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PM | Differenzierte Betrachtung unerlässlich: Verband weist Vorwurf der mangelhaften Lehrerqualität im Jahresbericht 2024 des LRH entschieden zurück

Hannover, 14. Juni 2024 – Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e. V. (VDP) nimmt den aktuellen Jahresbericht des Landesrechnungshofs (LRH) mit Interesse zur Kenntnis und begrüßt die intensive Auseinandersetzung mit der Schulaufsicht und der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft. Der Verband möchten jedoch einige wichtige Punkte klarstellen und betonen, dass eine differenzierte Betrachtung der Schulaufsicht zwingend notwendig ist.

Der VDP plädiert seit langem, dass die Schulaufsicht als eine differenzierte Aufgabe verstanden werden muss, die sowohl Rechtsaufsicht als auch Fach- und Dienstaufsicht umfasst. Der Jahresbericht des LRH verkennt nach Auffassung des Verbandes die notwendige Differenzierung zwischen diesen Aufsichtsbereichen. Jedoch sind diese unterschiedlichen Dimensionen der Aufsicht ausschlaggebend, um die Autonomie der Schulen in freier Trägerschaft zu gewährleisten. Dabei ist Artikel 7 des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung, da er das Recht auf Privatschulen und die staatliche Aufsicht über das Schulwesen festlegt. „Eine pauschale Verstärkung der Schulaufsicht, wie sie vom LRH gefordert wird, sieht der VDP äußerst kritisch, da dies zu einer unangemessenen Einmischung in die Fach- und Dienstaufsicht führt. Zugleich würde die pädagogische Freiheit und Eigenverantwortung der freien Schulen mechanisch stark beeinträchtigt und somit die im Grundgesetz verankerte Privatschulfreiheit in Frage gestellt“, kommentiert Hannes Pook, Vorsitzender des Verbandes, den Jahresbericht. „Allein der Rechtsaufsicht obliegt die Genehmigung von Schulen und die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen dauerhaft erfüllt sind“, kommentiert der Vorsitzende weiter.

Ein zentraler Punkt des Jahresberichtes ist die Ausbildung von Lehrkräften. „Das Ausbildungsmonopol für Lehrkräfte liegt beim Staat und damit trägt das Land auch die Infrastrukturverantwortung für freie Schulen. Es ist unerlässlich, dass bei der Ausbildung von Lehrkräften auch die Bedarfe der freien Schulen berücksichtigt, werden“, führt Hannes Pook aus. „Gemäß § 144,3 NSchG müssen Lehrkräfte an freien Schulen eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation nachweisen. Ein zweites Staatsexamen, wie es der LRH verlangt, stellt hingegen eine gleichartige Qualifikation dar“, ergänzt Sandra Marschall, Mitglied des Vorstandes. Nach Auffassung des Verbandes ist demnach ein zweites Staatsexamen nicht zwingend erforderlich für die Lehrtätigkeit an freien Schulen. Die gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation kann durch bspw. einschlägige Masterabschlüsse erreicht und damit die Qualität des Unterrichts an freien Schulen sichergestellt werden. Daneben bietet der VDP eine Weiterbildung an, die die pädagogische Eignung nachweist. Überdies sind die Lehrkräfte an freien Schulen, insbesondere an berufsbildenden Schulen, aufgrund der mitgebrachten Praxiserfahrung eine wertvolle Bereicherung.

Seit Jahren stehen allen beteiligten Akteuren im Dialog, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die einerseits den hohen Bildungsstandards und der notwendigen Autonomie freier Schulen gerecht werden und andererseits, um die Finanzierung freier Schulen langfristig auf ein sicheres Fundament zu stellen, das die künftigen Anforderungen abbildet.

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Auszug Jahresbericht 2024 vom LRH: Genehmigungsvoraussetzungen für Schulen in freier Trägerschaft

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Der Verband Deutscher Privatschulen Nds.-Bremen e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. | verantwortlich für den Inhalt: Martina Kristof, Geschäftsführerin

13.12.2024 | Workshop: KI für den Unterricht nutzen

Der Workshop „Künstliche Intelligenz für den Unterricht nutzen“ richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die ihren Unterricht durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) lernwirksamer planen, durchführen und reflektieren möchten. Darüber hinaus zeigen wir konkrete Möglichkeiten auf, wenn Sie durch den Einsatz Ihr Selbstmanagement stärken und optimieren möchten.

Sie erlangen Grundlagen sowie das Grundverständnis im Umgang mit KI für Ihre eigene Arbeit sowie Ideen und Anregungen, wie Ihre Lernenden die KI selbstständig und zielorientiert in Ihrem Unterricht nutzen können. Dabei werden werden unterrichtliche Chancen erlebt sowie potenzielle Stolpersteine erfahren und dessen Minimierung aufgezeigt.

Abgerundet wird der eintägige Workshop mit der Erstellung von Prüfungsaufgaben sowie abgestimmter Lösungshinweise unter Verwendung verschiedener KI, welche die Teilnehmenden direkt für anstehende Leistungsüberprüfungen einsetzen können.

Der Workshop eignet sich für alle Lehrkräfte – egal ob Berufsanfängerin, Berufsanfänger oder „alte Hasen“. Sie benutzen im Workshop Ihre eigene Technik – so können wir Sie bei Bedarf individuell unterstützen.

Die Workshopinhalte, die Gebühren sowie weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Anmeldeschluss: 29.11.2024

Veranstaltungsort
Dr. Buhmann Schule Hannover
Prinzenstraße 2
30159 Hannover

Gebühren
VDP-Mitglieder 229,00 Euro
Nichtmitglieder 299,00 Euro
Im Preis sind keine Reise- und Übernachtungskosten enthalten.

Die Anmeldung können Sie über dieses Formular vornehmen.

Für Fragen hierzu steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

PM | In der Coronakrise leisten Privatschulen 100% Schule – Verband fordert schnelle Auszahlung der Digitalpaktmittel

Berlin, 26. März 2020. Schulen und Bildungseinrichtungen sind von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besondert gefordert. Eines ist in den vergangenen Tagen deutlich geworden: Schulen in freier Trägerschaft sind anpassungsfähig und sind derzeit dabei in Erfüllung ihres grundgesetzlichen Auftrages den Schulalltag auch in der Krise zu ergänzen und zu bereichern. Über verschiedene Wege, (reform-) pädagogische Methoden und unter großem Einsatz der Lehrkräfte und Mitarbeiter wird der Unterrichtsbetrieb qualitativ hochwertig aufrechterhalten. Dies geschieht überwiegend durch digitale Medien und in einer anderen Form als bisher. Sie erfüllen – wenn auch unter erschwerten Bedingungen – ihren Bildungsauftrag.

Es ist aktuell noch nicht absehbar, wie lange dieser Ausnahmezustand andauert und wie er Wirtschaft und Arbeitsmarkt verändern wird. Es ist daher umso wichtiger, die finanzielle Gesamtsituation der gemeinnützigen Bildungsträger im Blick zu haben“, so Klaus Vogt, Präsident des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V.

Es steht für uns außer Frage, dass die Privatschulen weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch auf staatliche Förderung und auch auf Schulgeld haben. Schule ist mehr als Unterricht. Sie gestaltet das soziale Umfeld und Leben der jungen Menschen. Gerade die Coronakrise zeigt dies deutlich. „Die Schülerinnen und Schüler können es zum Teil kaum erwarten bis die Schule ihre Pforten wieder öffnen. Unsere Schulen bieten weiterhin wie gewohnt die Aufnahmegespräche und Beratungen für das kommende Schuljahr an“, so Vogt weiter.

Im vergangenen Jahr hat sich die Politik auf 5,5 Mrd. Euro für den Digitalpakt verständigt. Aktuell verläuft die Umsetzung aufgrund der hohen Anforderungen der Länder, wie z. B. die Anforderungen an die digitalen Umsetzungskonzepte, mit Hindernissen und es sind bislang nur vereinzelt Gelder bei den Schulträgern angekommen. Der Verband appelliert daher an die Politik, die Mittel aus dem Digitalpakt schnell und unbürokratisch freizugeben. „Wir brauchen jetzt die Infrastruktur für bewährte Konzepte. Jetzt haben wir die Chance, digitale Bildung an Schulen weiter voranzubringen. Die Coronoakrise und der Verzicht auf aufwändige digitale Medienkonzepte können in Schulen einen Schub für die Digitalisierung bewirken“, so Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Privatschulverbände e. V..

Pressekontakt: Beate Bahr

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Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de