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PM | Finanzielle Dürreperiode für freie Schulen hält trotz 12 Millionen im Landeshaushalt an

Hannover, 07.07.2023 – In dem Entwurf der Landesregierung für ein Haushaltsbegleitgesetz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 12 Millionen Euro für Schulen in freier Trägerschaft vorgesehen. Dieses auf den ersten Blick positive Signal überdeckt die Tatsache, dass die Schulen seit Jahren strukturell unterfinanziert sind.

Bündnis freie Schulen Niedersachsen

Die jetzt bereitgestellten Mittel sind zweckgebunden für den Ganztagsschulbetrieb, die schulische Sozialarbeit und die IT-Administration einzusetzen. Das Land gleicht damit den Nachholbedarf aus, der durch Leistungen für die öffentlichen Schulen entstanden ist, die das Land aber bei der Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft unberücksichtigt gelassen hat. Die langjährige Unterfinanzierung und die inflationsbedingten Kostensteigerungen für Personal und Energie können damit nicht ausgeglichen werden.

Mit dem Gesetz werden damit auch Forderungen umgesetzt, die schon mit der vorherigen Landesregierung in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) vereinbart waren. Der entscheidende Kernpunkt dieser Erklärung, die Einführung einer Übergangsformel zur Berechnung der Finanzhilfe, ist aber nach wie vor ungeklärt. Diese soll sich so weit wie möglich an den tatsächlichen Kosten für öffentliche Schulen orientieren. Nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Kultusministerium und den Vertretern der freien Schulen soll diese Formel ab 2025 für 3 Jahre eingeführt werden.
Von der Einführung erwarten die Schulen eine moderate Anpassung der Finanzhilfe, bis eine transparente Grundlage für die genauere Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt entwickelt ist. Die meisten Bundesländer orientieren sich hinsichtlich der Höhe des Finanzhilfeanspruchs an einer Größenordnung von 80 % der Kosten eines Schülers der entsprechenden öffentlichen Schulen.

In der aktuellen Haushaltsplanung fehlen bisher die finanziellen Spielräume, um mit der Übergangslösung einen ersten moderaten Schritt in Richtung des 80 %-Zieles umzusetzen.

Die Schulen in freier Trägerschaft stehen vor großen finanziellen Herausforderungen, insbesondere kleinere Schulträger sind wegen der langjährigen strukturellen Unterfinanzierung kaum noch in der Lage, die aktuellen Kostensteigerungen zu überbrücken, wie das Beispiel Grundschule zeigt.

Die Finanzhilfe für eine freie Grundschule in Niedersachsen betrug im Schuljahr 2021/22 max. 4.222 EUR. Aus den Zahlen des Landes Niedersachsen berechnet das Bundesamt für Statistik für den gleichen Zeitraum Kosten von 8.100 EUR pro Schüler, das wären bei einem Finanzhilfeanteil von 80 Prozent 6.480 EUR pro Schüler.

Der offene Restbetrag kann aber nicht einfach auf die Elternhäuser umgelegt werden, da die Schulen in freier Trägerschaft dem Sonderungsverbot aus Art 7 Abs. 4 Grundgesetz unterliegen, d. h. die Höhe des Schulgeldes darf nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Die Aufnahme von Schülern muss unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährleistet sein.

Zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung und dafür, dass freie Schulen allen offenstehen, ist eine auskömmliche Finanzhilfe durch das Land unentbehrlich.

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Pressekontakt:
Bündnis Freie Schulen Niedersachsen
c/o Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Nds. e. V.
Tel.: 0511 – 47 53 99 80
Mail:
Webseite: https://alle-guten-dinge-sind-frei.de/

Stellungnahme zum Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung von Maßnahmen an Schulen in freier Trägerschaft zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung von pandemiebedingten Lern- und Kompetenzrückständen

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vorgelegten Richtlinienentwurf. Auch wenn wir die Dringlichkeit in dieser Angelegenheit nachvollziehen können, wäre es hilfreich gewesen, alle Verbände frühzeitig einzubinden, um ggf. Anregungen bzw. Hinweise im Vorfeld prüfen zu können. Bei anderen Themen wie bspw. den Zusatzprogrammen zum DigitalPakt hat sich dieses Handeln als durchaus zielführend und erfolgreich erwiesen.

Grundsätzlich begrüßen wir den vorgelegten Richtlinienentwurf. Gleichwohl möchten wir folgende zwei Aspekte anmerken:

1. Berechnung der Höchstbeträge

In dem vorgelegten Anhörungsentwurf fehlt aus Sicht des Verbandes die Berechnungsgrundlage für die Höchstbeträge für die Schulen in freier Trägerschaft. Weder in der Richtlinie selbst noch in einer der Anlagen ist erkennbar, wie die Höchstbeträge berechnet wurden. Aus Sicht des Verbandes ist die Berechnungsgrundlage an geeigneter Stelle zwingend in der Richtlinie mit aufzunehmen, um so für eine transparente und nachvollziehbare Darstellung zu sorgen.

2. Mittelverwendung / Frist Verwendungsnachweis

Wir stellen zu Nr. 7.4 fest, dass die Fristsetzung des Verwendungsnachweises mit dem Schreiben des Kultusministeriums an die freien Schulen vom 09.09.2021 (Hinweise zum Sonderbudget und zu weiteren abrufbaren Programmen und Angeboten im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ für Schulen in freier Trägerschaft) insofern im Widerspruch steht, als das dort die Mittelverwendung für die Schuljahr 2021/2022 sowie 2022/2023 beschrieben und gegenüber den freien Schulträgern kommuniziert wurde. Wir regen daher an, diesen Passus dahingehend zu ändern, damit dieser Ankündigung Rechnung getragen wird. Zumindest wäre es jedoch hilfreich, wenn aus der Richtlinie hervorgeht, dass auch Leistungen nach der genannten Frist vom 30.09.2022 erfolgen können, sofern dieses aus den vorgelegten Nachweisen deutlich hervorgeht (bspw. kenntlich machen auf der Rechnung, wann Leistungszeitraum erfolgt).

Wir bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen und bedanken uns, für die Aufmerksamkeit die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben. Für Fragen hierzu, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

PM | Expertengespräch zur „dualisierten Erzieherausbildung“

Hannover, 11.04.2018 – Am 10. April lud die CDU-Landtagsfraktion Vertreter der Kommunalen Spitzenverbänden, des Kultusministeriums, der LAG der Fachschulen für Sozialpädagogik sowie den Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e. V. (VDP) zu einem Expertengespräch zur „Dualisierten Erzieherausbildung – Perspektiven für Niedersachsen“ ein.

Der VDP machte in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam, dass man zunächst einmal die Definition „Duale Ausbildung“ klären müsse. Diese Begrifflichkeit sei gesellschaftlich bereits belegt und wecke gewisse Erwartungen. Zumal die Berufsfach- und Fachschulen aufgrund gesetzlicher Regelungen sowohl einen fachpraktischen als auch einen fachtheoretischen Anteil in der Ausbildung verankert hätten. Insofern sei festzuhalten, dass die Schulen bereits eine Ausbildung an zwei Lernorten durchführten, so der Verband weiter in seiner Stellungnahme.

Der Verband begrüßte ausdrücklich die jüngsten Erleichterungen im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der BbS-VO für den Quereinstieg in die Erzieherausbildung. Damit sei eine weitere Zielgruppe angesprochen, betonte Martina Kristof, Geschäftsführerin des Verbandes. Auch der Niedersachsen-Plan „Mehr Fachkräfte für die Kita!“ hätte gute Ansätze, so Kristof weiter. Beispielsweise sei geplant, dass das Kultusministerium ab 2019 das Schulgeld für die Berufsfach- sowie Fachschule übernehme. Dies sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da sich aufgrund des Schulgeldes immer noch einige Schüler gegen diese Ausbildung entschieden.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.
Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin