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Stellungnahme | Entwurf der Nds. Förderrichtlinie zu § 54 Pflegeberufegesetz

Der Verband begrüßt die vorliegenden Förderrichtlinie im Kern, da damit der Auf- und Ausbau von Kooperationsbeziehungen finanziell unterstützt wird. Allerdings wäre diese Unterstützung auch zu Beginn der neuen Pflegeausbildung für die vielen Schulen im Land wünschenswert gewesen. Gerade die Anfänge und das Gründen von Ausbildungsverbünden gestaltete sich oft sehr zeitintensiv. Das wurde zwar gewollt und befürwortet, jedoch zu keiner Zeit finanziell unterstützt (Stichwort Anschubfinanzierung). Insofern ist es jetzt umso erfreulicher, dass die finanziellen Mittel nunmehr vorhanden sind. Im Weiteren gehen wir auf einzelne Punkte der Förderrichtlinie gesondert ein.

Zu Nummer 1 | Im Sinne der Transparenz, wäre hier ein Hinweis auf das Gesamtfördervolumen von rund 2,6 Millionen Euro wünschenswert, um allen Antragsberechtigten gegenüber auch darzustellen, dass nicht unendlich finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Zu Nummer 2.2 und 2.3 | Der Verband versteht die Aufzählung der einzelnen Maßnahmen nicht als abschließende Liste, da in diesem Zusammenhang das Wort „insbesondere“ genutzt wird. Insofern stellt sich die Frage, ob Maßnahmen, die hier nicht aufgeführt sind, jedoch im direkten Zusammenhang mit einer Kooperation und der Pflegeausbildung stehen, dennoch förderungsfähig sind. Eine Erläuterung (z. B. in Form von FAQ) kann daher für die Pflegeschulen hilfreich sein.

Zu Nummer 2.4 | Hier wird auf das Budget der Pflegeschulen gemäß § 30 PflBG verwiesen. Fraglich ist jedoch, wie sich die Förderung auf die der Schule übertragenen Aufgaben gemäß § 8 Abs. 4 PflBG auswirkt. Hier wäre eine Klarstellung für die Pflegeschulen zielführend (ggf. auch in FAQ).

Zu Nummer 4.3 | Das Maßnahmen grundsätzlich nur bis zum 31.12.2023 gefördert werden können, erachtet der Verband durchaus als schwierig. Zwar ist das Vorgehen nachvollziehbar, jedoch möchten wir anmerken, dass Beziehungsarbeit und der Aufbau von Kooperationen Zeit benötigt. Ohne die in Nummer 2.2 und 2.3 beschriebenen Maßnahmen wären Koopartionsverbünde und damit die Ausbildung nicht abbildbar. Insofern wäre zu überlegen, ob gegebenenfalls auch durch Einzelfallentscheidungen eine Verlängerung in Betracht käme oder der Förderzeitraum generell verlängert werden könnte.

Im Weiteren lässt dieser Passus offen, ob nur neue Maßnahmen gefördert werden oder auch bereits begonnene Maßnahmen förderfähig sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine klarstellende Formulierung in diesem Passus zielführend.

Zu Nummer 4.4 | Hierzu möchten wir anmerken, dass eine grundsätzliche Antragsfrist fehlt. Insofern ist es dem Verband unklar, wie bereits ab dem 30.09.2023 Restmittel auf Maßnahmen verteilt werden sollen, wenn den Pflegeschulen nicht bekannt ist, bis wann die Anträge zu stellen sind. Im Worstcase-Fall könnten Pflegeschulen nach der derzeitigen Formulierung auch noch am 23.12.2023 Anträge stellen. Hier kann nicht davon ausgegangen werden, dass wer bis zum 30.09.2023 keinen Antrag gestellt hat, auch keinen Antrag mehr stellen wird. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der Zeit vom 01.08. bis 01.10. regelhaft die Ausbildung beginnt.

Im Weiteren stellt sich dann auch die Frage, wie die Pflegeschulen im Sinne der Transparenz über etwaige Restmittel informiert werden. Insofern regt der Verband an, eine Antragsfrist aufzunehmen (z. B. 30.09.2023), um der Regelung zur Verteilung der Restmittel gerecht zu werden.

Zu Nummer 5.3 | In Nummer 2.1 wird auf die Maßnahmen zum Auf- und Ausbau regionaler Ausbildungsverbünde hingewiesen. Unklar hierbei bleibt mit Blick in Nr. 5.3, ob bei bestehenden Ausbildungsverbünden, die einen Ausbau anstreben, nur ein Antrag von den beteiligten Pflegeschulen zu stellen ist oder jede Schule einzeln einen Antrag stellen müsste. Sollte hier eine Verbundlösung möglich sein, wäre der Höchstbetrag gemäß diesem Passus mit der Anzahl beteiligter Schulen zu multiplizieren (z. B. 3 Pflegeschulen sind im Verbund = max. 300.000 Euro). Der Verband würde diese Lösung als zielführend erachten.

Zu Nummer 6.3 | Der Verband erachtet das gewählte Antragsverfahren in schriftlicher Form nicht mehr als zeitgemäß. Nicht zuletzt der DigitalPakt Schule und die Corona-Krise haben dazu geführt, dass Schulen sich mit digitalen Prozessen auseinandergesetzt haben. Daher regt der Verband an, sich künftig auch um digitale Antragsverfahren zu bemühen und entsprechende Strukturen innerhalb der Behörde zu schaffen, um die Prozesse zu verschlanken und hohes Papieraufkommen zu vermeiden.

Zu Nummer 6.5 | Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass die Auszahlung der beantragten Zuwendungen mit Erlass des Bewilligungsbescheides erfolgen soll. Gleichwohl wird damit auf das sogenannte Windhundprinzip abgestellt und möglicherweise wird nicht jede Pflegeschule anhand dieses Verfahrens an dieser Förderrichtlinie partizipieren. Das erachten wir auf verschiedenen Gründen für schwierig. Dennoch können wir die Motivation dieser Förderrichtlinie nachvollziehen und verstehen, dass eine Budgetierung sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen hätte. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen.

PM | Teilnehmer bleiben aus

Berlin, 17. August 2020. Gegenwärtig finden die ersten Lockerungen und Öffnungen für Präsenzmaßnahmen und -kurse für die Weiterbildungsbranche statt. Bildungs- und Beschäftigungsträger verzeichnen allerdings deutlich weniger Teilnehmer. Eine Kurzumfrage der Verbände ergab, dass die Teilnehmerzahl in den einzelnen Maßnahmen gegenüber dem Vorjahr um bis zu 30 Prozent sank.

Durch die ebenfalls von der Corona-Pandemie betroffenen zuweisenden Stellen der Arbeitsagenturen und Jobcenter werden immer weniger Leistungsempfängern Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Sprachförderungsperspektiven erreicht. Die Arbeitsagenturen mussten ihre Bildungsberatung fast vollständig während der Corona-Krise einstellen. Dies führt dazu, dass sich die Maßnahmen reduzieren und vorgegebene Gruppengrößen nicht erreicht werden können. „Trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie müssen Programme zur Weiterbildung aufrecht erhalten bleiben. Der gerade jetzt steigende Bildungs- und Qualifizierungsbedarf lässt sich nur über Maßnahmen in der Weiterbildung und Qualifizierung lösen. Jeder Einzelne braucht jetzt die Chance, an diesen Kursen teilzunehmen, um schnellstmöglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen“, so der Sprecher des Bündnisses Dietmar Schlömp. Er verweist weiter darauf, dass Maßnahmen vielen Menschen helfen, eine sinnvolle Aufgabe wahrzunehmen, eine Tagesstruktur zu entwickeln und hierdurch eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. 

Pressekontakt:
Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände, der Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, bag arbeit und der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration haben zu einem Bündnis zusammengeschlossen, um ein Zusammenbrechen der Weiterbildungsbranche zu verhindern.