie bei: Robert Renner, Pressesprecher.

Stellungnahme | Jahresbericht des Landesrechnungshofes

Nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz besteht das verfassungsmäßige Recht zur Errichtung privater Schulen.

Freie Schulen gehören genau wie staatliche Schulen zum öffentlichen Bildungssystem. Sie erfüllen pflichtgemäß ihren Bildungsauftrag ebenso wie staatliche  Schulen dies tun.

Die Altenpflegeausbildung, deren Ausbau und  Attraktivitätssteigerung angesichts des demographischen Wandels auch weiter erforderlich ist, findet zum größten Teil in Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft statt.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft in erheblichem Umfang finanziell unterstützt und gefördert werden. Das entspricht den Tatsachen und ist auch zwingend erforderlich. Ob hier inzwischen eine vergleichbare Finanzausstattung erreicht wird, wie sie auch staatliche Schulen erhalten, ist dem Bericht nicht zu entnehmen.

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen entstehen freien Schulen aufgrund der Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung erhebliche finanzielle Nachteile. Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft erhalten aus diesem Grund einen finanziellen Ausgleich durch das Sozialministerium sowie durch die Finanzhilfe. Diese Finanzierung durch die Ministerien deckt in der Regel allerdings lediglich die Personalkosten ab. Sämtliche anderen Kosten wie Miete, Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten etc. muss der freie Träger gesondert erwirtschaften.

Dies ist bei staatlichen Schulen anders. Hier werden diese Ausgaben aus Steuermitteln vollumfänglich finanziert.

Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelung, dass die Altenpflegeausbildung kostenfrei angeboten werden muss, kein Geld für die Ausbildung erheben. Zum Ausgleich der dadurch entstandenen Benachteiligung von Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft stellt das Sozialministerium einen gestaffelten Beitrag, je nach Schüleranzahl pro Klasse, zur Verfügung. So soll das Schulgeld erstattet werden um „mehr Schülerinnen und Schüler für eine Ausbildung zu gewinnen und Attraktivität des Bildungsgangs zu steigern, da das Schulgeld „ein die Berufswahl negativ beeinflussender Faktor” sei”, so der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2016 auf Seite 131.

Die Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft arbeiten auf einem qualitativ hohen Niveau ebenso wie staatliche Schulen dies tun. Das sind der Auftrag und der Anspruch, den jede Schule zweifellos an sich selbst stellen sollte.

Honorarkräfte werden an Altenpflegeschulen eingesetzt und arbeiten qualitativ hochwertig. Bei den eingesetzten Honorarkräften handelt es sich um hochqualifizierte Fachkräfte aus der Praxis, wie zum Beispiel Ärzte und Juristen, die punktuell Praxiswissen an die Auszubildenden weitergeben und so eine gute Ausbildung mitgestalten. Hierauf zu verzichten wäre ein nicht auszugleichender Qualitätsverlust zu Lasten der Auszubildenden. Diese Spezialisten werden sich definitiv nicht in ein Anstellungsverhältnis einer Schule begeben, da sie die Lehrtätigkeit nicht hauptberuflich durchführen wollen. Vielmehr wollen sie Schülerinnen und Schüler gut begleiten und effektiv auf eine spätere Anstellung vorbereiten.

Es ist nicht nur nötig, sondern auch wünschenswert, dass Honorarkräfte eingesetzt werden und gerade so ihr praxisbezogenes Know-how an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

Der VDP begrüßt eine hohe Qualität in der Altenpflege und bekennt sich zu einer qualitativ hohen Ausbildung durch qualifiziertes Personal. Dieses kann und wird es nicht zum Nulltarif geben, der VDP weist deshalb darauf hin, dass eine entsprechende finanzielle Unterstützung notwendig ist, damit eine gute Qualität gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für freie als auch für staatliche Träger, denn alle sollten eines zum Ziel haben: Gut ausgebildete Pflegekräfte, die wissen was sie tun.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin