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PM | PTA-Ausbildung: No-Go zur dreijährigen Ausbildung

Berlin, 11. November 2019. „Die Attraktivität der PTA-Ausbildung steigt nicht mit einer Verlängerung der Ausbildungszeit von zweieinhalb auf drei Jahre“, teilt Dietmar Schlömp vom Verband der Deutschen Privatschulverbände mit. Vielmehr sieht der Bundesgeschäftsführer in der Diskussion um die ausgedehnte PTA-Ausbildung ein weiteres Wegbrechen der Plätze an den Schulen in freier Trägerschaft. Ein Grund hierfür ist die Kostensteigerung sowohl für die Schulträger als auch für die Auszubildenden. Auf Basis der bisherigen Finanzierungsregelung würde eine Verlängerung der Ausbildung mindestens 20 Prozent an Mehrkosten mit sich bringen.

Um den Beruf des PTA attraktiver zu gestalten und den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu beheben, muss das Finanzierungssystem der Ausbildung neu gestaltet werden. Zwei Drittel aller PTA-Schulen in Deutschland sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden nur unzureichend durch die öffentliche Hand bedacht und müssen Schulgeld nehmen. „Die Finanzierung der PTA-Ausbildung gleicht einem Flickenteppich, der nur durch eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit behoben werden kann“, erklärt Dietmar Schlömp. Die durch den Wegfall des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel müssten in entsprechender Höhe durch die Länder kompensiert werden.

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de

Stellungnahme | zum Artikel 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 2020

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) hat in den vergangenen Tagen Kenntnis über den Artikel 8 „Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes“ des Haushaltsbegleitgesetz 2020  erhalten. Dieser soll die Grundlage für eine Verordnung zur Förderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen in Niedersachsen bilden.

Wir begrüßen den Weg, den die Landesregierung mit dem Bekenntnis der Schulgeldfreiheit eingeschlagen hat. Gleichwohl entsteht mit der Fassung des in § 8 des Artikels 8 des Haushaltsbegleitgesetzes in der uns vorliegenden Version der Eindruck, dass eine echte Erhöhung der Schülerzahlen nicht gewollt ist. Anders können wir uns die sehr restriktive Herangehensweise des § 8 Absatz 3 Satz 2 nicht erklären. Darin heißt es „Träger von Schulen, die den Schulbetrieb später (als den 1.1.2019) aufgenommen haben oder aufnehmen, haben den Anspruch erst nach Ablauf von drei Jahren nach Anzeige der Aufnahme des Schulbetriebes beim Fachministerium.“ Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, ob dies auch für bestehende Träger in gleichem Umfang gilt, sofern sie einen neuen Schulstandort eröffnen möchten.

Diese Regelung schafft faktisch die Möglichkeit für Schulgründungen. Allerdings ist die neue Schule von der Schulgeldfreiheit ausgenommen und erhält erst nach Ablauf von drei Jahren die Möglichkeit des Anspruches. Diese Systematik folgt der Logik der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Wir halten dies jedoch für den falsch Weg, um die Schülerzahlen zu halten bzw. im Weitern zu erhöhen. Eine Schule kann ohne das Erheben von Schulgeld und ohne den Anspruch der Förderung wohl kaum existieren. Denn das Erheben von Schulgeld steht der Förderung entgegen.

Ein gutes Beispiel wie eine gelungene Formulierung aussehen kann, finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen. Unter Punkt 4.2 in dieser Richtlinie heißt es „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.

Wir schlagen daher vor, den Satz 2 des Abs. 3 wie folgt zu formulieren: „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde gemeinsam mit der Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.“

Diese Regelung würde den echten Willen zur Steigerung der Schüler- und Absolventenzahlen erkennen lassen. Denn

  1. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob alle formalen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind,
  2. kann die Schulaufsichtsbehörde prüfen, ob es sich bei der Schulgründung um einen neuen oder am Markt etablierten Träger handelt und
  3. kann die Bewilligungsbehörde prüfen, ob überhaupt die finanziellen Spielräume zur Förderung für zusätzliche Ausbildungsplätze gemäß Verordnung vorhanden sind.

Der Sinn und das Bestreben werden durch die vorgeschlagene Formulierung nicht geändert. Vielmehr würde die Landesregierung ihr Bekenntnis weiter festigen und Niedersachsen zukunftssicher aufstellen.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Stellungnahme | VO zur Förderung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen an Schulen in freier Trägerschaft

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bedankt sich für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf zur Förderung der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen sowie für den nachrichtlichen Erhalt des Auszuges aus dem Haushaltsbegleitgesetz der die Grundlage für diese Verordnung bilden soll.

Vorbemerkungen
Wir begrüßen den Weg, den die Landesregierung mit dem Bekenntnis der Schulgeldfreiheit eingeschlagen hat. Gleichwohl ist es nach wie vor außerordentlich bedauerlich, dass einige Bildungsgänge nicht mitgedacht wurden und damit eine Klassifizierung der Berufsstände vorgenommen wurde. So erfahren die Bildungsgänge Diätassistenz sowie Masseur/Med. Bademeister bisweilen noch überhaupt gar keine finanzielle Unterstützung, weder durch die bisherige Förderrichtlinie noch durch die der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Auch die uns vorliegende Verordnung wurde nicht um diese zwei Bildungsgänge erweitert. Ebenfalls ist der Bildungsgang „Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA)“ von der Schulgeldfreiheit ausgeschlossen, obwohl insbesondere auch in diesem Bereich ein hoher Fachkräftemangel herrscht.

Zudem hat sich eine nicht bedachte Schwierigkeit durch eine andere 2017 in Kraft getretene Verordnung ergeben, und zwar der Nds. Verordnung über Anforderungen an Schulen für Gesundheitsfachberufe und an Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesVO). Hierin heißt es in § 2 Absatz 2 Satz 2 „In einer Klasse sollen nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.“ Die Übergangsfrist ist zum 31.01.2019 ausgelaufen, so dass dies in der Konsequenz zu verschiedenen juristischen Auffassungen und Problemlagen führt:

  1. Die Schulen haben zum Teil Genehmigungsbescheide mit einer höheren Schülerzahl, welche u. a. für die Kalkulation des Schulgeldes herangezogen wurde. Hätte eine Schule nur mit max. 25 Schülern kalkulieren müssen, würde das Schulgeld höher liegen.
  2. Die Schulen konnten bei der Kalkulation des Schulgeldes in 2017 nicht wissen, dass die Schulgeldfreiheit 2019 eingeführt und dass ihr Schulgeld auf den 31.12.2017 festgeschrieben wird.
  3. Schülerinnen und Schüler die sich für einen dieser vier Bildungsgänge entscheiden, werden sich möglicherweise gegen die Ausbildung entscheiden, wenn vor Ort kein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht.

Infolge der NSchGesVO müssen die Genehmigungsbescheide durch die Landesschulbehörde entsprechend neu gefasst werden, um einen Gleichklang mit dieser Verordnung herzustellen. Dies wiederum führt dazu, dass bei den Schulen z. T. Finanzierungslücken in fünfstelligen Bereichen entstehen, was die Träger zu der Überlegung bringt, die Bildungsgänge einzustellen.

Wir haben hierzu den Kultusminister bereits angeschrieben und um eine Anpassung der Verordnung gebeten. Für eine kurzfristige Lösung würden wir bitten zu prüfen, ob das Schulgeld zum Stichtag 31.12.2017 prozentual um die Differenz zwischen höherer alter Schülerzahl zu niedriger neuer Schülerzahl erhöht werden kann. Dies wäre aus unserer Sicht eine einfache, transparente und gerechte Lösung.

Darüber hinaus führen Sie in der Begründung zu dieser Verordnung unter Punkt 1.2 eine „perspektivisch und objektiv auskömmliche Förderung zu gleichen Bedingungen[1] an. Diesem Teilsatz stimmen wir vollumfänglich zu.

Aktuell erarbeiten wir gemeinsam mit anderen Schulverbänden eine Musterkalkulation nach Maßgabe des § 17a HKG, welcher in ganz ähnlicher Weise auch für die generalisierte Pflegeausbildung zugrunde gelegt wurde. Diese Kalkulation werden wir dann mit realistischen Zahlen füllen, so dass genau der Formulierung in der Begründung entsprochen werden könnte. Wir sichern Ihnen unsere gesamte Expertise in diesem Bereich zu und laden Sie bereits heute zu einem Gespräch zur Vorstellung der Zahlen ein. Wir würden uns freuen, wenn wir diesen guten Weg gemeinsam weiter gehen und in einen offenen Dialog eintreten, um eine verträgliche Lösung für alle Beteiligten zu erarbeiten.

Zu den einzelnen Punkten
Zu § 1 Abs. 1 | Hier heißt es, dass nur tatsächlich bestehende Ausbildungsverhältnisse gefördert werden. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, um betrügerische Absichten vorzubeugen. Jedoch kommt es auch immer wieder vor, dass Auszubildende ihren Vertrag vorzeitig kündigen bzw. vorzeitig beenden.
In Absatz 3 Satz 4 heißt es „Die vertragliche Absicherung des Schulträgers gegenüber den Schülerinnen und Schülern für den Fall der Nichtförderung ist zulässig.
Daher stellt sich für uns in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Schulträger eine entsprechende Klausel in die Schulverträge zur Absicherung der Kündigungsfrist aufnehmen dürfen oder nicht? Denkbares Beispiel „Mir ist bekannt, dass nur tatsächlich bestehende Ausbildungsverhältnisse durch das Land Niedersachsen gefördert werden. Gemäß Schulvertrag verpflichte ich mich, das Schulgeld, welches bisher durch das Land Niedersachsen übernommen wurde, bis zu dem Monat in dem die Aufhebung des Schulvertrages erfolgt zu entrichten. Die Verpflichtungen gegenüber der Schule enden erst, wenn alle bestehenden Ansprüche (Rückgabe der entliehenen Lernmittel, Zahlung von Außenständen) erfüllt sind.“ Die Kündigungsfristen der bisherigen Schulverträge betragen zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Daher ist die Auswirkung dieser Frage nicht unerheblich.
Auf der Veranstaltung am 30.08.2019 im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Hannover sind die Fragen aus dem Publikum, ob die Förderung auch bis für etwaige im Ausbildungsvertrag geltende Kündigungsfristen gilt, mit einem klaren „JA“ durch anwesende Ministeriumsangehörige beantwortet worden. Wir gehen deswegen davon aus, dass diese mündlich bestätigte Regelung Bestand hat und sich eindeutig in der Verordnung wiederfinden wird.

Zu § 1 Abs. 2 | Hier wird die Möglichkeit einer jährlichen Anpassungsrate dargestellt. Allerdings muss die Schule hierfür einen Antrag stellen. Diese Anpassung sollte automatisch für jedes Jahr vorgenommen werden und nicht erst auf Antrag der jeweiligen Schulen. Unserem Verständnis nach, stellt dies eine zusätzliche und unnötige bürokratische Hürde dar.
Zudem können wir aus dem uns vorliegenden Entwurf keinen Stichtag erkennen, ab wann die Anpassung gilt (rückwirkend ab 01.01.2018 oder erstmalig ab 01.01.2021). Auf der Veranstaltung am 30.08.2019 im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Hannover ist durch anwesende Ministeriumsangehörige der 1.1.2020 als Stichtag genannt worden, ab dem die Kostensteigerungen („Inflationsrate“) der Jahre 2018 und 2019 als erstmaliger Anpassungsbetrag beantragt werden kann. Insofern schlagen wir vor, auch um Missverständnisse vorzubeugen, einen Stichtag mit aufzunehmen ab wann die Kostensteigerung gilt.
Hierbei geht es uns nicht um die Antragsstellung, sondern vielmehr, ob die Kostensteigerung rückwirkend gezahlt wird oder ab in krafttreten der Verordnung. Dies hat insofern eine hohe Relevanz, als dass es hierbei um eine Kostensteigerung für drei Jahre geht, welche eine nicht unerhebliche finanzielle Auswirkung hat.

Zu § 2 Abs. 1 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Anträge künftig erst zwei Monate nach Ausbildungsbeginn vorliegen müssen. Dies verschafft den Schulen Zeit und verringert zusätzlichen organisatorischen Aufwand, um beispielsweise die Schulverträge beizubringen.

Zu § 2 Abs. 4 | Mehr als erfreulich ist, dass die Abschlagszahlungen künftig auf 100% angehoben werden. Damit wird eine Schieflage zur Verfahrensweise der Richtlinie beseitigt, auf die wir in unserer Stellungnahme zur Richtlinie hingewiesen hatten.

Zu § 3 | Wir begrüßen ausdrücklich, dass allen Schülerinnen und Schülern, die vor dem 01.08.2019 eine Ausbildung in den in § 8 Abs. 1 genannten Bildungsgängen im Jahr 2019 angefangen haben, rückwirkend das Schulgeld erstattet wird, möchten jedoch auch noch einmal an unsere Vorbemerkung erinnern.
Zudem haben wir dann immer noch eine heterogene Schülerschaft:

  1. Schulgeldfreie Schüler (ab 01.01.2019)
  2. Schulgeldfreie Schüler mit Ausbildungsvergütung
  3. Zahlende Schüler

Sie werden nachvollziehen können, dass nach wie vor der Argwohn innerhalb der Schülerschaft hoch ist und mit dieser Regelung nur zum Teil Zufriedenheit hergestellt wird.

Schlussbemerkung
An dieser Stelle möchten wir kurz auf das nachrichtlich überlassene Haushaltsbegleitgesetz eingehen. Hier wird in Absatz 3 die Möglichkeit für Schulneugründungen geschaffen. Allerdings ist die neue Schule von der Schulgeldfreiheit ausgenommen und erhält erst nach Ablauf von drei Jahren die Möglichkeit der Antragsstellung.

Wir hätten es begrüßt, wenn im Vorfeld einer solchen Regelung mit den Schulverbänden das Gespräch gesucht worden wäre. Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, was mit etablierten Trägern ist, die an anderer Stelle eine neuen Schulstandort eröffnen wollen. Müssen auch diese drei Jahre warten? Diese Regelung verhindert aus unserer Sicht die Gründung von neuen Schulen sowie neuen Schulstandorten. Ein gutes Beispiel wie es auch gegangen wäre, finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen. Unter Punkt 4.2 in dieser Richtlinie heißt es „Bei Neugründungen von Schulen entscheidet die Bewilligungsbehörde im Einzelfall, ob eine Zuwendung gewährt werden kann.“ Eine ähnliche Regelung hätte den echten Willen zur Steigerung der Schüler- und Absolventenzahlen erkennen lassen. Zumal der Sinn und das Bestreben durch diese Formulierung nicht geändert würde.

Schlussendlich ist uns bewusst, dass Sie und Ihre Kollegen keinen Einfluss auf diese Formulierung mehr haben. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, wenn im Vorfeld das Gespräch mit den Schulverbänden gesucht worden wäre.

Wir hoffen, dass es uns gelungen ist, Ihnen unserer Gedankengänge verständlich zu machen. Wir bitten um Prüfung und Berücksichtigung unserer Anmerkungen und stehen Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

[1] Begründung zum Entwurf Verordnung zur Förderung der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen an Schulen in freier Trägerschaft, Punkt 1.2, Seite 2

PM | Privatschulen fordern: Digitalpakt schnell umsetzen

Berlin, 21. November 2018. Unter dem Motto „Chancen.Perspektiven.Innovationen: Wir gestalten Bildung!“ findet in diesem Jahr der Bundeskongress des Verbands Deutscher Privatschulverbände in Dresden statt. Der Kongress wird durch den Sächsischen Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am 22. November, um 12:00  Uhr eröffnet. Als Vertreterin der Bundespolitik ist Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, zu Gast. Sie referiert am Freitag, 23. November, um 11:15 Uhr zu dem Thema Bildungsinvestitionen des Bundes. Medienvertreter sind zu diesen Terminen herzlich eingeladen.

Mehr als 250 Schulträger aus ganz Deutschland diskutieren am 22. und 23. November 2018 zu verschiedenen Bildungsthemen. In Deutschland gibt es derzeit 5.836 Schulen in freier Trägerschaft. Insgesamt besuchen 990.500 Schülerinnen und Schüler eine Privatschule. „Viele neue Ansätze und Innovationen im Bildungswesen haben ihren Ursprung in Privatschulen. Diese im Rahmen des jährlichen Bundeskongresses vorzudenken, zeichnet die innovative Arbeit der Privatschulen aus“, so VDP-Präsident Klaus Vogt.

Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist die digitale Bildung. Für deren Qualität werden sowohl in der Allgemein- und Berufsbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung in den nächsten Jahren immer mehr die Medienkompetenz und der Einsatz digitaler Lernwerkzeuge entscheidend sein. Daher muss der sogenannte Digitalpakt schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. „Seit Jahren warten die Schulen auf diese dringend benötigten Infrastrukturmittel“, appelliert Vogt. „Gerade weil Schulen in freier Trägerschaft häufig Vorreiter bei Bildungsinnovationen sind, müssen ihre Schüler und Schülerinnen bei den Investitionen von Bund und Ländern in die Bildungsinfrastruktur gleichberechtig beteiligt werden.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Der Staat ist in der Pflicht

Berlin, 20. November 2018.  „Der Staat trägt die Infrastrukturverantwortung für alle Lehrer im gesamten Schulwesen. Es ist seine Pflicht, diese Aufgabe auch für Privatschulen wahrzunehmen“, erklärt Klaus Vogt. Der Präsident des VDP leitet diese Forderung aus dem heute veröffentlichten Gutachten zur staatlichen Infrastrukturverantwortung von Lehrpersonal an freien Schulen des Verbandes ab. Gutachter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio stellt fest, dass das Grundgesetz ein Schulangebot sowohl in staatlicher wie in privater Hand will.

Aus dem Gutachten geht weiter hervor, dass der Staat das Monopol für die Lehrerausbildung sowohl für staatliche als auch für freie Schulen besitzt. „Es ist dem Staat nicht überzeugend gelungen, die hohen Erwartungen an eine quantitative Steuerung der Lehrkräfteausbildung zu erfüllen“, schreibt Di Fabio. Zudem verstärken die derzeitige Personalsituation, das Ringen um Lehrkräfte, die demografische Entwicklung sowie steigende bildungspolitische Anforderungen den asymmetrischen Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Schulen. „In Deutschland ist dies eine einzigartige Situation. Kein anderer Bereich ist so stark von der Fachkräftesicherung durch den Staat abhängig wie wir“, erläutert Vogt.

Der Verband appelliert, im zunehmenden Wettbewerb um Lehrkräfte nicht benachteiligt zu werden. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden. Dies bezieht sich auch auf eine adäquate Bereitstellung von Lehrern an Privatschulen. Als kurzfristige Maßnahme müssen freie Bildungsträger zum Ausgleich der Wettbewerbsnachteile flächendeckend in den Vorbereitungsdienst für Lehrer mit einbezogen werden und Zugang zu den Bewerberpools für Lehrer in den Ländern erhalten. Klaus Vogtabschließend: „Das freie Schulwesen ist auch für weitere Maßnahmen dialogbereit.“

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Pressekontakt: Beate Bahr

PM | Parlamentarischer Abend 2018

Hannover, 20.04.2018 – Am 19. April lud der VDP zu seinem diesjährigen Parlamentarischen Abend ins Alte Rathaus zu Hannover ein. Der Einladung folgten rund 80 Gäste aus Politik sowie Vertretern aus dem Kultusministerium, Bildungsverbänden und Schulen in freier Trägerschaft. Darunter auch Kultusminister Tonne, die Landtagsvizepräsidentin Janssen-Kucz und der CDU Generalsekretär Seefried.

„Wir verstehen Schulen in freier Trägerschaft als wertvolle ergänzende Bereicherung“, stellte der Vorsitzende Hannes Pook in seiner Begrüßung fest und machte damit die Unterschiede des letzten und des jetzigen Koalitionsvertrages deutlich. Er ging in seiner Begrüßung besonders auf die Rolle der freien beruflichen Schulen in Niedersachsen ein, die eine wichtige Säule im Bildungssystem darstellen. Es sei an der Zeit, nicht mehr zwischen öffentlichen und freien Schulen zu unterscheiden, so der Vorsitzende weiter. Dies bestätigte auch Kultusminister Tonne in seinem Grußwort, in dem er den freien Schulen attestierte, eine Lücke in der beruflichen Bildung zu schließen.

Der Impulsvortrag von Mareike Wulf, bildungspolitische Sprecherin CDU, trug zu einem guten Abend bei und bot allerlei Anknüpfungspunkte bei den anschließenden Tischgesprächen. Mareike Wulf stellte in ihrem Impulsvortrag die Idee einer dualisierten Erzieherausbildung vor, welche dann künftig fünf Jahre dauern würde. Abschließend stellte Mareike Wulf fest, „dass Politik die freien Schulen nicht automatisch mitdenkt“. Es müsse ein Umdenkprozess stattfinden, so Wulf in ihrem Vortrag weiter. Es läge an allen Beteiligten Bildung im Ganzen zu denken und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Neben der dualisierten Erzieherausbildung wurde auch die Umsetzung der generalisierten Pflegeausbildung seitens der Vertreter der freien Schulen thematisiert. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dieses Thema auf der politischen Ebene im Land zum Teil noch nicht angekommen ist. Der Verband hat alle Fraktionen zu ausführlichen Gespräche eingeladen, um dieses drängende Thema näher zu erörtern.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemein bildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich.

Verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

PM | Schulsanierungsprogramm der Bundesregierung verabschiedet: Freie Bildungseinrichtungen drohen trotz gesetzlichem Anspruch leer auszugehen

Berlin, 3. August 2017 – Diese Woche hat das 3,5-milliardenschwere Sanierungsprogramm des Bun­des für marode Schulen die letzte Hürde genommen. Es gilt als das größte Investitionsprogramm in Deutschlands Schulen seit zehn Jahren. Bund und Länder haben sich inzwischen auch auf die fehlende Ver­waltungsvereinbarung verständigt. Freie Bildungseinrichtungen drohen bei der Vergabe der 3,5 Milliarden allerdings leer auszugehen.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderprogramm (KIP) stehen allgemein- und berufsbildenden Schulen zusätzliche Finanzmittel für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden, ein­schließlich der damit im Zusammenhang stehenden Investitionen zur Betreuung der Schüler, zur Ver­fügung – und zwar unabhängig von der Trägerschaft. Das bedeutet, dass bei gleichen oder noch besser zutreffenden Voraussetzungen auch private Bildungseinrichtungen Mittel erhalten sollten. Der Anteil würde sich fairerweise aus dem Anteil der privaten Schulen in den jeweiligen Bundesländern ergeben. „Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass auf Bundesebene die erforderliche Trägerneutralität zwingend gesetzlich vorgegeben ist“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbandes Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP).

Der VDP kritisiert jedoch, dass eindeutige Kriterien für die trägerneutrale Verteilung durch die Kommunen bisher fehlen. Einzelne Bundesländer planen „finanzschwache Kommunen“ selbst über die Mittelvergabe entscheiden zu lassen. Dass eine bedürftige Gemeinde einem freien Bildungsträger freiwillig den Vor­tritt gibt und gleichzeitig selbst auf Bundesmittel verzichtet, kann sich VDP-Präsident Klaus Vogt nicht vorstellen. „So kann kein faires Verfahren ablaufen. Die bundesgesetzlich vorge­gebene Trägerneutralität droht ins Leere zu laufen und die Vergabe wird willkürlich“, so Vogt. Wie immer würde diese Benachteiligung auf dem Rücken der Privatschuleltern ausgetragen. Klagen gegen solche Szenarien sollten daher bereits im Vorfeld vermieden werden.

Der VDP fordert deshalb, dass alle förderfähigen freien Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Finanzschwäche der Kommunen – Mittel aus dem Fonds beantragen können. Es muss ein eigenes För­dervolumen für private Schulträger auf Basis der Anteile der privaten und öffentlichen Schulen im jeweiligen Bundesland sichergestellt werden. Zusätzlich muss absolute Transparenz bei den Vergabe­kriterien bestehen. „Nur damit kann eine lückenlose Verbesserung der Bildungsinfrastruktur in den Kom­munen garantiert werden“, so Klaus Vogt.

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PM | Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung beschlossen: Umsetzung gelingt nur mit Pflegeschulen

PM | Haushaltsüberschüsse müssen in Bildung investiert werden

Berlin, 18.01.2017 – Der Bundeshaushalt konnte im Jahr 2016 einen Überschuss von 6,2 Milliarden Euro verzeichnen. Der Grund dafür ist die gut laufende Konjunktur. Das Bruttoinlandsprodukt wächst und die Beschäftigung ist so hoch wie lange nicht mehr. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) fordert angesichts des hohen Bedarfes, die Investitionen in das Bildungssystem deutlich zu erhöhen.

Die KFW-Bankengruppe hat im vergangenen Jahr den Sanierungsstau an deutschen Schulen auf rund 34 Milliarden Euro beziffert. Zahlreiche Schulgebäude sind marode und vielen Kommunen fehlt das Geld, um sie zu sanieren. Auch der Ausbau einer digitalen Infrastruktur bleibt auf der Strecke. Hinzu kommt, dass Deutschland bei den Bildungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt im internationalen Vergleich hinter dem OECD-Durchschnitt liegt. „Flächendeckende Investitionen in das Bildungssystem sind kurz- und langfristig unverzichtbar. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, in die Zukunftspotentiale des Landes zu investieren“, so Klaus Vogt, Präsident des VDP.

Wolfgang Schäuble lehnt zusätzliche Investitionen mit dem Hinweis ab, dass die bereitgestellten Gelder nicht vollständig abgerufen werden. Eine Kooperation von Bund und Ländern bei der schulischen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen ist durch eine Änderung des Grundgesetzes allerdings zeitnah geplant. „Die Bundesregierung muss ihr Versprechen im Koalitionsvertrag noch vor der Bundestagswahl verwirklichen und die Haushaltsüberschüsse in Bildungseinrichtungen – unabhängig von der Trägerschaft – investieren.“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Die Überschüsse müssen auch für die digitale Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. Der VDP fordert bereits seit langem eine digitale Bildungsoffensive an Schulen. Die digitale Ausstattung und flächendeckend schnelleres Internet sind dabei die Grundpfeiler. Deutschland schneidet im internationalen Vergleich bei der Kompetenz von Schülern im Umgang mit Computern nur mittelmäßig ab. Der Einsatz von Computern und digitalen Medien an deutschen Schulen ist längst noch nicht die Regel. „Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, muss eine moderne Schulbildung deshalb dringend an die Realität angepasst werden“, so Klaus Vogt, VDP-Präsident.

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Verantwortlich für den Inhalt: Robert Renner, Pressesprecher.

Stellungnahme | Änderung der FinHVO

Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP) bezieht gerne zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berechnung der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Stellung.

Der VDP begrüßt es sehr, dass die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft dem gegenwärtigen finanziellen Bedarf der Schulen zumindest teilweise angepasst werden sollen. Darüber hinaus begrüßt der VDP die Anpassung der Lehrer-Schüler-Relation sehr.

Sehr kritisch sieht der VDP hingegen die Tatsache, dass die Anpassung erst zum 1. August 2016 vorgenommen wird, obwohl die Verbände bereits vor Ablauf der Ausschlussfrist mit Nachdruck darauf aufmerksam gemacht und eine entsprechende Anpassung zum 1. August 2015 gefordert haben.

Wie das Ministerium in seiner Begründung völlig zu Recht feststellt, wurde bereits zum Stichtag 22. September 2014 die Regelstundenzahl von 24,5 auf 23,5 für Lehrer an Gymnasien angepasst. Das sind Kosten, die auch den freien Schulen entstanden sind, die rückwirkend nicht finanziert werden sollen und die zu Lasten der Träger freier Schulen geht.

Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass auch den Schulen in freier Trägerschaft weitere Kosten entstanden sind, die jetzt vom Ministerium nicht getragen werden sollen. Hierzu zählt der Sozialpädagogische Aufwand wie beispielsweise Förderunterricht, Fachförderunterricht oder auch die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit speziellem Förderbedarf. Dieser und weiterer Sozialpädagogischer Aufwand wird weder für das vergangene Schuljahr noch für kommende Schuljahre berücksichtigt, obwohl er auch den Schulen in freier Trägerschaft entsteht und dieser Aufwand bei den öffentlichen Schulen ausgeglichen wird.
Aus Sicht des VDP stellt dies ein Ungleichgewicht und eine Benachteiligung der Schulen in freier Trägerschaft dar und ist in keinster Weise hinnehmbar.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Vorschläge und Anmerkungen berücksichtigen und bieten gerne das Gespräch an.

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Der Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen e. V. vertritt als Berufsverband mit Sitz in Hannover die Interessen der niedersächsischen und bremischen Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft. Mitglieder sind staatlich genehmigte oder anerkannte allgemein bildende sowie insbesondere berufsbildende Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und solche, die Fortbildungen und Dienstleistungen anbieten, die den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes gerecht werden. Der weltanschaulich wie parteipolitisch unabhängiger Verband ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. in Berlin. Verantwortlich für den Inhalt: Yvonne Mohnke, Geschäftsführerin