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Stellungnahme zu Änderung der FinHVO; hier: Anlage 2 (zu § 1 Abs. 1)

Wir bedanken uns, für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf zur Anpassung des Faktorenverzeichnisses der FinHVO.

Die Anpassungen sind gemäß Anschreiben aufgrund vorausgegangener veränderter schulgesetzlicher Bestimmung notwendig. Auch wenn diese Änderungen rückwirkend zum 01.08.2021 gelten sollen, ist festzuhalten, dass die Umsetzung bereits eher hätte durchgeführt werden müssen. Infolge dieser späten Umsetzung kann davon ausgegangen werden, dass teilweise Finanzhilfebescheide ausgestellt wurden, die jetzt noch einmal verändert werden müssen. Zumindest diese doppelte Arbeit im RLBS hätte mit einer frühzeitigen Anpassung vermieden werden können.

Mehrheitlich führen die Anpassungen zu einer positiven Veränderung und somit auch zu einer minimalen Erhöhung der Finanzhilfe für freie Schulen. Allerdings kommen wir nicht umhin festzustellen, dass es eben auch zu Absenkungen der Faktoren und damit schlussendlich auch zu einer Absenkung der Finanzhilfe für einzelne Bildungsgänge (u. a. 9.1 FS mit technischen Fachrichtungen) kommt. Diese Absenkungen bewegen sich mitunter im fünfstelligen Bereich für einzelne Schulen. Im Letter of Intent, wurde indes festgehalten, dass durch Veränderungen an der Finanzhilfe „keine Schlechterstellung einzelner Schulen“ erfolgen soll. Wir gehen insofern davon aus, dass das Delta durch die Absenkung der Finanzhilfe für einzelne Schulen ausgeglichen wird und das Ministerium den Verbänden zeitnah entsprechende Vorschläge hierzu vorlegt, wie diese Minderung abgefedert werden kann.

Daneben ist anzumerken, dass die Änderung des Faktorenverzeichnisses eine erste und längst fällige Notwendigkeit ist. Die dadurch für einzelne Schulen erreichte kleine Erhöhung entspricht zurzeit nicht einmal der aktuellen Verbraucherpreisindexsteigerung und kann nicht einmal die weiter zu erwartenden steigenden Kosten für bspw. Personal- und/oder Energiekosten decken. Insofern darf die auskömmliche Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft weiterhin bezweifelt werden.

Es ist daher dringend geboten, die im Letter of Intent vereinbarten Zeitschiene einzuhalten und das Gesetzgebungsverfahren zur grundständigen Überarbeitung der FinHVO zügig voranzutreiben. Weiterhin spricht sich der VDP für die Etablierung eines Systems aus, dass sich anhand der vollständigen Betriebskosten von Schülern an öffentlichen Schulen ableiten lässt. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit, die Sie unserer Stellungnahme gewidmete haben und bitten um Berücksichtigung und Prüfung unserer Anmerkungen.

Stellungnahme | Corona Stufenplan 2.0

Der Verband bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum Corona Stufenplan 2.0 (Stand 02.02.2021).

Grundsätzlich begrüßt der Verband die Schaffung des vorgelegten Stufenplans, da dieser eine Orientierungshilfe/Planungsgrundlage sowohl für die Landkreise/kreisfreien Städte als auch für jeden Einzelnen bietet. Allerdings erscheint es durchaus fraglich, ob es eine Trennung der Stufe 1 und 2 benötigt oder ob diese nicht gegebenenfalls zusammengefasst werden können. Insbesondere im Bereich Bildung hat hier die Stufe 1 nur sehr wenige oder gar keine Auswirkungen. Nachstehend möchten wir die Gelegenheit nutzen und einzelne Aspekte des vielfältigen Bereichs Bildung näher beleuchten.

Zur Vorbemerkung
Wir begrüßen ausdrücklich, dass nun auch ein freiwilliges Testangebot für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal bei Präsenzbetrieb eingeführt werden soll und dass die Schulen in freier Trägerschaft gleichermaßen wie die öffentlichen Schulen mit bedacht werden.

Grundsätzlich erscheint es sachlogisch, dass es sich bei den angegebenen Inzidenzwerte um Landeswerte handelt, um somit ein landesweites Vorgehen sicherzustellen. Wir können den Hintergrund insofern nachvollziehen, als das der „Einkaufs-Tourismus“ auf diese Weise vermieden werden soll. Gleichwohl möchten wir an dieser Stelle daraufhin weisen, dass für den gesamten Bereich Bildung, also Hochschulen, Schule (inkl. Schulsport), Schulausflüge, Erwachsenenbildung sowie den Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, abweichende Regelungen möglich sein müssen, um den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Hier darf es aus Sicht des Verbandes nicht nur eine Ausnahme für den Bereich Bildung – Schule bis zur Stufe 3 geben. Bildung sollte ganzheitlich betrachtet werden und nicht nur einzelne Teile. Es muss möglich sein, dass alle dem Bereich Bildung zuzuordnenden Einrichtungen in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt mit niedriger Inzidenz eher in eine niedrige Stufe gemäß Stufenplan kommen, um so wieder einen normaleren Alltag zu ermöglich und den möglichen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken.

In der Vorbemerkung wird die perspektivische Senkung der Neuinfektionen durch die Impfung kurz angesprochen. Hierzu möchten wir dringend darum bitten, den Beschluss der MPK vom 10.02.2021 dahingehend für Niedersachsen zu erweitern, prüfen zu lassen in wie weit alle Lehrkräfte frühzeitiger geimpft werden können. Der Beschluss sieht hier nur Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie im Grundschulbereich vor. Dies würde auch den Vorschlag von Ministerin Karliczek unterstützen.
Lehrkräfte aller Schulformen haben sowohl in Szenario A als auch Szenario B erheblichen Kontakt zu einer Vielzahl an unterschiedlichen Haushalten. Insofern sind sie zum einen in besonderer Weise gefährdet und zum anderen gefährden sie möglicherweise in besonderer Weise damit Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Altersklassen. Durch eine frühzeitigere Impfung der gesamten Berufsgruppe würden nicht nur die Lehrkräfte geschützt, sondern gleichzeitig würde damit die Schulen zu einem sichereren Ort gemacht werden, da Kinder und Jugendlichen nach dem derzeitigen Stand noch nicht in die Impfungen mit einbezogen werden können. In der Folge könnte zumindest im Bereich Bildung schneller zur „Normalität“ zurückgekehrt werden.
Daneben wäre es der Sache dienlich, wenn auch das (Lehr-)Personal von Bildungseinrichtungen im Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Trägern von Berufssprach- und Integrationskursen frühzeitig in der Impfreihenfolge bedacht würden. Auch hier treffen im Präsenzbetrieb mitunter viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten aus unterschiedlichen Altersstufen auf einander. Diese sind aus Sicht des Verbandes mindestens genauso Infektionsgefährdet wie die Lehrkräfte und weitere Mitarbeiter an Schulen.

Zum Stufenplan 2.0

I.    Schulsport
Ab der Stufe 3 ist gemäß vorgelegtem Stufenplan trotz fester Kohorte von max. 35 Personen der Kontaktsport nicht mehr zulässig. Allerdings ist im Bereich Sport – Breitensport ein Kontaktsport mit max. 60 Personen in Stufe 3 erlaubt. In Stufe 4 ist immerhin noch im Bereich Sport – Breitensport Kontaktsport für Kinder bis 14 Jahren als Gruppenangebot im freien zulässig. Diese zwei doch sehr unterschiedlichen Regelungen für im Grundsatz gleiche Bereiche erscheinen mehr als fraglich und bedürfen aus Sicht des Verbandes eines erneuten Abwägungsprozesses.

II. Bildung – Schule (ABS, BBS)
a.     Dem Verband hat sich die Frage gestellt, welche Art der Mund-Nasen-Bedeckungen gemeint ist. Um für Klarheit zu sorgen, wäre es hilfreich, hier ein erklärendes Sternchen einzuführen oder zumindest eine Klammer mit Klarstellung aufzunehmen, um welche Art von MNB es sich hierbei handeln soll. Eine Formulierung könnte sein „gemäß Rahmenhygieneplan“.

b.     Grundsätzlich möchten wir anmerken, dass mit dem vorgelegten Stufenplan faktisch eine grundsätzliche Verpflichtung für das Tragen einer MNB in Schulen eingeführt wird. Denn selbst bei einer Inzidenz von „0“ würden die Regelungen der Stufe 1 greifen und es müsste auf gekennzeichneten Wegen ein MNB getragen werden, da die Zahl 0 immer kleiner ist als 10.
Hier fehlt aus Sicht des Verbandes eine Regelung oder vielmehr eine Aussage, ab wann keine MNB mehr in der Schule verpflichtend zu tragen ist, weder auf den gekennzeichneten Bereichen noch im Unterricht. Daher bitten wir noch einmal abzuwägen, ab welcher Inzidenz möglicherweise diese Verpflichtung entfallen kann. Gerade auch mit Blick auf etwaige Impfungen der Lehrkräfte und in den Elternhäusern der Schülerinnen und Schüler.

c.      Darüber hinaus fehlt aus Sicht des Verbandes eine Regelung für den Primarbereich bei Betroffenheit einer Schule für die Stufen 1 bis 4. Hier ist bereits ab Stufe 1 für den SEK I Bereich ein entsprechender Hinweis enthalten (MNB im Unterricht ab SEK I bei Betroffenheit der Schule). Für den Primarbereich jedoch fehlt so ein Hinweis. Erst ab Stufe 5 erfolgt ein entsprechend eindeutiger Hinweis „ab Primarbereich“. Wir bitten an dieser Stelle, um eine klärende Aussage.

d.     Den Zeitansatz in Stufe 3 für den Wechsel einer Schule ins Szenario B bei Betroffenheit unterstützen wir, da dieser für mehr Planungssicherheit führen wird. Allerdings lässt dies auch die Interpretation zu, dass dadurch eine Quarantäne möglicherweise ersetzt würde. Daher sollte für unser Dafürhalten hier noch ein Klammer mit aufgenommen werden, die verdeutlicht, dass die Quarantäne dadurch nicht ersetzt wird.

e.     Ebenfalls möchten wir vorschlagen, den Bereich ABS und BBS zu trennen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass diese zwei Bereiche zum Teil grob unterschiedliche Fragestellungen zu beantworten hatten. So gibt es beispielsweise Fragen zu verpflichtenden Praktikas, Prüfungen oder fachpraktischen Unterricht, die innerhalb des Stufenplans direkt beantwortet werden könnten. Darüber hinaus gibt es Bildungsgänge deren Berufsethos das Tragen einer MNB mit erhöhten Anforderungen mitbringen. Auch diese Ansätze könnten ggf. mit aufgenommen werden. Zudem sind die Schulsysteme im Bereich der BBS mitunter um ein Vielfaches Größer. Auf diese Weise könnten den unterschiedlichen Systemen mit ihren Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort mehr Gerechtigkeit zu Teil werden.

f.      Im Weiteren möchten wir den Punkt (Schul-)Mensa aufgreifen, da dieser im Bereich Schule nicht explizit erwähnt ist. Da bis einschließlich Stufe 3 Szenario A gelten soll, ist davon auszugehen, dass dann auch wieder der Ganztagsbetrieb und dadurch bedingt das gemeinsame Mittagessen in den Schulmensen vor Ort möglich ist. In dem vorgelegten Stufenplan gibt es einen eigenen Punkt „Kantine/Mensen“. Fraglich ist nun, inwieweit diese Regelungen auch auf (Schul-)Mensen übertragbar sind. Aus Sicht des Verbandes fehlt für den Bereich der ABS ein eindeutiger Hinweis, was für (Schul-)Mensen gilt.

III. Zu Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (inkl. ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen)
a.     Wir verstehen die hier beschriebenen Phasen des Stufenplans zum Zeitpunkt, an denen Einschränkungen/Veränderungen unabdingbar stattfinden müssen. Für die Stufen 5 und 6 ist nur Distanzlernen (Ausnahme Prüfungsvorbereitung) vorgesehen. Hier empfiehlt es sich, auch eine Kann-Regel für alternative/hybride Durchführungsformen in den Stufen 1-4 zu formulieren. Das würde den Bildungsträgern gleichermaßen Sicherheit und Freiraum verschaffen. Auf diese Weise könnten die Bedingungen an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.

b.     Im Weiteren möchten wir dafür werben, hier auch Explizit die Bildungsträger von Berufssprach- und Integrationskursen zu nennen, da gemäß Integrationskursstatistik insgesamt 249.000 Teilnehmer im Bundesgebiet an einem Integrationskurs teilgenommen haben. Allein in Niedersachsen waren es rund 7%, das entspricht rund 18.000 Teilnehmer in Niedersachsen. Dabei nicht berücksichtigt sind die Berufssprachkurse, da hierfür keine validen Zahlen vorliegen. Folgende Formulierung wäre daher aus Sicht des Verbandes zielführend „Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Träger von Berufssprachkursen und Integrationskurse (inklusive ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen)“.
Bei der bisherigen Formulierung in der Corona-Verordnung war eine eindeutige Zuordnung bisher nicht ganz einfach und hat vielfach für Missverständnis gesorgt. Auf diese Weise würde die Landesregierung Klarheit und Rechtssicherheit bei den Trägern und Teilnehmern gleichermaßen schaffen.
Daneben wäre es hilfreich, wenn sich die Niedersächsische Landesregierung für den Bereich Berufssprachkurse und Integrationskurse für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen würde, da dies Bundesprogramme sind und ein einheitliches Vorgehen erstrebenswert ist.

c.    Neben den vorbenannten Punkten, wäre zudem eine Aussage der Landesregierung, wann wieder Ausbildungen im Bereich der Erste-Hilfe für die Bevölkerung durchgeführt werden können, durchaus hilfreich. Dieser Bereich war bisher in der Corona-Verordnung eigenständig geregelt. In dem vorgelegten Stufenplan gibt es hierfür keinen eigenen Regelungsbereich.

PM | Private Schulen sind gut vorbereitet auf Präsenz- und Online-Unterricht

Berlin, 14. September 2020. „Schulen in freier Trägerschaft haben die vergangenen Monate und auch die Sommerferien genutzt, um weiter an ihren Konzepten zur digitalen Bildung zu arbeiten und gehen gut vorbereitet in ein neues Schuljahr“, führt Klaus Vogt, Präsident des VDP aus. Mit dem Ferienende in Baden-Württemberg sind nun alle Bundesländer in das neue Schuljahr gestartet. Der Verband Deutscher Privatschulverbände verzeichnet zum Schuljahresbeginn für alle Länder ein positives Fazit. „Unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften und unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens haben auch die Privatschulen als Teil des öffentlichen Bildungswesens den Präsenzunterricht wieder aufgenommen“, so Vogt weiter.

Ziel der Schulen in freier Trägerschaft ist es, Unterricht in der Schule durchzuführen und bedarfsweise oder als Ergänzung auf Hybrid- oder Fernunterricht umzustellen. „Private Schulen sind diesen Herausforderungen gewachsen“, sagt Vogt. 91 Prozent der Bildungseinrichtungen im VDP nutzen digitale Lernplattformen. Vor allem digitale Klassenzimmer, Chats und Lernfilme bilden unter den digitalen Möglichkeiten die Lernwelt der Schülerinnen und Schüler an einer Privatschule. Gleichzeitig betont der Präsident des VDP: „Private Schulen bieten jedoch viel mehr als digitale Unterrichtsformen. Sie sind vielfältig und bunt, so dass auch gemeinschaftliche Begegnungen, soziale Interaktionen und die Nähe unter den Schülerinnen und Schüler sowie zu den Lehrern eine entscheidende Rolle für das Schulleben spielen und durch die Digitalisierung nicht ausschließlich zu ersetzen sind.“

Pressekontakt: Beate Bahr 

Pressemitteilung als PDF
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Vielfalt statt Einheits-Ganztag

Berlin, 24. Juli 2020. Hinsichtlich des beschleunigten Ausbaus der Ganztagsbetreuung appelliert der Verband Deutscher Privatschulverbände, zugleich auf Qualität und die Vielfalt bestehender Angebote zu setzen, die Eltern und Schüler seit Jahrzehnten nutzen. „Verschiedene Regionen verfügen bereits über sehr individuelle Angebote. Diese Vielfalt gilt es, auch mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu erhalten“, sagt Vizepräsident Gerhard Helgert und weist darauf hin, die Kompetenz in den Ländern zu nutzen.

Bei dem Gesetzesvorhaben müssen diese bestehenden Angebote bedacht und als praxiserprobt anerkannt werden. Sowohl auf die gebundene Form (Integration von Angeboten in den Schulalltag) als auch auf die offene Form (Nebeneinander von Schule und Betreuung) ist beim Ausbau der Ganztagsbetreuung zu achten. „Damit ein Wettbewerb der guten Konzepte stattfinden kann, müssen enge Vorgaben vermieden und der individuelle Bedarf der Eltern bedacht werden“, so Helgert. „Zu viel staatliche Einschränkung im Ganztag birgt eher die Gefahr einer Einengung bereits erfolgreicher Angebote als die Aussicht auf vermehrte Nutzung und Akzep-tanz.“

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

PM | Schulwahl: Privatschulen bieten individuellen Lernweg für jedes Kind

Berlin, 12. Februar 2019. Fast jedes zehnte Kind besucht eine allgemeinbildende Schule in freier Trägerschaft. Privatschulen bieten aufgrund ihrer vielfältigen pädagogischen Konzepte ein breit gefächertes Angebot. Neben dem Schulprofil spielen Kriterien wie die Unterstützung bei Lernproblemen, die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, das Lehrerkollegium sowie das Schulklima eine wesentliche Rolle. „Privatschulen orientieren sich beim Lehren und Lernen an den gesellschaftlichen Anforderungen und ermöglichen jedem Kind einen individuellen Lernweg“, sagt Klaus Vogt, Präsident des VDP. Entscheidend bei der Schulwahl und für den Lernerfolg des Kindes sei es, eine Schule entsprechend den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen des Kindes auszuwählen.

Die steigenden Schülerzahlen an freien Schulen belegen, dass sich immer mehr Eltern individuelle Bildungsangebote für ihre Kinder wünschen. So stieg die Anzahl der Schüler an allgemeinbildenden Privatschulen in den vergangenen fünf Jahren um 3,7 Prozent von 730.382 auf 757.263 Schüler.

„Privatschulen sind oft Impulsgeber für das gesamte Schulsystem. Sie entwickeln ihre pädagogischen Konzepte ständig weiter. Im Mittelpunkt stehen dabei immer eine zukunftsorientierte Pädagogik sowie auf die Schüler abgestimmte Lernformen“, so Klaus Vogt. Vor allem im Bereich der digitalen Bildung gelten Privatschulen als Vorreiter. Auch das Konzept der Ganztagsschulen hat im Privatschulbereich ihren Ursprung.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Anzahl der Privatschulen weiter gestiegen

Berlin, 30. November 2017 – Laut Statistischem Bundesamt ist die Anzahl der Privatschulen erneut gestiegen. Die aktuellen Zahlen belegen, dass immer mehr Eltern von ihrem Recht auf freie Schulwahl Gebrauch machen und für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen. Durch ihr vielfältiges Bildungsangebot sind sie eine wesentliche Säule des deutschen Bildungssystems. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert deshalb freie Bildungseinrichtungen bei allen Bildungsinvestitionen zu berücksichtigen. 

Laut Statistik gab es im Schuljahr 2016/17 insgesamt 5.836 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen – ein Zuwachs von über drei Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre. Die so genannten privaten Ersatzschulen unterteilen sich in 3.622 allgemeinbildende und 2.214 berufsbildende Schulen. Das entspricht 11 Prozent aller allgemeinbildenden sowie 25 Prozent aller berufsbildenden Schulen in Deutschland. Im vergangenen Schuljahr besuchten 990.402 Schüler eine Bildungseinrichtung in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 11 Millionen Schülern in Deutschland ist das jeder Elfte.„Der kontinuierliche Zuwachs verdeutlicht, dass viele Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Schule immer häufiger bei privaten Schulen fündig werden. Sie stehen für eine individuelle Förderung und bieten für jedes Bildungsbedürfnis das passende pädagogische Konzept“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

Obwohl die Zahl aller Schulen wegen der niedrigeren Geburtenrate Ende der 90er Jahre sank, ist die Zahl der Privatschulen weiter gestiegen. Im Zeitraum von 2000 bis 2016 stieg sie um 43 Prozent, während die Gesamtzahl aller Schulen um 18 Prozent sank. „Diese Entwicklung zeigt, dass Privatschulen einen zentralen Stellenwert eingenommen haben. Vor allem in ländlichen Regionen – wo staatliche Schulen vermehrt schließen – garantieren sie ein flächendeckendes Bildungsangebot“, so Klaus Vogt weiter.

Die positive Entwicklung des freien Schulwesens belegt die Vielfältigkeit und das individuelle Angebot von freien Schulen. In der bildungsökonomischen Forschung ist es unumstritten, dass der Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Schulen die Qualität des Schulsystems verbessert. Allerdings sind Privatschulen in Deutschland stark unterfinanziert. Nur 60 bis 70 Prozent dessen, was der Staat und die Kommunen für die Schüler an öffentlichen Schulen ausgeben, wendet er für Privatschulen auf. „Um einen fairen Wettbewerb um die besten pädagogischen Konzepte sicherzustellen, muss diese Deckungslücke ausgeglichen werden. Freie Bildungseinrichtungen müssen außerdem bei allen zukünftigen Investitionsprogrammen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Übersicht aktuelle Zahlen
Grafiken aktuelle Zahlen 

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | Entwurf „Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG) Stellung.

Grundsätzlich begrüßt der VDP den Entwurf und die damit verbundenen Regelungen, da hierdurch die Qualität in der Ausbildung gesteigert werden kann. Allerdings besteht die Gefahr, dass eine höhere finanzielle Belastung auf die Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie auf die Auszubildenden zukommt. Kosten doch erhöhte Qualitätsanforderungen in der Regel mehr Geld, welches über Schulgeld und nur zum Teil durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz abgedeckt werden kann. Dies hätte eine Verteuerung der Ausbildung zur Folge, die zu großen Teilen zu Lasten der Auszubildenden gehen würde.

Folgende kritische Anmerkungen möchte der VDP gerne zu den Regelungen des Entwurfes ausführen.

Sehr kritisch sieht der VDP in § 3 Abs. 1 Nr. 2 die Formulierung „in der Nähe der Schule“, da diese Aussage wenig aussagekräftig ist. Der VDP geht davon aus, dass eine engere Auslegung der „Nähe“ der Praxiseinrichtung (derzeit max. 100 km) problematisch wäre.

Um die Verkehrsinfrastruktur gut zu berücksichtigen, wäre eine Angabe in Minuten erstrebenswert. Schulen bilden in der Regel durch Blockpraktika aus, d.h. die Schülerinnen und Schüler sind bis zu drei Monaten in der Einrichtung des Gesundheitswesens tätig. Es ist davon auszugehen, dass die Entfernung hier für die Schülerinnen und Schüler eher unproblematisch sein dürfte. Allerdings ist zur berücksichtigen, dass die betreuenden Lehrkräfte die Praxiseinrichtungen gut erreichen können, um eine umfängliche Betreuung innerhalb des Praktikums zu gewährleisten.

Vorstellbar wäre die Formulierung „Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung müssen sich grundsätzlich in räumlicher Nähe zur Schule befinden. Dies entspricht in der Regel einer Entfernung von maximal 100 Kilometern oder einer Fahrzeit von 60 Minuten. Die NLSchB kann Ausnahmen zulassen, sofern ein Konzept zur Praxisbegleitung der Schülerinnen und Schüler vorgelegt wird. Die Anzahl der praktischen Ausbildungsplätze muss ausreichend sein.“, wie es der Erlass vom 22.12.2014 – 45-81 002/2/5 – in Punkt 3.2. vorsieht.

Darüber hinaus muss der § 8 angepasst werden, denn eine Übergangsfrist von 2 Jahren könnte im Zweifel für Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie ihre Ausbildung nicht abschließen können. Dies wäre z. B. bei den Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten zu befürchten, wenn die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2  vor Ablauf des 31. Juli 2018 nicht nachgewiesen werden würden.  Hier muss eine 3-jährige Übergangsfrist, also bis zum 31. Juli 2019, geregelt sein um die Schülerinnen und Schüler nicht zu verunsichern und zu benachteiligen.

Ein Nachweis bis zum 31. Juli 2018 würde zudem einen unverhältnismäßig hohen personellen Aufwand für die Niedersächsische Landesschulbehörde bedeuten. Vielmehr müsste diese dann tätig werden und die staatliche Anerkennung entziehen, wie dies § 8 Abs. 1 S. 2 fordert, wenn Tatbestände vorliegen, die vermuten lassen, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Auch § 8 Abs. 3 ist so nicht akzeptabel. Schulen im Gesundheitswesen arbeiten nicht generell nur mit hauptberuflichen sondern auch mit nebenberuflichen Lehrkräften. Der Markt gibt derzeit in vielen Bereichen studierte hauptberufliche Lehrkräfte nicht in der Fülle her, wie sie gebraucht werden würden und das sowohl für Schulen in freier Trägerschaft als auch für staatliche Schulen. Des Weiteren werden Fachleute aus der Praxis gebraucht um die Ausbildung auch praktisch zu gestalten und den Schülerinnen und Schülern das nötige praktische Wissen zu vermitteln.

Daher muss es hier auch zwingend einen Bestandsschutz für nebenberufliche Lehrkräfte geben. Nur so kann eine gute und kontinuierliche Ausbildung gewährleistet werden.

Wir freuen uns, wenn unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigt werden. Einem persönlichen Gespräch stehen wir offen gegenüber.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin